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Student 25 Jahre, Unterhalt immer gezahlt, nun kein Kindergeld mehr.......

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(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an die Gemeinde,
Mein Sohn (Student) hat jetzt im März 2015 die Regelstudienzeit hinter sich gebracht. Sohnemann hat eigene Wohnung in Studierstadt. Soweit ich hier im Forum verstanden habe, gibt es ab 25 Jahre kein Kindergeld mehr. Sohn wird im Mai 2015
25 Jahre alt.
An die Regelstudienzeit wird er noch ein oder zwei Semester anhängen wie ich so gehört habe per WhatsApp. Imatrikulationsbescheinigung werde ich laut WhatsApp von Sohnemann noch erhalten.
Kindergeld erhält die Ex (Kindsmutter) für den Sohnemann. Ob sie das an ihn abgibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ist ja auch egal. Ich vermute mal ab 25Jahre alten Sohn wird sie das dann nicht mehr bekommen?
Ich überweise jedenfalls die letzten Jahre regelmäßig 670€uronen abzüglich 184€uronen Kindergeld an Unterhalt dh. 486€uronen.
Lt. einem sogenannten Titel den ich mit dem Sohnemann privaterweise ohne irgendwelche Ämter oder Juristen unwissenderweise unterschrieben habe (denke mal der ist dann leider auch gültig, wie ich hier lernen durfte), zahle ich alleine den Studenten-Unterhalt solange er studiert alleine ohne die Kindsmutter damit zu beteiligen. So lautet der sogenannte Titel.

Meine Frage:

Wenn dem so ist, dass das Kindergeld weg ist, muß ich dann auf 670€uronen aufstocken?

Kann mir sonst noch was an Zahlungen blühen wenn er dann evtl nach 2 Zusatzsemestern noch was anderes machen will?

Was kann noch passieren? ich habe gelernt das ich immer wenn ich Licht am Horizont sah, nochmal eines besseren belehrt wurde die letzten Jahre und wieder von irgendwem zur Kasse gebeten wurde.
Der zweite Sohn ist ja Gott sei Dank seit 2 Jahren in einem Beruf wo er selber für sich sorgen kann.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 12:29
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also je nach dem wie der Kontakt zu Deinem Sohn ist, würde ich mit Ihm reden und dann einen Königsweg suchen.
Ob der geschlossene Vertrag noch gültig ist und je nach Streitlust Deines Sohnes, kannst du einfach mal bei der Zahlung bleiben.
Fakt ist, zum volljährigen Unterhalt sind BEIDE Elternteile verpflichtet und Junior kann sich NICHT aussuchen wer für das Geld aufkommt.

Ggf. Klage abwarten und dann sagt das Gericht wo es langgeht.

Mfg

Papi74

Ps. Er ist im übrigen verpflichtet seinen Ausbildungsweg klar strukturiert und zügig abzuschließen. Wenn er nun noch 2 Semester Blumenkunde studieren will, so muss er das auf seine eigene Rechnung machen.

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 13:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also je nach dem wie der Kontakt zu Deinem Sohn ist, würde ich mit Ihm reden und dann einen Königsweg suchen.

Zumal meines Wissens Dein Sohn auch für eigenes Einkommen, z.B. auch in Form von Bafög, sorgen sollte.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 13:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

So lautet der sogenannte Titel.

Was steht denn da genau drin ?
Gehe davon aus, den habt Ihr beim Notar erstellen lassen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 13:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, wenn er 25 wird gibt es kein Kindergeld mehr. Außerdem dürfte die Familienversicherung bei der KK auslaufen, sollte er Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, dann kann auf Antrag die Familienversicherung um diese Zeit verlängert werden (meinem Sohn haben sie aber nur 6 Monate gegeben). Ansonsten besteht die Möglichkeit der Versicherung als Student, die günstiger als eine normale KV ist. Die KV Kosten sind aber extra zu den 670 Euro.

Eine Überschreitung der Regelstudienzeit um 1 Semester, ggf. 2, kommt relativ häufig vor. Sollte er, was Du ihm wünschen solltest, danach einen Bachelor haben, dann ist die Erstausbildung abgeschlossen und es gibt keinen Unterhaltsanspruch mehr (Nach § 1610 Absatz 2 BGB wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet), ob Du ihm ggf. noch 6 Monate Arbeitsuche finanzieren willst, ist Dir freigestellt.

Aus meiner Sicht sollte der Unterhalt neu berechnet werden auf Grundlage der Tatsache, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Problematisch für Dich ist der bestehende Titel, der müsste nämlich geändert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 13:43
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Antworten.

Bafög konnte er schon im 4.Semester nicht mehr bekommen. Dort auf dem Amt wurde mir gesagt, auf Nachfrage, er hat die Leistungsscheine nicht vollständig erbracht, deshalb gibt es kein Bafög mehr.

Den Titel haben wir nicht vor dem Notar gemacht. Er hat ihn geschrieben (vermutlich zusammen mit der EX) und ich unterschrieben. Damals hatte ich noch nicht die Übersicht im Scheidungsstress wie jetzt. Ich wußte damals nicht was das für rechtliche Auswirkungen das haben könnte. Da war es ein leichtes von Ihm und der EX mich über den Tisch zu ziehen, als ich noch nicht Herr meiner Sinne war. Scheidungsbeginn ist wie alle hier wissen eine ganz schöne Talfahrt. Inzwischen würde das ganze ein bischen anders verlaufen.
Aber Schnee von gestern. Jetzt ist die Gegenwart.

Ich werde den genauen Wortlaut des Titels morgen dann hier online stellen.

Warum er noch ein oder zwei Semester dranhängt weiß ich noch nicht, Vermutlich hängt es aber mit seinem jetzigen Studium zusammen. Ich kenn mich da leider nicht so aus wie das so mit Semestern und Studiengängen vonstatten geht. Er studiert Lehramt für Gymnasium (Französisch und Geschichte). Am Samstag werde ich ihn treffen und hoffe mal das wir diesmal vernünftig miteinander sprechen können. Sonst machte er immer Terror wenn ihm was nicht passte.

Ich würde gerne versuchen mir irgendwelche Prüfungsergebnisse, Scheine oder was auch immer vorlegen zu lassen. Hab allerdings keinen Schimmer was in so einem Studium für Prüfungen oder Vorgehensweisen abgehen.
Ein Zeugnis ist mir ein Begriff. Gibt es sowas bei einem Studium? Oder einen Ablaufplan?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 15:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Roland!

Den Titel haben wir nicht vor dem Notar gemacht. Er hat ihn geschrieben (vermutlich zusammen mit der EX) und ich unterschrieben.

Demnach hat diese Schriftstück bestenfalls eine "moralische" Verpflichtung, rechtlich verwertbar ist es -so Du die Zahlungen einstellst oder reduzierst- meines Wissens nicht!

Am Samstag werde ich ihn treffen und hoffe mal das wir diesmal vernünftig miteinander sprechen können

Falls Du ihn weiter unterstützen möchtest, könntest Du auf zwei Stück Papier zwei Zahlen drauf schreiben:
einmal, das was Du bereits wärest zu zahlen und auf dem anderen "0", bis er nicht die Nachweise bringt, dass er überhaupt unterhaltsberechtigt ist.
Dazu gehören z.B. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Ergebnisse bisher absolvierter Prüfungen, evtl. Vordiplom, Einkommensnachweise 8falls er irgendwo jobt), etcetera. Handaufhalten alleine reicht hier nicht!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 15:25
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Den Titel haben wir nicht vor dem Notar gemacht. Er hat ihn geschrieben (vermutlich zusammen mit der EX) und ich unterschrieben. "

DAS ist jetzt quasi dein 6er im Lotto. Diese Erklärung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht - dein Sohnemann kann damit überhaupt gar nix anfangen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 15:27
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Ich würde gerne versuchen mir irgendwelche Prüfungsergebnisse, Scheine oder was auch immer vorlegen zu lassen. Hab allerdings keinen Schimmer was in so einem Studium für Prüfungen oder Vorgehensweisen abgehen.
Ein Zeugnis ist mir ein Begriff. Gibt es sowas bei einem Studium? Oder einen Ablaufplan?

Besorg Dir die Studienordnung des entsprechenden Studienganges. Da stehen Scheinanforderungen, Prüfungen, die er ablegen muss, Ablaufplan etc. drin. Oder lass Dir das alles von Deinem Sohn geben.
Muss er ja haben. Was studiert er denn?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 15:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zu jedem Studium gibt es einen Ablaufplan. Es gibt eine Prüfungs- und Stuidienordnung, die im Anhang eine Liste aller Module enthält, die für den Studiengang erforderlich sind und woraus hervorgeht ob der Modul
ein Pflicht-/Wahlpflicht- oder ein freier Wahlmodul ist. Pflichtmodule müssen bestanden werden, bei Wahlpflichtmodulen kann man auswählen, freie Wahlmodule muss man nicht belegen.
Studien- und Prüfungsordnungen gibt es in der Regel auf den Seiten der Universität zu dem entsprechenden Studiengang.
Was Du Dir vorlegen lassen kannst, ist eine Art Konto-Auszug, der vom Computer erzeugt wird und anzeigt welche Leistungen, wann wie bestanden wurden. Daraus geht aber nicht hervor welche Prüfungen/Leistungen noch offen sind, wenn kein Prüfungsversuch vorliegt. (Dieser Studentenkontoauszug sieht bei jeder Uni etwas anders aus.)

An Deiner Stelle würde ich mir diesen Leistungsnachweis/Studierendenkontoauszug zeigen lassen und erklären lassen, was noch offen ist, also welche Prüfungen ncoh bestanden werden müssen.
Ansonsten gilt was meine Vorredner schon gesagt haben, es gibt keinen Titel, wenn er nicht vom Jugendamt oder Notar (ggf. auch vom Gericht) erstellt wurde.
Er sollte seine einkünfte offen legen und das Einkommen der KM, dann kann berechnet werden wie hoch sein Unterhaltsanspruch ist: 670 Euro plus ggf. KV minus eigenes Einkommen und dann gequotelt nach dem Einkommen (minus Selbstbehalt) von Dir und der KM.

Zur Information <a href="http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php>Übersichtsseite</a>" und <a href="http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=3>Berechnung</a>."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 15:55




(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Roland,

ich sehe es auch wie die anderen, dass der nicht notarielle Titel maximal eine Indizwirkung auf die damaligen Umstände wirft. In sofern gilt die von Marco skizzierte Vorgehensweise:

  • vernünftige Zahlen anbieten (ich denke du willst ihn ja schon prinzipiell unterstützen :question:)
  • bei Verweigerung Zahlung einstellen und schriftlich Bereitschaft anzeigen, aber Unterlagen von Sohnemann und Mutter (über Sohn) anfordern

Mich beschäftigt hier aber vor allem ein Punkt:

[...]
Bafög konnte er schon im 4.Semester nicht mehr bekommen. Dort auf dem Amt wurde mir gesagt, auf Nachfrage, er hat die Leistungsscheine nicht vollständig erbracht, deshalb gibt es kein Bafög mehr.
[...]

Wenn schon das BaFöG Amt die Zahlungen einstellt, weil der Student nicht die nötigen Nachweise erbringt, deutet das doch darauf hin, dass es mit der "zielgerichteten Ausbildung" auch nicht weit her sein kann. Ob man daraus einen generellen Verlust des Unterhaltsanspruchs ableiten kann müssten die Spezialisten wissen. Es kann auf jeden Fall nicht sein, dass der Student seine Lesitungsnachweise nicht erbringt und du somit den BaFöG Anteil auch noch übernehmen musst.
Auch das kann in deine Argumentation gegenüber deinem Sohn einfließen.

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 16:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

jetzt ist es eh zu spät, aber wenn auch nur ein Leistungsnachweis zum Stichtag nicht vorliegt, dann erlischt der Bafög-Anspruch für das Semester, er kann aber, wenn für das nächste Semester alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht werden wieder aufleben. Nach der Regelstudienzeit ist es aber vorbei (bis auf begründete Ausnahmefälle).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 16:50
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Roland,

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind liegt bei 1300 Euro.
Da das Kind ja mal Bafög-berechtigt war, gehe ich davon aus, dass Du kein Spitzenverdiener bist.
Prüfe mal, ob Du nicht bereits jetzt zu viel Unterhalt zahlst.

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 20:12
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

So zur Vorgeschichte, siehe oben, nun die Ergänzung die gestern noch fehlte.

Den sogenannten Titel den Ich damals von meinem Sohn (Student) (25 Jahre alt ab Mai 2015) ohne Notar oder Anwalt handschriftlich vorgelegt bekommen und unterschrieben habe, stelle ich jetzt hier rein zur Beurteilung durch euch.
Hier der Wortlaut:

````Hiermit erklärt Roland, dass er monatlich 500 € Unterhalt und die halbjährlichen anfallenden Studiengebühren übernimmt für Sohnemann. Die 500€ sind jeweils zum 1. des Monats fällig. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Studiums von Sohnemann. Datum 6.1.2013``````

Ich habe alle Monate immer 486€ überwiesen, da ich das Kindergeld von 184€ das die KM erhält, auf die 670€ angerechnet habe. Dies wurde so akzeptiert von Sohnemann. Die KM hat bisher nix dazubezahlt, ausser sie hat ihm das Kindergeld zugesteckt, was ich aber nicht weiß und was auch egal ist für mich.

Desweiteren sollte ich noch ergänzen:
Ich bin nun wieder verheiratet und habe ein  Haus gemietet. Meine neue Frau hat 4 Kinder mitgebracht die unter unserem Dach bei uns leben, die Kinder erhalten von ihrem Vater KU (da gibt es keine Probleme). Meine Frau hat nebenbei einen Minijob. Klappt alles gut und wir sind glücklich.
Somit hat meine neue Frau auch kein Einkommen wenn ich hier richtig untwerwegs bin.

Meine Daten:
Ich habe die Steuerklasse 4 (aus privaten Gründen. zB die Steuererstattung nehm ich immer für Heitzöl, Brennholz etc. her).
Mein Netto ist 2270€, davon werden mir für das Firmenauto zur privaten Nutzung 310€ abgezogen, bleiben 1960€.
Miete zahle ich warm ohne Heizungskosten 830€.
Für Strom und Telefon zahl ich ca 160€.
Krankenzusatzversicherung 50€
Rentenzusatzversicherung 50€
Für Sohnemann hab ich bisher 486€ bezahlt.

Daten der Ex:
Netto so wie ich es in Erinnerung habe im Jahr 2013 hat sie Netto 1500€. Vermute mal sie hat ihre Stunden die letzten Zeit aufgestockt bei ihrem Arbeitgeber. Ist aber nur eine Vermutung.
Eigenes schuldenfreies Haus ohne Belastungen und ohne Mietzahlungen.
Photofoltaikanlage auf dem Dach, weiß allerdings nicht wieviel Erlös sie da bekommt. Zu der Zeit als es noch mir auch mit gehörte waren es so in etwa 50€ im Monat die netto über blieben nach Abzug aller Belastungen für Photovoltaik.
Erhalt von Kindergeld 184€, das jetzt im Mai 2015 wegfällt.

Hoffe ich hab nix vergessen:
Nun hätte ich gerne eure Meinung dazu. Was hab ich für Möglichkeiten?

Ein paar Interessante Antworten hab ich ja vorher schon bekommen.

Würdet ihr so in dem Rahmen weiter zahlen für den Sohnemann, wenn er nach dem Regelstudium noch ein oder zwei Semester für seinen Abschluß benötigt? Muß ich überhaupt noch soviel zahlen?
Die Leistungsnachweise, etc. und Verlauf des Studiums hab ich bisher ja nie zu sehen bekommen. Das gehört mich nix an, ich mach schon was ich machen muß, so war der originalton des Sohnemanns bisher.
Das möchte ich in Zukunft nicht mehr akzeptieren. Die Regelstudienzeit von 10 Semestern ist ja nun vorbei. Das ganze von einem Anwalt beurteilen zu lassen ist mir zu teuer und ich kann es mir auch nicht leisten.
Am Samstag werde ich Sohnemann treffen und hoffen das wir vernünftig miteinander sprechen können.
Ich werde ihn heute noch auffordern die Unterlagen und Nachweise seines Studiums dann mitzubringen um sie mir dann vorlegen zu lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 11:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn dieses Schriftstück nicht notariell beglaubigt ist, ist es in meinen Augen eine Absichtserklärung.

Durch deine Heirat steht deine Frau im Rang vor deinem Sohn.

Damit dürfte für ihn nichts übrig bleiben.

Wenn er sich mit dir trifft und entsprechende Nachweise vorlegt, kannst du ja überlegen, ob du ihm monatlich einen Betrag x zukommen lässt. Wenn aber ersichtlich wird, dass er auch in zwei Semestern keinen Abschluss haben wird, würde ich mir auch dieses Angebot überlegen.

Bei den meisten Unis ist das Maximum 32 Semesterwochenstunden. Ein Kurs mit 5 Credits zählt im Normalfall 4 Semesterwochenstunden, das ist im Musterstudienplan zu erkennen. Sollte er also mehr als 10 Kurse offen haben plus die Bachelorarbeit ist das nicht zu schaffen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 12:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du uns schreibst welchen Studiengang er an welcher Universität/Hochschule belegt, können wir für Dich eine Prüfungs- und Studienordnung googeln, einen Leistungsnachweis kann nur Dein Sohn abrufen.
Es könnte ihn aber beeindrucken, wenn Du weisst, was er hätte machen müssen!

Ansonsten sehe ich es wie Anna-Sophie, Deine Frau steht in der Unterhaltshierarchie vor Deinem Sohn und mit Minijob sollte sie bedürftig sein, außerdem ist KM auch barunterhaltspflichtig, deshalb denke ich auch, dass Du zuviel zahlst und das schnell ändern solltest.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 13:34
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,
gerne.

Erstudiert Lehramt für Gymnasium (Geschichte und Französisch(e) Philologie) an der Uni in Regensburg.

Das 10te Semester endet mit Vorlesungszeit 31.01.2015
und die Gültigkeitsdauer der Imma endet am 31.03.2015
WS2014/2015

so stehts auf seiner Imma

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 14:01
(@roland51)
Schon was gesagt Registriert

Habe Sohnemann höflich gefragt ob er am Samstag bei unserem treffen nicht die Nachweise mitbringen kann und den Studienverlauf darstellen möchte.

Seine Antwort:
````Sorry aber ich geb dir immer noch keine Nachweise.````
````Hat dir dein Anwalt nicht erklärt, dass du keine Chance hast gegen den Vertrag?``````

Den Vertrag hab ich oben ìn deiesem Blog reingeschrieben.
Interessant was mein Sohnemann so für Ansichten hat, oder?
Schön brav sein und zahlen. So hab ich das verstanden.
Aber zu dem Sohnemann bleib ich höflich!!

Gruß Roland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2015 14:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

http://www.uni-regensburg.de/studium/modulbeschreibungen/medien/lehramt-neu/geschichte-gym-unterrichtsfach.pdf

http://www.uni-regensburg.de/studium/modulbeschreibungen/medien/lehramt-neu/ews-2009.pdf

Das sind die Grundlagen und Geschichte.

Französisches Philologie finde ich auf die schnelle nicht, zumindest nicht bei Lehramt. http://www.uni-regensburg.de/studium/studienangebot/studiengaenge-a-z/franzoesische-philologie-ba/index.html

Hier die möglichen Fächerkombinationen: http://www.uni-regensburg.de/studium/studienangebot/medien/kombinationsmoeglichkeiten-gy.pdf

Er müsste schon die neue Studienbescheinigung erhalten haben.

Du solltest mal den Musterstudienplan von ihm einfordern und nachfragen warum das Zweitfach als Bachelor abschließt und nicht als Lehramt.
Und eine klare Auflistung welche Module er bereits bestanden hat.

Sophie

P.S. Ruf mal dort bei der Studienberatung an, ob sie dir einen Musterstudienplan für die zwei Sachen zumailen können oder dir sagen können wo das auf der Homepage steht.

http://www.uni-regensburg.de/philosophie-kunst-geschichte-gesellschaft/geschichte/medien/pdf-dateien/geschichte-la-gy-alt.pdf

http://www.uni-regensburg.de/sprache-literatur-kultur/romanistik/studiengaenge/bachelor-lint/index.html

PPS: Ganz ehrlich, ich würde ihm schreiben, dass er bis zum 26.03. die Leistungsnachweise sowie die Modulkataloge vorzulegen hat und bei Nicht-Vorlegunng der Unterhalt ab 01.04. nicht mehr gezahlt wird. Auch unter der Prämisse, dass das Bafög vorrangig zu beantragen ist und der fiktive Bafögbetrag bei einer Neuberechnung abgezogen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 14:17
(@psoidonuem)
Registriert

Ich würde ganz höflich jegliche Zahlung und Kommunikation mit mit dieser Nachkommenschaft einstellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2015 14:19




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