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(@slyly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal hier an alle .

Ich hätte mal ein paar Fragen und hoffe mir kann hier geholfen werden.Ich bin vor 2 Jahren geschieden worden.Aus der Ehe ging ein gemeinsames Kind hervor welches im Februar 2011 12 Jahre wird.Das Kind lebt bei der KM. Bis März dieses Jahres konnte ich vollen Unnterhalt zahlen. Dann wurde ich arbeitslos fand aber sofort wieder Arbeit wobei ich allerdings so wenig verdiente das das JA zu der Berechnung kam das ich nix zahlen brauchte. Das JA übernahm die Zahlung von 180 Euro.Selbständig suchte ich mir neue Arbeit mit etwas mehr Verdienst so das ich ab Oktober 2010 1050 netto habe und die KM 100 Euro Unterhalt (Selbstbehalt 900 euro + 5% für Aufwendungen) bekommt die ich auch bezahle. Das Jugendamt wird ja im Februar die Zahlungen einstellen .So jetzt möchte die KM zum Anwalt gehen um den vollen UH durch zu drücken . Dazu ist sie ja wohl auch berechtigt . Kann mir ein Titel "aufgedrückt " werden über den vollen Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle obwohl ich ja gar nicht mehr zahlen kann ? Mein Selbstbehalt muss mir doch bleiben oder ? Stimmt es das der Selbstbehalt ab 2011 aufgestockt werden soll ? Wenn ich so ein Titel bekommen sollte  sind die Differenzen zwischen das was ich zahlen kann und das was ich betitelt bekomme meine Schulden und wie lange ist die KM berechtigt diese dann einzuklagen ?? Ich kann doch auch nix dafür das ich so wenig verdiene und das bei voller Arbeitswoche und Schichten. Danke Euch schon mal .


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 20:52
(@papi74)
Registriert

Hallo,

als KU-Verpflichteter wird man von Dir versuchen den Mindest-KU zu bekommen. Wenn nachweislich Dein Verdienst nicht ausreicht, so sollte Dein SB gewahrt bleiben. Leider sind die Richter bei Mangelfällen sehr kreativ was "fiktive Einkommen" angeht. Ich kann Dir nur raten, dass du Dich jetzt schon mal im vorraus bei mehreren Firmen bewirbst, so dass du evtl. eine bessere bezahlte Stellung bekommen kannst. Wenn du dann Absagen in der Hand hast, so kannst du wenigstens Deinen "guten Willen" beweisen.

Besteht denn ein gültiger Titel und wenn ja in welcher Höhe? Falls ein Titel besteht, dann könnte es sein, dass der Unterhalstvorschuss als Schulden bei Dir aufläuft.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:14
(@slyly)
Schon was gesagt Registriert

Nein im Moment besteht kein Titel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 21:16
(@papi74)
Registriert

Hallo,

naja dann kannst du im Vorfeld einen Titel (wenn sich eine Klage abzeichnet) erstellen lassen, nach Deinen "Wünschen".
Der Vorteil ist dann, dass sich der Streitwert veringert und somit auch die Gebühren.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 09:53