Hallo erstmal... zunächst einmal meine Geschichte... Die Beziehung meiner Verlobten und mir ist zerbrochen. Wir hatten 1 gemeinsames Kind miteinander ( 2 Jahre) und sie hat eine Tochter mit in die Beziehung gebracht. Ihre Wohnung wird wohl vom Amt bezahlt werden müssen, wobei ich nir eine neue suche. Meine Frage ist jetzt ... werde ich auch neben dem Kindesunterhalt zusätzlich Unterhalt an die Mutter zahlen, auch wenn sie das nicht verlangt? Bzw wird das amt von mir trotzdem unterhalt für die Mutter zahlen lassen? Die Miete ihrer Wohnung beträgt 850 Euro und sollte ich mit für die Miete aufkommen müssen, könnte ich mir keine Wohnung mit Kinderzimmer für meine Tochter leisten können. Das heißt kann mir so viel Geld genommen werden das ich mir die Wohnung nicht leisten könnte ?
Du bist in erster Linie eurem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du dann noch leistungsfähig bist, müsstest du bis zum 3. Geburtstag des Kindes auch an die Mutter Unterhalt zahlen. Darauf darf sie nicht verzichten, weil das sonst zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Wenn du angibst, wie viel du verdienst, wieviele km du fährst usw. können wir mal rechnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank für die Antwort. Also ich verdiene 2269 Euro und muss jede Woche 430 km fahren. Ich will mich wirklich nicht um den Unterhalt drücken. Für das Kind zahle ich gerne mehr als ich müsste. Aber ich brauche genug um meiner Tochter am Wochenede wenigstens ein Zimmer zu bieten.
Hallo Flomo
Erst einmal Herzlich Willkommen.
Du schreibst Du hast Netto 2269 €. Ist dieses Netto schon bereinigt und sind die 430 Km einfache Fahrt oder Hin - und Rückfahrt? Wenn es Hin - und Rückfahrt und Dein Netto unbereinigt ist, geht die Rechnung so. Eine Fahrtstrecke sind 43 Km. Die ersten 30 KM mal 0,30 € X2 =18 € für Hin und Rückfahrt, sowie die letzten 13 km x 0,20€ x 2 = 7,80 €, zusammen 25,80 € pro Arbeitstag. Ich gehe mal von 20 Arbeitstagen im Monat aus so das Du von Deinem Netto zur Bereinigung wenigstens 516 € abziehen kannst. Es bleiben Dir dann ca. 1753 €, davon geht dann Dein Selbstbehalt von 1160 € ab, so das für den Kindesunterhalt nach DDT 593 € übrig. Dein Selbstbehalt beim Ehegatten Unterhalt beträgt 1200 €. Diese Berechnung ist ungefähr weil wir ja auch nicht wissen ob Dein Lohn schon bereinigt und wenn nicht noch andere Dinge ausser den KM abzusetzen und ob die KM einfach oder schon doppelt gerechnet sind.
LG der Frosch
Du bist in erster Linie eurem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du dann noch leistungsfähig bist, müsstest du bis zum 3. Geburtstag des Kindes auch an die Mutter Unterhalt zahlen. Darauf darf sie nicht verzichten, weil das sonst zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Das Amt kann die Mutter dazu zwingen, Betreuungsunterhalt zu fordern bzw. einzuklagen ??
Rechtsgrundlage ?
Für den TO:
Grundsätzlich gilt, dass jeder Unterhalt, auch der Kindsunterhalt nur zu zahlen ist, wenn er gefordert wird. Wenn eine Mutter zB mit den Kindern lebt und sich sagt, ich will mit dem Kindsvater absolut nichts mehr zu tun haben, ich verdiene genug Geld und will keinen Kindsunterhalt, dann interessiert das absolut niemand. Wie auch, das bekommt ja niemand mit, vor allem die interessanten Mitspieler Jugendamt und Familiengericht nicht.
Ein meiner Exfreundinne hat zB mit dem Vater ihrer Kinder ausgemacht, das er eine Summe X für die beiden Kinder zahlt. Der Betrag lag deutlich unter dem, was er nach DDT hätte zahlen müssen. Interessiert hat das niemand. Das haben die beiden ohne Anwalt oder gar Gericht einfach untereinander ausgemacht. Die Frau war Finanzbeamtin, hat genug verdient und war auf das Geld einfach nicht angewiesen.
Ich weiß, manche Frauen versuchen, die Eindruck zu erwecken, sie klagen Kindsunterhalt ein, weil sie das ja müssten. Sie stellen sich also als die Unschuld vom Land dar. Aber das stimmt einfach nicht.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Das Amt kann die Mutter dazu zwingen, Betreuungsunterhalt zu fordern bzw. einzuklagen ??
Rechtsgrundlage ?
...Ich weiß, manche Frauen versuchen, die Eindruck zu erwecken, sie klagen Kindsunterhalt ein, weil sie das ja müssten. Sie stellen sich also als die Unschuld vom Land dar. Aber das stimmt einfach nicht.
Klar, die bösen bösen Frauen denken sich das wieder mal nur aus...
Führ Dir mal 33 SGB II zu Gemüte.
@Slam, wenn man selbst für sich sorgen kann, muss man gar nichts. Zahlt das Amt, also du, Celine, ich und der Rest der Allgemeinheit, muss der gesetzlich Unterhaltspflichtige ran, hier beruht die gesetzliche Unterhaltspflicht auf §1615l BGB.
Mein Ex zB konnte jahrelang nichts zahlen und zahlt nun seit einigen Jahren 200 Euro im Monat für seinen 17jährigen. Für mich ist das okay so, deshalb nehme ich was er gjbt und ich weiß, dass er mehr geben würde, wenn er es könnte (und ob er könnte, kontrolliere ich nicht. Seine letzte Abrechnung habe ich im Jahr 2006 kurz vor der Trennung gesehen). Aber die Differenz von ca 250 Euro trage auch ich und nicht der Staat.
@ Flomo: beruhend auf der Rechnung vom Frosch wären bei pi mal Daumen 1750 Euro 283,50 Euro zu zahlen. So blieben ca 1466 Euro über und somit auch ca 190 Euro Spielraum für Betreuungsunterhalt für die Mutter deiner Tochter. Der Selbstbehalt beträgt ihr gegenüber 1280 Euro.
Also m. E. bist du betragsmäßig nicht ganz raus. Wie deine berufsbedingten Aufwendungen genau zu bewerten sind, kannst du in den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts nachlesen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erst einmal vielen Dank für die Hilfe, denn das ganze ist echt schwer zu überblicken. Ja die 2269 Euro sind mein Nettoeinkommen und die 430 km sind die Strecke hin und zurück diese fahre ich einmal in der Woche, Da ich wochenend Pendler bin. Wenn ich das ganze also richtig verstanden habe werde ich gezwungener Maßen Unterhalt zahlen müssen bis ich nur noch knapp 1400 für mich selber übrig habe. Von denen muss ich dann Wohnung, Auto,Verpflegung etc bezahlen ?
Moin,
Selbstbehalt ist 1280. Also nicht knapp 1400€ sondern knapp 1300€
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wenn du 4 x im Monat 215 km hin und 215 km zurück fährst sind das
2 x( 30 km x 0,3 + 185km x 0, 2) = 92 Euro x 4 Wochenenden = 368 Euro.
2.270 - 370 = 1900 Euro, damit bist du genau zwischen Stufe 1 und 2 der DDT. Hast du weitere Aufwendungen? Gewerkschaftsbeiträge, echte Arbeitskleidung? Wer trägt die Kosten deiner Unterkunft? Private Altersvorsorge? Steuererstattungen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn ich das ganze also richtig verstanden habe werde ich gezwungener Maßen Unterhalt zahlen müssen bis ich nur noch knapp 1400 für mich selber übrig habe. Von denen muss ich dann Wohnung, Auto,Verpflegung etc bezahlen ?
Ja. Und es sind nur 1280 Euro von denen Du leben musst.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Also Arbeitskleidung wird vom Arbeitgeber gestellt , da ich Soldat bin. Gewerkschaftsbeiträfe entfallen deswegen, die private Altersvorosorge ist in meinem Sold mit inbegriffen. Mit Unterkunft ist bestimmt meine Wohnung gemeint die kosten trage ich natürlich selber. Sollte damit die Unterkunftspauschlae in der Kaserne gemeint sein sind das 20 Euro.
Servus Flomo!
... , die private Altersvorosorge ist in meinem Sold mit inbegriffen.
Diese kannst/darfst Du bis max. 4% vom Brutto von Deinem Einkommen ebenfalls abziehen, damit wird Dein relevanten Einkommen wieder ein bisschen weniger.
Unterkunftspauschale ist aus den verbleibenden 1.280,- zu bedienen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Kamerad,
meine Erfahrung ist zwar schon ein paar Jahr(zehnte) her, aber das ist nicht so ganz richtig was Du schreibst und Unterhaltsrechlich nicht relevant.
Also Arbeitskleidung wird vom Arbeitgeber gestellt , da ich Soldat bin.
Je nach Dienstgrad und Einsatz stehen Dir Zusatzbekleidungen aus der Bundesbekleidungskammer zu, die du auch selber bezahlen musst (wenn man will). Dass Notwendige bekommt Du tatsächlich frei gestellt, aber als BS z.B. nicht mehr.
Gewerkschaftsbeiträfe entfallen deswegen,
Bundeswehrverband!
...die private Altersvorosorge ist in meinem Sold mit inbegriffen.
Falsch. das ist keine private Altersvorsorge, sondern die Pensionierungsregelung der Soldaten. Eine private Altersabsicherung ist ausdrücklich derart, dass Du aus Deinem Geld eine zusätzliche Altersvorsorge bestreitest. Bis zu 4 % stehen auch Dir zu.
Mit Unterkunft ist bestimmt meine Wohnung gemeint die kosten trage ich natürlich selber. Sollte damit die Unterkunftspauschlae in der Kaserne gemeint sein sind das 20 Euro.
Auch falsch. Was Du tatsächlich an Unterkunft bezahlst ist unerheblich. Zumal die Kasernierung nicht als Wohnung betrachtet werden kann. Wenn Du damit zufrieden bist, ist es ok, aber das teilst Du niemanden mit, dass Du für Unterkunft gerade mal 20 Euro bezahlst. Du gibst das ganricht an, und dann wird mit den gesetzlichen Pauschalen gerechnet.
Im übrigen kannst Du auch weitere Kosten absetzen. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Dann ist das Deine Wohnung. Diese Heimreisen gehören dazu. Dann eine Krankenzusatzversicherung. Das eine freie Heilführsouge hast und irgendwann eine BfD Zeit hast bzw. Übergangsgebürhnisse erhält, brauchst Du für die Beistandschaft eine Krankenzusatzversicherung für die übrigen 30% der Krankenkosten.
Alles was bei Dir bleibt, kannst mit Deinem Kind auf dem Jahrmarkt verpulvern, wenn die mal wieder aufhaben...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Grüß dich Kamerad
Ok gut zu wissen das ich die Pflegepflicht etc auch mit anrechnen kann. Beim Bundessehrverband bin ich leider nicht trotz 10 Jahren Dienstzeit.An Arbeitskleidung kann ich tatsächlich nichts absetzen, da ich durch meine Verwendung und Einsätze genug Ausrüstung habe ,als das ich mir zusätzliche Arbeitskleidung beschaffen müsste. Ich wohne nicht bei meinen Eltern sondern habe selber eine Wohnung, die ich bei so einem Niedrigen Einkommen was mir dann nochbleibt, leider nicht halten könnte und dementsprechend meiner Tochter auch keine Unterkunft bei mir bieten könnte.
Hallo Flomo
Läßt Du Deine Arbeitsoveralls in der Kaserne waschen und trocknen? Wenn nicht und Du das zu Hause wäscht und trocknest kannst Du diese monatlichen Kosten ebenfalls zur Bereinigung des Lohns ansetzen. Die Sätze und damit die Summe kannst durch Eingabe der zu Waschenden u. trocknend KG schnell selbst ermitteln.
LG der Frosch