Dann funktioniert wohl der Trick von Beppo im Fall des Trennungsunterhaltes nicht ....Schade!
Das ist überinterpretiert.
TU ist nicht zwingend gleichzusetzen mit gemeinsamer Veranlagung.
Solange Letztere gilt, sieht sie zwingend den Bescheid.
Bei getrennter Veranlagung sieht sie in nicht zwingend.
Dabei ist es wurscht ob ihr schon geschieden seid oder nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es ist schon übel ... 20 Posts und man ist genau so weit wie vorher ...
Bitte nicht falsch verstehen, meine jetzt nicht euere Diskussion an sich, sondern die Tatsache, dass das Ganze wieder mal aufzeigt, wie verkorkst und völlig dämlich dieses Land (dieser Staat) doch ist.
Hier gibt es das Urteil, hier das, hier gar nichts und dort wieder was anderes ... langsam denk ich wirklich, dass ich am besten abhauen sollte.
Kann doch nicht sein, dass es so schwierig ist, für nen konkreten Fall einfach ein überall gleichbedeutendes Urteil zu fällen. Erst heisst es "ist ne einmalige Zahlung, wird nicht angerechnet", dann "wird angerechnet auf 12 Monate" und danach "Ehefrau bekommt die Hälfte".
Bei mir ginge es auch darum. Lohnsteuer für 2007. Ich habe gearbeitet, sie nur bis Ende April und das auch nur als geringfügig Beschäftigte. Ab Mitte des Jahres 2007 hatte wir uns getrennt, wir sind zusammen veranlagt. So ... nun gibt es bestimmt etliche Fälle in der gleichen Konstellation und trotzdem ist es nicht möglich, hier in diesem Land ne klare Aussage zu bekommen ... wie bei vielen anderen Sachen halt auch.
Keine Ahnung, vielleicht hab ich auch nur nen schlechten Tag (wie jeden Tag) aber ... es ist doch wahr ...
Wie ist es denn nun? Jetzt sind wir immer noch nicht weiter ... :knockout: ... wird diese Steuerrückzahlung denn nun als einmalige Sache gesehen und nicht angerechnet oder ist das wieder so ne Fall zu Fall Entscheidung? Ich gebe ihr so oder so was davon, aber MÜSSTE ich es denn auch?
In meinem Falle: Steuererklärung 2007
- Trennung Mitte 2007
- Ich: Vollzeit
- Sie: Bis Mai 2007 geringfügig beschäftigt, danach nicht mehr
- gemeinsam veranlagt
Würde eine Rückerstattung nun auf die 12 Monate umgelegt (was an dem Umstand eh nichts ändert, da sie selbst von mir keinen Unterhalt bekommt) oder gehört es sowieso mir, da ich der einzige Part bin, der in diesem Jahr richtig beschäftigt war?
Hi,
die Knete gehört dir. Weil dir diese Rückerstattung sowieso wieder um die Ohren fliegt,
falls sie auf EU klagt.
Könnt ihr normal miteinander, würde ich´s mir überlegen, ob ich EX einen Teil gebe ....
Ich hatte damals ALLES behalten ... feddisch ...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Thanks für die Info, muss jetzt aber trotzdem nochmal nachhaken ...
Ich sage mal so ... klar werde ich ihr was abgeben, wenn es soweit ist, aber mir geht es auch darum, wie denn die Ämter dazu stehen (ARGE usw...), denn wie soll man denen das verklickern, wenn man was privat aushandelt? Das wird diese Leute recht wenig interessieren und nachweisen kann man es doch eh nicht. Wenn meine Steuerrückerstattung nicht auf den Unterhalt angerechnet werden würde, dann wäre es ja egal.
Das Wichtigste: Wird die Steuerrückerstattung denn nun als einmalige Zahlung angesehen oder nicht? Das wäre mal interessant. Ist das ne 100ige Sache oder doch wieder nicht?
Angenommen ich bekomme 800 Flocken zurückerstattet ... wenn die ARGE nun irgendwann mal wieder meine Nachweise verlangt, wie wird diese Erstattung nun behandelt? Wieder zu meinem Lohn dazugerechnet : 12 Monate = Monatslohn, der zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird? Auch für den Fall, dass ich ihr davon schon die Hälfte privat abgegeben hätte??? Wie sollte man das machen?
Mit meiner Noch-Frau verstehe ich mich gut, Anwälte brauchen wir nicht. Nehmen auch nur nen gemeinsamen Anwalt, wenn es zur Scheidung kommt und fertig.
Hallo Tri,
Die Regel, laut den meissten OLG-Leitlinien ist so wie von Galaxy in Antwort #5 beschrieben.
Die Rückerstattungen werden auf das Jahresnetto umgelegt und verteilt.
Ausserdem gehen die Gerichte immer von stabilen Verhältnissen aus und nehmen daher an, dass dieser Betrag jedes Jahr anfällt. (Sind ja auch Beamte. Bei denen ist das so.)
Alles Andere sind Ausnahmen unter bestimmten Vorraussetzungen, die man dem Gericht dann aber darlegen muss.
Du solltest aber deiner Ex nicht einen Anteil daran vorab auszahlen, denn dann ist dieses Geld ggf. zusätzlich weg.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
scheint dann doch wieder ziemlich unterschiedlich gehanhabt zu werden ... bei Schmusepapa konnte ich lesen, dass das Gericht entschieden hatte, daß diese Steuerrückerstattung als einmalige Sache gehandhabt wurde. Ich persönlich sehe das ja eigentlich auch so, denn man kann doch nicht davon ausgehen, daß man jedes Jahr was zurückbekommt. Angenommen ich bekomme in diesem Jahr was zurück, lege es auf die 12 Monate um und berechne den Unterhalt (Sie bekäme in meinem Falle ja so doer so nichts, egal, ob ich ne Steuerrückerstattung bekäme oder nicht, es geht mir ums Prinzip) ... beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich im Jahr darauf bekomme ich nichts (mal angenommen), müsste dies aber trotzdem so behandeln wie das Jahr davor, obwohl ich nachweisen kann, dass ich dieses Mal nichts bekommen hatte? Das wäre ja schon wieder'n ziemlicher Unfug.
Cu
Tom
Also nochmal langsam:
Es gibt die Regel die nimmt an, dass es regelmässig wiederkehrende Einnahmen sind.
Es gibt die Ausnahmen die, wenn beantragt, das Gericht anders entscheiden lassen können.
Schmusepapa wird das Gericht eben von der Einmaligkeit in seinem Fall überzeugt haben.
Das kannst du, mit entsprechender Begründung auch versuchen.
Wenn dir das nicht gelingt (oder es nicht versuchst), wird es eben für die Folgejahre auch vorrausgesetzt und du zahlst solange, bis jemand eine Änderung beantragt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hallo zusammen,
Schmusepapa wird das Gericht eben von der Einmaligkeit in seinem Fall überzeugt haben.
soweit ich mich erinnere habe ich dazu nix geschrieben. Das Gericht hat den Sachverhalt so bewertet wie von mir geschrieben.
Die Scheidung war im Jahre 2006, die einmalige hohe Rückzahlung erhielt ich im Jahr 2004. Das Gericht hatte nun die Aufgabe zu bewerten ob diese einmalige hohe Rückzahlung auch für die Zukunft angenommen werden kann für den nachehelichen Unterhalt. Dies hat das Gericht (zurecht) verneint.
Bei mir ging es um nachehelichen Unterhalt, nicht um Nachweise für die ARGE - insofern sind die Fälle etwas unterschiedlich.
Gruß
Martin
- hoffend, jetzt nicht noch mehr zur Verwirrung beigetragen zu haben -
entschuldige bitte die Fehldeutung.
Aber wenn ich nicht wieder falsch liege, war der Richter dennoch von der Einmaligkeit überzeugt. Ob durch deine Bemühungen oder eigene Erleuchtung ändert, glaube ich, nichts am Sachverhalt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich würde gar keinen Cent bezahlen. Wenn der gegnerische Anwalt etwas möchte soll er es doch vor Gericht einklagen. Steuererstattungen kommen doch in der Regel nur zustande, wenn auch Ausgaben dagegen stehen. z.B. Werbungskosten.
Ich teile aber nicht die Auffassung, dass nur dem die Steuererstattung zusteht, der sie auch erwirtschaftet hat. Die beim Finanzamt geltend gemachten Aufwendungen sind während der Ehe entstanden und diese Gelder standen der Familie nicht zur Verfügung. Will damit sagen, hättest Du Dir einen Freibetrag eintragen lassen, wäre schon während der Ehe dieses Geld geflossen.
Im umgekehrten Fall hat der BGH entschieden, dass eine "Exfrau" keinen Aufteilungsbescheid machen darf, weil sie die Steuerklasse 5 hatte und bei der Trennung somit ihre zuviel gezahlten Steuern zurückholen wollte. Konsequenz daraus, dass der Exmann nachzahlen durfte. Das Ganze nennt sich konkludentes Verhalten.
Gruß
Nichtplatt
Ich lese immer "Gericht" ... wie kommt es denn überhaupt dazu? Angenommen wir machen den Lohnsteuerjahresausgleich und bekommen was zurück. Von wem geht denn sowas aus, dass die Rückerstattung nun als Grundlage für jedes Jahr dienen soll ... irgendwer muss doch der Auslöser dafür sein ... wer "klagt" denn???
Noch was so nebenbei ... ich gehe doch recht in der Annahme, dass rückwirkend KEIN Ehegattenunterhalt verlangt werden kann oder? Die von der ARGE (meine Frau bezieht Arbeitslosengeld) meinten damals, ich müsste keinen EU zahlen, da ich meine Ausgaben (Fahrtkosten wurden bei mir nicht mit 5% anerkannt, sondern mit nem festen Betrag, der mehr ausmachte, da ich in nem kleineren Unternehmen im 3-Schichtbetrieb arbeite und das auch noch in unregelmäßigen Abläufen, also nicht fest geregelt) explizit genannt und das auch Hand und Fuß hatte (bekam ich schriftlich). Also könnten die jetzt nicht auf einmal daherkommen und sagen, sie hätten sich geirrt oder sowas und rückwirkend noch was verlangen oder?
Weil das Gericht, zumindest, den Masstab vorgibt.
Man kann sich natürlich aussergerichtlich einigen, nur wird das immer an dem gemessen, was denn ein Gericht entscheiden würde.
Klagen tut im Zweifel immer der, der von seiner Benachteiligung überzeugt ist und sich vom Gericht eine Verbesserung seiner Lage verspricht.
Wenn deine Ex, oder ihr RA der Meinung sind, du zahltest zu wenig, gehen sie eben zum Gericht und klagen auf mehr.
Dieses wird dich tatsächlich nicht verurteilen nachträglich die halbe Steuererstattung raus zu rücken, diese aber zur Grundlage für die zukünftigen Unterhaltszahlungen herran ziehen.
Wenn du dann die Steuererstattung bereits an sie ausgekehrt hast, ist das Geld weg und wird dennoch als Berechnungsgrundlage zukünftiger U-Zahlungen verwendet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Komplizierte Sache, woher sollte man denn wissen, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn es nicht vor Gericht geht? Scheint ja alles ne Fall zu Fall Entscheidung zu sein, also was sollte man da heranziehen? Die eventuelle Entscheidung des höchsten Gerichtes, was in unserem Gebiet zuständig ist?
Auserdem sagte ich ja. Ich habe keinen Anwalt, meine Frau auch nicht. Wenn es um die Scheidung geht, haben wir einen gemeinsamen und fertig.
Hallo,
ähnliche Fragestellung und Ausgangssituation (keine RA´s im Boot) wie bei tri-city-maniac derzeit bei mir, deshalb hier nun meine geplante Vorgehensweise, wenns hilft:
Verabredet ist mit Ex: Sie unterschreibt Anlage U (habe ich eben beim Steuerberater bekommen), ich erstatte ihr später den steuerlichen Nachteil. Punkt.
Ob sie mehr will, weiß ich nicht. Wenn ja und ob sie dafür klagen würde, weiß ich auch nicht (vermute nein für beide Aussagen).
Ich überlege unabhängig davon ganz still und nur für mich, ob ich evtl. von meinem "Überschuss" unaufgefordert was an sie abgebe. Das mache ich für mich von versch. Faktoren abhängig: zB: Will sie mehr? Klagt sie bzw. droht sie Klage an? Wie viel isses überhaupt, was mir "übrig" bleibt. Wie stark werte ich alte Verletzungen (auch finanzieller Art) durch sie? Kann ich was von dem Geld evtl. direkt den kids zukommen lassen (und ihr dafür Geld geben)? Möchte ich lieber das Geld nutzen, wenn die kids bei mir sind? etc. etc.
Ich orientiere mich also erstmal an den minimalen Anforderungen an mich (Ersatz), erwarte evtle. Exreaktion und entscheide dann frei Bauch. Was soll ich auf Gerichtsurteile schielen, wenn ich eh nicht weiß, wie wirklich entschieden wird.
neuezeit
So ist das Leben
Irgendwie scheine ich nicht die richtigen Worte zu finden.
Vielleicht hilft dieses Originalzitat aus den druckfrischen Düsseldorfer OLG-Leitlinien:
Steuererstattungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen
(In-Prinzip); bei Selbständigen kann zur Ermittlung eines repräsentativen
Einkommens auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden
(Für-Prinzip). Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden
Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht
.
Ist es jetzt heller?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Beppo:
Nicht wirklich ... sitze nun noch mehr im Dunkeln als zuvor 😉
Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe ... korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege ...
1.
Steuererstattungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen
Liest sich hier also doch nicht so, daß eine Steuerrückerstattung auch für die weiteren künftigen Jahre herangezogen wird, auch wenn es in diesen folgenden Jahren eventuell keine gäbe.
2.
Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden
Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht
Was sind "unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen"? Fahrtkosten? Wie du unten schon gesagt hattest ... wenn ich die Fahrtkosten vorher nicht abgezogen habe zur Berechnung des EU. Was ist nun aber, wenn ich vorher schon abziehen konnte um mein bereinigtes Nettoeinkommen zu ermitteln? Ich bekomme vom Finanzamt eigentlich nur immer'n paar hundert Euro zwecks meiner Fahrtkosten zurück. Würde dann also heißen, dass die erhaltene Rückerstattung vom Finanzamt zu 100% auf die nächsten 12 Monate umgelegt und dann auch zur Berechnung des EU dient?
3. Ausserdem eine Verständnisfrage: Ich lese "... in dem Jahr in dem sie anfallen". Ich mache nun meinen Jahresausgleich für 2007. Bekomme dann im Mai 2008 (einfach mal angenommen) 800 Euro vom Finanzamt zurückerstattet. Auf welche Zeit würde denn dann dieser Betrag umgelegt werden (als Grundlage für die Berechnung EU & KU)? Bis zum Ende des Kalenderjahres 2008 oder bis die nächste Rückerstattung kommen würde? Denn rückwirkend gehts ja anscheinend nicht.
Und thanks, daß du dir für meine Sache etwas Zeit genommen hast ... auch wenn ich es verstehen könnte, wenn du auf Antworten auf meine kruden Fragen keinen Bock mehr hättest ... :crash: 😉
@neuezeit:
Was meinst du mit "du erstattest ihr den steuerlichen Nachteil" ... hoffe, ich habe hier in diesem Thread nichts überlesen.
Mensch Tri,
ich traue mich garnicht noch was zu sagen, wenn es mit jedem Beitrag schlimmer wird. :knockout:
1.
Liest sich hier also doch nicht so, daß eine Steuerrückerstattung auch für die weiteren künftigen Jahre herangezogen wird, auch wenn es in diesen folgenden Jahren eventuell keine gäbe.
Doch
2.
Was sind "unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen"? Fahrtkosten? Wie du unten schon gesagt hattest ... wenn ich die Fahrtkosten vorher nicht abgezogen habe zur Berechnung des EU. Was ist nun aber, wenn ich vorher schon abziehen konnte um mein bereinigtes Nettoeinkommen zu ermitteln? Ich bekomme vom Finanzamt eigentlich nur immer'n paar hundert Euro zwecks meiner Fahrtkosten zurück. Würde dann also heißen, dass die erhaltene Rückerstattung vom Finanzamt zu 100% auf die nächsten 12 Monate umgelegt und dann auch zur Berechnung des EU dient?
Aufwendungen, die das Fiamt zwar steuermindernd anerkennt aber das U*recht nicht als Unterhaltsmindernd.
Wenn du dein Untehaltsrelevantes Einkommen um 30 cent/Km kürzen konntest aber vom Fi-amt 10 cent zurückbekommst, dann sind diese 10 cent wiederum Einkommen.
3.
Ausserdem eine Verständnisfrage: Ich lese "... in dem Jahr in dem sie anfallen". Ich mache nun meinen Jahresausgleich für 2007. Bekomme dann im Mai 2008 (einfach mal angenommen) 800 Euro vom Finanzamt zurückerstattet. Auf welche Zeit würde denn dann dieser Betrag umgelegt werden (als Grundlage für die Berechnung EU & KU)? Bis zum Ende des Kalenderjahres 2008 oder bis die nächste Rückerstattung kommen würde? Denn rückwirkend gehts ja anscheinend nicht.
Im Jahr 2008 und danach immer wieder, weil das Gericht solange vermutet, dass du jedes Jahr 800,- € bekommst, bis du das Gegenteil beweist.
Letztlich kann ich nur nochmal wiederholen, was Galaxy unter #5 gesagt hat.
Klarer kann man es nicht ausdrücken:
Steuerstattung wurde zu meinem Jahresverdienst dazugerechnet und letztendlich auf den Monat umgelegt - diese Einkünften waren dann Grundlage für die Berechnung von KU und TU. Wurde also letztendlich behandelt wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Waren bei mir auch nur ein paar Euronen, deswegen nicht der Rede wert.
Anspruch auf Auszahlung der Hälfte hätte Noch-Frau aber nicht.
Und wenn du jetzt wieder schreibst, dass es jetzt noch unklarer ist, geb ich auf. :crash:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich lese immer "Gericht" ... wie kommt es denn überhaupt dazu?
Hallo,
in eurem Fall gar nicht. Wenn ich das korrekt verstehe, will die ARGE dich nicht zu Unterhalt verklagen. Deine Ex auch nicht (also das mit dem Unterhalt nicht als Folgesache der Scheidung anhängig machen). Wo kein Kläger, da kein Richter. Also mach' das mit der Steuerrückzahlung mit deiner Ex privat einfach so aus wie ihr es für fair haltet, schreibt die Abmachung auf und unterzeichnet sie, und gut ists.
/elwu
Elwu, jetzt fangen wir schon wieder von vorne an! :crash: :crash: :crash:
Gerade um es richtig zu machen, wurde doch gefragt wie ein Richter entscheiden würde!!!
Ausserdem soll er sich gerade nicht darauf einigen, ihr das Geld direkt auszuzahlen, weil er dann Gefahr läuft, das Geld 2mal zu bezahlen.
Gnaaaaade!!!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.