Hallo bin neu im Forum und habe eine Frage: meine Tochter ist 5 Jahre alt und ist im zwei-Wochen-Rhytmus 2 bzw. 4 Tage (naja, Kindergarten) und Nächte (auch Wochenende) bei mir. ich war mit der Mutter nicht verheiratet und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Sie ist seit mehreren Jahren im Beruf, ich habe mein Studium soeben abgeschlossen und bekomme bei einer 27 Stunden Woche ca 850€ raus. Meine Ex macht geltend, dass sie höhere Kosten wegen ihrer größeren Wohnung habe. Ich wohne auch allein, um mit meiner Kleinen zusammen sein zu könne, allerdings in einer 1 Zimmer Wohnung, die halt günstiger ist. Meine Ex bekommt das gesamte Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von 133€ im Monat, ich bekomme nichts, obwohl ich fast ebenso viel Zeit mit meiner Kleinen verbringe. Ich finde das ungerecht, aber nach geltendem Recht behandelt mich das JA wie einen (Entschuldigung!) "Wochenendpapa", der sein Kind im Alltag nicht versorgt. Ist das rechtens? Kann ich Unterhaltsminderung und einen Anteil des Kindergelds beanspruchen? Vielen Dank, Lukas
Hi,
Nur wenn euer Kind jeweils zu 50 % bei jeden von euch leben würde und ihr auch annähernd gleich viel verdienen würdet, wäre kein KU mehr fällig.
Einen Teil, nämlich die Hälfte des KG kannst du beanspruchen, sobald du regulär KU zahlst. Derzeit zahlt ja der Staat für euer Kind. Da du mit dem Studium fertig bsit und nur 27 Stunden arbeitest wirst du dich nach einem Vollzeitjob umsehen müssen oder einen Nebenjob annehmen müssen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das ist es ja ich arbeite so kurz, damit ich meine kleine aus der kita holen kann, da meine ex als sozialarbeiterin oft in den abend rein arbeitet
Das wird aber auf Dauer nicht funktionieren. UVS gibt es längstens 72 Monate, danach fallen auch diese 133 € weg und ihr kommt gar nicht mehr zurecht.
Du wirst auf Dauer mehr arbeiten müssen. Deine Ex scheint ja auch Vollzeit zu arbeiten
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dazu kommt, dass einem Unterhaltsvorschuss bei einem echten Wechselmodell nicht zusteht. Kommt das raus, kann sie Ärger kriegen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also da gibt es zwei Modelle.
a) Das Wechselmodell. Das nimmt an, das du die Kinder GENAU 50% hast und dann steht dir theoretisch das halbe KG zu und Unterhalt muss kaum bezahlt werden (wird genaugenommen nach Gehalt gequotelt, aber...)
b) Das andere: Du bezahlst das volle KG und den vollen KU, geht von 51% - 100% Betreuung durch die Frau. Gerecht ist das nicht, ist aber so.
Da bei dir wahrscheinlich kein BU zu holen ist, würde ich mal folgendes versuchen.
a) Entweder echtes Wechselmodell mit vielleicht kleinem Entgegenkommen (z.B. kein KG)
b) oder eine Betreuung von 95% durch die Frau.
Wenn Du zeigst, dass dir Umgang zu wichtig ist wirst du am Ende 49% der Betreuung erbringen und 100% der Zahlung. Also