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Streit um Babyerstausstattung (Mux gegen Berlin)

 
 Mux
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Streit um Babyerstausstattung (Mux gegen Berlin)

Im folgenden habe ich ein wenig meine persönliche Geschichte in Kurzform und mit Bezug auf das gut 2,5 Jahre lange Gerangel um die Kosten einer Babyerstausstattung geschildert (nur als Vorabinformation für den interessierten Leser!)

Die Vorgeschichte: Man saß am Küchentisch, war ziemlich glücklich, sollte doch der gemeinsame Sohn bald geboren werden. Das war August 2003. Ich freute mich darauf, dieses ganze Kinderzeugs auszusuchen und schon mal alles vorzubereiten. Da kam der erste Hammerschlag von meiner heutigen Ex-Freundin: „Ne, lass mal, würde ich lieber alleine besorgen, außerdem gibt´s da Hilfen vom Sozialamt“. Ich als stolzer Vater in spe war tief getroffen und verstand die Welt nicht mehr: „Wieso Sozialamt? Ich verdiene mehr als genug (na ja, es reichte!), und wieso soll ich nicht die Babysachen bezahlen? Ich will das aber, außerdem sind wir kein Sozialfall.“ Und dann kam der Satz, den ich seitdem wieder und wieder gehört habe: “Da hab ich aber einen Anspruch drauf! Ist doch super, Du musst nichts bezahlen, und es bleibt netto noch was übrig!“ Wie so oft kamen die Infos von einer guten Freundin, die sich mit dem Vater ihrer Tochter per Gerichtsentscheide über Umgang einigt und ansonsten ebenfalls ihrer Ansprüche wahrnimmt.
Zum Hintergrund: Wir waren nicht verheiratet, haben nicht zusammengelebt, sie war Studentin (und bekam aufgrund ihrer Mutterschaft Sozialhilfe), ich habe Vollzeit gearbeitet.

Nach der Geburt unseres Sohnes ging es dann sehr schnell abwärts, sie verweigerte mir das Gemeinsame Sorgerecht, lehnte eine von mir angebotene Elternzeit ab, trennte sich dann von mir und erklärte sich zur alleinerziehenden Mutter mit dem Luxus allerdings, dass ich zwei-dreimal unter der Woche (nach der Arbeit) und einen kompletten Tag jedes WE von Sa-So (mit Übernachtung bei mir) meinen Sohn betreut habe. Also, sie konnte 3-4 die Woche auf Rolle gehen, was sie auch ausgiebig tat. Außer, dass es mich wurmte, wie meine Ex sich von ihren Freundinnen bedauern ließ (sie hatte es ja so schwer mit dem Kleinen alleine und mit viermonatigem alten Kind vom Vater im Stich gelassen), ging es mir sehr gut, weil ich meinen Sohn auch unter der Woche sah und wenn ich ihn alleine am WE hatte, ich das Gefühl hatte, richtig Vater zu sein. Also, es war toll. Das ist inzwischen anders geworden, soll hier aber nicht jetzt das Thema sein.

Dann kamen diese lustigen Überleitungsbescheide des Bezirksamtes Abteilung Soziales und ich fiel erst mal aus allen Wolken. Unter anderem (Unterhalt für die Mutter, ergänzende Sozialhilfe für meinen Sohn) sollte ich auch eine Babyerstausstattung sowie Schwangerschaftsbekleidung in Höhe von 716 € bezahlen. So, erst durfte ich nicht und nun sollte ich bezahlen. Also folgte ein munterer Briefwechsel mit der Sachbearbeiterin, der sich über Monate hinzog und in welchem ich sie darauf aufmerksam machte, dass gezahlte Gelder nicht sachgerecht verwendet worden seien (Ich wusste natürlich, dass sie mitnichten Kinderwagen etc. angeschafft hatte, schmälert ja den Nettogewinn). Interessierte nicht. Irgendwann wurde mir bei Nichtzahlung ein Zwangsgeld angedroht. Sie haben jedoch nur gedroht, und nicht den von mir geforderten Nachweis über die Anschaffung der Babyerstausstattung geliefert.

Die Sache ging dann vors Amtsgericht Berlin, wo ich auch zu erscheinen hatte. Die erste Gerichtsverhandlung meines Lebens. Sehr ernüchternd das. Eine Richterin, die einfachster Logik nicht folgen wollte oder konnte und immer nur ein „Aber die Mutter braucht doch einen Kinderwagen!“ oder „Sie ist doch unzweifelhaft bedürftig“ ausrief. Auf den Hinweis mit dem Nachweis sagte sie nur:„Die Beträge genügen doch schon einfachsten Ansprüchen!“ Mir war schon in der Verhandlung klar, dass wir hier bravourös untergehen würden. Was wir denn auch taten. Meine Rechtsanwältin war sichtlich wütend und empfahl mir, in Revision zu gehen. Da ich alles selber zahlen musste, wurde mir das langsam ziemlich heiß, denn sollte die Revision nicht hinhauen, wären mit Gesamtkosten von locker 2000 € zu rechnen. Lohnte sich eigentlich nicht, und das mit meinem üblichen Schuldenberg im Rücken? Hm, trotzdem habe ich nicht lange überlegt, da mich das Vorgehen des Sozialamtes, die Verhandlung selber und vor allem die Urteilsbegründung nicht zufriedengestellt hatten. Ich wollte wirklich nichts anderes erreichen, dass das Gericht den strittigen Punkt klärt: Ist die Anschaffung der Babyerstausstattung explizit nachzuweisen oder nicht. Dazu kein Wort, sondern allgemeines Bedürftigkeitsgeschwafel.

Anfang April dieses Jahres war die Verhandlung vor dem Kammergericht in Berlin, der Richter hat den Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben und ist meiner Argumentation in allen Punkten gefolgt. Quintessenz: Anspruch reicht nicht aus, tatsächliche Kosten sind nachzuweisen. 

Da es zu dieser Thematik kaum Urteile gibt, hoffe ich, dass dieses Urteil für den ein oder anderen als Argumentationshilfe dienen kann, der sich in ähnlicher Situation befindet.

Sollte Bedarf bestehen, stelle ich hier gerne das genaue Urteil zur Verfügung.

War ein schönes Gefühl, die eigene Rechtsauffassung bestätigt zu sehen.

Viele Grüße,
Mux
 

     

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 19:04
(@Aniram)

Hallo Mux !

Quintessenz: Anspruch reicht nicht aus, tatsächliche Kosten sind nachzuweisen.

Find ich einfach nur Klasse.

Wobei es mir da nur darum geht, daß Gerichte doch anfangen
zu hinterfragen und nicht nur "bezahlen sie mal".

Grundsätzlich spricht ja nix dagegen, aber sich vielleicht alles
zusammenleihen, schnorren oder was auch immer und dann
die vollen Kosten verrechnen ist einfach nicht in Ordnung.

Aus den Schuhen gekippt bin ich aber für den geforderten
Kostenersatz der Umstandsmode.

Das kann's doch nicht geben !?!

Ich muss mal auf die Landkarte gucken... vielleicht grenzt
Deutschland nicht mehr an Österreich und ich hab's nur nicht
bemerkt.

Weil Zustände sind das wie bei den Hottentotten !

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 20:43