hallo,
meine Scheidung zieht sich ja nun mittlerweile auch schon über 2 Jahre hin, weil die Gegenseite einfach nicht aufgeben will..............
am 11.03.2014 war dann endlich der Scheidungstermin, bis auf den nachehelichen Unterhalt wurde alles geklärt.
Die Richterin sah sich die forderungen an und sagte, so wie Sie es sieht, hat meine EX keinen Anspruch darauf - da es sich ja nur knapp um 130 euro handeln würde, was in der Woche ca 30 euro sind, diesen Betrag könnte meine EX ja duch eine geringe Nebentätigkeit erwirtschaften, wie z.b etwas länger arbeiten, Zeitung austragen oder Bügeltätigkeiten, rumms, das hat dann erstmal gesessen.
Nach der Verhandlung legte die Gegenpartei dann sofort Beschwerde ein, am Samstag kam dann die Bestätigung, das die Beschwerde eingegangen ist, nun wird das ganze wolh vor das OLG in Koblenz gehen.
dazu meine Frage, hat von Euch jem. ähnliches erlebt, was das Urteil betrifft, wie wird das OLG wolh entscheiden ?
lg
Moin,
... sofort Beschwerde ein, am Samstag kam dann die Bestätigung, das die Beschwerde eingegangen ist, nun wird das ganze wolh vor das OLG in Koblenz gehen.
dazu meine Frage, hat von Euch jem. ähnliches erlebt, was das Urteil betrifft, wie wird das OLG wolh entscheiden ?
Das heißt ja aber auch nocht nicht, dass die Beschwerde angenommen wurde. Es kommt maßgeblich auf das Urteil an, ob diese Summe ermittelt wurde und aus welchen Gründen diese dann nicht berücksichtigt wurde. Bleibt abzuwarten, wie ds OLG dieses sieht, eine Prognose wie das Gericht entscheidet kann hier niemand treffen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hi,
eine Prognose wollte ich ja nicht - nur wissen, ob evtl. jem. mal in der selben situation war - und wie es dann ausgegangen ist.
ja, bekommt sie.
die Anwältin ist wie ein Pitbull !!!!!
im Januar habe ich einen Brief bekommen mit dem vorwurf, ich würde mit den kids nix unternehmen und sie würden ja nur selten bei mir übernachten ! führe seit der trennung so eine art tagebuch, wo alles aufgeführt ist, wie z.b die unternemungen und übernachtungen, waren zusammen 27 Din A4 Seiten, daraufhin kam nix zurück, aber diese auflistung hat die richterin gelesen und kam damit zu ihrem urteil 🙂 Doch die Anwältin meiner EX gibt enfach keine ruhe ! hoffe nur, das das OLG ähnlich entscheiden wird, wobei man ja liest, das viele OLG´s anders entscheiden !
Hi nochmal,
ich bin einer anderen Sache vor das OLG selber gegangen ... meine Grundsätzliche Erfahrung ...
Es gibt keine Prognose ... alle meine Vorträge wurden vom Familiengericht abgeschmettert und nach dem Drängen zu einen Vergleich, welchen ich nicht aktzeptiert habe, dann abschlägig beschieden. Das OLG hat die ganze Sache dann wieder anders gesehen und ich habe in nahezu allen Punkten recht bekommen ...
Meiner Meinung kommt es auf mehrere Punkte an:
- Engagement der Richter zum Sachverhalt
- deren persönliche Einstellung und die dann die juristische Relevanz/Auslegung
- Auftreten der Beteiligten (Eindruck)
Es gibt keine Garantie, selbst Prognosen sind schwer zu treffen.
Mit welcher Begründung bzw. Formulierung hat den die Familienrichterin diesen Unterhalt abgelehnt? Es muss hierzu im Beschluss ja Ausführungen geben und begründet sein. Hieraus kann man nachsehen, ob es ähnliche Urteile gibt, die in die gleiche Richtung gehen. Aber letztendlich ist dies immer noch keine Garantie.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hi,
die Richterin hat es ja nicht abgelehnt - sondern selbst das Urteil darüber gefällt, das kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht !!!
die Gegenpartei hat daraufhin Beschwerde eingelegt mit der Begründung, das meine EX nicht mehr Std. bei ihrem Arbeitgeber arbeiten kann ! und deshalb auf mein Geld angewiesen sei. Ihr Arbeitgeber hat dann etwas geschreiben, das es unmöglich sei, mehr Std. zu erbringen. Deshalb geht jetzt alles ans OLG.
die Anwältin ist wie ein Pitbull !!!!!
im Januar habe ich einen Brief bekommen mit dem vorwurf, ich würde mit den kids nix unternehmen und sie würden ja nur selten bei mir übernachten ! führe seit der trennung so eine art tagebuch, wo alles aufgeführt ist, wie z.b die unternemungen und übernachtungen, waren zusammen 27 Din A4 Seiten, daraufhin kam nix zurück, aber diese auflistung hat die richterin gelesen und kam damit zu ihrem urteil 🙂 Doch die Anwältin meiner EX gibt enfach keine ruhe ! hoffe nur, das das OLG ähnlich entscheiden wird, wobei man ja liest, das viele OLG´s anders entscheiden !
Jaja, aber es heißt auch: Hunde die bellen, beißen nicht!
Außerdem ist die Anwältin nur das Sprachrohr deiner Gattin. So ein richtig gutes Team scheinen deine Frau und ihre Anwältin nicht abzugeben, sonst hätte die Anwältin ihr vermutlich geraten, dass sie sich nicht in den Inhalt deiner Umgangszeiten einzumischen hat und sich das Geld für das Schreiben hätte sparen können.
Ich schreibe übrigens auch Tagebuch über den Umgang und ab und zu über Kontakte mit KM. Kann nicht schaden 😉
die Gegenpartei hat daraufhin Beschwerde eingelegt mit der Begründung, das meine EX nicht mehr Std. bei ihrem Arbeitgeber arbeiten kann ! und deshalb auf mein Geld angewiesen sei. Ihr Arbeitgeber hat dann etwas geschreiben, das es unmöglich sei, mehr Std. zu erbringen. Deshalb geht jetzt alles ans OLG.
Ja, und?
Wo steht denn geschrieben, das man sein Geld nur bei einem Arbeitgeber verdienen darf?
Und seit wann gibt es nur einen Arbeitgeber auf der Welt.
Ich kann nur hoffen, dass das OLG gegen nachehelichen Unterhalt entscheidet.
die Richterin hat es ja nicht abgelehnt - sondern selbst das Urteil darüber gefällt, das kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht !!!
die Gegenpartei hat daraufhin Beschwerde eingelegt mit der Begründung, das meine EX nicht mehr Std. bei ihrem Arbeitgeber arbeiten kann ! und deshalb auf mein Geld angewiesen sei. Ihr Arbeitgeber hat dann etwas geschreiben, das es unmöglich sei, mehr Std. zu erbringen. Deshalb geht jetzt alles ans OLG.
Ich habe das schon richtig verstanden 😉 !
Du kannst meine Ausführungen auch einfach umdrehen ... je nachdem wie der Betrachtungswinkel ist.
Ich wollte nur schreiben, dass es es so, so, oder so ausgehen kann ... man kann es nicht mit Gewissheit sagen. Aber die Anforderungen an Unterhalt sind glücklicherweise gestiegen. Und das hat scheinbar auch Deine Richterin so gesehen.
Erst einmal abwarten was das OLG schreibt. Oft schreiben die auch einen "Hinweis" in dem man schon die Richtugn erkennen kann bzw. die VKH wird garnicht erst bewilligt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@CHeers
Denke mal, das die Anwältin nicht wußte was ich mit den kids alles unternehme und wie oft sie hier geschlafen haben und Sie den Angaben meiner EX vertraut hat.
11 mal 1 Nacht -
14 mal 2 Nächte
2 mal 3 Nächte
1 mal 4 Nächte
0 mal 5 Nächte
1 mal 6 nächte
insgesamt 55 Nächte
meine EX hingegen kommt nur 34 mal, laut ihren Angaben
Mein Tagebuch ist eigentlich nur dafür gedacht, um den Kids später mal zu zeigen, wie es damals war, was wir zusammen gemacht haben u.s.w, dachte ja nicht, das ich es für etwas anderes verwenden muß ! aber zum Glück habe ich getan !!!!!
ja, das hoffe ich auch - um ehrlich zu sein - ich war doch sehr schockiert, als ich sah, das es sich um eine Richterin handelte !!! doch im nachhinien hatte ich sie lieb gewonnen ! 🙂
So, letzte Woche kam endlich der lang ersehnte Brief meiner Anwältin, die Gegenpartei hat keinen Einspruch beim OLG eingelegt, troz PKH die sie bekommt ! Hab mich erstmal darüber gefreut, denn jetzt heißt es erstmal, das sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt, sondern nur für die Kids !! was ja in Ordnung ist.
Nun habe ich aber doch den ein oder anderen Zweifel, wann steht denn jetzt die nächste "Unterhalts-Berechnung an..?" Zählt das ab dem offz. Scheidungstermin...? sprich dann erst im Mai 2016 oder seit der Trennung im Jahre März 2012...? was dann wohl bald wäre.
Was genau muß ich nun beachten....? sind Überstunden dieses Jahr ratsam..? dann nächstes Jahr wieder keine, wegen Neuberechnung...? kann sie dann für sich wieder etwas einklagen, sprich besteht dann wieder eine Chance auf Nachehelichen Unterhalt ?
lg
Moin Loeffel,
Hab mich erstmal darüber gefreut, denn jetzt heißt es erstmal, das sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt, sondern nur für die Kids !! was ja in Ordnung ist.
Was genau muß ich nun beachten....? sind Überstunden dieses Jahr ratsam..? dann nächstes Jahr wieder keine, wegen Neuberechnung...?
Du freust Dich bitte nicht erstmal, sondern nachhaltig auch zweimal und dreimal.
Interessant wäre die Begründung, die die Richterin in ihrem Beschluss aufgeführt hat (Du darfst die relevanten Passagen gerne mal abtippen).
Gehe davon aus, dass dort vordergründig die Erwerbsmöglichkeiten Deiner Ex und das Fehlen ehebedingter Nachteile aufgeführt wird.
Insofern sollte das Risiko eines Wiederauflebens des UH-Anspruchs als eher gering eingestuft werden.
Auskunftserteilung alle zwei Jahre (nach letzter Auskunft).
Deinen Arbeits- und Verdienstumfang an Auskunftszyklen anpassen ?
Ehrlich gesagt, setzt Du in Deiner Lebensplanung fragwürdige Entscheidungskriterien an ...
... wenn sie mal nicht zwei, sondern eben drei Jahre wartet, was machste dann ?
Nochmal: Freu Dich und mache Überstunden, wenn Du es für richtig hältst ...
... wenn ich Deinen Vor-Thread nochmal Revue passieren lasse, dann fällt durchaus auf, dass Du ein wenig zu Pessimismus neigst, was Deine "Hängematten"-Ex betrifft.
Aufgrund der geringeren Verteilmasse für Nachehelichen Unterhalt, würde ich nicht von vornherein erwarten, dass sie an einer Arbeitsaufnahme nicht interessiert ist. Für wahrscheinlicher halte ich tatsächlich, dass sie versucht, beim alten Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Manchmal freue ich mich, wenn meine Glaskugel korrekt arbeitet.
Besten Gruß
United
Die begründung der richterin war eigentlich recht simpel, "Es geht hier ja nur um 130 Euro, das sind ca 30 Euro, was in der woch ca. 30 sind, die könnte Sie ja locker noch vverdienen, wenns beim Arbeitgeber nicht gehen sollte, dann halt z.b durch Bügelarbeiten von zu Hause.Ander wäre es, wenn´s um 400-600 Euro ginge, aber so halt nicht".
Fand die persönliche Einstellung der Richterin echt super - damit hatte ich absolut nicht gerechnet !!!
Was die Auskunfterteilung betrifft, was genau ist darunter zu verstehen ? also miene letzte Lohnabrechnung hatte ich December 2013 vorgelegt, b.z.w meiner Anwältin übergeben.
Dachte imer, das es generell 2 Jahre sind, also kann sie auch sagen, ok, erst in 3 Jahren, oder wie muß ich das jetzt verstehen..?
Und wie genau läuft sowas dann ab ?
Wird das dann wieder eine Stange Geld kosten, weil wieder 1000 Briefe hin und her geschickt werden, oder gibt es da eine bestimmte Regel..?
lg
Moin loeffel,
ein Recht auf neuerliche Auskunft gibt es zwei Jahre nach der letzten Auskunft. Wenn die Gegenseite keine Auskunft verlangt (was sie nicht muss), läuft der Unterhalt einfach so weiter wie bisher.
Anwälte oder "1.000 Briefe" braucht man dafür nicht. Selbst wenn Du durch Einkommenssteigerungen oder durch das Alter der Kinder in die nächsthöhere Stufe der DDT rutschst, sind das pro Kind und Monat etwa 20 EUR mehr. Das kann man auch selbst ausrechnen (ggf. mit Hilfe dieses Forums) und bei Bedarf beim JA titulieren lassen. Regeln, an die man sich ungefragt unter allen Umständen halten müsste, gibt es dabei nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Loeffel,
in Ergänzung zu Martin:
Die begründung der richterin war eigentlich recht simpel, "Es geht hier ja nur um 130 Euro, das sind ca 30 Euro, was in der woch ca. 30 sind, die könnte Sie ja locker noch vverdienen, wenns beim Arbeitgeber nicht gehen sollte, dann halt z.b durch Bügelarbeiten von zu Hause.Ander wäre es, wenn´s um 400-600 Euro ginge, aber so halt nicht".
Ich glaube nicht, dass das so im Beschluß steht.
Dachte imer, das es generell 2 Jahre sind, also kann sie auch sagen, ok, erst in 3 Jahren, oder wie muß ich das jetzt verstehen..?
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
D.h. es kann frühestens nach zwei Jahren erneut Auskunft verlangt werden. Einen Automatismus gibt es hier nicht.
Gruß
United
na klar stand es so nicht im Beschluß, das waren aber die Worte der Richterin am Scheidungstermin.
ok, dann wird die neuberechnung wohl dann anstehen, wenn die kurze 6 Jahre wird, sprich 2016. Das wird dann auch wieder eine teure Angelegenheit werden, oder ? sprich meine Ratin und ihre werden sich wieder über Monate liebe, nette Briefe schreiben...oder dauert dies in der Regel nicht so lange ?
lg
wie verhält es sich denn mit dem Nachehelichen Unterhalt ?
der wurde ja vom Gericht jetzt abgewiesen, was ich ja auch schwarz auf weiß habe, kann sie in ein paar Jahren nochmals versuchen, den zu bekommen ? wie schauts z.b aus, wenn sich mein Gehalt aus irgendeinem Grund stark erhöht.......das die Kids dann mehr kriegen, das ist klar, mir gehts hier bei der Frage eigentlich nur um den nachehelichen Unterhalt.
lg
Moin Loeffel,
wie verhält es sich denn mit dem Nachehelichen Unterhalt ?
der wurde ja vom Gericht jetzt abgewiesen, was ich ja auch schwarz auf weiß habe
Lies Dir 1. den Beschluß nochmal durch und 2. die Antworten, die Du in diesem Thread bereits erhalten hast.
... und bevor Du die gleiche Frage nochmal wiederholst, tippst Du das "Schwarz-auf-Weiße" ab.
Gruß
United