Tochter wird 18 - A...
 
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Tochter wird 18 - Anpassung Unterhaltszahlung

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(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ahh, ok. Denkfehler meinerseits. Dachte nun wirklich, dass jeder Elternteil je 250€ Kindergeld abziehen kann von seinem bereinigten Einkommen. Danke!

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2022 18:50
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kakadu59
Geschrieben von: @slam

Auf jeden Fall kann die Tochter von Dir nicht mehr fordern, weil die Mutter nicht zahlt. Leistungsfähig ist sie ja, sonst müsste sie sich ja nicht gemäß Quote am Unterhalt beteiligen.

habe ich was überlesen? Ob und inwieweit die KM leistungsfähig ist wurde vom TO (hier) noch nicht dargelegt...

Ja, Du hast was überlesen. Brave schreibt etwas von "ihrem Anteil". Wenns anders wäre, wären die in der von mir zitierten Passage geäußerten Gedanken seinerseits auch überflüssig.

 

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 08.12.2022 19:42
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @brave

- Es gibt ja mehr oder weniger teilweise großen Spielraum, womit man alles sein Gehalt bereinigen kann :-). Wenn ich jetzt auf mein bereinigtes Netto schaue, dann konnte ich (beide hatten Anwälte wohlgesagt!) erhöhte Altersvorsorge, Versicherungen und sogar erhöhte Fahrtkosten bzgl. Umgang mit einbringen. Wenn es in diesen Punkten Streitigkeiten gibt, weil von der KM plötzlich nicht mehr akzeptiert, wie würde hier verfahren werden?

Wollte nochmal auf diesen Punkt eingehen. Kann ich da ganz einfach die existierende Berechnung für das bereinigte Einkommen zugrunde legen (geändert hat sich wirklich nix bzgl. Höhe Altervorsorge, Fahrtwegen etc.). Da muß ich ja dann wirklich mit der KM 'streiten', da es hier um die jeweils bereinigten Enkommen geht. Annahme wir kommen da nicht auf einen Nenner, wer müßte hier aktiv werden? Ich gegenüber meiner Tochter oder der KM? Zur KM habe ich bewußt keinen Kontakt mehr aus nachvollziehbaren Gründen.

Annahme, man einigt sich nicht über Monate, ist dann der KU - rein juristisch gesehen - nachzuzahlen? Wie gesagt, es gibt einen bis zum 18 Lebensjahr befristeten Titel.

Weitere Fragen:

- Kann meine Tochter auch hier alle zwei Jahre um Offenlegenung bitten oder sehen da die Regeln anders aus?

- Kann meine Tochter im Nachgang ab dem 18. Lebensjahr einen unbefristeten Titel einfordern?

 

Vielen Dank!

 

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2022 12:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@brave Ab 18 ist das Kind für seinen Unterhalt verantwortlich, d.h. die Unterlagen muss das Kind anfordern und dem jeweils anderen Elternteil zur Verfügung stellen damit die Rechnung geprüft werden kann.

Du kannst durchaus bei der Berechnung Deines bereinigten Einkommens auf die vorhandenen Berechnungen zurückgreifen, wenn sich nichts geändert hat.

Du bist nur für Deinen Anteil zuständig. Du musst Dich also mit Deiner Tochter einigen, im schlimmsten Fall vor Gericht. Auch in diesem Fall gilt die Inverzugsetzung, d.h. der Unterhalt auf den man sich dann geeinigt hat gilt ab dem Datum der Inverzugsetzung.

Der Unterhalt kann auch tituliert werden. Meines Wissens nach aber nicht unbefristet. Meiner Meinung nach kann auch die Tochter aller 2 Jahre Auskunft verlangen, für eine Änderung/Neuberechnung müsste dann aber auch eine neue Auskunft über das Einkommen der KM eingeholt werden.

VG Susi

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Geschrieben : 13.12.2022 14:32
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(@brave)
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Meine Tochter möchte wohl nun zu mir ziehen. Wie verändert sich der Unterhalt für meinen Sohn (16j.), der weiter bei der KM leben wird? Bleibt doch eigentlich gleich oder?

KM muß ja dann Unterhalt an meine Tochter abdrücken, wenn Sie final bei mir wohjnt. Richtig?

Vielen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2023 11:27
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @brave

Wie verändert sich der Unterhalt für meinen Sohn (16j.), der weiter bei der KM leben wird? Bleibt doch eigentlich gleich oder?

Vermutlich eine Stufe höher, siehe 11.2 der OLG-Leitlinien.

Geschrieben von: @brave

KM muß ja dann Unterhalt an meine Tochter abdrücken, wenn Sie final bei mir wohjnt. Richtig?

Ja. Und auf Verlangen muss nach dem Umzug des Kindes der Titel herausgegeben werden.

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Geschrieben : 06.02.2023 12:57
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(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles, Danke Dir.

Hab es gerade mal in den Frankfurter OLG Richtlinien nachgelesen. Tatsächlich, Gruppierung wäre dann eine Stufe höher, als Strafe weil ich mich dann um meine Tochter kümmere. 🙂
Das entbehrt doch jeder Logik auf meiner Seite. Fast 700€ + Kindergeld. Das verdienen manche noch nicht einmal im Monat bei Vollzeit Arbeit.

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2023 15:48
(@wasserfee)
Registriert

@brave 

wer bitte verdient 950.- im Monat bei Vollzeit?

Selbst bei Mindestlohn kommst du auf 1920.- brutto.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.02.2023 16:41
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@wasserfee, ok, hast ja Recht. Vielmehr wollte ich sagen, dass soviel manche Familien monatlich zum Leben haben. Wie auch immer, das ist einfach ein Haufen Holz für ein Kind!

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2023 17:17
(@maxmustermann1234)
Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

wer bitte verdient 950.- im Monat bei Vollzeit?

Selbst bei Mindestlohn kommst du auf 1920.- brutto.

Wer bitte wendet 920€ im Monat für ein Kind auf? Meinen geht es wahrlich nicht schlecht, aber auf diese Summe kommen wir sicher nicht.

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Geschrieben : 07.02.2023 12:15




(@wasserfee)
Registriert

@maxmustermann1234 

hab ich ja auch gar nicht behauptet. Wie kommst du darauf?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 07.02.2023 13:34
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ändert sich der berechnete Unterhalt ab 18. wenn meine Tochter zu mir zieht. Nach Ihrem 18. wohnt Sie noch für ein paar Monate bei der KM. Muß dann eine Neuberechnung stattfinden? Die berechneten Zahlbeträge für KM und mich sollten doch gleich bleiben, außer das ich dann das Kindergeld erhalte.

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2023 18:17
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @brave

Ändert sich der berechnete Unterhalt ab 18. wenn meine Tochter zu mir zieht. Nach Ihrem 18. wohnt Sie noch für ein paar Monate bei der KM. Muß dann eine Neuberechnung stattfinden? Die berechneten Zahlbeträge für KM und mich sollten doch gleich bleiben, außer das ich dann das Kindergeld erhalte.

Kann zu obigem bitte nochmal jemand was sagen. Danke!

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2023 11:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Brave,

beim volljährigen Kind wird erst mal die Einkommenssumme beider Eltern gebildet, anhand dessen der Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen, das volle Kindergeld abgezogen, und der verbleibende Unterhaltsbedarf auf beide Eltern verteilt. Bis hierhin ist es also wurscht, bei welchem Elternteil das Kind lebt, daher: richtig, an den errechneten Zahlbeträgen sollte sich durch den Umzug zu dir eigentlich nichts ändern.

Was das Kindergeld betrifft: Wie soeben beschrieben dient es dazu, den Bedarf des Kindes zu decken. Man kann sich das so vorstellen, dass das Kindergeld dem Kind gehört, auch wenn es von der Kindergeldkasse auf das Konto jenes Elternteils überwiesen wird, bei dem das Kind lebt - und um den Gedanken weiter zu spinnen, kann man sich dann als nächstes vorstellen, dass das Kind eben dieses Kindergeld für Kost und Logis zahlt. Wenn man pedantisch wäre, dann würde man die Kindergeldkasse an das Kind zahlen lassen und das Kind überweist dann für Kost und Logis an Papa bzw. Mama, aber es ist wohl für alle Beteiligten einfacher, wenn man da die Abkürzung geht und die Kindergeldkasse direkt an Papa bzw. Mama überweist.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 13.03.2023 22:08
Brave, Brave and Brave reacted
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Malachit, Danke.

Werde die Tage nun die Unterlagen einfordern (Tochter wird 18 Mitte April) zur Ermittlung der Unterhaltsquotelung, aber direkt bei der KM, weil meine Tochter hierzu nicht in der Lage ist. Für mich ist das so ok und die KM hat natürlich ein Interesse daran, dass Geld fließt.

Einzufordern wären der letzte Steuerbescheid und die letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Da nur ich der Unterhaltszahler bin, darf auch sie diese Unterlagen von mir einfordern, um angeblich nachzurechnen? Auf welchem § fußt mein Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen zwecks Berechnung?

Meine Rechtsschutz (ARAG) würde bei nicht Herausgabe seitens der KM hier aktiv werden können d.h. es muß ein Schadenfall vorliegen bzw. die KM würde nach Berechnung doch mehr fordern.

Infos hierzu wären sehr hilfreich. Vielen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 03.04.2023 12:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das könnte schwierig werden. Wenn ihr Eltern euch einig seid miteinander zu handeln, kann das klappen. Aber niemand von euch "muss" mit dem Anderen verhandeln. Ansprechpartner ist eure Tochter. Sie ist nun erwachsen und das hat nun mal einen Preis. Will die KM dir gegenüber nicht kooperieren, musst du dich an eure Tochter wenden. 

Du hast ggü eurer Tochter einen Herausgabeanspruch hinsichtlich der Einkommensnachweise der Mutter und umgekehrt genauso. 

Vielleicht setzt ihr euch einfach mal zu dritt an den Tisch? 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 03.04.2023 15:44
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@lausebackesmama, Danke für deinen Input. Meine Tochter hat ein Handicap und kann sich leider nicht darum kümmern. 18 Jahre heißt leider nicht immer 18 Jahre alt, wenn du verstehst. Daher meine Idee direkt an die KM zu treten, um meine Tochter zu entlasten.

Zu dritt an den Tisch wird nicht funktionieren, weil KM Kommunikationsprobleme hat.

D.h. auch die KM hat ein Recht auf Herausgabe meiner Unterlagen zur Berechnung der Unterhaltsquotelung? Das sie alle zwei Jahre die Unterlagen anfordern kann ist mir klar.

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Themenstarter Geschrieben : 03.04.2023 21:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, sorry. Möglicherweise wird es dann noch komplizierter, denn wenn deine Tochter nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu klären, müsste nach dem 18. Geburtstag eine rechtliche Vertretung geklärt werden. Deine Ex kann ohne diese ja nicht rechtsverbindlich tätig werden.

Ja, deine Ex hat auch einen Anspruch auf deine Unterlagen zur Berechnung der Quote. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 04.04.2023 06:19
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@lausebackesmama, so schlimm ist es jetzt nicht, aber es prasselt gerade sehr viel auf sie ein und on top das Handicap, was Probleme in der Schule bereitet und dann noch die Abschlußprüfungen in zwei Monaten. Really bad timing.

Werde mal die KM anmailen und schauen was passiert. Danke nochmal.

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Themenstarter Geschrieben : 04.04.2023 22:00
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Neues Update seit heute früh. Meine Tochter wird wohlmöglich doch eine Ausbildung beginnen ab 1.9.23 wenn es klappt d.h. sie bekommt eine Ausbildungsvergütung von ca. 1.168€/Monat im 1. Lehrjahr

Habe nachgelesen, das die Ausbildungsvergütung nur teilweise mit dem ihr wohlmöglich zustehenden KU verrechnet werden kann. Ist dem so und wenn ja in welcher Höhe? 50%?

Berechnung bleibt ja die gleiche bzgl. KU nach bereinigtem Einkommen beider Elternteile und Berücksichtigung des KG. Das was man an ihrer Vergütung berücksichtigen kann senkt den KU und wird dann unter den ELtern gequotelt?

Vielen Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2023 16:40




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