:rofl2: :rofl2: :rofl2:
was ist eigentlich das Problem an einem statistischen Titel und vielen Kindern.
Statistisch gesehen bekommen wir 1,nochwas Kinder. Da liegt der TO knapp drüber. Gerundet ist 4 aber immernoch eher 1 als 10.
Muss man die Kinder nun abgeben, wenn man einen statistischen Titel hat?
... statistisch gesehen, wird es eins zwei User geben, die nicht Deinen Humor teilen.
Egal - ich find´s köstlich.
Gruß Horschti
hallo oldie
ja meine Ex wird die Leistungen auf ihr Konto überwiesen kriegen ich darf es nicht auf mein Konto überweisen lassen. Das ist genau wie in Deutschland mit Kindergeld.
Mfg
Moin,
steht i-wo geschrieben dass meine Kinder Zuschüsse vom Staat kriegen :question: :question: :question: :question:
Nein!!! also erst lesen.
😡 😡 :thumbdown:
ja, hier steht es ganz eindeutig:
+540 € SoziLeistungen aus Lux
Ob am Ende der deutsche oder der luxemburgische Steuerzahler dafür geradestehen müssen, ist ohne Belang. Die Aussage
ich kann mir meine Kinder leisten!!!!! 😉
stimmt jedenfalls nicht: Der luxemburgische Steuerzahler kann/muss sich Deine Kinder "leisten"; nicht Du.
Just my 2 cents
Martin
(ebenfalls kein Anhänger ungebremster Fortpflanzung auf Kosten Dritter)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
😡 😡 😡
und jetzt noch mal, extra für dich :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:
Mit Sozialleistungen aus Lux habe ich Kindergeld, Kinderbonus und Schulgeld gemeint. Ich habe noch nie in meinem Leben Zuschüsse vom Staat bekommen und meine Kinder auch nicht!!!!
Es geht nur mich an wieviele Kinder ich bekomme, da hast du nichts zu sagen.
😡 😡 😡
und jetzt noch mal, extra für dich :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:
Mit Deiner Anmeldung hast Du auch die >>>Forenregeln<<< anerkannt; insbesondere Nr. 1. Das Vogelzeigen gegenüber anderen Usern kannst Du Dir also schenken; wir sind hier nicht am Stammtisch.
Dieses Forum ist nicht für Wunschantworten zuständig. Auch nicht für Thesen à la "Kinderkriegen ist ein Grundrecht, das nicht an fehlendem Geld der Eltern scheitern darf." Hier entscheidet jeder selbst, wie und worauf er antwortet. Nicht zuletzt bei offensichtlichen Widersprüchen wie
Es geht nur mich an wieviele Kinder ich bekomme, da hast du nichts zu sagen.
und
Das ich schon 3 Kinder habe merke ich nur noch am Kontoauszug, leider. Wer kann heutzutage den Mindestunterhalt für 3 Kinder leisten???? nicht mehr viele!!!!
Denn wenn man schon weiss, dass es für 3 nicht reicht - wie soll es für 4 reichen? Andererseits: Wenn Du tatsächlich der Ansicht wärst, dass man mit 350 EUR im Monat drei Kinder grosskriegt, müssten diese 120 EUR pro Kind ja auch für das 4. Kind genügen.
Unabhängig davon: Bei einem Netto von 1.900 Öre steht für den KU von 4 Kindern rechnerisch je nach Anerkennung unterhaltsmindernder Abzugspositionen ein Betrag von 700 bis 1.000 EUR zur Verfügung, auch wenn die Mutter der ersten 3 Kinder in einem abbezahlten Haus wohnt - und sogar dann, wenn sie heute mit einem Millionär verheiratet wäre. Eine Abänderungsklage könnte also ein durchaus anderes Ergebnis haben als das gewünschte.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Oh man du hast aber Problemen, was ist bei dir schief gelaufen, lass mich doch in Ruhe. Ich schreibe noch mal extra für dich, ICH KANN MIR MEINE KINDER LEISTEN! du hörst nur das was du hören willst, solche Leute wie du habe ich in meinem Leben noch nicht getroffen,,zum Glück!!!
Wo steht das, dass die 3 Kinder im MOnat von 350 Euro leben müssen?????
an brille07
was ich noch komisch finde, es gibt hier paar Themen im Forum wo es auch um KU für mehrere KInder geht, wo es auch nicht für alle reicht da schreibst du aber nichts so was wie "ungebremster Fortpflanzung auf Kosten Dritter". Komisch, komisch!!!
Und noch was, du schreibst "je nach Anerkennung unterhaltsmindernder Abzugspositionen ein Betrag von 700 bis 1.000 EUR zur Verfügung" das stimmt so nicht, du hast noch vergessen ich habe noch eine LG die Unterhaltsberechtigt ist!!!
Hallo prokids,
deine LG ist unterhaltsberechtigt, stimmt. Unterhalt bekommt sie aber nur, wenn vorher für alle Kinder der Mindestunterhalt gedeckt ist und dann noch Geld über deinem eigenen SB übrig ist.
Seit der Gesetzesänderung stehen minderjährige, priveligierte Kinder im 1. Rang, vor allen anderen Berechtigten. Im 2. Rang stehen dann erstmal alle KM, egal ob getrennt oder zusammenlebend.
Das bedeutet nichts andertes als, das für dich und die LG im schlimmsten Fall eben nur dein SB + KG + KU für das gemeinsame Kind zur Verfügung steht.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo Tina
danke,ja ich weiß, das ist auch nicht so wichtig, hauptsache es reicht für die Kinder.Meine LG kriegt jetzt noch bis Mai Elterngeld aus D. dann wird Sie noch ein Jahr Elterngeld aus Lux kriegen und dann will Sie wieder arbeiten gehen!
Moin p3k,
bei aller Verärgerung ...
Eine Abänderungsklage könnte also ein durchaus anderes Ergebnis haben als das gewünschte.
... auch wenn Dir einiges, was andere User schreiben, gegen den Strich geht (und das geht nicht nur Dir so), bleibt diese für Dein Thema relevante Warnung stehen und sollte für Dich ein nützlicher Hinweis sein.
Ich verstehe auch nicht, warum die "Kinder leisten" - Debatte in diesem Thread noch weiter betrieben wird, obwohl doch Beppo zu diesem Thema mit seinem Thread eine sehr interessante Plattform geschaffen hat.
Aber natürlich steht es jedem frei, seine Meinung dort zu äußern, wo er mag.
Wenn Du im Forum schon eine Weile mitliest, siehst Du, das es hier zu Unterhaltsthemen so was wie Experten gibt, die sich sehr gut mit dem deutschen Unterhaltsrecht auskennen.
Offensichtlich waren ihnen die in Luxemburg auch deutschen Arbeitnehmern zur Verfügung stehenden staatlichen Leistungen und deren Anrechnung in Deinem Urteil zum KU nicht bekannt. An dieser Stelle bist Du also in der Lage, dass Forenwissen zu erweitern und solltest dies auch tun.
... hauptsache es reicht für die Kinder...
... und wenn Du weist, dass es so ist, dann ist ja alles schick. Also - nicht immer gleich auf den blanken Haken gehen und wenn, dann höflich - wegen der Forenregeln (deren Auslegung auch ´ne ganz subjektive Sache zu sein scheint :wink:).
Gruß Horschti
@ p3k,
Oh man du hast aber Problemen, was ist bei dir schief gelaufen, lass mich doch in Ruhe.
nein, ich habe keinerlei Probleme. Aber eine gewisse Verantwortung, Fehlannahmen richtigzustellen. Zum Beispiel die, dass sich jeder sein eigenes Unterhaltsrecht basteln könnte. Wie midnightwish bereits ausgeführt hat, kommt Deine LG in der Unterhaltskette gar nicht vor, solange nicht der Mindest-KU für ALLE Kinder sichergestellt ist; sie muss dann baldmöglichst selbst wieder arbeiten gehen. Ganz unabhängig davon, ob Du persönlich das "gerecht" findest.
Ich schreibe noch mal extra für dich, ICH KANN MIR MEINE KINDER LEISTEN!
Du brauchst nicht zu schreien. Befasse Dich stattdessen besser mit der >>>Düsseldorfer Tabelle<<< und ihrer Anwendung. Eine Verringerung Deiner Unterhaltspflicht wird sich eher nicht ergeben.
Wo steht das, dass die 3 Kinder im MOnat von 350 Euro leben müssen?????
das stand recht unmissverständlich hier:
An die drei kinder zahle ich 500 € ku
[...]
hat gemeint ab jetzt kann ich nur noch 350 € an meine Ex überweisen alles andere wäre zu viel
[...]
Jetzt meine Frage kann ich das wirklich machen???
du hörst nur das was du hören willst, solche Leute wie du habe ich in meinem Leben noch nicht getroffen,,zum Glück!!!
andersherum wird ein Schuh daraus: Eigentlich könntest Du froh sein, dieses Forum und seine kompetente Hilfe gefunden zu haben, das Dich vor den Fallstricken des deutschen Familienrechts zu warnen versucht - sofern Du selbst nicht nur hörst, was Du hören möchtest.
Der richtige Rat Deines Anwalts wäre gewesen, angesichts der genannten Beträge die Füsse stillzuhalten und froh zu sein, dass die Ex mit 500 EUR KU für Eure drei gemeinsamen Kinder zufrieden ist. Mit dem Ergebnis einer Abänderungsklage (das auch "700 EUR pro Monat" lauten kann) wirst Du nämlich ganz allein leben müssen - nicht dieses Forum und auch nicht Dein Anwalt. Der zuckt ggf. nur mit den Schultern und schickt seine Rechnung.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo
da ich in Lux arbeite, kriegt meine Ex von Lux Kindergeld, Kinderbonus und Schulgeld das sind ci. 540 € monatlich. Laut OLG Koblenz kann ich die kommplete Summe vom KU abziehen also 816 KU (1 Stufe DDT) - 540 = 276 € Restbetrag,also Mindest-KU ist geleistet. Mein Anwalt hat gesagt ich soll jetzt schon nur noch 350 € überweisen, alles andere wäre zu viel. Und ich habe hier nur gefragt ob ich das darf trotz Titel oder nicht. Mein Anwalt hat gemein "Ja" ich darf es.Aber ich habe trotzdem diesen Monat 500 € überwiesen. Wenn meine Ex mit 350 € mtl. nicht einverstanden wird werde ich klagen.
Wenn ich doch mehr zahlen muss, dann mache ich das, ich will nur die Gerechtigkeit!!!!
Hi
Ich halte den Rat Deines RA, trotz bestehendem Titel sich nicht an diesem zu halten, für äusserst gewagt. Richtig wäre, Abänderung des Titels anzustreben und falls notwendig Abänderungsklage einzureichen mit einer EA auf Vollstreckungsschutz aus dem Titel. Ansonsten kann gepfändet werden. Hier bist Du gefragt, wie Deine Ex einzuschätzen ist - ob sie pfänden lassen wird oder nicht. Denn rechtmässig ist, was derzeit festgelegt ist. Ist die Festlegung nicht mehr angemessen, muss sie geändert werden. Als KU-Pflichtiger hast Du hier nur Nachteile, das jetzt mit der Titeländerung ist eine davon.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie
was heißt "Abänderungsklage einzureichen mit einer EA auf Vollstreckungsschutz aus dem Titel"???? :question: :question:
Servus p3k,
EA heißt "einstweillige Anordnung" und bedeutet in diesem Fall, dass Dir Deine Ex nicht in der Zeit, wo Du gegen die bestehenden Titel klagst genau wegen diesen den Gerichtsvollzieher nach Hause schickt und Dich aus diesen Titeln pfänden lässt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
hallo staengler
habe ich richtig verstanden, in der Zeit kann ich weniger zahlen (350 €) und meine Ex kann nicht pfänden??? Vlt. hat mein Anwalt das schon so gemacht und deswegen darf ich jetzt schon weniger zahlen???
:knockout:
Halt! Langsam!
Erst wenn Du eine EA auf Vollstreckungsschutz hast, kann Ex nicht pfänden. Und die EA gibt`s nur vom Richter und nur, wenn er es für gerechtfertigt hält.
Hast Du eine?
Ansonsten zahlst Du evtl. im Moment (auf Anraten Deines Anwalts) zwar nur 350.- Euro im Monat und kannst dann dafür demnächst kräftig nachzahlen.
Ich halte es wie die Experten hier im Forum, und sehe die Empfehlungen Deines Anwalts als sehr spekulativ an.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
