Titel vom Gericht
 
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Titel vom Gericht

 
(@ossizicke)
Schon was gesagt Registriert

Nur kurz eine klitzekleine Frage. Mein Mann hat per Gericht den Unterhalt für seine Söhne festgelegt bekommen. Wie lange gilt dieser. Bis zum 18 Lebensjahr? Es steht kein Zahlungsende drin.  :heu:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2013 12:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann gilt er unbegrenz bzw.bis der Unterhaltsanspruch erlischt oder jemand eine Abänderung anstrebt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2013 12:32
(@ossizicke)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn die erste Lehre beendet wurde?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2013 12:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im  Prinzip ja, wobei während der Ausbildung ein Teil des Einkommens des Kindes Unterhaltsmindernangerechnet wird und ab 18 eben auch Mutti mit im Boot ist. Von daher ist es sicher sinnvoll spätestens mit Beginn einer Lehre oderder Volljährigkeit die Abänderung des Titels einzuleiten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2013 12:37