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Strategie bei EU-Verhandlung ? RA-Wechsel ?

 
(@max076)
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Hallo,

zu einzelnen Fragestellungen habe ich schon Euren Rat hier bekommen. Dafür Danke

In den nächsten Wochen stehen EU-Verhandlungen über die Anwälte an, die am Ende möglicherweise vor Gericht enden - sofern wir uns nicht außergerichtlich einigen.

Die Fakten:

Ehezeit: 2 Jahre, 3 Monate
Trennung: 08/2006 (ab da auf privater Einigung Unterhalt gezahlt bis heute)
Scheidung: 01/2008
Tochter wird nun 3 Jahre -> fester Kindergartenplatz vorhanden
Ex arbeitet, hat Minijob

Ich hoffe sehr stark auf das neue U-Recht.

Ich bin mir bewußt, daß ich weniger gezahlt habe und derzeit weniger zahle als ich gesetzlich müsste, aber mit der KM wurde sowohl vor der Scheidung als auch danach diese private Regelung getroffen (ohne schriftliche Vereinbarung). Nun ist es ihr nicht mehr genug.

Nach wie vor strebe ich daher eine außergerichtliche Einigung an.

Wie seht ihr das mit der Befristung des U wegen der Kürze der Ehe ? ... und weil das Kind nun 3 Jahre alt wird ? .... und der Eigenverantwortung der KM ?

Sollte ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen ? Oder gar in meinem eigenen Interesse darauf setzen, endlich einen Titel zu haben ?

Danke für eine Einschätzung

Max
Nach wie vor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 16:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max.

wenn Kinder vorhanden sind, greift das Argument "Kurzzeit-Ehe" in der Regel nicht mehr; egal, wie kurz die Ehe war. Und einen Titel kann man nur als Zahlungsanerkenntnis zeichnen; Titel mit dem Inhalt "sie kriegt nix" sind nicht vorgesehen. Insofern kannst Du zwar beim zuständigen JA einen Titel über den Kindesunterhalt unterschreiben; für den EU ist das jedoch irrelevant. Und dass Du bisher (freiwillig) bezahlst, ist nett, nicht mehr.

Theoretisch gilt das neue Unterhaltsrecht inzwischen. Praktisch gibt es damit praktisch keinerlei Erfahrungen ausser ein paar Amtsgerichtsurteile, die jederzeit wieder kassiert werden können. Was und wie hat Deine Ex denn vor der Geburt des Kindes gearbeitet? Du könntest im Fall einer gerichtlichen EU-Klärung anbieten, Dich stärker in die Kinderbetreuung einzubringen, damit Exchen mehr Zeit für ihre Selbstverwirklichung und Erwerbstätigkeit hat. Überlass es dann doch einfach ihr, wortreich zu begründen, warum genau das nicht gehen soll...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 18:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Max,

zu jedem Optimierungsproblem gehört eine Zielfunktion, soll heissen, Du musst wissen, was Du willst. Willst Du:

  • möglichst billig wegkommen?
  • Deine Ruhe?
  • Dass Dein Kind möglicht lange betüttelt wird?
  • Dass Dein Kind in guten wirtschaftlichen Verhältnissen aufwächst?

Mehrere Kreuze sind zulässig, aber die Richtung musst Du schon vorgeben, auch Deinem RA gegenüber.

Ich denke, auch Die RA's müssen ja jetzt erst mal umdenken. Das mechanische an-den-Kopf Werfen von überzogenen Euro-Beträgen zwecks Einsetzen in die Diffrenzmethode tut's ja jetzt nicht mehr. Also wenn das so losgeht würde ich das abwürgen und erstmal auf die Darlegungspflicht des Anspruchs dem Grunde nach verweisen. Du bist ja hier nicht darlegungspflichtig, sondern sie.

Gleichzeitig ein Vergleichsangebot machen, was eine Summe X für Y Jahre bei Steuerabzug über Anlage U ohne Nachteilsausglich vorsieht. Dass X und das Y so wählen, dass X*Y schon das ist, was Dir die Ruhe wert ist, also keine Einstiegszahl für einen türkischen Basar, sondern eine ernsthafte Summe. Andereseits das X so gross, dass es zusammen mit dem Minijob über den Sozialhilfe kommt, und Du damit auch Ruhe vor der ARGE hättest.

Wäre mein Ansatz, bzw. ist mein Ansatz in meinem Fall, wobei ich aber noch nicht sagen kann, wie gut das funktioniert.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 18:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kurzzeitehe könnte hier vielleicht doch interessant werden, da §1579 Pkt.1 BGB als zusätzlichen Bemessungszeitraum bei Kindern auf §1570 setzt. Der Betreuungszeitraum ist mit dem neuen UH-Recht auf 3 Jahre beschränkt (vorher min. 6 Jahre). Einen Minijob hat die KM auch.

Oder wurde der Zeitraum für die Kurzzeitehe auf 2 Jahre begrenzt (hab das irgendwie im Hinterkopf)?

Gruss oldie

Edit: Ist zwar "uralt", von der Richtung her aber passend: >>Link<<

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:37
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke an alle für die Einschätzungen.

Pappasorglos: Mir geht es um das "Überleben". Mein Abtraum wäre eine unbegrenzte U-Pflicht für die KM, die gerade mal 2 jahre Ehe mit mir hatte. Ich weiß, daraus ging die süßeste Tochter der Welt hervor, was ich auch niemals aus dem Augen verlieren.

Daher ginge es mir darum, Licht am Ende zu sehen, also wenn Du so willst, "billig" weg zu kommen. Ich bin dabei gerne großzuügig und würde auch ne Schippe drauf legen und gerne ein Vergleichangebot mit ihr eingehen.

Wie denkst Du denn über die Begrenzung nach. Wegen des Alters des Kindes und der kurzen Ehedauer müsste das doch drin sein, oder ?

Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 22:21
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie denkst Du denn über die Begrenzung nach. Wegen des Alters des Kindes und der kurzen Ehedauer müsste das doch drin sein, oder ?

Falsche Frage. Muss heissen: Wie denkst Du über eine Verlängerung nach? Lass Dich nicht in die Defensive drängen mit solchen sprachlichen Tricks, das Gesetz ist eindeutig, nach 3 Jahren ist Schluss, es sei denn es gibt "Billigkeitsgründe", die müssen aber dargelegt werden, und zwar nicht von Dir.

Also: keinen Zweifel lassen, dass nach 3 Jahren Schluss ist, wenn sie was will, muss sie es fundiert begründen. Mit dem vollen Programm, also nicht einfach "find kein Job", sondern konkrete Anstrengungen, Arbeitsamt von innen anschauen etc.  Es sei denn, sie nimmt den Vergleich an, dann kann sie einfach weiterwurschteln, kommt der menschlichen Trägheit entgegen, aber dafür muss sie unterschreiben, dass sie über den Vergleich hinaus selbst für sich verantwortlich ist.

Als Bettlektüre kannst Du ja mal sowas hier lesen, gibt eine Gefühl, wie die Leute so denken, die am Ende Schuld sind:

http://www.rechtsportal.de/familienrecht/aktuelles/detail/id903-90333/betreuungsunterhalt-nach-neuem-recht.html

Aber da ist wohl auch in Kürze ein Kommentar vom BGH zu erwarten, dann sieht man vielleicht klarer. Mein Gefühl ist aber, dass es ein neues "Altersphasenmodell", wie es jetzt noch in manchen Leitlinien steht (z.B. beim OLG Ffm) mit dem BGH nicht geben wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 12:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
den Text finde ich sehr gut! Ich glaube, der spiegelt die juristische Denkweise recht gut wieder.

Mein Gefühl ist aber, dass es ein neues "Altersphasenmodell", wie es jetzt noch in manchen Leitlinien steht (z.B. beim OLG Ffm) mit dem BGH nicht geben wird.

Mein Bauch wettet dagegen!
Ich glaube, der BGH wird genau das tun. Das BVerfG hat nicht das Altersphasenmodell bemängelt, sondern nur die Ungleichbehandlung.
Was sollte den BGH also davon abhalten ein Altersphasenmodell für beide Varianten zu entwickeln? Das schwammige Gesetz sicher nicht.
Und der BGH hat bisher noch keine Gelegenheit ausgelassen, Männern mehr Geld aus der Tasche zu holen.
Zitat Hahane: "Wer Kinder hat, teilt das letzte Hemd mit ihnen"
Wenn es nach ihr geht, auch das ohne Taschen!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Max,

Du könntest auch mal hier nachlesen.

Ist natürlich auch keinerlei Gewähr aber vielleicht ein Lichtblick, zumindest wenn du nach Bremen ziehst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 22:31