Statischer Unterhal...
 
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Statischer Unterhaltstitel - Erhöhung ab 01.08.2015?

 
(@tahejoto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal.. Wir (meine Lebensgefährte mit Kind aus vorriger Beziehung) und ich (zusammen haben wir 2 Kinder) lesen des öfteren mal eure Beiträge.
Da ich nun eine gezielte Frage habe, habe ich mich entschlossen, mich kurzerhand anzumelden.

1. Mein Lebensgefährte hat für sein erstes Kind einen statischen Unterhaltstitel. Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob wir jetzt ab 01.08.2015 trotzdem den er-
höhten Betrag zahlen müssen oder ob der festgeschriebene bestehen bleibt. Ich weiß jetzt allerdings auswendig nicht, ob da der Betrag oder 100% steht.
Würde das einen Unterschied machen? Da die KM leider sehr klagefreudig ist, möchten wir da auf Nummer sicher gehen.

2. Frage: Nächstes Jahr kommt das Kind auch in eine höhere Altersstufe. Rein theoretisch müssen wir dann auch nicht mehr bezahlen als jetzt oder?

3. Frage: Kann ein Unterhaltstitel evtl sogar nach unten korrigiert werden, zumal unsere beiden Kinder nun auch in eine höhere Altersstufe gewechselt haben?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Tag  :redhead:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 10:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Mein Lebensgefährte hat für sein erstes Kind einen statischen Unterhaltstitel. Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob wir jetzt ab 01.08.2015 trotzdem den er-
höhten Betrag zahlen müssen oder ob der festgeschriebene bestehen bleibt. Ich weiß jetzt allerdings auswendig nicht, ob da der Betrag oder 100% steht.
Würde das einen Unterschied machen? Da die KM leider sehr klagefreudig ist, möchten wir da auf Nummer sicher gehen.

Wenn ein fester Betrag drinsteht, dann wird auch nur dieser gezahlt. Steht ein %-Satz drin muss dieser an die gültige Tabelle angepasst werden. Diese gibt ja den Betrag der % an.

2. Frage: Nächstes Jahr kommt das Kind auch in eine höhere Altersstufe. Rein theoretisch müssen wir dann auch nicht mehr bezahlen als jetzt oder?

Wenn nichts davon drinsteht, dass je nach Altersstufe ein bestimmter Betrag gezahlt werden soll, dann bleibt es bei dem fixen Betrag.

3. Frage: Kann ein Unterhaltstitel evtl sogar nach unten korrigiert werden, zumal unsere beiden Kinder nun auch in eine höhere Altersstufe gewechselt haben?

Ja. Einvernehmlich, wenn die KM damit einverstanden ist. Ansonsten müsste dein LG klagen. Und da müsst ihr das Risiko abwägen. Voraussichtlich wird ein neuer Titel bei Gericht nicht mehr statisch sein. Weniger als Mindestutnerhalt wird kaum zu erreichen sein. Evtl. wird der SB deines LG gesenkt, da er ja mit dir zusammenlebt u.s.w. Neben diese Unwägbarkeiten sollte man auch durchrechnen, ob es sich finanziell wirklich lohnt, wenn man nicht gerade volle VKH bekommt. Es hilft wenig, wenn man im Monat 15 € KU spart, dafür ab 700 € Kosten an der Backe hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ein Prozentsatz drin steht, ist der Titel nicht statisch sondern dynamisch.
Der Prozentsatz macht ja gerade die Dynamik aus.

Der Titel muss einfach im Wortlaut erfüllt werden.

Wenn nur ein Betrag drin steht, muss auch nur dieser Betrag bezahlt werden. (Statisch)

Wenn ein Prozentsatz drin steht, muss der Prozentsatz bezahlt werden. (Dynamisch) Und dann ändert sich der Betrag auch zum 1.8.2015 und 1.1.2016

Und wenn drinsteht, dass man das halbe Kindergeld abziehen darf, darf man das halbe Kindergeld abziehen.
Egal was sich an Gesetzen drumherum ändert.

Und ja. Weitere Kinder sind der einzig zuverlässige Weg einen Titel nach unten zu ändern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur ne kleine Ergänzung:

Steht ein %-Satz drin [...]

... ist der Titel nicht statisch, sondern dynamisch (wichtig ist der Wortlaut des Titels).

Von wann ist der Titel, wie kam er zustande ?

Wenn Du zu den Einkommensverhältnissen und weiteren Unterhaltspflichten (wie alt sind die gemeinsamen Kinder ?) etwas sagst, kann hier gerne mal eine Kontrollberechnung durchgeführt werden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

United, das hast du doch bloß wieder bei mir abgeschrieben.

Das werde ich petzen! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

United, das hast du doch bloß wieder bei mir abgeschrieben.

Aber verkürzt ... und mich bemüht, den Inhalt nicht zu verzerren  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich werfe mal in die Runde, dass es evtl. noch eine Zwischenstufe gibt (auch wenn ich das für fast ausgeschlossen halt, dass die Hirnis vom JA so bescheuert sind)

Wenn nun z.B. 100 % der 1. Alterstufe steht und Anrechnung des hälftigen KG. Sonst nix, also keine weiteren Alterstufen u.s.w.

Dann wäre der Titel dynamisch was den Betrag an sich geht, aber statisch, was die Altersklassen angeht 😉

Nö, ich will einfach nur mal verwirren  :phantom:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist keine Verwirrung.
Dann ist der Titel auch dynamisch aber eben nur in einem Teilbereich.

Und auch dieser Titel wäre im Wortlaut zu erfüllen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 11:47
(@tahejoto)
Schon was gesagt Registriert

Der Titel kam durch eine verfrühte Klageeinreichung der KM im Jahr 2013
zustande. Der gegnerische Anwalt forderte (fälschlicherweise) einen statischen Titel, der ausgestellt wurde. Der Anwalt wollte das nochmal geändert, der Richter schloss die Akte jedoch, weil er bekam was er wollte.
Zur Info: KM gab an, dass mein LG zu wenig bezahlt. Zum Schluss kam raus, dass er 11 Euro mtl zuviel überweist.. aber egal

Der Titel lautet:
Ich verpflichte mich , meinem Kind ab 01.02.13 364 Euro im voraus
Zum dritten eines jeden Monats zu zahlen. Dieser Mindestunterhalt
vermindert sich um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein
erstes Kind.
Dies entspricht derzeit folgendem Zahlbetrag 364-92=272

Also statisch oder?  Mich irritiert nur der letzte Satz mit "derzeit"..
Bitte entschuldigt tipfehler, die passieren mir immer übers Handy 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 19:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mich irritiert nur der letzte Satz mit "derzeit"..

Zusätzlich irritiert der Ausdruck "dieser Mindestunterhalt" ...

(auch wenn ich das für fast ausgeschlossen halt, dass die Hirnis vom JA so bescheuert sind)

... es geht also noch "bescheuerter".
Wer hat denn diesen Mumpitz erstellt ?

Tendenziell würde ich sagen "ziemlich statisch" (da auch keine Altersstufe aufgeführt ist) ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 19:20




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde da ganz klar lesen das "Derzeit" bezieht sich auf den Kindergeldabzug.
Der Passus mit dem "Mindestunterhalt" sagt für mich klar: Dies ist der UH der mindestens zu zahlen ist, der KV darf aber auch gerne mehr wenn er möchte.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 19:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so lese ich das auch.

Der Zahlbetrag kann sich ändern aber nur, wenn sich das KG ändert. Das ist die einzige dynamische Komponente.

Und "Mindestens" würde ich auch so werten, dass der TO natürlich auch gerne mehr bezahlen DARF.

Klar ist aber auch, dass dieser Titel vor Gericht nur eine geringe Haltbarkeit hätte.
Du solltest also jetzt nichts tun, was eine Klage provozieren könnte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 20:59
(@tahejoto)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben uns jetzt für folgenden Weg entschieden:
Wir zahlen ab 01.08. die 284 Euro um keine Klage wg 12 Euro zu provozieren.
Wenn das 1. Kind dann nächstes Jahr in die höhere Altersstufe rutscht, werden wir diesen Betrag aufgrund des statischen Titels weiterbezahlen und abwarten.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 09:55