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Tochter soll Elternunterhalt zahlen an Mutter

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(@elternunterhalt)
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Jetzt bratet mir mal nen Storch.
Die Mutter hat sich vor langer Zeit verpisst und ich habe unsere Tochter alleine gross gezogen. Dat war selten einfach.
Tochter steht jetzt im Beruf in einer anderen Stadt.
Ihre gute Schulbildung hat mich ruiniert.
Darüber habe ich nie geklagt.
Von der Mutter kam nix. Weder Geld noch zeit.
Nur Prozesskosten hat die Mutter verursacht. Und davon sehr viele.
Die Mutter ist jetzt wohl Pflegefall oder sowas.

UND jetzt soll meine Tochter für die Mutter welche sich schon vor langer Zeit verpisst hatte Elternunterhalt ZAHLEN! !!!

680 Euro monatlich.
Anfangs wollten die noch mehr haben.
Das Sparbuch von meiner Tochter und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate haben die sich auch angeglotzt.

Warum und wofür habe ich mich für die gute Bildung meiner Tochter ruiniert? DAS hätte ich lassen sollen .
Ich Depp hab glatt dolle Noten gelobt.
Musikunterricht geblecht.
Hausaufgaben mit ihr gemacht als sie noch klein war.
Lehrer genervt.
Mit ihr ums Abitur gezittert.

Wer es nicht erlebt hat wird es nicht verstehen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2014 22:39
(@annasophie)
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Hallo,

was verdient die Tochter? Beim Elternunterhalt gibt es einen hohen Freibetrag.

Und gibt es Unterlagen, dass die Mutter keinen Kindesunterhalt gezahlt hat?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2014 22:46
(@elternunterhalt)
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Danke der Nachfrage.
Freie Beträge und so nen dollen Kram hatten wir auch mal dran geglaubt. Das war in 2013.
Meine Tochter hat noch nie im leben etwas kriminelles getan.
Naja, zumindest fast nie.
Die musste wegen diesem Kram zum Gericht und wurde behandelt wie eine böse Frau. Meine arme Tochter. Ich habe geweint.

Ich maloche 40 Stunden im Dreck und habe nichts übrig.
Werd versuchen ein bisschen zu sparen und ihr ein bisschen zustecken.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2014 22:54
(@ingo30)
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Moin Eltern,

Meine Tochter hat noch nie im leben etwas kriminelles getan.
Naja, zumindest fast nie.
Die musste wegen diesem Kram zum Gericht und wurde behandelt wie eine böse Frau. Meine arme Tochter. Ich habe geweint.

nun mal langsam. Ich glaub hier von uns standen auch schon viele vor Gericht und haben auch "nichts kriminelles" getan. Sei es als Zeuge vor dem Verkehrsgericht oder als Beteiligter vor dem FamGericht.

Eure Tochter ist offensichtlich wohl auch volljährig und für ihr Handeln selbst verantwortlich. Du kannst ihr natürlich gerne Ratschläge geben - nur ob das Klagen darüber, dass Du ihr zu einer guten Ausbildung verholfen hast, dazu gehören sollte, bezweifle ich doch mal stark.
Wenn Deine Tochter so schlau ist, hat sie sich doch hoffentlich einen guten Anwalt für die Spielart des Familienrechts genommen und ist gegen "die" (wohl die Sozialbehörde / bzw. die ARGE) vorgegangen. Die Hürden, aus der Nummer rauszukommen sind jedoch wohl recht hoch. Vielleicht hilft aber gerade die Tatsache, dass sie sich auch in den ersten Lebensjahren nicht gekümmert hat, dazu bei die Sache zu kippen. Das gehört aber in die Hand eines guten RA.

Also, was hast Du noch für Unterlagen am Start (Jugendamt, vergebliche Vermittlungsversuche, Unterlagen vom FamGericht, Titel gegen die KM, Vollstreckungsversuche)? Damit solltest Du Eure Tochter austatten. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 01:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann @Ingo nur beipflichten. Mal abgesehen davon ist das alles nicht Deine Baustelle, sondern die Deiner volljährigen und wirtschaftlich selbständigen Tochter. Mit väterlichem Gejammer hilfst Du ihr nicht.

Wenn ein Mensch bedürftig wird und ausserstande ist, sich selbst zu versorgen, kommen in unserem Sozialsystem automatisch bestimmte Vorgänge in Gang; allen voran die familiäre Solidarität, bei der die Leistungsfähigkeit von Angehörigen geprüft wird. Glücklicherweise (!) sagt an dieser Stelle niemand "ach nee, das war ja ne ganz Schlimme; das können wir der Tochter nicht zumuten!", denn dafür müsste sich der Staat in privateste Dinge sämtlicher (!) Bürger einmischen und Unmengen privater Daten sammeln und bewerten. Also muss Deine Tochter diesen Einwand selbst machen und belegen. Sinnvollerweise tut sie das mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts - und ja: Dergleichen passiert durchaus vor Gericht (dafür gibt es sie), ohne dass man deshalb das Etikett "kriminell" bekäme. Das ist ausschliesslich Deine persönliche Auslegung.

Man hat durchaus gute Chancen, um diese Inanspruchnahme herumzukommen, wenn man belegen kann, dass der heute Bedürftige seinen eigenen Unterhaltspflichten dauerhaft nicht nachgekommen ist. Aber das muss eben auf der Sachebene passieren und nicht mit einem beleidigten "wie können die nur?" oder "die sind ja alle so gemein!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 02:36
(@elternunterhalt)
Schon was gesagt Registriert

Gerad von der maloche zurück.
Unterlagen und ganz viele Papiere aus der Kindheit hatten wir dem Gericht gegeben. 3 Ordner voll. Teilweise schon vergilbt. Anwalt meinte das bringt nix. Gericht hat die Ordner angeschaut und gesagt das bringt nichts.
Elternunterhalt muss immer gezahlt werden egal wie Kindheit war. Ausnahme nur bei Mordversuch.  Nur Einkommen von Kindern zählt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2014 09:36
(@mimamause)

hi,
hmmm, das ist natürlich nicht so schön, was deiner Tochter da passiert aber was ich nicht verstehe ist folgendes:
der Freibetrag für Elternunterhalt liegt bei 1600.- netto. Alles, was drüber liegt wird hälftig angerechnet, d.h., um zu 600`€ Unterhalt verdonnert zu werden muss sie 1200€ über Selbstbehalt liegen. Also bei 2800€ netto.
Wieso musst du ihr da noch was zustecken?

Falls sie weniger verdient wäre ein Anwaltswechsel angeraten.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 09:59
(@mimamause)
(@elternunterhalt)
Schon was gesagt Registriert

Mmm deine zahlen stimmen in groben werten.
Dolle sind 680 tacken pro Monat unbefristet
nicht. Und das für eine voll fremde Mutter die sich verpisst hatte.
Echt doof dass meine Tochter trotzdem zahlen muss.
Das Gesetz ist unrichtig.
Fremde Mütter die nie da waren sollten auch nichts Unterhalt bekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2014 00:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du denn als deineTochter minderjährig war versucht ihren Unterhaltsanspruch durchzusetzen? Gibt es Unterlagen, die belegen, dass die KM nie KU gezahlt hat, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre?
Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2014 07:42




(@mimamause)

eu,
jetzt verwirrst du mich vollends..hat sie denn 2800.-, netto,  so dass 600.- eu gezahlt werden müssen?

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2014 07:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

jetzt verwirrst du mich vollends..hat sie denn 2800.-, netto,  so dass 600.- eu gezahlt werden müssen?

Wird wohl so sein ....

Dolle sind 680 tacken pro Monat unbefristet nicht.

Ansonsten könnte ich mir diese Aussage nicht erklären ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2014 10:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Elternunterhalt,

Das Gesetz ist unrichtig.
Fremde Mütter die nie da waren sollten auch nichts Unterhalt bekommen.

Nun ja, das Gesetz sagt (§ 1611 BGB):

(1) [...] hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

Die Frage, was grob unbillig ist, ist weniger eine Frage des Gesetzes, denn eine Frage der einzelfallabhängigen Rechtsprechung.

"Nie da sein" alleine reicht dabei für eine grobe Unbilligkeit nicht aus.
Das hat der BGH zuletzt mit Beschluß XII ZB 607/12 (<hier>) zu Beginn des Jahres entschieden.

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt indes nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erschei-nen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts.

Interessant wäre der aktuelle Status der UH-Forderung und welches Gericht sich mit dem Thema befasst hat (ging es zunächst um den Auskunftsanspruch ?).
Die Meßlatte für eine Auskunftsverweigerung liegt ungemein höher als die für eine familienrechtlich Negierung des UH-Anspruchs an sich ...
Wer ist denn die Gegenpartei ?

<Hier> ein Stück Rechtsprechung, in dem der BGH (XII ZR 304/02) eine "Kind-im-Stich-lass-Mutter" einen UH-Anspruch aberkannte.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2014 10:32
(@elternunterhalt)
Schon was gesagt Registriert

Elternunterhalt entfällt laut dem Gericht nurr bei Mordversuch. Sonst ist nur nur dieser Verwandtschaftsgrad bedeutsam.  In gerader Linie oder so ähnlich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2014 19:41
 Uli
(@Uli)

<Hier> ein Stück Rechtsprechung, in dem der BGH (XII ZR 304/02) eine "Kind-im-Stich-lass-Mutter" einen UH-Anspruch aberkannte.

Das Urteil ist sehr alt. Das würde heute vermutl. so nicht mehr Anwendung finden.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2014 12:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin EU,

Elternunterhalt entfällt laut dem Gericht nurr bei Mordversuch. Sonst ist nur nur dieser Verwandtschaftsgrad bedeutsam.  In gerader Linie oder so ähnlich.

das ist tatsächlich so. Die Rahmenbedingungen sind im von @United verlinkten Urteil

Das hat der BGH zuletzt mit Beschluß XII ZB 607/12 (<hier>) zu Beginn des Jahres entschieden.

auch recht schlüssig erklärt. Denn wenn man den Fall Deiner Tochter und vergleichbare weiterdenkt, würde ein Entfall der innerfamiliären Unterhaltspflicht bedeuten, dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Der hat mit den Zerwürfnissen aber erst recht nichts zu tun.

Hinzu käme: "Verkrachte" Familien würden dadurch besser gestellt als solche,  in denen die Mitglieder füreinander einstehen. Und nicht wenige Sparbrötchen würden wohl nachträglich innerfamiliäre Zerwürfnisse konstruieren und inszenieren, um ihrer Unterhaltspflicht zu entgehen. Das kann tatsächlich nicht der Sinn der Sache sein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2014 12:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das Urteil ist sehr alt. Das würde heute vermutl. so nicht mehr Anwendung finden.

In dem aktuelleren Urteil wird von dieser Rechtsprechung jedenfalls kein Abstand genommen ...

Der wesentliche Unterschied in beiden Fällen, der im neueren Fall für eine Negierung der Verwirkung sorgte, liegt im Zeitpunkt des Kontaktabbruchs:

Denn bis zur Trennung der Eltern im Jahr 1971 und mithin in den ersten 18 Lebensjahren des Antragsgegners war der Vater Teil des Familienverbands und hat sich um den Antragsgegner gekümmert.

Elternunterhalt entfällt laut dem Gericht nur bei Mordversuch.

Auch wenn Du das nochmals wiederholst (und auch wenn der Richter das tatsächlich so gesagt haben sollte), steht das weder im Gesetz noch in irgendeinem Beschluss (zum Elternunterhalt).
Wieso Du statt dieser Wiederholung nicht die gestellten Fragen beantwortest, bleibt Dein Geheimnis.

[...] würde ein Entfall der innerfamiliären Unterhaltspflicht bedeuten, dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Der hat mit den Zerwürfnissen aber erst recht nichts zu tun.

Verwirkungsgründe gibt es auch in Bezug auf Kindesunterhalt und Nachehelichen Unterhalt.
Für einseitige Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten ist der Unterhaltspflichtige genau so wenig verantwortlich wie der Steuerzahler.

Was eine einseitige "schwere" Verfehlung ist und inwieweit diese im Einzelfall zu einer (ggf. teilweisen) Verwirkung führt, obliegt dem Billigkeitsermessen des Tatrichters ...
... und wenn irgendein Amtsgerichtsrichter der Meinung ist, in seinem Gerichtssaal wiegen nur Mordversuche schwer, dann mag das in seinem Gerichtssaal so sein, dass es in allen Gerichtssäalen so ist, halte ich für ein Gerücht.

Wenn sich die Mutter (wie hier vorliegend) vor langer Zeit aus dem Staub gemacht, dann stellt sich zunächst die Frage, wann dieses "vor langer Zeit" war.
Wenn das Kind seinerzeit schon viele Jahre durch die Mutter betreut wurde, dann mag es durchaus angebracht sein, dass dieses in der Gesamtbetrachtung gegen eine "schwere Verfehlung" spricht.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2014 13:11
(@elternunterhalt)
Schon was gesagt Registriert

Unserre Tochter war 6 bis 7 Jahre alt als die Mutter abhaute.
Die Mutter war weg und auf Tochter verzichtet.  Geld kam von der Mutter nix.
Ich habe damals sie verklagt mit Erfolg auf Unterhalt. Das war nervig und teuer. Unterhalt kam trotzdem nicht. War echt **tsts - ID 1**.
Meine Tochter muss zahlen für die Mutter.  Das Urteil steht.
Wir waren deswegen immer sehr arm.
das war nicht gut.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2014 17:13
 xray
(@xray)
Schon was gesagt Registriert

Eigentlich hätte die Tochter nur die Möglichkeit durch eine mutwillige Reduzierung ihres Einkommens der Unterhaltsfplicht zu entgehen.

Ob das Sinn macht, mag dahinstehen, doch dann wäre der rechtswirksame Unterhaltstitel jedenfalls durch Änderungsklage anzufechten.

So ein ähnliches Spielwerk scheint die Mutter zu Zeiten ihrer Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter ja auch durchgezogen zu haben.

Zahn um Zahn oder Gleiches mit Gleichen zu vergelten ist zwar kein justiziabler Rechtsgrundsatz, ein ethischer aber sehr wohl.

Ich würde mich an Stelle von Vater und Tochter auch maßlos drüber ärgern und nichts unversucht lassen, Retourkutsche zufahren. 


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2014 17:32
 Uli
(@Uli)

Zahn um Zahn oder Gleiches mit Gleichen zu vergelten ist zwar kein justiziabler Rechtsgrundsatz, ein ethischer aber sehr wohl.
Ich würde mich an Stelle von Vater und Tochter auch maßlos drüber ärgern und nichts unversucht lassen, Retourkutsche zufahren. 

Na ja, das Problem dürfte sein, dass die Mutter garnicht die treibende Kraft ist, sondern das Sozialamt, das sich schadlos halten möchte.
Das Problem hatte ich bei meiner Exe auch ein paar Jahre und dürfte früher oder später auch auf meine Kids zukommen.

Hast Du die Möglichkeit, das Urteil zu scannen und (anonymisiert) hier zur Verfügung zu stellen?


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2014 18:06




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