Hallo,
kann nicht sagen, dass ich neu hier bin. Hab schon oft rein geschaut und interessantes gefunden. Nun habe ich mal einige Fragen.
Ich bin zum zweiten Mal verheiratet. Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Dieses ist nun 17 Jahre, meine Frau war mit KV nicht verheiratet. Als sie sich 1994 vom KV trennte hat sie die Beistandschaft bei JA beantragt, da dieser unbekannt verzogen ist. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten kam der Unterhalt, zwar nicht pünktlich aber regelmäßig zwischen dem 21. und 28. eines Monats.
1999 kam dann die Sache raus, wo meine Frau wählen musste den Unterhalt entweder als festen Betrag oder in dynamisierter Form als Prozentsatz eines Regelbetrages zu verlangen. Sie entschied sich für die dynamisierende Form.
Da zum 01.07.2005 der Kindesunterhalt angeglichen wurde, sie aber weder mehr Unterhalt noch eine Information erhielt, macht sie die Damen beim JA darauf aufmerksam.
Dazu kam folgende Antwort:
Seit dem 01.07.2005 haben sich die Regelbeträge, aber auch die Selbstbehalte geändert. Seither haben Unterhaltspflichtige bei einer Einkommensspanne zwischen 1100,00 und 1900,00 € monatlich 287,00 € Unterhalt zu zahlen. Dabei erfolgt eine differenzierte Anrechnung des Kindergeldes.
Diese Erhöhung konnte in Fall Ihres Kindes nicht in Anwendung gebracht werden, da der Vater im Jahr 2003 eines statischen Unterhalsbetrag von 277 € beurkundet hat...
In Bezug der DT von 2005 und allen Unterhaltsregelungen können wir dazu nix finden.
Könnt Ihr uns helfen?
Hugo
Hi,
Deine Ehefrau meint einer dynamischen Beurkundung zugestimmt zu haben, der Kindesvater hat aber einen statischen Titel unterschrieben. Hab ich das so richtig verstanden?
Dann würde ich mal die Urkunde des Jugendamtes anfordern. Aus dieser ergibt sich, wie der Unterhalt nun tatsächlich beurkundet wurde.
Wenn statisch, dann bleibt es bei dem titulierten Betrag. Eine Anpassung an die jeweils gültige Unterhaltstabelle findet nicht statt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
schön wäre es, wenn es ersichtlich wäre. Ich kann die Urkunde drehen und wenden wie ich will und erkenne nix???????????
[Editiert am 16/3/2006 von Trucker_Hugo]
Morgen,
haben es entlich gefunden, unten links steht ..."Unterhaltsabänderung - statischer Betrag"
Was können wir nun tun?
Meine Frau wollte doch ursprünlich die dynamische Form.
Hi,
Deine Ehefrau müsste - wenn der Kindesvater nicht freiwillige eine neue Urkunde unterschreibt - den Unterhalt einklagen. Ob sich das lohnt, muss sie selbst entscheiden.
Hier geht es zu den Unterhaltstabellen, dort findest Du die Regelsätze seit 01.07.2005
Ich komme nicht so ganz mit den Beträgen des Jugendamtes klar, in welchem Bundesland lebt das Kind?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
bis vor kurzem lebten wir noch im Ostteil Berlins.
Gruß Hugo
Hallo Hugo,
es geht nicht darum wo Du lebst, sondern das Kind!
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi,
dann wären
bei einem Einkommen
bis 1300: 291 - 0 = 291€
1300 – 1500 : 312 - 0 = 312 €
1500 – 1700 : 332 - 16 = 316 €
1700 – 1900: 353 - 37 = 316 €
zu zahlen.
Es geht also um mx. 39€.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
soweit, so schön.
Mal abgesehen davon, dass das JA einen anderen Betrag angibt, geht’s ja nicht unbedingt um die Höhe. Sondern darum, dass meine Frau schon 1999 dynamisierten Unterhalt gewählt hat und das JA mit dem Vater statischen Unterhalt vereinbart hat, ohne meine Frau zu informieren.
LG
Hi,
sorry, mein Fehler. Kindergeldanrechnung Ost!
Bis 1000: 269 - 0 = 269
1000 bis 1150: 280 - 0 = 280€
1150 bis 1300: 291 - 4 = 287€
1300 bis 1500: 312 - 25 =287€
1500 bis 1700: 332 - 45 =287€
1700 bis 1900: 353 - 66 =287€
Zum Rest: Was will Deine Frau denn dageben machen? Die Urkunde ist aus 2003, seit dem hat sie das so geduldet. Es dürfte schwierig werden das JA dafür haftbar zu machen....wenn das mal überhaupt geht.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin,
meine Informationen sind da etwas anderes, da ich keine dynamischen, sondern ausschließlich statische Titel mit Laufzeitbegrenzung verwende (zu den Gründen nur auf Anfrage).
Der Unterhaltspflichtige hat meines Wissens die Wahlmöglichkeit, nicht der Unterhaltsberechtigte, da dieser keine Festlegung für die Zukunft treffen kann, insbesondere nicht einseitig. Die Forderung bezieht sich zwar auf die Zukunft, ist aber fortgeschrieben, d.h. wenn ich diesen Monat 257,00 € KU zahlen muß, wird das den nächsten und übernächsten auch angenommen, und auch für nächstes Jahr. Änderungen der DT, die uns ja alle zwei Jahre beglücken, müssen allerdings im Gegensatz zum dynamischen Titel aufgefordert durchgeführt werden, was bei mir alle zwei Jahre zu einem neuen Titel führt. Aufwand: keine nennenswerter.
Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch auf einen Titel - allerdings nicht die Wahlmöglichkeit dynamisch oder statisch, sondern nur entweder die korrekte DT oder der korrekte Zahlwert, der sich zum Zeitpunkt der Beurkundung nicht unterscheiden dürfte. Alles andere ist Zukunft, eben bei Änderungen.
Das JA kann die Beurkundung eines statischen Titels auch nicht verweigern, selbst wenn die KM einen Dynamischen fordert. Es sieht mir fast so aus, als wäre genau das hier passiert - also KV in Verzug setzen und auffordern, ab Datum x Summe y zu zahlen und zu titulieren, ab dann läuft die Inverzugsetzung.
Gruß, Xe
Trucker_Hugo = Carlo = Doppelregistrierung = Beitrag geschlossen.
Die Board-Regeln sind bindend!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!