Titel??? Kein Plan....
 
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Titel??? Kein Plan...was tun? HILFE!

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ok, ich schildere es mal kurz und schmerzlos.
zwei Kinder, 5 und fast 7, leben bei KM, ABR bei ihr, GSR. Kein Titel über KU.
JA zahlt UVG in gesetzlicher Höhe (Thüringen) von 106 € und 145 €. JA überprüft regelmäßig sein Einkommen. Hat bereits Bescheid, dass es in 2001, 2002 und 2003 keine Forderungen vonseiten des JA gibt, in 2004 600 €, die er schon angefangen hat zu zahlen (in kleinen Raten).
Als es zur Umgangsklage von ihm im Dezember kam, fing ihre Anwältin, ohne auf den Antrag einzugehen, davon zu reden an, dass er doch bitte Unterhalt zahlen soll und forderte seine Einkommensbelege der letzten 12 Monate, Einkommenssteuerbescheide und dergleichen. Haben wir ihr per Anwalt übersandt.
Nach der Verhandlung sprach die gegn. RAin mit unserem RA und sagte, dass da jetzt noch was kommt. Das ist mittlerweile 2 Monate her. Die Unterlagen haben wir ihr Anfang Februar geschickt. Heute meine Nachfrage bei unserem RA, ob irgendwas eingegeangen sei, was er verneinte.
Heute hat die KM die Urlaubsplanung erhalten, die sich an das Urteil vom Gericht hält, mit entsprechenden Optionen (erste oder letzte 3 Wochen der Sommerferien bspw.) daraufhin rief sie meinen LG an, beschimpfte ihn aufs Übelste, wie dumm er doch sei, soll kein Urlaub machen sondern lieber KU bezahlen. Sie macht also den Umgang, obwohl es ein Urteil gibt, mal wieder vom Unterhalt abhängig.

Nun meine Frage: Muss sie nicht für einen Titel sorgen? Was können wir dafür, wenn ihre RA nichts macht? Ich kann mir vorstellen, dass Madame Ex mit der RA sehr unzufrieden war, weil sie in der Umgangsverhandlung ganz dolle schlecht da stand und ihre Anwältin ihr gar nicht geholfen hat, und sie daher vielleicht gar ned mehr zu ihr gehen will.

Anyway: Soll mein LG aktiv werden und sich selbst um einen Titel bemühen?
Sein Einkommen liegt bei durchschnittlich 900 € (inkl. Weihnachts-Urlaubsgeld, Zuschläge etc.). Vollzeit, ungelernt, Ausländer, ohne Führerschein. Wir leben in Berlin, sehr hohe Arbeitslosigkeit. Außerdem arbeitet er im 3-Schichtsystem.

Was sollen wir tun? Einen Rat?

Gruß, Romy

[Editiert am 4/5/2005 von RomyH]

[Editiert am 4/5/2005 von RomyH]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 21:06
(@PhoeniX)

Hallo Romy

Also: Ein Tittel muß schon bestehen, da das JA sonnst nicht das Einkommen prüfen würde. Der Tittel beim KU ist die Unterhaltsurkunde. (oft denkt man das seien 2 verschiedende Dinge)

Bei einem Verdienst von 900€ leigt ein Mängelfall vor also kann und braucht er nicht zahlen.

Sollte die Ex den Umgang verweigern müßt ihr Wohl oder Übel wieder vor Gericht.

Als es zur Umgangsklage von ihm im Dezember kam, fing ihre Anwältin, ohne auf den Antrag einzugehen, davon zu reden an, dass er doch bitte Unterhalt zahlen soll und forderte seine Einkommensbelege der letzten 12 Monate, Einkommenssteuerbescheide und dergleichen.

Selber Schuld. Bist du sicher das ihr einen guten RA habt?? Also ich haben meinen schon auf die Befürchtung angesprochen das das in der Umgangsklage bei mir jetzt auch kommt (ich zahle keinen TU) und er sagte nur: "Da gehen wir gar nicht drauf ein. Ich werde Einspruch erheben, da der Sachverhalt Gegenstand einer anderen Klage ist."

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 21:22
(@romyh)
Registriert

@ Phoenix,

ich habe nachgefragt beim JA: es gibt keinen Titel, keine JA-Urkunde. Er musste nie etwas unterschreiben.

Das JA überprüft sein Einkommen, weil KM UVG bekommt und die natürlich den Vorschuss zurückwollen.

Bei der Umgangsverhandlung selbst wurde kein Wort über Unterhalt gesprochen, die Forderung nach Unterhalt bekam auch nicht das Gericht zu lesen, sondern nur wir und unser Anwalt. War nur, um Welle zu machen.

Aber was sollen wir tun? Uns selbst um nen Titel bemühen?
Was, wenn festgestellt wird, dass er n Mangelfall ist und nicht leistungsfähig. Wir darüber auch ein Titel gemacht?

Das Schlimme ist eben, der KM geht es ausschließlich ums Geld, ihre Kids interessieren sie nicht wirklich, sonst hätte sie bei den Worten der Richterin aufgehorcht, als die über das Ergebnis der Kinderbefragung berichtete.
Sie wird den Umgang immer vom Unterhalt abhängig machen.

Wir haben ein Urteil, ist das vollstreckbar?
Wie können wir uns wehren?

ja, Fragen über Fragen...

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 21:37
(@PhoeniX)

Hallo Romy

Kein Tittel also bräuchten keine Zahlungen geleistet werden. Komische Sache bei euch....

Das ist normalerweise das erste was das JA macht.

Unterhaltszahlungen kann man nur rückwirkend eintreiben wenn man in Verzug gesetzt wurde. Und nur wenn man den Unterhaltspflichtigen in Verzug gesetzt hat kann man UVG bekommen.

Verstehe das nicht so richtig.

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 21:49
(@romyh)
Registriert

Das erste, was vom JA kam, war ein Schreiben, in dem er aufgefordert wurde, mtl. Betrag x an die KM zu überweisen. Daraufhin setzte er sich mit denen in Verbindung und schickte ihnen seine Abrechnungen. daraufhin bekam KM UVG und das JA überprüfte, i.d.R. 1x jährlich bzw. nach Erhöhungen, sein Einkommen.
Unterschreiben musste er nichts.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 22:12
(@romyh)
Registriert

Wenn ich das richtig verstehe, ist ein Titel nur dann vonnöten, wenn Uneinigkeit herrscht, weil ein Titel vollstreckbar ist.
Wenn sich aber beide einig sind, muss es nicht zwangsläufig einen Titel geben, da ja so oder so KU gezahlt wird.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 22:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin RomyH,

zum Einstieg empfehle ich >diesen< Aufsatz und >dieses< Urteil.

Heute hat die KM die Urlaubsplanung erhalten,

Schriftlich nachholen. Ich meine, letztens wg. Pfingstens eine Forumulierungshilfe gegeben zu haben.

Sie macht also den Umgang, obwohl es ein Urteil gibt, mal wieder vom Unterhalt abhängig.

Ist aber auch ein wenig Vermutung. Selbst wenn, was "besseres" kann doch eigentlich gar nicht passieren. Sollte sie boykottieren, sofort den Rechtsweg beschreiten mit Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln.

Soll mein LG aktiv werden und sich selbst um einen Titel bemühen?

Wenn er dauerhaft den Regelsatz sicherstellen kann, warum nicht?

Wenn ich das richtig verstehe, ist ein Titel nur dann vonnöten, wenn Uneinigkeit herrscht, weil ein Titel vollstreckbar ist.

Da kommt es wieder, das gefürchtete "Jein". Sind sich die Eltern einig und nett zueinander, reicht das aus. Stimmt schon. Doch sobald Streitigkeiten aufflammen ist die erste Frage: "Wo ist der Titel?" Und dann steht der Unterhaltsberechtigte etwas doof da, denn er hätte diesen Titel einfordern müssen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 22:34
(@romyh)
Registriert

Hallo Deep,

wir haben ihr das schriftlich geschickt, per Einschreiben mit Übergabe. Der Brief war auch wirklich zuckersüß und dennoch unmissverständlich formuliert (da hab ich mir voll einen abgequält, weil ich Madame ja so gut leiden kann).

Zumindest im Moment kann er den Regelsatz nicht leisten. Er arbeitet aber daran, ein besseres Einkommen zu erzielen. Er macht grad nen Deutschkurs, den der Arbeitgeber bezahlt, da sie ihn befördern wollen. Bislang haperte es eben an seinen Deutschkenntnissen (schriftsprachlich).
Dennoch: Wie ich mir von jemandem mit derselben Position habe sagen lassen, kommen auch nur 1200 € bei rum und das nur, wenn er viele Nachtschichten schiebt.

Macht es also im Moment keinen Sinn, sich einen Titel zu beschaffen? Sollen wir das überhaupt oder es drauf ankommen lassen?

Die Ex liegt ihm ständig in den Ohren damit. Einerseits zurecht (obwohl sie ja immerhin UVG erhält), andererseits mal wieder das leidige Thema: Wir wissen ja nun schon, dass das Geld nie bei den Kiddies ankommt.

Wegen Urlaub: Wir haben ihr schriftlich eine Frist gesetzt (bis Ende Mai). Was sollen wir machen, wenn sie bis dahin nicht unterschreibt? JA oder gleich Anwalt?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 23:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

Macht es also im Moment keinen Sinn, sich einen Titel zu beschaffen?

Nicht wirklich. Die UHV-Kasse ist sicherlich über jeden Cent froh, den sie kriegen.

Die Ex liegt ihm ständig in den Ohren damit.

Soll sie doch...

Wir haben ihr schriftlich eine Frist gesetzt (bis Ende Mai).

Warum eine Frist? Die Zauberformel lautet "im vermuteten Einverständnis und eingedenk der im Urteil vom ... (Az. ...) festgeschriebenen Umgangsregelung". Nix mit Frist... Gebt der Ex doch nicht immer den Status des Entscheiders.

DeepThought


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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 23:25
(@jakob-johner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sie bekommt ja nun UV vom Jugendamt damit seid ihr aussm Schneider...
<Die Ex liegt ihm ständig in den Ohren damit. Einerseits zurecht (obwohl sie ja immerhin UVG erhält), andererseits mal wieder das leidige Thema: Wir wissen ja nun schon, dass das Geld nie bei den Kiddies ankommt.<
Woher wisst ihr das?
Gruß JakobUnd wieso schreibst du als LAP und nicht er?


Urteilen über andere war schon immer einfach

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2005 00:03




(@romyh)
Registriert

Hallo Deep,

die Richterin wies ausdrücklich darauf hin, dass bzgl. der hälftigen Ferienregelung eine Absprache der Eltern nötig ist. Soll heißen, wer nimmt die erste, wer die zweite Woche usw. Er will eigentlich seinen guten Willen zeigen und sie entscheiden lassen. Er kann sich dann darauf einstellen.

@Jakob:
Wenn Du mein Post richtig gelesen hast, dann wird dir sicher aufgefallen sein, dass mein LG kein Deutscher ist und Probleme im schriftsprachlichen Bereich hat. Ich könnte ihn gern schreiben lassen...nur wird das hier keiner, inkl. mir, verstehen.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2005 12:52
(@romyh)
Registriert

nochmal @Jakob:

Für jmd., der nicht arbeitet, deren LG selbst auch nicht arbeitet, die von 2xUHV, 3x Kindergeld plus Sozialhilfe leben, deren Familie ebenfalls nur von Sozi lebt, hat Madame Ex erstaunlich viele Markenklamotten, jeden Monat ne neue Haarfarbe, künstliche Fingernägel, Solariumsgebräunt. Ihr LG beinah ebenso. Und die beiden Mädels tragen Second Hand. Der KITA Platz der Kleinen wird vom SozAmt bezahlt, die Große ist 1. Klasse, kein Hortkind. Die Wohnung ist tippitoppi eingerichtet, nur das KiZimmer der Mädels hat noch die Möbel, die während der Ehe angeschafft wurden.
Wir sind beide berufstätig und sind erstaunt, denn wir können uns das alles nicht leisten, ne Schrankwand haben ir immer noch nicht im Wohnzimmer, alles in Kisten, weil wir kein Geld dafür haben.
Egal, ich reg mich nicht drüber auf.

Wenn wir wüssten, dass das Geld auch wirklich für die Kinder wäre, wäre das alles ned so wild...aber es kommt definitiv nicht an.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2005 13:00
(@jakob-johner)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ihr seid also neidisch?
dann fragt doch die exmal, vielleicht kriegt ihr ihre abgetragenen markenklamotten ab!

Gruß jakob


Urteilen über andere war schon immer einfach

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 22:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@jakob johner

Nimms mir nicht übel, aber das ja nun auch nicht grad das passende Statement .. man muß schon auch sehen was da so Sache ist und den Einzellfall abwägen ...

Und mit Neid hat das nun auch nicht gleich etwas zu tun .. aber da müssen schon bei allen die Alarmglocken klingeln, wenn das das überwiegende Einkommen aus Sozialgeldern und Staatsleistungen besteht und der Lebensstandart deutlich höher ist als bei normal Erwerbstätigen ..

Das kann dann ja nicht ganz richtig sein .. möglichist es auch das da gewisse nicht ganz "saubere" Dinge laufen ..

Und wenn man dann noch schon sieht wie dann die Kids "rumlaufen" und man sich denken muß dass der KU nicht wirklich ankommt, kann es das auch nicht sein ..

dann fragt doch die exmal, vielleicht kriegt ihr ihre abgetragenen markenklamotten ab

Und sei mir nicht böse, aber der Ausspruch passt nun wirklich hier nicht hin!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 23:00
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Romy,

kann Dich schon verstehen, denn unser allzu sehr gebeulteter "Sozialstaat" macht es doch einigen zu einfach.
Meine EX hat seit der Trennung von mir ca. 1530,- € netto vom Staat und von mir zur Verfügung. Zusätzlich arbeitet sie schwarz weiter als Friseuse, also nochmal ca. 400,- € netto. Macht zusammen knapp 2.000 ,- €. In Ihrem Beruf hat sie nie mehr als ca. 900;- € netto verdient....also warum dann noch arbeiten???
Vom Amt bekommt sie noch Tickets für Bus und Bahn etc., die sie dann gewinnbringend weiter verkauft. Klasse, wa?

Ach ja, ich kenne ihre "Einkommensverhältnisse" nur, weil ich zufällig eine Aufstellung über genau diese für ihren neuen Vermieter bei ihrem Umzug gefunden habe.

Vorher habe ich ihr jeden Monat noch etwas dazugegeben, weil es bei ihr ja alles "so eng" ist.
Weder das eine, noch das andere war es jemals...

Lass´ Dich nicht verarschen,

Kai

[Editiert am 8/5/2005 von LucasDaddy]


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2005 23:10
(@romyh)
Registriert

Hallo @ all,
besonders @jakob

also, lieber Jakob, Neid ist eine Eigenschaft, die ich nicht besitze.
Sie soll anziehen was sie will! Aber: Sie soll dafür bitte schön selbst, aus eigenen Mitteln und Kräften aufkommen!!!
Der KU ist für die Kinder, nicht für sie! Trotzdem kriegt sie den Hals nicht voll und will mehr, mehr mehr KU!

Ich persönlich brauch keine Marke, nur bei Turnschuhen, weil die Qualität wirklich besser ist.

Ich habe eine ganze Reihe schöner Kinderklamotten und Schuhe und Accessoires gekauft, damit wir auf die abgewrackten Klamotten, die die KM immer mitschickt, nicht mehr angewiesen sind.
Letzten Urlaub hatte Madame nicht mal Socken, keine Pullover, ein paar Strumpfhosen für jedes Kind (die noch zu klein waren), je zwei T-Shirts mit langen Ärmeln, je nur zwei Paar Schlüpper und Hemdchen, keine Handschuhe, keine Schals (im Februar) mitgeschickt. Auch keine Zahnbürsten, Medikamente, Spielzeug oder Sonstiges in der Art. Dafür aber zwei Rollen Klopapier. Toll, ne?
Das kann dieses Mal ned passieren.
Und, bei mir sehen die Mädchen dann wenigstens auch aus wie Mädchen und müssen nicht wie Jungs rumlaufen!

Bin vom Thema abgekommen: Wollte eigentlich damit sagen, dass ich eine bestimmte Sorte Mensch einfach mal .... sagen wir mal...Sch* finde! Die KM gehört dazu.
Sozialhilfe, okay, die die's brauchen, okay. Nur: In dieser Familie gibt es zwei gesunde, junge Erwachsene, die Ganztagsplätze für die Kinder haben, aber keinen Bock zu arbeiten, denn wozu auch???

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2005 23:31