Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich nicht eine Frage stelle, die sich laufend wiederholt hat. Daher bitte ich um Nachsicht 😉
Zum Hergang:
Ich war für einige Zeit selbständig. Die Firma für die ich gearbeitet habe, hatte mir monatlich einen Vorschuß gewährt, denn ich natürlich nach erfolgtem
Geschäft zurück zahlen musste. Ich erhielt 2000 Euro monatlich. Von diesem Geld musste natürlich, Krankenversicherung, Fahrzeug, Miete, Unterhalt usw
gezahlt werden. Weiterhin musste ich natürlich die MwSt von den verkauften Produkten an das Finanzamt abführen.
Da sich die Selbständigkeit nicht gelohnt hatte und ich im letzten Jahr nach Abrechung Steuerberater eine Unterdeckung hatte (Girokonto im Minus), hatte ich mich entschlossen
wieder in ein Angestelltenverhältnis zu begeben, was auch funtkionierte. Nach Schätzung meines Steuerberaters werde ich noch ca. 6000 Euro Einkommensteuer +
Steuerberatergebühren zahlen müssen. Fällig 2014. Den vollen von mir abverlangten Unterhalt habe ich natürlich gezahlt.
Zur Zeit versuche ich natürlich den Betrag zusammen zu sparen, um 2014 meine noch parallele Selbständigkeit zum Angestelltenverhältnis abschließen zu können.
Heute flatterte mir die Aufforderung des Jugendamtes ins Haus und es werden die letzten 12 Monate als Übersicht verlangt. Möglicherweise auch auf Initiative der Kindesmutter.
Natürlich möchte und versuche ich den Unterhalt so weiter zu zahlen wie bisher.
Die Frage ist, kann oder wird die Einkommensteuernachzahlung beim Kindesunterhalt berücksichtigt. Ist es hilfreich das letzte Jahr der aktiven Selbständigkeit auch vorzulegen aus
dem eine Negativbilanz hervorgeht?
Das was ich vermeiden möchte ist, dass das Jugendamt mir tiefer in die Tasche greift als notwenig und ich möchte noch mal betonen...es geht mir nicht darum den Unterhalt zu
senken, sondern vielmehr darum, dass es keine Erhöhung oder Nachzahlung gibt. Zumindest bis ich die Zahlung an das Finanzamt abschließen konnte.
Ich hoffe hier hat jemand hilfreiche Informationen, damit ich mich entsprechend vorbereiten kann.
Vorab vielen Dank.
Hallo ragaac ,
lies mal bisschen in meinem Nachbarthread ,,,,,,,,
Habe dort eine Beispielrechnung angestellt.
Wichtig ist , dein Stbrtr. soll dir die G/V REchnung erstellen.
Deinen Gewinn um die Sonderausgaben (Versi./KKV/priv. Altersv. etc.) bereinigen , diesem Betrag hier
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommensteuer-rechner.htm
eintippen und du siehst DEIN Netto auf den Punkt.
Brauchst also nicht warten was dein Stbrtr. schätzt .
Was mich wundert , du schreibst von 2014.....
Damit kann ich nichts anfangen. Das FA gibt dir eine solange Zahlpause ?
Kosten für Auto / Hotel etc. sind in der G/V-erfasst.
Viel Erfolg
Gruß KL
pavater
Die Steuer das Jahr 2011 wird jetzt erstellt. Hier ist auch eine Nachzalung von ca 600 Euro zu erwarten+ Steuerberater. Zahlung Ende 2012. Für 2012 wird nächstes Jahr erstellt. Zahlung Ende 2013/14.
Daher die Frage ob das Jugendamt darauf Rücksicht nimmt. Schließlich hätte sich auch niemand beschwert wenn die Selbständigkeit erfolgreich verlaufen wäre. Mir geht es ausschließlich darum meine Nachzahlung zu bezahlen ohne finanziell abzustürzen.
Danke übrigens für das Feedback.
Hi,
wenn Deine Selbständigkeit so schlecht gelaufen ist, woraus resultieren dann die SteuerNACHzahlungen? Sofern Deine Tätigkeit ein Verlustgeschäft war, führt das ja eher zu Steuererstattungen, Verlustvorträgen, als zu horrenden Nachzahlungen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
1. Text bitt lesen! Meine Einkünfte waren Vorschüsse, die logischerweise zurückgezahlt werden müssen. Sieh es einfach als eine Art brutto an. Vielleicht ist das so verständlicher. Nicht wie beim Angestellten, der sein Gehalt netto nach Abzug aller Sozialversichungsleistung überwiesen wird. Wenn du etwas verkaufst wird die MwSt an das Finanzamt gezahlt. Einkommensteuer zahlst du also erst wenn Einkommen da ist. D.h Vorschuß - Lebenshaltungskosten, KV, Unterhält usw. Habe ich meine Provision bekommen würde die mit dem Vorschuß verrechnet. Einkommensteuer muss trotzdem gezahlt werden. Auch wenn das Geld nicht da ist.
Moin.
Also ich kann deinen Ausführungen nicht so richtig folgen und das JA vermutlich erst recht nicht.
Der Unterschied zwischen denen und mir ist allerdings, dass die alles, was sie nicht nachvollziehen können, zu deinen Ungunsten auslegen werden.
Auf Verständnis wirst du als Vater da kaum treffen.
Vermutlich werden sie alle Zahlen, die kein Minus davor haben addieren und dann noch 20-30% Selbstständigenzuschlag drauf legen und daraus einen Unterhaltsbetrag errechnen, den du angeblich schuldest.
Das Gute ist, dass dich das nicht interessieren muss.
Die müssen das titulieren, was du für richtig hältst. Auch wenn sie das gerne bestreiten.
Wenn denen das dann nicht passt, müssen sie klagen.
Und da musst du dann allerdings sehr und detailliert darlegen, was deine Einnahmen und notwendigen Ausgaben sind.
Wenn es soweit kommt, brauchst du einen guten Anwalt, der das so darstellen kann, dass es sogar ein Richter versteht.
Zu den Einzelheiten liest du am besten in der www.trennungsfaq.de nach.
Oder hast du schon einen Titel?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
also... vielleicht kann ich nicht lesen oder Du drückst Dich unklar aus. Als Selbstständiger bist Du verpflichtet, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu leisten. Einkommensteuer zahlst Du auf den Überschuss bzw. Gewinn (je nach Art der Gewinnermittlung), das ist das Ergebnis nach Verrechnung der Einnahmen mit den Ausgaben. Ob Du Deine Einnahmen jetzt vorschüssig oder nachschüssig erhalten hast, ist dabei ja insofern wurscht, sofern das nicht komplett in verschiedene Jahre gefallen ist (es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip).
Wenn also Deine Einnahmen nur dazu gereicht haben, Deine Ausgaben zu decken, ist das ein Nullsummenspiel, es wird nichts (oder nur wenig) fällig.
Wenn Du bspw. im Jahr 2009 große Verluste hattest und im Jahr 2010 große Überschüsse, würde der Verlust von 2009 auf 2010 vorgetragen werden und damit das zu versteuernde Einkommen mindern.
Wäre es andersrum, also Gewinn in 2009, Verlust in 2010, würde der Verlust - sofern Du nichts anderes beantragst - auf 2009 zurückgetragen werden. Das zu versteuernde Einkommen wird gemindert, ggf. wird keine oder nur geringe Steuer fällig.
Wenn Du also in Totalansicht eine Nachzahlung zu leisten hast, hast Du auch in Summe einen Überschuss/Gewinn produziert und bist damit nicht so "arm".
Verstehst Du was ich meine?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Ragaac,
sondern vielmehr darum, dass es keine Erhöhung oder Nachzahlung gibt.
Wichtigste Frage in puncto Nachzahlung wäre, ob ein Titel existiert und ob Du diesen in der Höhe bedient hast (dann besteht keine Gefahr).
Ferner stellt sich die Frage, ob die Mutter Unterhaltsvorschussleistungen bezogen hat.
Höhere Zahlungen drohen ab dem Zeitpunkt, ab dem Dich das JA um Einkommensauskunft gebeten hat.
Nach meinem Verständnis fragst Du, ob das für die Unterhaltsberechnung zu berücksichtigende Einkommen durch geringen Verdienst in der Vergangenheit geschmälert wird.
Nun ja: Du hast während Deiner Selbständigkeit bewiesen, dass Du in der Lage bist, den fälligen Unterhalt zu zahlen.
Ob das jetzt Bonuspunkte gibt, ist fraglich.
Wenn Du Schulden aufnehmen musstest, um die Steuerschuld zu begleichen, könnten diese evtl. Berücksichtigung finden.
1. Text bitt lesen!
Wenn man potenzielle Hilfesteller, so freundlich darauf hinweist, dass sie in ihrer Freizeit doch bitte genauer lesen sollen, um aus einer etwas verwirrenden Darstellung schlau zu werden, sei der Hinweis erlaubt, dass Selbständig-Sein gewisse betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse voraussetzt.
Frage also: Wieso hast Du aus Deinem Verdienst (irgendwann wandelt sich ein Vorschuss in einen eben solchen um) keine Rücklagen für zu erwartende Steuerzahlungen gebildet ?
Besten Gruß
United
Alle Unklarheiten mal außen vor gelassen:
Das das JA irgendwelche für 2014 geschätzten Steuernachzahlungen UH-mindernd berücksichtigt kann man schon vergessen wenn völlig transparent ist warum diese denn fällig werden.
Wenn völlig nebulös ist warum diese Zahlungen überhaupt entstehen sollen, dann erst recht ...