@tri...,
Bsp.:
Ich gebe EU in der Anlage U an und erhalte deshalb eine Rückerstattung von 2600 Euros.
Ex muss den EU versteuern. Hätte sie ohne zu versteuernden EU 0.- Steuern zu zahlen und mit EU 800.-, dann muss ich ihr (mindestens) die 800.- erstatten. Das meine ich mit steuerlichem Nachteil (sry für evtl. fachlich nicht korrekte Ausdrücke. Ansonsten gebe ich hier auch nur das wieder, wie ich es hier verstanden habe).
Dann gibt es ja die Varianten: In o. a. Fall hätte ich ja durch die Rückerstattung weitere 1800 Euros Einkommen, für die sie EU einfordern könnte (KU lassen wir mal außen vor für das Bsp.). Vielleicht hat sie auch einen Steuerberater bezahlt und möchte das auch von mir wieder haben. KIGA wird evtl. teurer dadurch, dass sie höheres Einkommen hat, was ihr (evtl.) ersetzt werden müsste.
In meinem konkreten Fall hatten wir den EU schon so angesetzt, dass beim KIGA keine höheren Kosten anfielen (sie musste vorher den EU angeben). Da sie aber auf den Mehr-EU, auf den wir uns geeinigt hatten, nicht verzichten wollte, haben wir das für den Rest anders geregelt, wodurch ich ihn aber wieder nicht absetzen kann. Ich bin ihr hier uns anderswo - u.a. des Friedens willen - entgegen gekommen. Und deshalb sehe ich für mich die Erstattung der beispielhaft o.g. 800.- als fair an (da spielen auch noch andere finanz. Gründe mit rein), überlege aber, ob ich evtl. noch was unaufgefordert oben drauf lege...
neuezeit
So ist das Leben
Elwu, jetzt fangen wir schon wieder von vorne an! :crash: :crash: :crash:
Gerade um es richtig zu machen, wurde doch gefragt wie ein Richter entscheiden würde!!!
Ausserdem soll er sich gerade nicht darauf einigen, ihr das Geld direkt auszuzahlen, weil er dann Gefahr läuft, das Geld 2mal zu bezahlen.
Gnaaaaade!!!
Hallo,
da niemand wissen kann, wie ein Richter in diesem konkreten Fall entscheiden würde, ist es müßig, darüber zu spekulieren. Spekulationen überlasse ich gerne anderen. Ich halte mich an die Darstellung des Falles. Und die ist halt, dass a) die ARGE keinen Unterhaltsanspruch sieht und b) die Ex einer fairen Regelung nicht im Wege steht.
Eine Doppelzahlung ist nicht zu befürchten, wenn meinem Vorschlag gefolgt wird. Hast du vielleicht den Teil mit der schriftlichen Abmachung überlesen?
/elwu
Nix für ungut elwu, aber ich glaube wir reden hier alle mehr oder weniger aneinander vorbei, weil wir alle auf verschiedene Frage antworten.
Ich möchte diesen Reigen nicht noch weiter befeuern sondern halte mich jetzt raus sonst wird die Verwirrung noch grösser.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja sorry, ich hatte ja nur gefragt ... ich sag nichts mehr.
@falx und Tri-City-Maniac,
Falls eure Fragen und vor allem die Antworten in dem entstandenen Wirrwar verloren gegangen sind, schlage ich vor für Weiteres einen neuen Thread aufzumachen.
Und zwar jeder für sich.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.