Student 25 Jahre, U...
 
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Student 25 Jahre, Unterhalt immer gezahlt, nun kein Kindergeld mehr.......

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(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Danke Sophie

Er hat mir nie eine Auskunft gegeben. Ich weiß nicht ob er Bachelor oder Lehramt macht.
Hab aber mal am Rand irgendwie was von Lehramt mitbekommen mein ich.

Ich ruf mal bei der Studienberatung an, ob ich da was bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 14:21
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Das einzigste vor was ich Angst habe ist dieser blöde Pseudovertrag den ich im Blog heute um 9:45 reingestellt/geschrieben habe.
Den gibt es und ich weiß nicht welche Auswirkungen das Ding haben könnte.
Aber die Zahlungen hab ich mit dem Hinweis eingestellt, dass ich erst die Nachweise sehen möchte und dann nach meinen Möglichkeiten ich evtl bereit bin noch was zu zahlen.

PS zu Info:
Bafög hat er fürher auf Grund fehlender Leistungsscheine nicht mehr bekommen.
Jetzt bekommt er es auf Grund seines Alters nicht mehr.
Kindergeld wird auch ab 25 Jahren eingestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 14:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Roland!
Aufgrund solcher (rotzfrechen) Aussagen würde ich erst mal kommenden Samstag (ich befürchte, er wird kein vernünftiges Gespräch wollen) Sohni mitteilen, dass keine Kohle mehr fliessen wird, bis er seiner NachweisPFLICHT nachgekommen ist und Du aufgrund der vorgelegten Unterlagen den Anspruch per se überprüfen wirst. Ob sich daraus ein gerechtfertigter Unterhaltsanspruch ergibt, wird sich dann zeigen.

Der junge Mann wird wohl mit seinen zarten 25 Jahren wohl lernen müssen, dass einfach nach Papas Börse zu greifen halt nicht immer erfolgversprechend ist!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 14:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Wintersemester endet am 31.03. 15 (wie in der Studienbescheinigung ausgewiesen), die Prüfungsperiode, die sich an die Vorlesungszeit anschliesst, gehört zum Semester.

Französische Philologie ist ein eigenständiger Bachelor Studiengang mit 6 Semestern Regelstudienzeit, er kann als Hauptfach, 2. Hauptfach und Nebenfach gewählt werden. <a href="http://www.uni-regensburg.de/studium/studienangebot/studiengaenge-a-z/franzoesische-philologie-ba/index.html>Übersichtsseite</a>."

Beim Lehramt für Gymnasien (Abschluss Staatsexamen) wird die Fächerkombination Geschichte/Latein angeboten und ist mit Geschichte, die einzig mögliche Fächerkombination. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester, es wird aber explizit darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall anders sein kann, die konkreten Prüfungsordnungen sind sehr unübersichtlich. <a href="http://www.uni-regensburg.de/studium/studienangebot/studiengaenge-a-z/geschichte-gymnasium/index.html>Lehramt" für Gymnasien</a> und die Modulbeschreibungen zum Lehramt Geschichte für Gymnasien <a href="http://www.uni-regensburg.de/studium/modulbeschreibungen/medien/lehramt-neu/geschichte-gym-unterrichtsfach.pdf>" hier </a>.

OK Anna-Sophie war schneller.

Aus meiner Sicht sind 1-2 weitere Semester durchaus im Rahmen. Er sollte Dir aber trotzdem erklären können, was noch zu absolvieren ist.
Die französische Philologie ist vermutlich als Zweitstudiengang aufgeführt und ist kein Nebenfach zum Lehramt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 14:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was ich gefunden habe beim querlesen das Franz. Philologie gewählt werden kann wenn man später im Ausland oder ausserhalb von Bayern unterrichten möchte.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 14:40
(@roland51)
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Sind alle hier der Meinung, das dies kein Fallstrick für mich werden kann??
Nicht das dieses Ding genau so gilt wie ein Notariel beglaubigter Wisch?
Für mich wars nur eine Absichtserklärung, für Sohnemann ein Freibrief wie ich jetzt verstanden habe.

Den sogenannten Titel den Ich damals von meinem Sohn (Student) (25 Jahre alt ab Mai 2015) ohne Notar oder Anwalt handschriftlich vorgelegt bekommen und unterschrieben habe, stelle ich jetzt hier rein zur Beurteilung durch euch.
Hier der Wortlaut:

````Hiermit erklärt Roland, dass er monatlich 500 € Unterhalt und die halbjährlichen anfallenden Studiengebühren übernimmt für Sohnemann. Die 500€ sind jeweils zum 1. des Monats fällig. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Studiums von Sohnemann. Datum 6.1.2013``````

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 15:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schreibe doch einfach,

hiermit widerrufe ich die Wirksamkeit der Vereinbarung vom ... mit sofortiger Wirkung.

Rechtlich ist die Sache die, offiziell ist nur, was auch einen offiziellen Stempel trägt. Außerdem hast Du nirgendwo unterschrieben, dass Du Dich der sofortigen Vollstreckung unterwirfst, dass ist nämlich die Idee/das Ziel des Titels, dass das Geld gepfändet werden kann.
Aufgrund eurer Vereinbarung passiert schlicht nichts, wenn Du nicht zahlst, es steht ja nicht einmal drin, dass irgendetwas passieren soll, wenn Du nicht zahlst.
Genauso formlos wie die Vereinbarung geschlossen wurde, kann sie auch wieder gekündigt werden (schriftlich oder faktisch).

Wenn eure "private Vereinbarung" nicht mehr gilt, gibt es natürlich trotzdem einen Unterhaltsanspruch des Sohnes, den er gesetzlich durchsetzen kann, das setzt aber voraus, dass der entsprechende Unterhaltsanspruch besteht,
1. weil er Dein Sohn ist und noch keine abgeschlossene Erstausbildung hat, Nachweis des Studiums,
2. in der Höhe wie sie für ihn zutreffend ist (also beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, eigenes Einkommen berücksichtigen, ....),
3. in der Höhe in der Du leistungsfähig bist (unterhaltsberechtigte Personen sind Deine Frau und Dein Sohn, wobei Sohn im Rang unter Deiner Frau steht)

Demgemäß muss der Anspruch erst einmal berechnet werden und nur zu diesem Betrag bist Du verpflichtet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 15:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

Nicht das dieses Ding genau so gilt wie ein Notariel beglaubigter Wisch?

Dieses Ding kriegst Du mit "Hiermit erklärt Roland, dass er nicht mehr bezahlt, weil Sohnemann sich als Bummelstudent entpuppt." aus der Welt (die Begründung kannst Du Dir sparen).

Das ist keine vollstreckbare Urkunde.

Damit (und ohne das) kann er vor Gericht gehen.
Da sich zumindest Deine Leistungsfähigkeit geändert hat, wage ich zu behaupten, daß die Indizwirkung, die dieser Wisch irgendwann mal gehabt haben könnte, bei null liegt.

Bei der Frechheit, die Junior zu Tage legt, wäre meine Kooperationsbereitschaft aktuell nicht vorhanden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 15:23
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Danke an alle hier, ihr habt mir sehr geholfen. 🙂

Ich weiß nun was ich zu tun habe.
Ich werde euch berichten was es neues gib, wenn sich was tut.
Ist bestimmt auch Interessant für andere.

Gruß Roland

Nur noch eine kurze Frage:

Wer berechnet den Anspruch?
Hoffe mal ich brauch dazu nicht nochmal einen Anwalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 15:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ne erstmal nicht.

Rechnen können wir hier auch mal grob. Dabei steht deiner Ehefrau auch Unterhalt zu und sie geht vor dem Sohn.

Wenn dieser Geld von dir will muss er seinen Hintern bewegen. Er muss dir darlegen warum und wieviel er von dir möchte und dazu muss er dir jede enge offenlegen. Er kann das auch über einen Anwalt machen lassen.

Dann kannst du überlegen wie lange du das ohne Anwalt schaffst. Aber grundsätzlich würde ich erst dann zum Anwalt gehen, wenn der gegnerische Anwalt mit Klage droht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 15:40




(@papi74)
Registriert

Hallo,

also ich würde da gar nicht lange rumreden. Stell die Zahlung ein und er muss dann seinen Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen. Hierzu kann er sich nicht aussuchen wer zahlt, sondern die KM ist mit einer gewissen Quote mit im Boot.
Das Schriftstück berechtigt Ihn nicht zum "Zwangseintreiben", dazu bedarf es einer Urkunde/richtl. Beschlusses oder notarieller Erklärung.

Ansage Deinerseits:

Einreichung sämtlicher Unterlagen
Einreichung sämtlicher Einkommen der Kindsmutter (inwieweit das Haus der KM mit einem Wohnwertvorteil belegt werden kann...fraglich)

Alles andere würde ich mir gegenüber Sohnemann sparen. Ein Spiel auf Augenhöhe will er nicht...

Grüße
papi74

Ps. Die evtl. Briefe, Texte usw. vom gegnerischen Anwalt sind nur dem seine geheimen Wünsche usw.. Die sind kein Gesetz und er wird immer mehr fordern als Sohnemann normalerweise zu steht.

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 15:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

Wer berechnet den Anspruch?
Hoffe mal ich brauch dazu nicht nochmal einen Anwalt.

Zunächst einmal muß Junior nachweisen, daß er bedürftig ist.

"Ich habe kein Geld." reicht dafür nicht.
"Ich habe kein Geld und ich studiere." schon eher.
"Ich habe kein Geld und kann nachweisen, dass ich total zielstrebig vorankomme." ist gut.

Dann darf er nachweisen, dass es keine andere Geldquelle zur Bedarfsdeckung gibt. Dazu gehört ein aktueller BAföG-Bescheid.

Erst dann geht es um Deine Leistungsfähigkeit und die weiterer naher Verwandter (Deine Ex).

Auf Basis Deiner gemachten Angaben könnte man schon mal das Höchste der Gefühle - rechnen (es fehlt aber die Steuererstattung), da Du über einen Firmenwagen verfügst, ist das aber auch ein wenig Ermessenssache.
Für eine Berechnung ist m.E. aber immer noch Zeit.

Eine richtige Antwort auf:

````Sorry aber ich geb dir immer noch keine Nachweise.````
````Hat dir dein Anwalt nicht erklärt, dass du keine Chance hast gegen den Vertrag?``````

... hat Dir Psoidonuem bereits gegeben:

Ich würde ganz höflich jegliche Zahlung und Kommunikation mit mit dieser Nachkommenschaft einstellen.

Was vermutlich folgen wird:
- Ein wutentbrannter Sohn, der sich bei Mama ausheult und mir ihr zum Anwalt marschiert.
- Ein markerschütternder Brief eines Anwalts, der Dich so darstellt, daß Du Dich selbst für einen bösen Menschen hältst und
- Dich zur weiteren unbefristeten Weiterleistung des Rundum-Sorglos-Pakets verdonnert

Daß sollte Dich nicht in Panik versetzen, Auskunft über Dein Einkommen kannst Du dann erteilen (gleichzeitig aber den Nachweis der Bedürftigkeit verlangen und Auskünfte der Mutter).

Wenn sein Anwalt dann gerechnet hat, kann man weitergucken.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 15:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wie war das Gespräch mit Sohnemann ?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2015 20:42
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,
Langes hin und her. Nach einer halben Stunde, keine Einsicht irgendwelcher Art.
Er pochte immer auf den sogannten Vertrag wie ich oben schon erwähnt hatte.

Er sagte dann am Schluß:

````Damit läßt du mir keine Wahl.
Ich kann nicht anders.
Entweder ich verklage dich oder meine Mutter.
Bei dir gewinne ich und bei ihr habe ich keine Chance was zu holen.````

Meine Antwort zum Schluß:

````Das mußt du machen, du hast da keine andere Wahl als zum Anwalt zu gehen und deine Forderungen zu stellen.````

Nun warte ich mal ab was als nächstes geschieht.
Der Anwalt wird ihm dann, denk ich mal, schon sagen das er sich nicht aussuchen kann wen er verklagt.
Ich informiere hier dann weiter sobald es was neues gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2015 22:26
(@nadda)
Registriert

Hi,

erwachsen werden macht manchmal keinen Spass - vor allem dann, wenn man selbst die Verantwortung für sich tragen muss.
Diese Lektion wird er jetzt bald lernen.

Du hast das richtig gemacht, jetzt ist er am Zug. Wenn Post vom Anwalt kommt, meld dich hier, lass dich nicht verrückt machen, Anwälte schreiben viel wenn der Tag lang ist....

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 22:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Normalerweise würde ich auch immer erst einen freundlichen Brief schreiben und zu einem konstruktiven Gespräch einladen oder zumindest eine Zahlungseinstellung begründen.

In dem Fall deines ungezogenen Bengels würde ich aber auch von jedem weiteren erläuternden Wort Abstand nehmen und die Zahlung wortlos einstellen.
Er ist offenbar auch gar nicht bereit, wohlmeinende Ratschläge deinerseits anzunehmen und besteht darauf, die schmerzhaftesten Erfahrungen selbst zu machen.
Du solltest ihm den Gefallen tun, dass so geschehen zu lassen.

Durch nichts lernt man besser als durch selbstgemachte Erfahrungen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2015 22:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du ihm eigentlich geschrieben, dass diese Absichtserklärung bezüglich Unterhalt keine Gültigkeit mehr hat und damit ab April Unterhalt nur noch fliesst, wenn er entsprechende Unterlagen vorlegt aus denen hervorgeht, dass er weiterhin unterhaltsberechtigt ist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 11:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

danke für die Zwischenstandsmeldung.
Offensichtlich hat sich damit Teil 1 der Vorhersage von United erfüllt, als nächstes werden vermutlich Teil 2 und 3 (Anwaltspost) eintreten.
Lass Dich nicht kirre machen, ein Anwalt kann und wird viel wollen/fordern, aber es gibt Spielregeln/Gesetze, die erfüllt werden müssen. Zwischenzeitlich könntest Du höchstens mal freundlich darauf hinweisen, dass man sich auch ohne Anwalt einigen könnte, aber selbstverständlich nicht auf Maximalforderungen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2015 11:58
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,
hier der Abschlußbericht.
Ich habe von meinem Sohnemann nichts mehr gehört und auch von keinem Anwalt.
Vermutlich habe ich viel zu lange gezahlt, aber das ist jetzt Geschichte.

Gruß Roland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2016 10:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

Ich habe von meinem Sohnemann nichts mehr gehört und auch von keinem Anwalt.

Einerseits gut ... andererseits doof.

Danke der Rückmeldung
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2016 14:23




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