Hi,
als meine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht.
Das Jugendamt hat auch eine Beistandschaft dafür.
Nun bekommen wir keinen Unterhalt vom Vater und das Jugendamt sagt wenn er nicht zahlt haben wir halt pech...
UVG ist auch schon ausgelaufen.
Früher hat das ja, wenn der Vater nicht zahlt, das Sozialamt übernommen...
Bekommen wir jetzt gar kein Geld mehr ? Oder hat das Jugendamt mich mal wieder über Ohr gehauen ?
Gruss
Sascha
Hallo Sascha!
Ich glaube mal gehört zu haben, dass es keinen UHV mehr gibt, wenn die Frau in neuer Ehe verheiratet ist. Auf Deutsch: Wenn der Vater nicht zahlt, dann erwartet der Staat, dass erst ein Familienmitglied, sprich der Stiefvater einspringt, ehe der Staat es tut.
Ist jetzt - denke ich mal - auch eine Frage eurer Finanzen. Wenn ihr wenig Geld habt, könntet ihr ja vielleicht den Kinderzuschlag beantragen. Soweit ich weiß zahlen die für drei Jahre max. 140 Euro im Monat für das Kind. Das Familieneinkommen muss dafür ca. 800-1200 Euro netto betragen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na das wäre ja Super )-:
Ich habe auch noch einen Sohn wofür ich Unterhalt zahle,
da wird mir die Tochter, wofür ich dann die ganze Zeit aufkomme, nicht mit angerechnet ...
Das finde ich ist irgendwie abzocke...
Hallo,
ich habe gerade mal ein bißchen gegooglet und meine daher, dass ein Antrag auf Sozialhilfe für das Kind möglich wäre. Aber da kommt eben auch wieder die Frage nach dem Familienunterhalt, usw...
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
es gibt tatsächlich ein Urteil darüber. Mein Tip: falls es ned hier in der Datenbank ist, probier es in der Tacheles Datenbank.
www.tacheles-sozialhilfe.de
Stichpunkt stiefkinder Unterhalt.
Vie Glück!
Moin,
UhVorschG § 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
In deinem Fall, du sprichst von deiner Frau, seid also verheiratet, greift der Ausschluss von UHV durch § 1 Abs. 1 Nr. 2.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja das hatte ich auch mal so verstanden aber das Jugenamt sagt da das UVG nur x Monate bezahlt wird und die x Monate schon aufgebraucht werden - solle ich mich ans Arbeitamt wenden - vieleicht hätte ich da glück !
Was soll das alles eigentlich - Ich zahle auch den verlangten Unterhalt - wenn ich was möchte bekommme ich immer nur einen in den Naken... Wer hat den die Gesetze gemacht ? Den sollte man... Wer Arbeitet ist immer der Dooffffffeeeeee. Wer nicht Arbeitet der ist fein raus ... das fördert ja die Arbeitslosigkeit ! Frechheit ... Oder ?
Unterhalt ist doch was einem zusteht (Laut Gesetzt - nur bei mir nicht....)
Sascha
hör auf zu meckern. Du hast deine Frau mit Kindern geheiratet. Punkt. Es gibt die Möglk., die ich oben beschrieben habe. Probier es damit und wenn du damit fertig bist kannste weitermeckern.
Romy
RomyH,
der Poster hat das klassische Problem, dass UVG bei Ehe nicht weitergezahlt hat (obwohl die Ehe mit der Mutter keinen Einfluß auf das Kind haben sollte, da dieses nicht geheiratet wurde und vor allem laut BGB keine Unterhaltspflicht für den nichtbiologisch verwandten Stiefvater besteht, diese ist durch die Hintertür dann eingeführt).
Ein derat schroffer Ton ist daher nicht angebracht.
Gruß, Xe
Lieber Xe,
ich hatte ihn aber weiter oben darauf hingewiesen, dass es Urteile gibt, wo die Stiefkinder ALG II bekommen, obwohl sie mit dem Stiefvater in einer Bedarfsgemeinschaft leben, also dessen Einkommen normalerweise angerechnet würde.
Seine Frage war ob es stimmmt, dass das Arbeitsamt für den fehlenden Unterhalt aufkommt, ich bejahte dies also, trotzdem meckerte er wieder auf dem UVG herum.
Daher mein Ton. Erst lesen, sich schlau machen, und dann kann man immer noch meckern!
Ich komme auch für den Unterhalt meiner Steifkinder aus, die bei der KM wohnen, weil mein LG zahlt obwohl er nicht kann und ich ihn dementsprechend mit unterstütze! Hörst du mich rumjammern und fluchen? Ich ahbe mir ausgesucht diesen Mann zu nehmen, mit Kindern, also muss ich mit den Konsequenzen leben.
Romy
Naj, aber mal ganz abgesehen von der Problematik ,das der Vorschuß bei erneurter Heirat der Mutter nicht mehr gezahlt wird, hat das Kind doch 6 Jahre den Vorschuß bekommen. Und mehr gibt es doch nicht. Egal ob Mama verheiratet oder nicht...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wieso meckern... Mitarbeiter des Jugenamtes ? Hat doch mit meckern nichts zu tun...
Da hört man immer die bösen Väter würden nie bezahlen und die armen Mütter alleine lassen...
Mhhh... Ich zahle doch auch für meinen Sohn ... Nur andere müssen nicht zahlen - ich finde da ist keine Spur mehr von "Gerechtigkeit" bei mir wird alles direkt eingeklagt und beim Arbeitgeber ne Lohnpfändung versucht und bei mir sagen die immer nur "Achselzucken" und haben wir nichts mit zu tun... Komisch oder ? Da werden alle Regeln der Kunst(Gesetze) bei mir angewandt und wenn man eigentlich das selbe recht (was einem ja auch zusteht) bekommen möchte, ist man gleich am meckern ?
Ausserdem ging es mir auch garnicht um UVG ich dachte nur man könnte trotzdem Unterhalt bekommen aber da hat das JAmt wohl recht. Dder Vater zahlt nix, JA auch nicht, Sozialamt auch nicht - Pech gehabt. Aber dafür erhöhen die mal fleissig die Unterhalts-Beiträge für meinen Sohn da ich ja jetzt verheiratet bin...Mit Ihre Stiftochter haben die aber nix zu tun !! Lächerlich !!!! Echt Lächerlich....
Danke Deutschland...
Nebenbei dir Frage, warum der Vater nicht zahlt. Kann er nicht, da unter dem Selbstbehalt oder will er nicht? Besteht ein Titel oder nicht?
Leider hat das eine immer nichts mit dem anderen zu tun und der Staat spart wo er kann und legt Gesetze so aus, das er möglichst günstig rauskommt...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Den Titel hat das JA und der kann nicht geht aber schw. Arbeiten ... Kann man aber schlecht beweisen...
Zur Info:
http://www.hr-online.de/website/radio/hr4/index.jsp?rubrik=6656&key=standard_document_24250150
Neue Gesetzgebung
Wer muss in Lebensgemeinschaften Unterhalt zahlen?
Freitag, 14. Juli 2006, 7:20 UhrUnterhaltszahlungen für Stiefkinder - beschlossene Sache (Bild: dpa) Und schon wieder gibt es etwas Neues in Sachen "Hartz IV". Ab dem 1. August tritt eine Neuregelung in Kraft, die alle Stiefväter und –mütter betrifft. Die können nämlich dann zusätzlich zur Kasse gebeten werden, wenn es um Unterhaltszahlungen geht.
Wenn der Himmel voller Geigen hängt, wenn Amors Pfeil mitten ins Herz getroffen hat, dann denkt man an vieles – aber sicher nicht an Hartz IV, Bedarfsgemeinschaften oder Arbeitslosengeld II.
Das gilt für die Liebenden. Das gilt nicht für den Gesetzgeber. Der hat jetzt eine neue Einnahmequelle entdeckt. Michael Sittig, Jurist und Redakteur bei der Stiftung Warentest sagt, wem es an den Kragen gehen soll: "Also, nehmen wir mal die Konstellation, eine alleinerziehende Frau mit einem Kind lernt wieder einen Mann kennen und dieser Mann – obwohl nicht Vater des Kindes – zieht mit dieser Frau zusammen. Dann war es nach altem Recht so, dass der Partner, der Mann, für das Kind nicht aufkommen musste. Er musste kein Geld zahlen, das Kind hatte weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen – auf Arbeitslosengeld II."
Stiefväter müssen zukünftig für die Kinder der Partnerin aufkommen
Wir ahnen, was jetzt kommt. Natürlich. Schon jetzt ist es so, dass die Partner für einander aufkommen müssen. Das heißt, ist einer der beiden arbeitslos und der andere verdient genug Geld, dann gibt es kein Arbeitslosengeld II – ehemals Sozialhilfe – sondern dann wird das gute Einkommen angerechnet. Das Kind bekommt aber weiterhin – wie gesagt – Sozialleistungen. Nicht mehr lange. Dazu der Fachmann: "Jetzt hat man mit einer kleinen Änderung des Gesetzes bewirkt, dass der Mann mit seinem Geld für das Kind aufkommen muss, das Kind bekommt keine Leistungen mehr de facto lebt die Familie dann von dem Einkommen des Mannes."
Nach einem Jahr Zusammenleben besteht für die Behörde eine Partnerschaft
Natürlich nur unter bestimmten Umständen. Es muss schon klar sein, dass Mann und Frau wirklich ein Paar sind und nicht nur einfach in einer Wohngemeinschaft leben. Wobei nach der neuen Regelung die Beweispflicht nicht mehr bei den Behörden liegt, sagt Stiftung Warentest Redakteur Michael Sittig: "Der Gesetzgeber unterstellt jetzt, dass wenn Mann und Frau bereits ein Jahr zusammenleben, dass dann eine Partnerschaft vorliegt und diese nicht einfach eine Wohngemeinschaft bilden. Und bisher war es eben genau umgekehrt. Die Behörde musste nachweisen, dass es sich hier um ein Paar handelt, jetzt unterstellt man das einfach. Das hat sich jetzt geändert, nach einem Jahr wird man einfach diese Partnerschaft unterstellen."
Änderung ist umstritten
Denken Sie das Gleiche wie ich? Ich glaube, das denkt jeder. Das Ganze wird natürlich dazu führen, dass Stiefväter – oder –mütter – lieber nicht mehr mit ihren Partnern zusammen wohnen. Zumindest nicht offiziell, erklärt Michael Sittig: "Der Schuss geht nach hinten los, wenn sich ergibt, was in der Vergangenheit schon passiert ist, dass der Mann sich einfach räumlich getrennt von der Familie, indem er einfach auszieht, dann haben Mutter und Kind wie vorher auch den Anspruch, die kleine Familie bildet trotzdem eine Familie, nur man wohnt eben nicht zusammen, dann ginge dieser Schuss des Gesetzgebers nach hinten los."
Die geplante Änderung ist umstritten. Bisher sind nur Verwandte untereinander zum Unterhalt verpflichtet. Die neue Regelung könnte eine Gruppe ganz besonders hart treffen. Männer, die nicht nur die neue Partnerin und deren Kind finanzieren müssen, sondern auch noch für leibliche Kinder aus früheren Beziehungen Unterhalt zahlen.
Das darf doch alles nicht wahr sein :knockout:
Der deutsche Staat schaufelt sich mit Eifer sein Grab selbst.
Weil bei aller Verliebtheit - immer weniger werden sich auf
das Risiko "Familie und Kinder" einlassen.
Die Kinder also, die Deutschland so dringend braucht werden
immer weniger werden.
Außer vielleicht dort und man verzeihe mir die Polemik, wo
das Niveau niedrig gehalten ist. In vielerlei Hinsicht.
Noch nicht einmal als Frau, wo ich ja in Deutschland sozusagen
auf die Butterseite fallen würde, wollte hier Kinder kriegen.
Ich gebe gerne, aber freiwillig. Ich würde mir aber sicher keine
Zahlungsverpflichtungen für ein mir fremdes Kind auf's Auge
drücken lassen wollen.
Fassungslose Grüße
Marina