Hallo an alle,
ich glaube ich bräuchte noch mal eine andere Meinung. Möchte auch gern wissen, ob ich richtig liege mit meinen Einschätzungen:
Für Kindesunterhalt kann Einkommen alle zwei Jahre abgefordert werden. Wenn per 01.01.2008 letztmalig zur Vorlage aufgefordert wurde, die Belege aber erst 18.04.08 vorgelegt wurden, wann laufen dann die 2 Jahre ab? Wenn damals ein bereinigtes Einkommen (incl. berufsbed. Aufwendungen) von 1961 Euro ermittelt wurde und jetzt ein bereinigtes Einkommen von 2353 gemutmaßt wird (Vater hat von sich aus Jahreszielgehalt 2009 angegeben; Steuererklärung 2007 hatte ähnliche Zahlen (200 Euro brutto Unterschied) ist das ein Unterschied von mehr als 10% und Kindesunterhalt kann vor Ablauf der zwei Jahre neu berechnet werden, richtig?
(Zum besseren Verständnis: 2008 wurde von uns falsch berechnet, weil nicht alle Unterlagen (insbesondere Steuererklärung 2007) vollständig vorlagen, was uns aber nicht bewusst war...)
Muss eine Titeländerung dann auf jeden Fall erfolgen oder nur wenn Zahlung nach neuen Einkommensbeträgen verweigert wird? Titel (Amtsurkunden) existieren aus 2002 mit jeweils 114% bis 18. Geburtstag des Kindes. Bisher wurde ohne %-Berechnung nach Stufe 1900-2300 der DT in Abzug des hälftigen Kindergeldes gezahlt.
Wenn das Amt auffordert, kann es dann nur nach bestehendem Titel 114% auffordern oder nach tatsächlichem bereinigten Einkommen der letzten Monateauch wenn Titel anders lautet? Was passiert mit Differenzen, wenn das Amt nur mit 114% auffordern kann, gemäß Einkommen aber eigentlich mehr gezahlt werden muss, hierfür aber erst Abänderungsklage nötig wäre?
Und weiterhin: kann das Amt den Kindsvater um freiwillige Titeländerung durch neue Erklärung auffordern?
Wie am besten vorgehen? Beistandschaft ist angedacht, aber es besteht zu befürchten das Kindsvater Zusammenarbeit verweigert oder Anwalt einschaltet wenn amtsseitig aufgefordert wird. Bisher gab es zwar etliches Hin und Her aber die Unterlagen habe ich noch immer erhalten. Lieber schon mal höflich alles abfordern? Vater hat im übrigen Neuberechnung angeboten, weil er meint, er läge unter 1900 Euro, da er nach monatlicher Nettogehaltsbescheinigung geht, ohne Leistungszulagen etc einzurechnen (er verwechselt auch Bedarfskontrollbetrag mit Selbstbehalt...)
Will mich nächste Woche beim Amt noch beraten lassen, aber halt auch vorbereitet sein. Beim ersten Kontakt heute wollten die mir erzählen die 10%Klausel wegen vorzeitiger Neuberechnung gäbe es nicht....
Über Antworten würde ich mich freuen, Feedback ist ja wichtig!..
Habt herzlichen Dank
the-patchworks
Hallo Patchworkers,
wie alt ist denn das Kind und wie sieht es bei euch mit Sorgerecht und Umgang aus?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Kinder sind jetzt 7, knapp 11 und 13.
Sorgerecht gemeinsam, Umgang naja.
Die Kids lieben den Vater sind auch gerne dort, jedoch nimmt er sie nur alle 8 Wochen, weil er es sich sonst angeblich nicht leisten kann. Er wohnt 150 km weg, holt und bringt sie mit Zug. Pro Zugfahrt mit Niedersachsenticket wohl ca. 26 Euro, wenn ich mich richtig erinnere. Er will nicht, dass sie alleine fahren, obwohl sie sonst zu Oma (ungefähr gleiche Entfernung) auch allein fahren. Ferien und Feiertage lehnt er aus finanziellen Gründen ab.
Bei Scheidung hatten wir zwar ein Dokument aufgesetzt, dass er sie alle zwei wochen plus Ferien etc nimmt und auch beide unterschrieben, aber halt nicht offiziell vor Gericht, so dass er es jetzt nicht ernst nimmt. Kinder wollen gerne alle 4 Wochen, werde daher auch Beistandschaft beanspruchen. Geht zu lange jetzt so, habe mich immer darauf verlassen "wenn nächstest Jahr ...., dann", "nächste Ferien mal sehen" etc....
Aber wieso hat das was mit Unterhalt zu tun?
Danke für erneute Antwort.
Liebe Grüße
the-patchworks
Nun ja, deine Frage lässt eine ziemlich starke Fokussierung auf schnellstmögliche Unterhaltsmaximierung erkennen.
Hier treffen sich in der Regel Leute, die genau damit von der Anderen Seite aus betroffen sind.
Dabei wird dieses Problem i.d.R. noch dadurch verschärft, dass der Unterhaltsflichtige auch noch alleine für alle Umgangskosten aufzukommen hat, und zwar egal in welcher Höhe und ob der Betreuende Elternteil diese nicht vielleicht durch einen Wegzug mit dem gemeinsamen Kind selbst extrem erhöht hat.
Dass der Unterhaltspflichtige sogar für die Zeit, in dem das Kind von ihm versorgt wird, trotzdem vollen Unterhalt bezahlen muss, selbst wenn er die Betreuung zu 49% übernommen hat verschärft das Problem weiter.
Und da die Justiz sich um diese Fragen nicht kümmert, bzw. das Problem verursacht, kümmern wir uns eben um diese Fragen.
Bei dem genannten Einkommen, (mindestens) 3 Kindern und der Distanz und womöglich reichlich Anwalts- und Gerichtskosten, die Väter meistens auch selbst tragen müssen ist es nämlich durchaus nicht einfach, Umgang und Unterhalt sicherzustellen.
Alleine schon die Frage, wie er denn die Kinder während des Umgangs unterbringen kann wird dann zum Problem.
Ich selbst kann mir z.B. trotz sehr guten Einkommens nur noch eine 1,5 Zimmer Wohnung leisten und habe durchaus Mühe, meine 4 Kinder darin unter zu bringen.
Da löst die Frage, so wie du sie gestellt hast erstmal keine guten Gefühle aus.
Und bevor wir dabei helfen, mehr Geld aus ihm raus zu holen, wüssten wir eben gerne mehr über den Hintergrund.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zurück,
ich kann eure Sichtweise da total verstehen.
Hier ist es jedoch so, dass ich alles erst einfordern muss, nichts freiwillig gezahlt oder angeboten wird. Beteiligung an Klassenfahrt wurde gerade wieder abgelehnt, obwohl im Scheidungsvergleich festgehalten. Die Kinder wollen öfter zum Vater aber er lehnt wegen Kosten ab. Wenn er sie allein mit dem Zug fahren ließe, wären die Fahrtkosten dieselben aber bei einem Aufenthalt alle 4 statt alle 8 Wochen. Die Große will teilweise gar nicht mehr mit, weil sie auch öfter Diskussionen mit ihm hat (fühlt sich hintenangestellt gegenüber Geschwistern).
Ich habe die ganzen sieben Jahre nur den Unterhalt gefordert. Eigenen Unterhalt habe ich nie bekommen, weil ich auch irgendwo meinen Stolz habe und meine eigene Verantwortung für mich sehe. Schulgeld, Sportaufenthalte etc zahle ich genauso allein wie Schulmaterialien, Vereinsbeiträge, Tickets etc, so wie es ja auch vorgesehen ist. Auch Therapiekosten eines Kindes, Nachhilfestunden und medikamente wegen einer LebensmittelAllergie (trägt kasse nicht) zahle ich bisher allein.
ich fühle mich nur für dumm verkauft, wenn dutzende von vätern alles mögliche versuchen, um ihre Kinder etwas öfter zu sehen, er das aber offensichtlich nicht will (es wurde auch angeboten hier bei uns in der Wohnung bleiben zu können, so dass nur einmal Hin-Rückfahrt anfiele und Kosten eingespart würden, was aber abgelehnt wurde).
Erst recht ist es dann so, wenn jetzt herauskommt, dass er definitiv (Steuerbescheid lässt ja wohl keine Zweifel offen) über mehr als 2300 verfügt, aber nach unter 1900 zahlen will. Wozu gibt es dann solche Tabellen?
Fühlt ihr euch da nicht auch komisch, wenn ihr blechen sollt (im üblichen Rahmen der Tabelle ohne überzogene Forderungen) und andere väter mit Schmu durchkommen?
Dieser hier lebt mit seiner neuen Freundin in einer (günstigen) 3 Zimmer Wohnung wenige Ubahnstationen von der Arbeit entfernt, hat dort ein Kinderzimmer für die Kids eingerichtet. Bis vor der Freundin nahm er die Kinder öfter, danach hiess es er könne nicht mehr, hätte dann keine Zeit für seine Freundin mehr...
Im übrigen sind keine weiteren Unterhaltsberechtigten vorhanden, keine weiteren Kinder und Eltern brauchen auch nicht unterstützt zu werden.
Hoffe das dir das etwas weiterhilft, stehe gerne weiter "rede und Antwort"
Liebe Grüße und danke
the-patchworks
Hallo patchworks,
von seinem Netto darf er 5 % berufsbedingte Aufwendungen und bis zu 4 % priv. Altersvorsorge abziehen. Evtl. können auch ehebedingte Kredite anerkannt werden.
Ob und mit wem er zusammenlebt ist für die Berechnung irrelvant. Dies würde höchstens dann ins Gewicht fallen ,wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
Wie er seinen SB ausgibt ist ebenfalls seine Sache. Der SB beinhaltet zwar eine Richtgröße von X € für die Wohnung. Wenn er günstiger wohnt, dann kann er das übrige Geld ausgeben wie er will.
Ob er mit dem Auto oder kostengünstig mit der U-Bahn zur Arbeit fährt ist ebenfalls seine Sache, außer er will explizit die Kosten für das Auto absetzen bzw. er könnte den Mindestunterhalt nicht leisten.
Wozu es solche Tabellen gibt? Gute Frage, denn auch wenn es nicht wirklich bekannt ist. Diese Tabelle hat keinerlei Rechtskraft und ist eigentlich auch kein Automatismus. Nur eine Richtschnur, an die sich zugegebenermaßen alle halten. Daraus ergibt sich aber eigentlich keine Verpflichtung 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also wenn er bisher nach ">1.900,-€ berechnet wurde und nun nur knapp und unbereinigt bei >2.300,- liegen würde, so käme er nach Bereinigung sich unter 2.300,- und damit in die gleiche Stufe wie bisher.
Und selbst wenn ihm ein, um eine ganze Stufe höheres Einkommen nachgewiesen würde, wäre der Unterschied immer noch relativ gering und kleiner als 10% des KU-Betrages.
Bei so einem geringen Unterschied wäre es sogar fraglich, ob eine Änderungsklage überhaupt angenommen würde, geschweige denn nach weniger als 2 Jahren.
Er liegt auch mit dem Unterhalt schon so nahe am SB, dass für eine Erhöhung, grade im Hinblick auf die Umgangskosten nur wenig Luft nach oben ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal,
dickes Danke für die Antwort. Bei den Beträgen war schon bereinigtes Einkommen, auch mit berufsbed. Aufwendungen etc berechnet worden.
Mein Fehler war wohl, wenn ich das so richtig interpretiert habe, dass die Abweichung 10% des Kindesunterhalts sein muss. Dachte es müssten 10% beim bereinigten Einkommen sein, die ja locker gegeben wären....
Wie gesagt, dickes Danke
the-patchworks
Moin "the-patchworks",
der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem Netto des UH-Pflichtigen; ebenso eventuelle Veränderungen. Da waren Deine Info's schon zutreffend. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, jeden Cent zu verlangen, den man irgendwie aus dem anderen herauspressen kann; die Haltung "es steht mir doch zu" ist hier im Forum auch recht verpönt.
Vielleicht wählst Du mal einen weicheren Weg nach der Devise "Lieber Ex, ich könnte eigentlich eine UH-Anpassung nach oben verlangen, aber ich will keinen Stress machen. Mir wäre viel wichtiger, dass Du die Kinder öfter nimmst, und das kostet ja auch Geld. Wenn wir uns auf dieser Basis einigen könnten und den Unterhalt lassen wie er ist, wäre mir das viel lieber."
Das ist unter'm Strich viel mehr wert als 20 EUR im Monat. Und es ist ein Zeichen von Respekt vor dem anderen Elternteil. Die Fälle, in denen ein Ex-Partner alles richtig macht und der andere alles falsch, sind nämlich ganz selten...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.