Hallo,
habe mal eine grundsätzliche Frage. Ich weiss, dass wieder einige die Augen verdrehen werden, aber die können sich jegliche dumme Kommentare sparen. :gunman:
Hatten vor kurzem eine Lohnpfändung am Hals (siehe Zwangsvollstreckung/Forderungseintreibung Lohnpfändung trotz Zahlung). Drin stand zwar "kein Zahlungseingang", Geld kam "lediglich" unpünktlich, Beschluß wurde auch zurückgenommen. So weit, so gut.
Jetzt zu meiner Frage: Mein Freund hat echt arge Schwierigkeiten, den KU pünktlich zum 1. (lt. Urkunde) auf ihr Konto zu bringen, da er selbst immer erst zum 30. Geld bekommt. Gibt es vielleicht lt. Rechtsprechung ne gewisse "Schonfrist"? Sagen wir bis zum 3., was die Kindesmutter akzeptieren muß? Es ist keinerlei Kommunikation mit ihr möglich! Sie stellt auf stur und würgt ihm eine rein, wo sie nur kann! :shouting:
Die Zahlungsschwierigkeiten kommen daher, dass die Kindesmutter und mein Freund nen Haufen Ehekredite gemeinsam tilgen, die sagen wir auch am 1. bei ihm abgezogen werden, der Gesamtschuldnerausgleich von ihr kommt allerdings erst zum 30. auf sein Konto. Er würde ein paar kleine Kredite gern zur Hälfte auslösen, um monatlich besser klar zum kommen, aber da spielt sie nicht mit! :boxer:
Wie gesagt, hat vielleicht irgendjemand "legal" ne Möglichkeit ausfindig machen können, 2 Tage zu gewinnen, ohne gleich nen gelben Brief im Postkasten zu haben? :hoffen:
Bitte keine Kommentare von wegen pünktlich zahlen blabla...es geht einfach nicht!
Gruß koppi
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
Moin Koppi,
eine Schonfrist gibt es nur, wenn dies im Titel so drin steht. Diese wird durchaus auf 3 Tage benannt, weil die JAs und Gerichte mit dem Begriff "Banklaufzeit" durchaus was anfangen können.
Auf der anderen Seite ist auch ohne Frist eine pünktliche Zahlung sehr wohl machbar. Die Ausgaben müssen eben so geplant werden, dass zum Ende eines Monats noch ausreichend Geld vorhanden ist, um die Titel zu bedienen. Lediglich im ersten Monat wird's etwas auf dem Konto "knirschen", wegen des geänderten Zahlungsplanes. Ab dem Folgemonat läuft es dann durch wie heute. Denkt einfach mal drüber nach.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn aber am Anfang des Monats sämtliche Ausgaben vom Konto runtergehen und das Konto dann auf Null ist, kann ich schieben wo ich will...es ist nix mehr da! Würde sie ihr Geld an ihn auch am Anfang des Monats überweisen, könnte er es an sie genauso tun. Aber bei ihr besteht halt nicht die Pflicht, sie ist fein raus, hat ihrerseits sofort einen vollstreckbaren Titel in der Tasche.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
moin, koppi,
noch eine andere idee: sprecht doch mal mit dem/den anderen kreditgeber(n) darüber, ob nicht DIE den zahlungstermin/ihren abbuchungstermin auf, sagen wir mal, den jeweiligen 10. des monats verschieben können/würden. dann hättet ihr am monatsanfang etwas luft für den KU.
ich selber habe durchaus positive erfahrungen damit gemacht, sogar bei versicherungen!
gruss und viel erfolg!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Ich denke, ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt: ihr werdet euch einmal diesen Unterhaltsbertrag auf Seite legen müssen, um aus dieser Rücklage pünktlich zahlen zu können. Das müssen eigentlich alle Unterhaltsschuldner. Du musst ja auch das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Steuererstattung mit vorfinanzieren.
Uli
Danke für eure Antworten.
Wir drehen und wenden ja schon wie verrückt und das ist uns auch alles bekannt. Hätt ja sein können, dass irgendwo im riesen Deutschland ein Richter mal entschieden hat, dass auch der Zahlungsempfänger sich ein zwei Tage gedulden kann, es wurde ja schon alles mögliche entschieden.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
Moin,
was genau steht denn im Titel drin? Denn nur das ist maßgeblich.
Ähnliche Probleme hat es bei mir auch gegeben, allerdings steht in meinem Titel drin: "bis zum 3. des Fälligkeitsmonats", d.h. wenn ich das am 1. überweise und von zwei (gesetzlich übrigens als Maximum deklarierte) Banklauftagen ausgehe, passt es mit dem 3.
Was mich nur verwundert: wenn pünktlich gezahlt wurde, d.h. die Überweisung pünktlich abgegeben wurde, ist alles weitere Sache der Bank. Nachzuweisen ist dieses leicht über den Kontoauszug. Wenn also im normalen Terminrahmen gezahlt wurde, ist in diesem Moment, sofern keine Rücklastschrift stattgefunden hat, die Schuld beglichen. Die Banklaufzeiten unterliegen nicht der eigenen Kontrolle.
Meine alte Hausbank hat übrigens immer noch nicht zufriedenstellend erklären können, warum die Überweisung von Österreich aus mit IBAN/BIC teilweise nur STUNDEN braucht, während die Überweisung von meinem Konto bei dieser Bank in Deutschland auf das Empfängerkonto bei derselben Bank teilweise 5 Tage gebraucht hat - weswegen es damals dann prompt Ärger gegeben hat. "Kulanterweise" mußte die Bank jetzt die Gerichtsvollzieherkosten übernehmen, der dann umstonstigerweise bei mir angetrabt kam, nach immerhin 18 Monaten Hickhack.
Gruß, Xe
So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Dein Freund kann nicht am 1. zahlen, weil er erst am 30. Geld bekommt. Was aber ändert sich bis zum 3. :question:
Bei mir ist die Situation umgekehrt. Mein Ex zahlt den einen KU oftmals auch erst am Monatsletzten. Aber wie DT schon schrieb - das ist nur im ersten Monat ein Problem, wenn es dann immer am Monatsletzen kommt, kommt es auf das gleiche heraus. Wichtig ist nur, dass es JEDEN Monat kommt.
Gruß AJA
Moin.
Also ich kenne das Problem, da ich im Lohnwesen arbeite und kein Gehalt bekomme ist es so, das mein Chef am 30ten die Stunden zusammen rechnet und dann das Geld überweist. Meißt ist es zwischen dem 6ten und 10ten auf meinem Konto. Da auch ich nicht unbedingt in Vorleistung treten kann, bin ich zum JA und habe dort mein Problem vorgetragen, da meine Exe mir mit Pfändung gedroht hat, wenn das Geld nicht bis zum 3ten auf ihrem Konto ist (konnte ich via SMS nachweisen). Dort hat man einen Brief an meine Göttergattin geschrieben und um Verständnis gebeten, das ich erst zum 15ten das Geld überweise. (Denke das ist nicht aus Nettigkeit geschehen, sondern damit haben sie sich Papierkrieg gespart. Habe auch nen netten "Heute-erschiehn-Herr-XXXX-und-erklärte-volgendes" Brief mitbekommen)
Komisch. Auf einmal hatte mein kleiner Ex-Engel dafür Verständnis und hat eingewilligt. :angel2:
MFG
PhoeniX
Das kann ich nur bestätigen, das JA ist da sehr kooperativ. Sobald ein Vater Zahlungswilligkeit signalisiert, wird von der Mutter erwartet, dass sie sich auch mit veränderten Zahlungsmodalitäten abfindet. Und das bringen die auch ganz klar rüber. Und nochmal - ist ja im Endeffekt auch egal, nach einem Monat Durststrecke hat sich das erledigt.
Gruß AJA
Moin AJA
Ich finde es nur zum XXXXX das die Väter immer die "Durststrecke" von 30 Tagen in Kauf nehmen müssen/sollen und die Mütter keine 3-10 Tage auf das Geld warten können.
Sehen wir doch mal die Fakten:
Meißt sind die KM's "Sozialhilfeempfänger/etc" und das wird zum ersten Gezahlt. ist sogar meißt schon 2-3 Tage früher auf dem Konto. Sie haben also zum ersten des Monats schon Geld. Somit ist es nur Schikane das Geld zum ersten zu VERLANGEN.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
MFG
PhoeniX
Phoenix, bei mir rennst du da offene Türen ein. Ich bin keine Sozialhilfeempfängerin, auch wenn ich nur ein Gehalt habe, dass einfach nicht ausreicht. Aber soviel kann ich schon leisten, dass ich einen Monat entgegen kommen kann. Wobei - der eine Monat gleicht sich beim einen wie beim anderen aus.
KM geht einen Monat in Vorleistung - im nächsten Monat hat es sich ausgeglichen.
KV geht einen Monat in Vorleistung - im nächsten Monat hat es sich ausgeglichen.
Wo ist der reale Unterschied?
Natürlich sollte grundsätzlich nicht um das Überweisungsdatum an sich herumgefeilscht werden. Aber wer letztlich einen Monat lang drauf zahlt ist doch ziemlich egal, oder?
Gruß AJA
So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Dein Freund kann nicht am 1. zahlen, weil er erst am 30. Geld bekommt. Was aber ändert sich bis zum 3.
Es geht um den 30. des Vormonats.
Also, das ist folgendermaßen: Er bekommt z.B. spätestens am 30.06. Gehalt für Juni, KU für Juli müßte aber am 01.07. auf ihrem Konto sein, d.h. er müßte spätestens am 29.06. (bei 2 Banklauftagen) überweisen, damit sie am 01.07. Geld hat. Bräuchte er erst am 30.zahlen, müßte er das Konto nicht überziehen, sie hätte aber erst am 02.07. (Samstag, also am 04.07.)Geld drauf.
Ich könnt es ja verstehen, wenn sie "bedürftig" wäre, sie verdient aber mehr Geld als er, hat das Kind "übergangsweise" bei seiner (!!) Verwandschaft abgeladen, wohnt umsonst bei ner Freundin und braucht nach über einem Jahr Trennung immer noch Zeit, um ihr Leben endlich in den Griff zu bekommen. Wir bezahlen immer noch sämtliche Kreditkartenrechnungen aus der Ehe ab, woran sie sich nicht mehr erinnern kann und sein Name draufsteht. Zweimal Urlaub im Jahr im Ausland können wir uns leider nicht gönnen, aber das ist ja bekanntlich das Los zahlender Väter...
Aber wir werden es mal mit dem JA versuchen, zumal er beim gleichen Arbeitgeber wie das JA arbeitet...
Gruß koppi
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
Ich könnt es ja verstehen, wenn sie "bedürftig" wäre, sie verdient aber mehr Geld als er, hat das Kind "übergangsweise" bei seiner (!!) Verwandschaft abgeladen, wohnt umsonst bei ner Freundin und braucht nach über einem Jahr Trennung immer noch Zeit, um ihr Leben endlich in den Griff zu bekommen.
Das Lamentieren nützt euch doch nichts! Die nähern Lebensumstände gehen Euch nichts an, so ärgerlich sie auch sein mögen. Ihr habt ne Verpflichtung und die gilt es zu erfüllen. Vielleicht könnte ihr euch mit der Ex vor dem JA einigen, wenn nicht, müßt ihr wohl in den saueren Apfel beißen.
LG Uli
Moin,
die Frage ist immer noch:
was steht im Titel?
Gruß, Xe
@Xe,
das ist ja das Problem, wir haben nicht pünktlich gezahlt, im Titel steht zum 1. Ich war aber der Meinung, dass man nur pfänden kann, wenn Rückstände sind, d.h. wenn man gar nicht zahlt. War wohl ein Irrtum. Als sie pfänden ging, hatte sie das Geld ja schon, wenn auch nicht zum 1. und im Beschluß war die Rede von offenen Forderungen, was dann ja auch nicht richtig war. Aber egal, wir werden mal beim JA vorsprechen und das Problem schildern, vielleicht zieht es ja bei ihr ein wenig, wenn sie vom Amt nen Brief kriegt, als wenn wir betteln.
Gruß koppi
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
Nimm es mir nicht übel, koppi. Aber wenn es wirklich nur um ein, zwei Tage geht, würde ich es vorziehen, die paar Cent an Zinsen zu bezahlen, wenn mein Konto überzogen ist, als beim JA einen grossen Streit vom Zaun zu brechen. Das verbessert das Verhältnis doch eh nicht!
Gruß AJA
Hi,
das ist ja das Problem, wir haben nicht pünktlich gezahlt, im Titel steht zum 1. Ich war aber der Meinung, dass man nur pfänden kann, wenn Rückstände sind, d.h. wenn man gar nicht zahlt.
wenn der Betrag zum 1. fällig wird, ist er bereits am 2. im Rückstand.
War wohl ein Irrtum. Als sie pfänden ging, hatte sie das Geld ja schon, wenn auch nicht zum 1. und im Beschluß war die Rede von offenen Forderungen, was dann ja auch nicht richtig war.
Doch, das ist richtig. Die Forderung war im im Rückstand und bereits am 2. kann Antrag auf Erlass eines PfÜB's gestellt, bzw. der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Zum 1. eines Monats bedeutet auch zum 1. und nicht zum 2. oder 3.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse