Hallo an alle,
ich habe eine rechtliche Frage, die ich bei meiner Verhandlung nicht verstanden habe.
Zum Fall: als ich 1997 heiratete folgte ich einem Spiegel - Artikel mit dem Inhalt: heirate nie ohne Ehevertrag.
M.E. ist dieser Ehevertrag nicht sittenwidrig, ohne ihn wäre ich bzgl. Vermögensausgleich und Versorgungsausgleich günstiger davongekommen. Meine Ehe hielt nur 11 Monate !!
Nach dem neuen BVG - Urteil (Frühjahr letzten Jahres) sind Eheverträge teilweise sittenwidrig.
Mein Richter hat aus dem Ehevertrag vorgelesen. "dass zu erwarten ist, dass die Ehefrau keinen oder nur einen kleinen Teil am Familieneinkommen beitragen wird". Und deshalb ist der Ehevertrag sittenwidrig. (Später verzichtet die Ehefrau weitgehenst auf Unterhalt).
Der Richter weiter:
Und wenn ich dies nicht einsehe, dann macht er einen Tatsachenentscheid (?) und dann ist eine Beschwerde (zum OLG) nicht mehr möglich.
Meine RAin sagte mir dann, dass bei einem Tatsachenentscheid des Amtsgerichts der Ehevertrag nie wieder Sache eine Verhandlung sein kann. Sie riet mir, dem bertechneten Unterhalt (als ob kein Ehevertrag besteht) zuzustimmen und abzuwarten, bis weitere OLG-Urteile zu diesem Thema bekannt werden.
Meine Frage:
ist es möglich, dass ein Amtsrichter einen derartigen Entscheid trifft und unsereiner hat keine Chance zum OLG zu kommen ??
Vielen Dank für eure Anmerkungen !
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Moin Kleinegon,
ich verstehe zwei Sachen nicht: [list=1]
Das Urteil des BGH (>hier<) besagt nicht, dass Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbaren sittenwidrig sind. Vielmehr hat sich der BGH geschickt aus der Affäre gezogen, auf die Einzelfallprüfung abgestellt und offen gelassen, dass ein zunächst für eine Prozesspartei unschädlicher Vertrag nicht später doch über den Haufen geschmissen werden kann. Somit ist das Rennen in alle Richtungen offen.
DeepThought
[Editiert am 17/2/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank Ramsch und DeepThougt,
zur Erläuterung:
1.
Die Ehe hielt 11 Monate (4 wochen nach der Geburt meines Sohnes bin ich ausgezogen, nachdem ich fast suizid gemacht hätte). 8/2000 war die offizielle Scheidung.
Das Thema kam vor 1,5 Jahren auf, nachdem meine Ex anfing einen Nebenjob zu haben und mein Sohn weit über drei Jahre war (er wird im Mai 7J.). Darauf klagte ich natürlich, um den nachehelichen Unterhalt zu reduzieren. Das Gericht wartete auf die Entscheidung des BVG.
Wir schlossen auf Empfehlung meiner RAin und ihres RAs (sie will zu ihrem neuen Freund ziehen (ca. 70 km entfernt) und weiterhin nachehelichen Unterhalt erhalten) eine gerichtliche Vereinbarung. Sie darf wegziehen, aber nicht in das Haus oder in das Nachbarhaus des Freundes. Zieht sie zu ihm, entfällt (nach Prüfung) der Unterhalt.
Zusatz: Die Folge war ( da ich meine ETW verkaufen mußte, um den Unterhalt zu finanzieren), dass mein Einkommen auf Grund der erzielten Zinsen mit dem Kaufpreis und dem Wegfall der Zinsen aus der Hypothek (eheprägende Ausgaben) größer war und ich mehr zu zahlen hatte.
Jetzt habe ich ca. 20€ /Monat mehr als sie. (Sie erhält noch Kindesunterhalt von mir und Kindergeld).
2. Die kurzfristige Ehezeit wurde angesprochen, aber vom Richter abgelehnt.
3.
Durch die gerichtliche Vereinbarung habe ich z.Zt. keine Cance zu klagen. Zum anderen beginnt meine Ex mit dem JuAmt zu buhlen und mir Vorwürfe zu machen. Wenn ich mal Zeit und Lust habe, darüber mehr. Nächsten Donnerstag ist der Termin.
4.
DAs Thema kommt deshalb heute hoch, da es mich schon lange nervt und ich erst jetzt dieses Forum im Internet entdeckt habe. (Danke nochmals für den Hinweis, wie ich das hier technisch bedienen muß!)
5.
Es freut mich, dass ihr auch noch nichts über einen "Tatsachenentscheid" gehört habt. Auch ein anderer Anwalt hat hier die Nase gerümpft -- aber alles kostet ja nur Geld, also warte ich, bis mein Sohn 8-9 Jahre ist. Diese zwei/drei Jahre kriege ich auch noch rum. Trotzdem: falls jemand über diesen Tatsachenentscheid etwas hört, würde mich über eine Antwort freuen.
6.
Wie ich das verstanden haben besagen die Boardregeln, dass man keine Namen und Städte etc. hier mitteilen darf. Trotzdem möchte ich auf die Frage, warum mich der Richter erpresst hat so antworten, dass ich seine Spitznamen, die von den Rechtsanwälten (!) ihm gegeben wurde, hier hinschreibe. Zum einen :
-- ach, der "Frauenversteher" zum anderen
-- der Giftzwerg (gegen die Männer).
Liebe Moderatoren, lasst es durchgehen !!!
Vielen Dank und Gruß
Kleinegon
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Zusatz zu oben:
Es betrifft den nachehelichen Unterhalt. Danke für den Hinweis zum BGH-Urteil. Da eine Kindesbetreuung da ist geht es um den Kernbereich des nachehelichen Unterhalts, der nicht prinzipiell ausgeschlossen werden kann.
Gruß
Kleinegon
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Moin,
in Kürze:
den Begriff "Tatsachenentscheid" konnte ich nicht auffinden. Definitiv bleibt außerdem (generell gesehen) immer der Weg der Rechtsbeschwerde (Rekursion), der verfassungsmäßig garantiert wird. Alleine die Tatsache, daß mit einer negativen Folge bei Nichtbeachtung vom Richter selber gedroht wird, würde ihm von mir einen Befangenheitsantrag einbringen.
Gruß, Xe
Hallo an alle,
nochmals Danke für die Antworten - und eine Ergänzungsfrage:
Ich habe hier öfters gelesen, dass bei einer gerichtlichen Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt etc. auch eine Zeitdauer mit aufgenommen werden soll. In meinem Falle habe ich das Recht vor Gericht zu gehen, wenn mein Sohn z.B. 9 Jahre alt ist, also bin ich nicht akut betroffen.
Nur zum Verständnis: in welchem Fall ist das wichtig ? Könntet ihr mir ein Beispiel nennen oder mich zu einem link führen ?
Vielen Dank
Kleinegon
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo Ramsch,
vielen Dank !!
-- und drück mir die Daumen für das Gespräch beim JuAmt - heute !!
Kleinegon
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
