Ich suche Frauen, die überwiegend ein Kind betreuen und es trotzdem schaffen, neben der Kinderbetreuung - bspw. während der Kindergartenzeiten - ein Einkommen zu erzielen.
Hintergrund: ich habe gegen meine Exfrau ein OLG-Urteil erwirkt, nachdem sie Kindesunterhalt zahlen muss. Sie akzeptiert dieses Urteil nicht, zahlt keinen KU und geht auch nicht arbeiten. Das Strafverfahren wg. § 170 STGB wurde eingestellt, weil ihr kein Vorsatz nachgewiesen werden könne, obwohl doch die Unterhaltspflicht bestätigt wurde. Sie könne wegen der Betreuung der 5-jährigen Tochter und der Kindergartenzeiten nicht arbeiten gehen, auch nicht geringfügig. Es können auch nciht nachgewiesen werden, dass sie keine Möglichkeit habe, ein Einkommen zu erzielen, obwohl das OLG darauf abgehoben hatte, dass eine Nebenbeschäftigung zumutbar ist.
Ich suche jetzt 100 Frauen, die in einer vergleichbaren Situation sind, aber dennoch ein eigenes Einkommen erzielen und dies auch gegenüber einer Staatsanwaltschaft bestätigen würden. Die Liste mit Klarnamen und Adresse soll der Beschwerde gegen die Einstellung beigefügt werden - Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist zuständig.
Bitte per E-Mail an 170@rumtrauben.de
Hi Jörg,
wirklich nur ganz ausnahmsweise lasse ich die E-Mail-Adresse stehen.
Wenn ich wüßte, dasss meine Ex da mitmacht, würde ich dir ihre Daten geben 😀 Sie "betreut" unsere 3 Kiddies im Alter von 10 1/2, 8 1/4 und fast 6. Tagsüber Hort, danach ist die 10jährige der Babysitter. Aber das ist 'ne andere Story.
Viel Erfolg bei deiner Suche.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
Die Liste mit Klarnamen und Adresse soll der Beschwerde gegen die Einstellung beigefügt werden - Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist zuständig.
Was steht denn im Beschluss? Wahrscheinlich steht Dir gar kein Beschwerderecht zu, weil Du nicht Beteiligter des Strafverfahrens warst.
Wurde von Dir im Zuge des Verfahrens Antrag auf Durchführung des sogenannten Adhäsionsverfahrens gestellt?
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Ich nochmal,
interessiert mich dieses Thema, besonders wegen der Konstellation. Deshalb nun ein bisschen ausführlicher:
Hintergrund: ich habe gegen meine Exfrau ein OLG-Urteil erwirkt, nachdem sie Kindesunterhalt zahlen muss. Sie akzeptiert dieses Urteil nicht, zahlt keinen KU und geht auch nicht arbeiten. Das Strafverfahren wg. § 170 STGB wurde eingestellt, weil ihr kein Vorsatz nachgewiesen werden könne, obwohl doch die Unterhaltspflicht bestätigt wurde. Sie könne wegen der Betreuung der 5-jährigen Tochter und der Kindergartenzeiten nicht arbeiten gehen, auch nicht geringfügig. Es können auch nciht nachgewiesen werden, dass sie keine Möglichkeit habe, ein Einkommen zu erzielen, obwohl das OLG darauf abgehoben hatte, dass eine Nebenbeschäftigung zumutbar ist.
Im Strafrecht wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ganz anders bewertet. Um es mal etwas deftiger zu sagen: Ob das OLG eine Nebenbeschäftigung zumutet, kratzt im Strafverfahren nicht die Bohne. Dort gelten ganz andere "Spielregeln".
Es lässt sich mit einem Strafverfahren nicht erreichen, dass die KM eine Beschäftigung aufnimmt. Das Strafrecht befasst sich mit dem Zeitraum, in welchem die KM sich weigerte auch nur einen kleinen Teil zum Unterhalt des Kindes beizutragen, obwohl es ihr möglich war.
Ich suche jetzt 100 Frauen, die in einer vergleichbaren Situation sind, aber dennoch ein eigenes Einkommen erzielen und dies auch gegenüber einer Staatsanwaltschaft bestätigen würden. Die Liste mit Klarnamen und Adresse soll der Beschwerde gegen die Einstellung beigefügt werden - Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist zuständig.
Tja, was soll das aber beweisen? Diese Frauen müssten nicht nur ein eigenes zu betreuendes Kind haben, einem weiteren Kind zum Unterhalt verpflichtet sein, sondern zusätzlich auch noch wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt worden sein. Das könntest Du dann bei einer Beschwerde ins "Feld" führen.
Da Dir aber ein Beschwerderecht nicht zusteht(§153a Abs. 2StPO), bliebe also nur die erneute Strafanzeige.
Meiner Meinung nach kommst Du mit Strafrecht nicht weiter.
Das ist jetzt sicherlich sehr unbefriedigend für Dich. Hast Du versucht aus dem Titel zu vollstrecken? Wie wäre es denn mit einer Pfändung (ja, ich weiß es gibt hier nicht so viele Möglichkeiten)? Ich denke da z.B an eine Pfändung des Kontos, Wohnungseinrichtung, Immobilie. Evtl. hat die KM Anspruch auf Taschengeld vom jetzigen Ehemann (?).
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Es lässt sich mit einem Strafverfahren nicht erreichen, dass die KM eine Beschäftigung aufnimmt. Das Strafrecht befasst sich mit dem Zeitraum, in welchem die KM sich weigerte auch nur einen kleinen Teil zum Unterhalt des Kindes beizutragen, obwohl es ihr möglich war.
Klar muss sie keine Beschäftigung aufnehmen. Sie muss nur zahlen.
Und das hat das OLG festgestellt, dass es ihr möglich war/ist.
Mir steht Beschwerderecht zu, steht ausdrücklich in der Rechtsbehelfserklärung.
Jörg
Hallo Jörg,
ich versuche es noch mal anders:
§ 170 StGB setzt die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht tatbestandlich voraus. Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten ist nicht an einem bestehenden Unterhaltstitel, sondern anhand des materiellen Unterhaltsrechts zu messen.
Ganz einfach ausgedrückt: Hat der/die Unterhaltspflichtige keine Einkünfte (weil arbeitslos, oder was auch immer) und leistet deshalb keinen Unterhalt, so ist das nun mal nicht strafbar.
Du kannst doch dem mit dem Titel des OLG vollstrecken, was willst Du denn noch mehr? Was soll mit der Strafanzeige bzw. Beschwerde überhaupt bewirkt werden. Eine Verurteilung macht die KM doch finanziell nicht potenter.
Schade übrigens, dass Du meine Fragen nicht beantwortet hast.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Stimmt,
eine Verurteilung setzt die Leistungsfähigkeit voraus!
In der Einstellungsbegründung meiner Strafanzeige gegen einen seit 6 Jahren arbeitslosen und nichtzahlenden Vater steht folgendes:
Ich vermute, auch meine Beschwerde dagegen wird leider keinen Erfolg haben.
Biene
Tschuldigung, hier die Fortsetzung meines Einstellungsbescheides:
Leider konnte ich auch nie pfänden bei der Höhe der AlHi, mein Ex hat eine Ausbildung als Rangierleiter bei der Bahn, seinen Job hat er nach 8 Jahren im gegenseitigen Einvernehmen 'aus betriebedingten Gründen' 8 Wochen vor der Unterhaltsverhandlung (KU) kündigen lassen. Die gezahlte Abfindung in Höhe von 20.000,- DM 'schuldete' er seinen Brüdern. Im Urteil aus '98 wurde ihm ein fiktives Einkommen angerechnet, zahlen solle er seit 1998 671,- DM für beide Kids. Aufgelaufen bis heute 17.000,- Euro. Deshalb meine Strafanzeige. Ist übrigen die 2. Die erste wurde ebenfalls eingestellt, mit der Auflage 50,- Euro für beide Kids zu zahlen und der Bitte des Richters, sich Arbeit zu suchen, das war im November 2001.
Biene
Hallo Unbekannter,
Ich verstehe Eure Situation noch nicht ganz: Deine Ex-Frau betreut das gemeinsame 5-jährige Kind und Du willst von ihr Kindesunterhalt??? Wie passt das zusammen? Eigentlich müßte sie von Dir doch KU fordern. Oder betreust Du auch Kinder?
Ich bin eine von den Müttern, die Du suchst und würde Dir ja gerne helfen, aber mir ist die Logik noch nicht klar.
Mel, hab versucht mich einzuloggen, aber klappt nicht.
Gruß
Helga P.
Hallo Jörg,
wenn ich das richtig verstehe, versuchst Du nachzuweisen, dass es sehr wohl möglich ist, Arbeit und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen und dass andere Mütter eben dieses auch schaffen.
Für mich stellt es sich so dar, dass Du keinen EU mehr zahlen möchtest, sondern nur noch den KU und Deine Ex-Frau soll dazu bewegt werden, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Sehe ich das so richtig?
Von der Sache her finde ich das vollkommen in Ordnung für den eigenen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, nur bezweifele ich, dass Du mit einer Klage diesbezüglich weiterkommen würdest, denn bei einem Kindesalter von 5 Jahren würde ihr Einkommen, wenn überhaupt, nur anteilig mit angerechnet werden da es m. E. als überobligatorisch bewertet werden würde.
Eine Klage auf diesem Weg hat meiner Ansicht nach absolut null Aussicht auf Erfolg. Du wirst sie nicht zwingen können zu arbeiten, auch wenn ich Deine Gedanken nachvollziehen kann. Ich gehöre auch zu der Kategorie Frauen nach der Du suchst und arbeite halbtags seitdem meine Tochter 2 ½ Jahre ist und Vollzeit seit sie 4 Jahre ist und ich bin stolz darauf, dass ich das ohne finanzielle Abhängigkeit meines Ex-Mannes hinbekomme, aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht magst Du mal erläutern was genau Du mit einer Klage erreichen möchtest oder ob diese Definition zutreffend ist.
Gruß
Simone
Hallo Biene,
guck mal hier, vielleicht hilft es.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Von der Sache her finde ich das vollkommen in Ordnung für den eigenen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, nur bezweifele ich, dass Du mit einer Klage diesbezüglich weiterkommen würdest, denn bei einem Kindesalter von 5 Jahren würde ihr Einkommen, wenn überhaupt, nur anteilig mit angerechnet werden da es m. E. als überobligatorisch bewertet werden würde.
Moin,
die Regelung, daß erwirtschaftetes Einkommen unterhalb der üblichen Altersgrenzen des Kindes als überobligatorisch angesehen wird, ist inzwischen hinfällig. Tatsächlich wird der übliche Beschäftigtenbonus von 1/7 gewährt, dazu Abzug der Fahrtkosten sowie entweder ein pauschaler Betreuungsbonus oder die nachweisbaren Betreuungskosten. Auf den Rest wird die Differenzmethode zwischen den Einkommen angewendet.
Summa summarum fährt jeder Unterhaltsempfänger finanziell besser, insbesondere bei niedrigen bis mittleren Einkommen des Unterhaltszahlers. Als Bonus gibt es Unabhängigkeit.
Gruß, Xe
Hallo Sky,
hatte ich voller Hoffnung meinem Anwalt auch vorgelegt, er meinte keine Aussicht auf Erfolg (genaue Begründung fällt mir grad nicht ein).
Danke trotzdem
Biene
Hallo Rumtrauben
was mich am Forumsteilnehmern oft stört, sind die nicht gerade Mut machenden negativen Reaktionen auf ein Posting in dem jemand (wie du hier) mit den wenigen Mitteln die ihm zu Verfügung stehen das Beste rauszuholen.
Ich bewundere dich für diese Aktion, eben einfach alles zu versuchen was machbar ist.
Ob diese Aktion Erfolg hat oder nicht - du tust was und jammerst nicht nur, du packst an, suchst nach Lösungsmöglichkeiten auch wenn sie noch so klein erscheinen. Du tust für dich das was du tun musst. Du willst was erreichen.
Alle anderen Fälle sind alle anders. Wenn ich in den ganzen Dingen hier was gelernt habe, dann das alle Fälle anders sind. Was bei x so ablief, wird ein anderer Richter bei y ganz anders entscheiden! Wenn deine Sache Erfolg hat, werden die anderen blöd schauen.
Denn unser Rechtssprechung läßt einen keine Wahl - Wer sich nicht selbst hilft bleibt meist auf der Strecke.
Ich wünsche dir viel Erfolg!


