Tochter nach Abi in...
 
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Tochter nach Abi ins Ausland (USA)

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(@psoidonuem)
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Och Susi, natürlich ist das ABR in der Theorie Teil des SR - aber haben tut es in der Praxis immer nur einer

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Geschrieben : 12.05.2017 12:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Och Susi, natürlich ist das ABR in der Theorie Teil des SR - aber haben tut es in der Praxis immer nur einer

Wenn Du schon Grundsatzweisheiten definierst, dann beziehe aber auch die mehrheitlich friedlichen Elternbeziehungen ein. Und Dein "immer nur einer" löst sich spätestens dann in Luft auf. Mit der gleichen Agrumentation kann auch zum Faustrecht übergegangen werden. Dann braucht es keine Regelungen und Gesetze.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.05.2017 12:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Andererseits könnte man argumentieren, dass sie das Auslandsjahr ja auch vor dem Abitur hätte machen können und dann gäbe es bestimmte Fragen gar nicht.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss, jeder der nicht während der Schulzeit ein Auslandsjahr gemacht hat kann lebenslang seine Eltern dafür in Anspruch nehmen?
Interessant - dann muss ich doch gleich mal schauen ....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2017 17:08
(@psoidonuem)
Registriert

Moin
Wenn Du schon Grundsatzweisheiten definierst, dann beziehe aber auch die mehrheitlich friedlichen Elternbeziehungen ein. Und Dein "immer nur einer" löst sich spätestens dann in Luft auf. Mit der gleichen Agrumentation kann auch zum Faustrecht übergegangen werden. Dann braucht es keine Regelungen und Gesetze.

Gruss oldie

Eigentlich sollte jemand der schon eine Weile hier dabei ist mitbekommen haben, dass hier eigentlich nie über friedliche Elternbeziehungen gesprochen wird und sich die Kommentare der user daher idR auch nicht auf solche beziehen

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Geschrieben : 14.06.2017 12:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och, dann bist du noch nicht lange genug dabei. Ich habe durchaus User im Gedächntis, die nach anfänglichen Schwierigkeiten eine gute Elterneben gefunden haben und zum Wohl des gemeinsamen Kindes zusammegearbeitet haben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.06.2017 12:41
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

die Situation scheint sich zu zuspitzen. 2 Tage zuvor hatte ich meine Tochter und die Kindesmutter gebeten, dass wir uns einen Tisch setzten und ich nochmals meine Gründe vortrage warum ich diese USA Programm meiner Tochter nicht unterstützen kann. Auch habe ich mich erklärt, dass ich grundsätzlich einem USA Aufenthalt zustimme, aber für das Programm selber keine Kosten übernehmen werde. Meine Zustimmung, dass die Minderjährige in die USA reisen kann um auf eigene Kappe das geforderte USA Programm duchziehen zu können, würde ich ihr in einer schriftlichen Vollmacht (von einen RA verfasst) ausdrücken.
Nun gibt es seitens des Anbieters des USA Programmes einen schriftlichen Vordruck, den ich unterschreiben soll. Dieser Vordruck ist eine Art Bestätigung, dass ich mit der Reise meiner Tochter einverstanden bin. Ich habe klar gemacht, dass ich diesen Vordruck des Anbieters nicht unterschreiben kann aus den vorgennanten Gründen.

Auch habe ich, insbesondere der Kindesmutter, klar gemacht, dass bevor ich die Vollmacht leiste eine schriftliche Bestätigung der KM haben möchte, dass dieses USA Programm aus eigener Tasche der KM  zu leisten ist. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass in ein paar Monaten ein Schreiben vom RA einflattert, worin es heißt: Bitte Blechen!

Die Diskussion über den nach dem Abi (Tochter noch minderjährig) und während des USA (Tochter wird in den USA 18 Jahre) anfallenden Unterhalt nur durch mich, wurde ebenfalls von der KM vorgetragen. Soll heißen KM ist der festen Überzeugung, dass auch während der Maßnahme der Unterhalt für die Tochter nach Volljährigkeit besteht. Als Begründung hieß es: Die USA Massnahme ist eine Sprachreise und ist im Anschluss an das Abi als "Schule" zu sehen, daher glasklar weiter Unterhalt. ?!?

Das Treffen wurdedann im weiteren Verlauf immer mehr zur unsachlichen Diskussion, was ich als Vater meinen Kindern antun würde und ich wäre nicht am Glück interesseiert, würde meinen Verpflichtungen nicht nachkommen und so weiter ........ Das Treffen welches nur ein Ziel hatte nämlich meinen Standpunkt nochmal klar zu machen und meiner Tochter mit meiner Vollmacht die Reise zu ermöglichen, schlug wohl fehl.

Heute dann eine Mail der KM mit einem Anhang. Im Anhang ein Gesprächsprotokoll ( der nicht ansatzweise das wesentlich Gesprochene wieder gibt) indem ich mit Setzung einer Frist (Frist 5 Tage) und unter Androhung von gerichtlichen Schritten und das meine Einverständniserklärung gefordert wird. Bei Verspätung wären dann Kosten von 500 € des Anbieters zu tragen.

Liebe Gemeinde, ich zweifele im Moment echt an meinem Verstand. Habe ich so ein Brett vor dem Kopf ...  :question: Ich kann doch nicht zustimmen von dem ich der Meinung bin, dass es für die Zukunft und der beruflichen Ausrichtung meiner Tochter - aus meiner Sicht - wenig Wert hat und ich von anderen Programmen wie z.B. Work und Travel oder Aupair viel viel mehr halte und dies auch voll unterstützen würde.

Benötige eure Hilfe, insbesondere wie ich auf die Mail nebst Anhang der KM reagieren soll. Mein spontaner Fahrplan: 1.Eigenens Gesprächsprotokoll (Gegendarstellung) 2. Bestätigung der KM das die Kosten für diese Programm zu ihren Lasten geht  3. Eigene Vollmacht von mir, dass das Kind reisen darf.

Danke an alle die sich die Zeit nehmen..

Gruss RP

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Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 10:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es ähnlich. Eigentlich kann man darauf wetten, dass die Rechnung an Dich gehen wird.
Deshalb würde ich das Formular des Veranstalters auch nicht unterschreiben sondern ein Schriftstück aufsetzen, dass aussagt, dass Du mit dem Auslandsaufenthalt einverstanden bist, Du aber die Kosten des Programm und des Aufenthalts an sich nicht tragen wirst. Wenn das Anwalt macht sollte das auch rechtlich ok sein.

Auch ein korrigiertes Gesprächsprotokoll macht Sinn. Außerdem solltest Du auf dem Satz bestehen, dass Du zu keinem Zeitpunkt eine Kostenzusage gemacht hast.

Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, u.U. nach Absprache mit Deinem Anwalt.

VG Susi

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Geschrieben : 15.06.2017 11:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich kann doch nicht zustimmen von dem ich der Meinung bin, dass es für die Zukunft und der beruflichen Ausrichtung meiner Tochter - aus meiner Sicht - wenig Wert hat und ich von anderen Programmen wie z.B. Work und Travel oder Aupair viel viel mehr halte und dies auch voll unterstützen würde.

Trotz dieser Aussage entnehme ich den übrigen Ausführungen von Dir, dass Du der Teilnahme an diesem Programm aber keine grs. Hindernisse entgegen stellen willst, deshalb die Vollmacht/ GSR-Zustimmung erteilst, Dich aber - da Du eben nicht vollständig überzeugt bist - in keinem Fall an den Kosten beteiligen willst.

Und genau das würde ich zunächst einmal schreiben. Keine Gegendarstellung zum Gesprächsprotokoll, kein eigenes Gesprächsprotokoll (dieses vielleicht für Deine eigene Dokumentation), sondern nur, dass Du die gesprächszusammenfassung der KM in wesentlichen Teilen für unpräzise hälst. Und eine Aussage zur einer etwaige Kostenbeteiligung deutlich zurückweisen.  Und dann eben Deine Meinung, wie vorstehend von mir zusammengefasst.

Wenn Dein RA Deine Zustimmung unter Freihaltung von Kosten entworfen hast, dann legst Du das bei und gut ist. Damit gibst Du m.E. die als Mitsorgerechtsinhaber notwendige Zustimmung. Aber stellst klar, das damit eben keine Kostenbeteilung in Aussicht gestellt wurde. Dich kann mit Sicherheit niemand zwingen, die Kosten des Anbieters oder etwaige Verspätungszuschläge oder Stornogeb. zu übernehmen. Allerdings würde ich  wenn irgendwie möglich schon in der Frist antworten, sodass man Dir das einfach nicht vorhalten kann.

Was mit KU in dieser Zeit ist, da habe ich keine Meinung zu. Dazu müssen sich hier nochmal die Spezialisten auslassen.
Ob die zusätzlichen Kosten indirekt über Mehr- od. Sonderbedarf auf Dich zurückfallen, weiß ich auch nicht. Halte es aber eher für unwahrsch., da es nach meinem (rudimentären) Verständnis recht klare Regeln für Mehr- oder Sonderbedarf gibt.

Aus dem emotionalen Vorwurf der KM an Dich kommst Du zunächst kaum raus. Du kannst auch nicht verhindern, was die KM so von sich gibt. Evtl. parallel einen brief an das Kind, dass Du sie selbstverständlich bei einer Auslandserf. unterstützt. Aber sachlich die Argumente aufzählen, warum gerade diese nicht, evtl. andere Vorschläge unterbreiten und die Tür öffnen für einen gemeinsamen Vater-Kind-Austausch dazu.

toto

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Geschrieben : 15.06.2017 11:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rp,

im Grunde genommen sind zwei Fragen zu klären:
1. Ist der Besuch einer Highschool in den USA nach dem Abitur als Teil der Erstausbildung zu betrachten ? Nur dann wäre ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch gegeben.
Ehrlich gesagt, kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass ein deutscher Richter den Besuch einer Highschool als auf ein Abitur aufbauend ansehen wird.

Wenn die Antwort auf 1. nein ist, entfällt im Grunde genommen schon Frage 2.

2. Ist der Auslandsaufenthalt Sonderbedarf ?
Hierzu gibt es diverse Rechtsprechung, ein Beispiel vom OLG Schleswig (15 UF 134/05):

Die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts stellt sich zwar als gute, jedoch nicht als allgemein übliche und gebotene schulische Forderung dar. [...]
Anderes mag bei Kindern weit überdurchschnittlich gestellter Eltern gelten. Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor.

Was schon während der Schulausbildung gilt, sollte direkt nach dem Abitur erst recht gelten.

Gruß
United

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Geschrieben : 15.06.2017 14:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Indiz für eine Unterhaltspflicht ab 18 wäre auch die Zahlung des Kindergeldes durch die Kindergeldkasse.
Wenn die Kindergeldkasse nicht zahlt, dann sind bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt und zumindest im öffentlichen Dienst wird dann auch für dieses Kind kein Kinderzuschlag mehr gezahlt.
Da dürfte dann eine Unterhaltspflicht auch nicht greifen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 14:56




(@rp51730)
Rege dabei Registriert

:thumbup: Danke an alle für die Kommentare und Unterstützung.

Habe der KM bereits geantwortet inklusive einer Gegendarstellung und klare Absage bzgl. der Kosten. Bevor ich eine Vollmacht unterschreibe, muss die KM mir bestätigen, dass dieses Programm für mich mit keinerlei Kosten verbunden ist. Keine Ahnung, ob man das so machen kann .... hatte einfach zu viel Dampf auf´m Kessel.  Mir war es wichtig dies sofort zu erledigen, konnte nicht anders.  😉

1. Ist der Besuch einer Highschool in den USA nach dem Abitur als Teil der Erstausbildung zu betrachten ? Nur dann wäre ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch gegeben.
Ehrlich gesagt, kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass ein deutscher Richter den Besuch einer Highschool als auf ein Abitur aufbauend ansehen wird.

Haste nen Tipp, wie man das herausfinden kann ? Danke schön.

Gruss RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 18:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist der Highschool-Abschluss höherwertig als ein deutsches Abitur, sprich bringt es mehr Chancen auf ein NC-Studienfach?

Ich meine, dass es nichts höheres gibt als ein Abitur, Highschool-Abschluss ist damit höchstens gleichwertig.

Und Sprachkenntnisse kann man auch anders erwerben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 21:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ist der Highschool-Abschluss höherwertig als ein deutsches Abitur, sprich bringt es mehr Chancen auf ein NC-Studienfach?

Entschuldigung. Der Gedanke ist interessant und beinhaltet die Möglichkeit, solange über den Erdball zu hüpfen, bis ein Maximum an NC-Eignung ausgeschöpft ist. Mit ein wenig Anstrengung kann anschließend der Rentenantrag gestellt werden. @Annasophie: Sorry für den Zynismus. Aber - nach meiner Beobachtung meinst Du es genauso wie ich.

Im dt. Recht ist der Gym.-Abschluss (Abitur) die Voraussetzung für ein Studium, sprich einem höherwertigen Lehrgang. Alles andere ist Privatvergnügen und sollte auch so vor allen Gerichten vertreten werden. Da darf es keine Ausnahmen geben, das würde Tür und Tor zur Beliebigkeit der Interpretation des Abiturs eröffnen, den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt noch mehr deformieren - wie schon der Bologna-Prozess.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 23:02
(@psoidonuem)
Registriert

*vom user gelöscht*

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 11:59
(@iceman2016)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

sehr hartnäckiges Thema mit dem ich euch nochmal behelligen muss...

Ich habe der KM eine einfache frei entworfene Vollmacht (vom RA), indem ich meine Zustimmung zur Reise, (unter der Voraussetzung der Kostenneutralität für mich) für die Tochter geben wollte, zugesandt. Diese vorgenannte Vollmacht wurde von der durchführenden Highschool Institution als nicht ausreichend erachtet. Soll heißen, die KM fordert mich nun auf, dass von der Organisation vorgefertigte Einverständnisformular bis Ende des Monats beizubringen. Ansonsten wird die KM den gerichtliche Weg einschlagen um meine Unterschrift oder was auch immer zu erhalten.
Ich werde aber auf keinen Fall dieses Formular der Organisation unterschreiben.

Mit was muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

Danke und Gruss der Iceman

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 14:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann solltest du über deinen Rechtsanwalt mitteilen lassen, dass du die Einverständniserklärung der Organisation unterschreibst, wenn die KM dir vorab eine notarielle Beurkundung zukommen lässt, in der sie bestätigt, dass keinerlei Zusatzkosten durch diesen Aufenthalt auf dich zukommen.

Und wenn sie das nicht macht, dann soll sie doch auf Einverständnis klagen.
Wann will die Tochter überhaupt fliegen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 15:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Iceman? Wer bist Du jetzt?!

Ansonsten wird die KM den gerichtliche Weg einschlagen um meine Unterschrift oder was auch immer zu erhalten.
Ich werde aber auf keinen Fall dieses Formular der Organisation unterschreiben.

Mit was muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

Soll KM doch tun.
Im Schlimmsten Fall wird Deine Zustimmung als GSR-Inhaber gerichtlich ersetzt. Aber eine Zustimmung zur Tragung der Kosten für den Spaß entsteht dadurch maximal im Rahmen Mehr- oder Sonderbedarf. Und dazu wurde hier ja schon was gesagt. Aber Du haftest nicht für Reisekosten die durch die gerichtliche Ersetzung Deiner Unterschrift (so dies überhaupt Erfolg hat) - das wäre ja noch schöner... Vertrag zu Lasten Dritter oder so...

eine notarielle Beurkundung zukommen lässt, in der sie bestätigt, dass keinerlei Zusatzkosten durch diesen Aufenthalt auf dich zukommen.

Und was soll das Wert sein?!

Nee, ich würde gar nichts tun, abwarten...

Damit gibst Du m.E. die als Mitsorgerechtsinhaber notwendige Zustimmung. Aber stellst klar, das damit eben keine Kostenbeteilung in Aussicht gestellt wurde. Dich kann mit Sicherheit niemand zwingen, die Kosten des Anbieters oder etwaige Verspätungszuschläge oder Stornogeb. zu übernehmen.

[...]

Aus dem emotionalen Vorwurf der KM an Dich kommst Du zunächst kaum raus. Du kannst auch nicht verhindern, was die KM so von sich gibt. Evtl. parallel einen brief an das Kind, dass Du sie selbstverständlich bei einer Auslandserf. unterstützt. Aber sachlich die Argumente aufzählen, warum gerade diese nicht, evtl. andere Vorschläge unterbreiten und die Tür öffnen für einen gemeinsamen Vater-Kind-Austausch dazu.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 16:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde das Formular auch nicht unterschreiben, aber vielleicht mal bei der Organisation anrufen und erklären warum Du es so nicht unterschreiben willst.
Mal sehen, was die dazu sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 19:52
(@inselreif)
Moderator

Mit was muss ich im schlimmsten Fall rechnen ?

Womit Du nicht rechnen musst: kein Gericht kann Dich verdonnern, ein Formular zu unterschreiben. Das Gericht kann Deine Zustimmung zu der Reise ersetzen aber wenn die Organisation bei Deiner Vollmacht so querschiesst, wird sie es bei einem Gerichtsbeschluss genauso tun.
Noch besser: durch die Vollmacht hast Du ja Deine Zustimmung bereits erteilt, für einen entsprechenden Beschluss besteht also kein Raum.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 10:10
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