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Tochter wird 18 - Anpassung Unterhaltszahlung

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(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco/@zebra, genau, es sollte eher eine Art moralische Vereinbarung sein, dass sich beide Seiten an diese getroffene Vereinbarung halten. Ich meine, das Geld wird fließen von meiner Seite aus, das ist kllar. Ich frage mich dahingehend, ob sie am Ende die 2-jährige Berufsfachschule Schule doch nicht schmeißt und dann nur noch daheim ziellos bei ihrer Mama lungert. Da würde ich gerne einfach nur zur 'Abschreckung' was reinpacken in Form von:

"... der vereinbarte Betrag < x > wird zu jedem 1. eines Monats auf das Konto < IBAN > von < Name Tochter > überwiesen. < Name Tochter > verpflichtet sich die zum 1.9.2023 beginnende 2-jährige Berufsfachschule zielstrebig und erfolgreich abzuschliessen.
Ein Abbruch der Berufsfachchule hat zur Folge, dass die Zahlung des Unterhalts mit sofortiger Wirkung eingestellt wird.
Auf Nachfrage von < Name Vater > hat < Name Tochter > alle Noten zu Prüfungen/Arbeiten und Zeugnisse nachweilsich vorzulegen."

Ist eine Idee und vielleicht habe ihr da etwas input. Will es nicht verkomplizieren, nur das ich etwas in der Hand habe.

So wie ich das verstanden habe bedeutet keinerlei Ausbildung nachgehen (Realschulabschluß ist bereits in der Tasche seit ein paar Wochen) = keine Unterhalt meinerseits. Korrekt?

@tacheles, Danke für den Link. Interessant.
Ob sich meine Tochter, über eine mögliche Einigung mit mir, mit ihrer Mutter besprochen hat weiß ich nicht, aber ich könnte es mir sehr gut vorstellen. Einen Notar wollte ich jetzt auch nicht einschalten.

 

 

 

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2023 13:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@brave ich habe jetzt nimmer auf der Pfanne, wie gut Du Dich mit Töchting verstehst; ich würde erst mal über Deinem "Vorhaben" reden und rausfinden wollen, wie sie das findet. Bei Ablehnung würde ich mich entsprechend anpassen und das Angebot zu freiwilligen Leistungen auch überdenken...das war mein damaliger Plan (musste nicht umgesetzt werden 😉) bei meinen Söhnen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.07.2023 14:03
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo brave,

zwar kann ich den „Motivationsgedanken“ hinter Deiner Vereinbarung gut nachvollziehen, trotzdem würde ich sie nicht so aufsetzen: Deine Tochter hat  selbst dann noch für einige Monate einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie die Ausbildung abbrechen würde. So ist das Gesetz.

Du kannst keinen Vertrag schließen, der diese ihre gesetzlichen Ansprüche aushebelt. Die Vereinbarung wäre somit zumindest in diesem Punkt unwirksam (ebenso wie beispielsweise ein Ehevertrag, der Dir das Züchtigungsrecht über Deine Ehefrau zugesteht). Kann sein, dass die Tochter das nicht merkt. Kann aber auch sein, dass sie recherchiert oder jemand sagt s ihr. Dann stehst Du als jemand da, der sie hintergehen möchte. Das kann Euer Vertrauensverhältnis nachhaltig beeinträchtigen.

 

 

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Geschrieben : 19.07.2023 14:49
(@zebra)
Rege dabei Registriert

PS Vielleicht wäre insgesamt gesehen der Abbruch der Ausbildung noch nicht einmal so schlecht. Anders als Wasserfee und midnightwish gehe ich nämlich konform mit Dir, dass die Ausbildung absoluter Quatsch ist. Vielleicht suchst Du mal eine Zusammenstellung heraus, welche Berufe am gefährdetsten durch KI sind. Da stehen Übersetzer ganz oben auf der Liste. Und eine Fremdsprachenkorrespondentin ist ja im Prinzip eine Übersetzerin für Einfaches.

Also ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um sie zu etwas Anderem zu bewegen. Lieber ein paar Monate zusätzlich zahlen, als in absehbarer Zeit eine arbeitslose Tochter zu haben 

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Geschrieben : 19.07.2023 14:59
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco, Tochter kam mit dem Einigungs-Wunsch auf mich zu und ich würde natürlich nochmal mit ihr sprechen bzgl. 'schriftliche Vereinbarung' und ihre Zielstrebigkeit.

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2023 15:03
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Zebra, gerade letzte Wohe habe ich genau darüber nochmal mit meiner Tochter gesprochen und ihr zwei wirklich gute Ausbildungsjobs im öffentlichen Dienst vorgelegt. Tenor: Ja, ich bewerbe mich. Hat sie aber nicht.

Wo liest du nach, dass weiter Unterhalt zu zahlen ist, wenn Tochter doch lieber Larifari macht und die schulische -Ausbildung abbricht?

Es fällt mit schwer zu unterscheiden ob diese Berufsfachschule nun auch wie eine reguläre Schule zu weretn ist oder wie eine berufsqualifizierende Ausbildung. Auch wenn kein Betrieb daran hängt, so denke ich, das letzteres hier der Fall ist.

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2023 15:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Berufsfachschule ist keine allgemeine Schulbildung. Die Berufsfachschule führt zu einem Beruf. Trotzdem ist Deine Tochter bedürftig und daraus entsteht die Unterhaltspflicht. Sollte sie die Ausbildung abbrechen und dann nichts machen, dann ist sie nicht bedürftig. 

"4. Die angestrebte Berufsausbildung des Kindes muss seiner Begabung, seinen Fähigkeiten, seinem Leistungswillen und seinen Neigungen entsprechen und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern halten. Das Kind ist verpflichtet, die Ausbildung zielstrebig zu betreiben, sonst entfällt der Unterhaltsanspruch.

5. Nach Abschluss der Berufsausbildung ist das Kind erwerbspflichtig, d. h. es muss unter Umständen auch eine berufsfremde Tätigkeit oder eine unter seinem Ausbildungsniveau liegende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet annehmen. " (siehe hier)

VG Susi

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Geschrieben : 19.07.2023 23:27
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo brave,

das ist gefestigte Rechtssprechung, siehe beispielsweise BGH, Beschluss v. 3.7.2013, XII ZB 220/12), OLG Celle (Urteil vom 10.10.2013, Az. 610 F 5057/12), OLG Brandenburg, Beschluss v. 21.03.2014, Az.: 10 WF 30/14)

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Geschrieben : 20.07.2023 08:06
(@wasserfee)
Registriert

@brave 

ich weiß, du wirst es nicht gerne lesen aber ich finde es total  übergriffig, der Tochter Ausbildungsstellen vorzulegen und ihren eigenen Weg so abzuwerten.
Und wenn sie mit der Ausbildung nicht glücklich wird macht sie danach halt ne andere. Dann eben ohne Daddys Unterstützung.

Das ist Lernen fürs Leben.

Von mir hättest du damals auch ein "jaja, ich bewerbe mich" bekommen. Und innerlich hätte ich Dir den Vogel gezeigt.

Und ab dann mein eigenes Ding gemacht. Deine Kohle hättest du behalten können. Den Kontakt hätte ich minimiert bis auf Eis gelegt.

Du machst mich gerade echt sprachlos.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 20.07.2023 09:03
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi, @Zebra: Vielen Dank. Ich schaue da nochmal rein.

@wasserfee, ich bitte dich schreib doch woanders diese unreflektierten Beiträge. Übergriffig bist gerade nur du, der du nicht weißt was gerade bei meiner Tochter abgeht. Ungalublich.

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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2023 12:58




(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@zebra, eben mal reingeschaut:

Zwei Urteile betrafen den Abbruch einer Ausbildung und Aufnahme einer anderen Ausbldiung. Das BGH Urteil war sehr speziell weil sehr schlechter Realschulabschluss der Tochter, weswegen sie auch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat und dann erst 3 Jahre später Ausbildungsbeginn.

Werde schauen, dass ich das ganz neutral niederschreibe. Ist ja nicht in Stein gemeißelt. Vielen Dank nochmal.

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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2023 13:36
(@wasserfee)
Registriert

@brave 

ich versuche lediglich dir andere Sichtweisen nahezulegen.

Die musst du dir nicht zu eigen machen.

Ich habe aber keinen Bock mich dafür bin Dir anpöbeln zu lassen.

Ich muss keinen Unterhalt zahlen, meine Kinder leben bei mir.

Dann viel Spaß noch mit deinem Problem.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2023 14:03
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