Moin,
ich habe mal wieder RAttendreck im Briefkasten.
Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.
Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.
Ein halbe Jahr später wurde mein älterer Sohn 12 und RAtte forderte mehr KU.
Ich habe dem widersprochen, mit der Begründung, er müsse erst den EU-Titel raus geben, da dieser dan ja gesenkt werden müsse.
Nun fordert er das erneut, zusammen der Rechnung für seine Mahnung und, natürlich die Erhöhung für 2010.
Wie gehe ich damit um?
Zumindest nach dem neuen FamG vom 1.9.2009, müsste ich ihn ja nun außergerichtlich auffordern können den, den EU-Titel ändern zu lassen.
Wie mache ich das, bei laufender OLG-Berufung.
Was antworte ich ihm? Tu ich das überhaupt?
Muss ich Gegenklage einreichen?
Hat das irgendeine Wirkung, wenn ich ihm schreibe, dass ich zahle, sobald der EU-Titel geändert ist?
Er hat mich ja schon in Verzug gesetzt, wie mache ich das bei ihm?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
erstmal ist er die falsche Person, die du in Verzug setzen willst.
Zur Herabsetzung des EU bzw. der Herausgabe des Titel ist ja deine Ex zuständig.
Ich hab ne Nachfrage; In Sachen KU ist das Urteil doch gültig, wenn deien Ex nur Einspruch wegen des EU eignereicht hat.
Also müßte doch der statische Titel über den KU gültig sein und wäre demnach nur abänderbar, wenn dies entweder von deiner Seite aus freiwillig geschieht oder von deiner Ex eingeklagt wird.
Demnach wäre es doch an ihr, eine Abänderungsklage einzureichen oder eben den statischen Titel hinzunehmen.
Bei dem Murks wegen EU beim OLG und dem gültigen statischen Titel weiß ich gar nicht mehr, ob er dich wirklich in Verzug setzen konnte, geschweige denn dir irgendwelche Mahnkosten in Rechnung stellen, wenn der Titel nah wie vor seine Gültigkeit hat.
Antworten würde ich ihm in etwa so:
Im Urteil vom xx.xx.xxxx wurde jeweils ein Unterhalt in Höhe von yy€ ausgeurteilt. Dieses entspricht einem statischen Titel. Ihre Mandantin hat bekannterweise das Urteil nur in der Höhe des ausgeurteilten EU angefochten.
Da davon die Höhe des KU nicht betroffen ist und der daraus resultierende statische Titel gültig wäre eine Abänderung ohne mein Einverständnis nur auf dem Klageweg zu erreichen.
mug
Nachtrag: Im Hinterkopf solltest du neben der dann notwendigen Absenkung des EU auch haben, das die neue Tabelle ja nur 2 Berechtigte ausweist und du bei 5 Berechtigten nun sicherlich 1 Stude zu hoch angesiedelt bist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
natürlich meine mit "ihn" die gegnerische Partei.
Und du hast Recht, dass der KU nicht angefochten wurde, sondern nur der EU.
Es ist nur mein Interesse, nun den EU entsprechend zu senken, also hänge ich in der OLG-Schleife fest aber er nicht! :gunman:
Und natürlich sagt er auch, dass wenn ich den geforderten KU nicht bezahle, er umgehend Klage einreichen wird.
Auch da wird dann aber vermutlich nur der KU erhöht und nicht über den EU gesprochen, weil das ja ne andere Baustelle ist. Ich hänge also wieder fest.
Eine Senkung des EU kann ich aber gesondert, nur verlangen, wenn ich auch wirklich mehr KU bezahle und dann kann das dauern.
Soll ich evtl. gleich den geforderten KU zahlen um sofort Klage auf geringeren EU einreichen kann? Unter Hinweis auf die FGG-Reform?
Bei dem Murks wegen EU beim OLG und dem gültigen statischen Titel weiß ich gar nicht mehr, ob er dich wirklich in Verzug setzen konnte, geschweige denn dir irgendwelche Mahnkosten in Rechnung stellen, wenn der Titel nah wie vor seine Gültigkeit hat.
Naja mit dem Argument, dürfte er ja nie mehr KU fordern, da der Titel ja unbefristet ist.
Insofern würde dein Antwortvorschlag auch nur dazu führen, dass er klagt und vermutlich Recht bekommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.
Warum nur statischer Titel? Bist du ein Mangelfall und EU wurde noch nach alten Recht berechnet, wo Frau gleichrangig mit den minderj. Kindern ist?
Kannst du noch etwas schreiben, warum ihr wegen dem EU vor dem OLG seit?
Grüße,
kosmos
Soll ich evtl. gleich den geforderten KU zahlen um sofort Klage auf geringeren EU einreichen kann? Unter Hinweis auf die FGG-Reform?
Naja mit dem Argument, dürfte er ja nie mehr KU fordern, da der Titel ja unbefristet ist.Insofern würde dein Antwortvorschlag auch nur dazu führen, dass er klagt und vermutlich Recht bekommt.
Gruss Beppo
Stimmt. Aber klagen wird er, wenn du nicht zahlst eh.
Natürlich kann er eine Erhöhung fordern. Ich meinte, das er dir keine Mahnkosten auf Augedrücken kann, wenn du seinen Forderungen nicht gleich und in geduckter Haltung nachkommst. Er kann dich natürlich auffordern mehr KU zu zahlen, wenn du dem nicht nachkommst kann er klagen. Aber derzeit nicht vorhandene Unterhaltsschulden kann er keine Mahngebühren verlangen.
Ob du einfach zahlen sollt, kannst nur du dir beantworten. Es sind zu viele Unsicherheiten. Wann wird vor dem OLG verhandelt und was kommt dabei rum? Du läufst Gefahr, das sie dann argumentiert: Beppo hat nun monatelang den ausgeurteitlen EU gezahlt und einen höhren KU. Also hat er damals besch... und kann auch weiterhin soviel an mich zahlen.
Es kann auch sein, das der EU abgesenkt wird aufgrund der Berufung ohne das du mehr KU oder aufgrund dessen, das du bis zu Verhandlung bereits den KU erhöht hast und daher nicht mehr soviel Platz für EU ist.
Die andere Frage wäre, ob du aufgrund einer Anpassung des KU überhaupt eine Kalge auf Abänderugn des EU stellen kannst, denn da gibt es ja noch ein schwebenden oder eher vor sich hindümpelndes nicht abgeschlossenes Verfahren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Kosmos,
Warum nur statischer Titel? Bist du ein Mangelfall und EU wurde noch nach alten Recht berechnet, wo Frau gleichrangig mit den minderj. Kindern ist?
Nein, ein Mangelfall bin ich nicht. Jedenfalls nicht in den Augen der Justiz.
Ich habe ein regelmäßiges Einkommen von 3.500,- und durch (unsichere) Prämien ein zugrunde gelegtes Netto von 4.300,-
Davon zahle ich bisher 1.428,- € KU für 4 Kinder und 1.250,- KU.
Darüber hinaus zahle ich ca. 800,- für Fahrten und Wohnung an meinem 420 km entfernten Arbeitsort.
Die erhöhten Umgangskosten von 300,- für 4 Kinder, von denen eines 600 km weit weg wohnt wurden dabei bereits, in Maßen, berücksichtigt.
So dass mir etwa 500,- € zum Leben, wovon ich allerdings im Schnitt noch 300,-€ / Monat Justizkosten habe.
In den Augen der Justiz ist also durchaus noch was bei mir zu holen!
Warum der Richter den Unterhalt statisch festgelegt hat, weiß ich nicht.
Er hat aber schon ein wenig hin und her gerechnet, damit der Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird und meiner Ex, neben Kranken- und Altersvorsorge, mindestens 700,- Basisunterhalt bleiben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Natürlich kann er eine Erhöhung fordern. Ich meinte, das er dir keine Mahnkosten auf Augedrücken kann, wenn du seinen Forderungen nicht gleich und in geduckter Haltung nachkommst. Er kann dich natürlich auffordern mehr KU zu zahlen, wenn du dem nicht nachkommst kann er klagen. Aber derzeit nicht vorhandene Unterhaltsschulden kann er keine Mahngebühren verlangen.
Ist das so?
wenn er mit seiner Klage durch kommt, kann er doch alle seine Kosten in Rechnung stellen. Und das wird er!
Ob du einfach zahlen sollt, kannst nur du dir beantworten.
Kann ich eben nicht!
Die Frage ist, muss ich zahlen, um eine Gegenklage lostreten zu können.Es sind zu viele Unsicherheiten. Wann wird vor dem OLG verhandelt und was kommt dabei rum?
Ich glaube, in diesem Leben nicht mehr.
Du läufst Gefahr, das sie dann argumentiert: Beppo hat nun monatelang den ausgeurteitlen EU gezahlt und einen höhren KU. Also hat er damals besch... und kann auch weiterhin soviel an mich zahlen.
Es kann auch sein, das der EU abgesenkt wird aufgrund der Berufung ohne das du mehr KU oder aufgrund dessen, das du bis zu Verhandlung bereits den KU erhöht hast und daher nicht mehr soviel Platz für EU ist.Die andere Frage wäre, ob du aufgrund einer Anpassung des KU überhaupt eine Kalge auf Abänderugn des EU stellen kannst, denn da gibt es ja noch ein schwebenden oder eher vor sich hindümpelndes nicht abgeschlossenes Verfahren.
Genau das sind die Gedanken die mir Kopf rum schwirren und für die ich mir eine Antwort erhoffe.
Wobei es vor dem OLG wohlgemerkt nicht um meine Berufung zur Senkung des EU geht, sondern um ihre, zur EU Erhöhung!.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Aus deinen Angaben, schließe ich jetzt mal: das durch die Einstufung in eine höhere Altersgruppe du immer noch kein Mangelfall bist - nur der EU geringer werden würde, da der Zahlbetrag beim KU höher ist.
Ich würde an deiner Stelle sofort den rückständigen KU überweisen. Forderung ist doch berechtigt, da Kind in höherer Altersstufe.
Bei Forderung nach neuen KU-Titel - Titel ausstellen. Eine Zurückforderung des alten Titels kannst du nicht verlangen, da hier der EU tituliert ist. Du kannst höchstens eine Verzichtserklärung für den KU-Titel fordern, was aber wahrscheinlich uninteressant ist, da neuer UH höher, als alter UH.
neben Kranken- und Altersvorsorge, mindestens 700,- Basisunterhalt
Wurde deiner Ex eigenes Einkommen angerechnet (auch fiktiv, falls Erwerbsobliegenheit besteht)?
Wegen dem EU würde ich den Klageantrag vor dem OLG abändern/ergänzen, müsstest du aber mit deinem RA besprechen, da mir hier das prozesstechnische Wissen fehlt.
In den Klageanträgen steht doch immer, xxx beantragt xxx zu verurteilen ab 01.2008 1000 Euro zu berappen, ab 09.2008 900 Euro zu berappen.
In der Begründung steht dann immer die Berechnung.
Grüße,
kosmos
Aus deinen Angaben, schließe ich jetzt mal: das durch die Einstufung in eine höhere Altersgruppe du immer noch kein Mangelfall bist - nur der EU geringer werden würde, da der Zahlbetrag beim KU höher ist.
Genau.
Ich würde an deiner Stelle sofort den rückständigen KU überweisen. Forderung ist doch berechtigt, da Kind in höherer Altersstufe.
Aber dann ist das Geld weg und ich kann bis zum St. Nimmerleinstag auf die EU-Senkung warten.
Und wer sagt denn, dass sie berechtigt ist?
Schließlich steht im Urteil nichts von DT und Alterstufen
Vielleicht hat der Richter ja bewusst so entschieden. Davon darf ich doch wohl ausgehen.
Bei Forderung nach neuen KU-Titel - Titel ausstellen. Eine Zurückforderung des alten Titels kannst du nicht verlangen, da hier der EU tituliert ist. Du kannst höchstens eine Verzichtserklärung für den KU-Titel fordern, was aber wahrscheinlich uninteressant ist, da neuer UH höher, als alter UH.
Wurde deiner Ex eigenes Einkommen angerechnet (auch fiktiv, falls Erwerbsobliegenheit besteht)?
Ja, 400,-€ Job.
Den hat sie aber nie angetreten, weil sie der Meinung ist, das ginge nicht und hat lieber Berufung eingelegt.
Wegen dem EU würde ich den Klageantrag vor dem OLG abändern/ergänzen, müsstest du aber mit deinem RA besprechen, da mir hier das prozesstechnische Wissen fehlt.
Kann ich nicht, weil nicht ich, sondern sie Berufung eingelegt hat!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.
Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.
Hallo,
solange vom OLG nichts geändert wird, bleibt auch alles unverändert. Ich würde dem guten Mann schreiben
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Sehr geehrter Herr Wahnwalt,
in der Sache verweise ich auf das Urteil AZ blabla des AG daunddort von dannunddann sowie auf das daraufhin von Ihrer Mandantin beim OLG daunddort unter AZ blabla seit dannunddann anhängig gemachte Verfahren. Vielleicht vermögen ja Sie das OLG dazu bewegen, endlich einen Termin zu bestimmen. Wegen ihrer Gebührenforderung wenden Sie sich an Ihre Auftraggeberin.
Mit freundlichem Gruß
Beppo
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/elwu
Hallo elwu,
denkst du denn, dass das laufende OLG-Verfahren ihn auch an einer KU Klage hindern oder die Inverzugsetzung außer Kraft setzen könnte?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Aber dann ist das Geld weg und ich kann bis zum St. Nimmerleinstag auf die EU-Senkung warten.
Und wer sagt denn, dass sie berechtigt ist?
Schließlich steht im Urteil nichts von DT und Alterstufen
Vielleicht hat der Richter ja bewusst so entschieden. Davon darf ich doch wohl ausgehen.
Davon darfst du nicht ausgehen, schau in den Klageantrag, was gefordert wurde!
Dynamisch wird Unterhalt nur ausgeurteilt, wenn er auch so gefordert wurde. Werden nur Beträge gefordert, wird dieser als statisch festgeschrieben. Jede Erhöhung der DT bzw. der Altersstufe muss dann extra vom Unterhaltsberechtigten eingefordert werden.
Und wer sagt denn, dass sie berechtigt ist?
Was sagt dir, dass sie nicht dazu berechtigt ist?
Beispiel: Das Kind ist von einer anderen Frau, als die Frau, welcher du zu EU-Zahlungen verpflichtet bist.
Warum sollte das Kind jetzt mit der Erhöhung der Zahlung warten, bis der EU abgeändert ist? Kind hätte somit nie die Möglichkeit eine Erhöhung zu erlangen, wenn du nicht den EU abänderst. Es sind zwei versch. Unterhaltsberechtigte und die Zahlung des KU ist nicht vom EU abhängig. Es ist alleine dann dein Problem, eine Abänderung des EU zu beantragen.
Kann ich nicht, weil nicht ich, sondern sie Berufung eingelegt hat!
Der Beklagte und der Kläger stellen einen Antrag.
Es geht auf alle Fälle in der Berufung, da es neue Tatsachen sind und diese für die Entscheidung wichtig sind.
Wikipedia:
Die Berufung kann somit nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO). Neue Tatsachen, also solche, die das erstinstanzliche Gericht nicht berücksichtigen durfte oder konnte, sind im Berufungsverfahren dann nur noch eingeschränkt und unter besonderen Voraussetzungen ("Novenrecht") zulässig.
Eine Anschlussberufung, also ein eigener Berufungsantrag der Gegenpartei, ist zulässig.
Was spricht eigentlich dein Anwalt dazu?
Grüße,
kosmos
Hallo Beppo,
die Schilderungen erscheinen mir nicht vollständig.
KU und EU sind schon einmal getrennt zu betrachten. Daher ist es auch sinnlos, die Herausgabe des "EU Titels" zu fordern. Da das Scheidungsurteil aufgrund der Berufung nicht rechtskräftig ist, hat sie keinen echten Titel. Sie könnte sich lediglich darauf berufen, dass Du zur Zahlung des EU verpflichtet bist, weil das Scheidungsurteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Ob dem so ist, kann ich Deinen Schilderungen nicht entnehmen. Ebenso wäre es interessant zu wissen, ob es vor dem Scheidungsurteil bereits einen Titel gab. Spielt normalerweise keine Rolle, da ab Scheidung kein TU sondern nachehelicher Unterhalt fällig ist, es gibt jedoch auch hier Ausnahmen.
Hinsichtlich der Forderung des gegnerischen RA auf mehr KU fehlen hier ebenso die notwendigen Informationen. Nur aufgrund der Tatsache, dass eins Deiner Kinder älter wird, ist nicht automatisch mehr KU fällig. Auch hier wäre wichtig zu wissen, ob es bereits vorher andere Titel auf KU gegeben hat und wie der genaue Wortlaut diesbezüglich im Scheidungsurteil lautet. (Meistens heisst es: In Abänderung ...)
Bis hierhin wäre es also erstmal wichtig, den genauen Wortlaut aller bestehenden Titel zu kennen.
Sofern Dir der Anwalt eine Rechnung für seine Tätigkeit geschickt hat, kannst Du diese getrost ignorieren. Nach Deinen Schilderungen zu urteilen, ist der Anwalt außergerichtlich tätig geworden, so dass seine Auftraggeberin die dafür anfallenden Kosten zu bezahlen hat.
Grundsätzlich kann der Anwalt immer mehr Kindesunterhalt fordern. Mich wundert es aber, dass er noch nicht auf die Idee gekommen ist, erneut Auskunft über Dein Einkommen zu fordern (2008-2010), was wiederum darauf schliessen lässt, dass Du das für Dich alleine mal prüfen solltest. Dies würde ich auch relativ zügig machen und gucken, ob Du tatsächlich mehr zahlen müsstest. Sollte das Gericht dieses nämlich feststellen, hast Du die gegnerischen Anwaltskosten und Gerichtskosten obendrein auf der Backe.
1. Wenn Du mehr als 10% vom festgelegten KU zahlen müsstest, renne zum Jugendamt und lass den Titel abändern. Reduziert den Streitwert
2. Wenn Du mehr, aber nicht mehr als 10% zahlen müsstest, sollte normalerweise nix passieren, ist aber aufgrund einer langen Verfahrensdauer in einem neuen Rechtsstreit ungewiss
3. Wenn Du weniger zahlen müsstest, lege einfach Deine Einkünfte offen und er wird sich hüten eine Klage einzureichen, denn dann müsstest Du nämlich eine Abänderungsklage einreichen.
Später, wenn Du mehr Fakten eingestellt ist.
RTFM = Read the fucking manual
Davon darfst du nicht ausgehen, schau in den Klageantrag, was gefordert wurde!
Dynamisch wird Unterhalt nur ausgeurteilt, wenn er auch so gefordert wurde. Werden nur Beträge gefordert, wird dieser als statisch festgeschrieben. Jede Erhöhung der DT bzw. der Altersstufe muss dann extra vom Unterhaltsberechtigten eingefordert werden.
Gefordert wurden immer nur feste Beträge.
Was sagt dir, dass sie nicht dazu berechtigt ist?
Beispiel: Das Kind ist von einer anderen Frau, als die Frau, welcher du zu EU-Zahlungen verpflichtet bist.
Warum sollte das Kind jetzt mit der Erhöhung der Zahlung warten, bis der EU abgeändert ist? Kind hätte somit nie die Möglichkeit eine Erhöhung zu erlangen, wenn du nicht den EU abänderst. Es sind zwei versch. Unterhaltsberechtigte und die Zahlung des KU ist nicht vom EU abhängig. Es ist alleine dann dein Problem, eine Abänderung des EU zu beantragen.Der Beklagte und der Kläger stellen einen Antrag.
Gut, ich werde dann wohl meine Anschlussberufung erweitern müssen, für die Vergangenheit und für die Zukunft ne Gegenklage einreichen.
Es geht auf alle Fälle in der Berufung, da es neue Tatsachen sind und diese für die Entscheidung wichtig sind.
Wikipedia:
Die Berufung kann somit nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO). Neue Tatsachen, also solche, die das erstinstanzliche Gericht nicht berücksichtigen durfte oder konnte, sind im Berufungsverfahren dann nur noch eingeschränkt und unter besonderen Voraussetzungen ("Novenrecht") zulässig.
Eine Anschlussberufung, also ein eigener Berufungsantrag der Gegenpartei, ist zulässig.Was spricht eigentlich dein Anwalt dazu?
Noch nix.
Ist noch ganz frisch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
denkst du denn, dass das laufende OLG-Verfahren ihn auch an einer KU Klage hindern oder die Inverzugsetzung außer Kraft setzen könnte?
Hallo,
das habe ich mir schon beim Entwurf des Antwortvorschlages überlegt... Der kann natürlich klagen. Aber dann wird einfach ganz unschuldig in der Antwort auf das beim OLG anhängige Verfahren in gleicher Angelegenheit verwiesen und um richterlichen Hinweis gebeten, was man denn nun machen solle. Denn auch wenn die Gegenseite beim OLG nur zum EU Berufung eingelegt hat, würde eine Änderung beim KU durch ein Amtsgericht natürlich auch Auswirkungen auf den EU haben. Sobald der Amtsrichter das überdenkt wird er entweder die Klage gleich zurückweisen oder das Urteil des OLG abwarten. Vielleicht ruft er sogar dort an um sich zu erkundigen wann das denn sei könnte, wäre nicht von Nachteil.
/elwu,
bleibt bei seinem Vorschlag.
Hallo Comet,
KU und EU sind schon einmal getrennt zu betrachten. Daher ist es auch sinnlos, die Herausgabe des "EU Titels" zu fordern. Da das Scheidungsurteil aufgrund der Berufung nicht rechtskräftig ist, hat sie keinen echten Titel. Sie könnte sich lediglich darauf berufen, dass Du zur Zahlung des EU verpflichtet bist, weil das Scheidungsurteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Ob dem so ist, kann ich Deinen Schilderungen nicht entnehmen. Ebenso wäre es interessant zu wissen, ob es vor dem Scheidungsurteil bereits einen Titel gab. Spielt normalerweise keine Rolle, da ab Scheidung kein TU sondern nachehelicher Unterhalt fällig ist, es gibt jedoch auch hier Ausnahmen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Davor gab es auch bereits Titel durch Gerichtsvergleich.
Hinsichtlich der Forderung des gegnerischen RA auf mehr KU fehlen hier ebenso die notwendigen Informationen. Nur aufgrund der Tatsache, dass eins Deiner Kinder älter wird, ist nicht automatisch mehr KU fällig. Auch hier wäre wichtig zu wissen, ob es bereits vorher andere Titel auf KU gegeben hat und wie der genaue Wortlaut diesbezüglich im Scheidungsurteil lautet. (Meistens heisst es: In Abänderung ...)
Bis hierhin wäre es also erstmal wichtig, den genauen Wortlaut aller bestehenden Titel zu kennen.
"Der Antragsteller wird verurteilt, an die Kinder x, y, und z, über die titulierten xxx,- hinaus, weitere 17,- € insgesamt yyy,- € pro Kind zu bezahlen."
"Weiterhin der Antragsgegnerin einen Unterhalt in Höhe von z.zzz,- zu zahlen.
Sofern Dir der Anwalt eine Rechnung für seine Tätigkeit geschickt hat, kannst Du diese getrost ignorieren. Nach Deinen Schilderungen zu urteilen, ist der Anwalt außergerichtlich tätig geworden, so dass seine Auftraggeberin die dafür anfallenden Kosten zu bezahlen hat.
Gut, nur wenn ich bezahlen würde, müsste ich das bezahlen, und nach einer Klage evtl. mehr.
Grundsätzlich kann der Anwalt immer mehr Kindesunterhalt fordern. Mich wundert es aber, dass er noch nicht auf die Idee gekommen ist, erneut Auskunft über Dein Einkommen zu fordern (2008-2010), was wiederum darauf schliessen lässt, dass Du das für Dich alleine mal prüfen solltest. Dies würde ich auch relativ zügig machen und gucken, ob Du tatsächlich mehr zahlen müsstest. Sollte das Gericht dieses nämlich feststellen, hast Du die gegnerischen Anwaltskosten und Gerichtskosten obendrein auf der Backe.
Die 2 Jahre sind jetzt gerade erst rum.
Mein Einkommen ist gleich geblieben, meine Kosten allerdings seit kurzem gesunken, so dass ich seit Kurzem tatsächlich leistungsfähiger geworden bin.
Da ich aber gerade Entlassen wurde, bekomme ich ab Juni nur noch ALG1
1. Wenn Du mehr als 10% vom festgelegten KU zahlen müsstest, renne zum Jugendamt und lass den Titel abändern. Reduziert den Streitwert
2. Wenn Du mehr, aber nicht mehr als 10% zahlen müsstest, sollte normalerweise nix passieren, ist aber aufgrund einer langen Verfahrensdauer in einem neuen Rechtsstreit ungewiss
3. Wenn Du weniger zahlen müsstest, lege einfach Deine Einkünfte offen und er wird sich hüten eine Klage einzureichen, denn dann müsstest Du nämlich eine Abänderungsklage einreichen.
Nix JA. Alles Anwalt und Gericht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@elwu,
gute Idee! :thumbup:
Danke euch Allen, für die rege Beteiligung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn Du gerade entlassen wurdest, schreib schon mal fleißig Bewerbungen und sammel ggf. die Absagen, damit Du nachweisen kannst, dass Du Dich redlich um einen neuen Job bemüht hast. Ansonsten unterstellen Sie Dir noch fiktives Einkommen.
Da der EU erst nach dem KU berechnet wird, könnte es durch aus sein, dass die Berufung beim OLG für die Neuberechnung (auch bei Gericht) keine Rolle spielt. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass sich AG und OLG beißen und einer von beiden sagt, kein Verfahren, bis das andere abgeschlossen wird. Da KU immer vorgeht, heisst das im worst case, dass das Berufungsverfahren beim OLG hinten angestellt wird. Es kann aber auch sein, dass das Berufungsverfahren hinsichtlich des KU einfach erweitert wird. Um Dir das sicher sagen zu können, fehlen mir die zwei Staatsexamen. Manche OLG's machen sowas, wenn Sie damit das / die Verfahren endgültig abschließen können.
Wegen der Rechnung vom Anwalt brauchst Du Dir keinen Kopf machen. Außergerichtliche Kosten werden in der Regel nicht ersetzt. Im Übrigen rechnet der Anwalt außergerichtliche Gebühren bei Klagebetreibung zu 3/4 (habs nicht mehr genau im Kopf) an.
RTFM = Read the fucking manual
Hallo Beppo,
wie ist es denn mit deiner Geschichte bisher weiter gegangen. Hat Dein Anwalt sich zur weiteren Vorgehensweise geäußert?
Gruß
PP
P.S. die schockiert ist bezüglich deiner Entlassung und dir ganz fest die Daumen drückt, dass du bald einen neuen Job hast
:troesti:
Hallo Beppo,
sehe gerade das du online bist, deswegen frage ich nochmal nach: Wie ist denn deine Geschichte ausgegangen bzw. wie ist der derzeitige Sachstand, was sagte dein Anwalt?
Gruß
PP