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starkes Stück!

 
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mal wieder!
Folgendes passierte gestern, als der Sohn meines LG gestern bei seiner Oma war.
Sie wollte dem Jungen wieder einmal einreden, dass seine ach so arme Mutter nur 900,-€ verdient (wir haben von unserer Anwältin die letzten 12 Lohnzettel von ihr erhalten: durchschnittlich 2.400,-€ netto) und weil der böse Vater ja nun so furchtbar viel Unterhalt für ihn haben will ( die Differenz zwischen dem KU den er für Tochter zu zahlen hätte und dem KU den sie für Sohn zu zahlen hat beträgt doch tatsächlich ganze 132,-€) könnte sich die arme nun das Benzingeld nicht mehr leisten und müsste aufhören zu arbeiten.
Fällt euch dazu noch irgendwas ein? :gunman:

Sie selbst verlangte vorher 484,-€ für beide Kinder bei einem EK des Vaters von 950,-€ netto und hat von JA über Lohnpfändung bis hin zu Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung alles erfolglos versucht um "ihr Recht" durchzusetzen.
Und nun ist sie selbst nicht bereit bei einem EK in dreifacher Höhe nur 1/4 dieses Betrages zu zahlen. Sie hatte nicht mal Geld für ein Weihnachtsgeschenk für ihren Sohn übrig, ist das nicht die Höhe?

Im Übrigen frage ich mich nun natürlich, ob sie einfach so aufhören darf zu arbeiten?
Na ja sie kann sich ja kündigen lassen, ist ja schließlich mit ihrem Chef zusammen seit 3 Jahren, der wird das dann schon drehen und wir haben mal wieder das Nachsehen.
Kann man da gar nichts gegen tun wenn die das durchzieht?

Viele Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 21:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Daisy,

die Oma schießt sich doc selbst ins Knie, der Bub ist doch nicht blöd...

Sie kann jetzt nicht so einfach ihren Job reduzieren. Natürlich wäre es denkbar, mit irgendeiner psychischen Belastung zu argumentieren und dass die Tochter nun so solle durch den Wind ist, weil ihr Bruder nicht da ist und sie sich jetzt verstärkt kümmern muss. Ob sie damit bei Gericht Erfolg hat, muss das Verfahren zeigen.

Der Zusammenhang Arbeitszeitreduzierung, damit Einkommensreduzierung und Zusammenleben mit dem Chef müsste selbst dem abgeneigtesten Richter auffallen und von ihm dann in Abrede gestellt werden. Auf der anderen Seite, ob sie nun 2.400 netto hat oder 1.300 - es macht nach Anlage A zur DT nicht groß was aus.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 21:18
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,
nee, nee nicht Arbeitszeitreduzierung sondern Arbeitsaufgabe weil sie sich ja das Spritgeld nicht mehr leisten kann um zur Arbeit zu fahren!
Unsere Anwältin meinte sie müsste 437,-€ - hälftiges KG 77,-€ = 360,-€ KU für den Sohn zahlen, abzüglich KU-Anspruch für die Tochter 228,-€ ergibt eine Diff. von 132,-€ die sie zu zahlen hätte.
Bei dem Einkommen ist das natürlich gar nicht möglich ( einfach lachhaft, so viel haben mein LG und ich nicht mal zusammen)
Tja wenn sie sich absichtlich kündigen läßt oder selbst kündigt, wird sie wohl so behandelt als hätte sie weiterhin dieses EK meint Anwältin. Na wir werden ja sehen.

JA will nun auch UVG vom Vater zurück und hat eine Teilvollstreckbare Ausfertigung beim AG beantragt. Weiß jemand wie es da mit der Pfändungsfreigrenze aussieht? Die lassen da auch nicht mit sich reden zwecks kleinen Raten oder so, die Sachbearbeiterin tut gerade so als wäre es ihr Geld und kommt uns da ziemlich pampig.

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2006 15:40
 elwu
(@elwu)

Kann man da gar nichts gegen tun wenn die das durchzieht?

Hi,

umgehend Klage einreichen. Gleich am Montag. Denn wenn die anhängig ist und dann erst die 'bedauerlichen' Änderungen ihrer Arbeits/Einkommenssituation eintreten, hat sie erheblich schlechtere Karten vor Gericht als wenn das bereits vor Rechtshängigkeit der Klage ist, und somit eher als 'verfestigt' und nicht willkürlich durchgehen kann. Übrigens bin ich mir nicht sicher ob eine gegenseitige Verrechnung des KU auf dem Klage zulässig ist, IMO sind beide KU getrennt zu betrachten.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 15:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Tja wenn sie sich absichtlich kündigen läßt oder selbst kündigt, wird sie wohl so behandelt als hätte sie weiterhin dieses EK meint Anwältin. Na wir werden ja sehen.

genau. Deshalb macht Euch darüber mal nicht so große Sorgen.

JA will nun auch UVG vom Vater zurück und hat eine Teilvollstreckbare Ausfertigung beim AG beantragt. Weiß jemand wie es da mit der Pfändungsfreigrenze aussieht?

Hier geht's nach § 850 d ZPO, die Pfändungsfreigrenze wird individuell vom Vollstreckungsgericht festgesetzt, wobei sich zunächst am familienrechtlichen Selbstbehalt orientiert wird (890€ West). Meines Wissen darf bei der Rückforderung von Unterhaltsvorschuss nicht erweitert, also bis auch Sozialhilfeniveau, gepfändet werden.

Die lassen da auch nicht mit sich reden zwecks kleinen Raten oder so, die Sachbearbeiterin tut gerade so als wäre es ihr Geld und kommt uns da ziemlich pampig.

Ich kann Dir nur sagen was ich machen würde: Ein persönliches Gespräch mit dem Abteilungsleiter verlangen.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 16:15
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo elwu,
sicher muss der KU getrennt jeweils nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen
berechnet werden, sie verdient ja auch das dreifache vom EK des Vaters. Aber es ist bequemer dann nur die Differenz zwischen den Ansprüchen zu zahlen. Wäre ja Quatsch wenn die KM erst 360,-€ an den KV überweist und dieser dann 228,-€ wieder zurück an die KM. Von daher sind wir schon mit der Verrechnung einverstanden. Die entsprechenden Titel werden aber sicher getrennt ausgestellt das geht ja auch nicht anders weil die Tochter ja viel jünger ist und in ein paar Jahren in die nächste Altersstufe kommt, dann ändert sich ja auch der Differenzbetrag.
Wenn sie nun selbst kündigt oder sich kündigen läßt ist es schon allein deshalb mutwillig, und wird sicher auch vom Richter so gesehen, weil sie mit ihrem Chef seit 3 Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, er sie zur Filialleiterin befördert hat und sie ihre angeführten hohen Fahraufwendungen tatsächlich gar nicht hat, da sie mit ihrem LG=Chef gemeinsam zur Arbeit fahren kann, sie leben schließlich auch gemeinsam in ihrem Haus. Und warum sollte der Chef ausgerechnet seine LG und Filialleiterin als erstes entlassen müssen? Die Begründung würde mich sehr interessieren zumal dies dann sehr auffällig stattfinden würde, kurz nachdem sie aufgefordert wurde KU für den Sohn zu zahlen. Na ja unsere Anwältin ist informiert und wird sicher entsprechend reagieren.

Zum Thema JA, also hier bei uns haben die offensichtlich seit Jahren versäumt ihre MA weiter zu bilden und gesetzlich auf den neuesten Stand zu bringen. Was man da (egal ob als Mutter oder als Vater, ob Unterhalt oder Umgangsrecht betreffend) an Informationen und Aussagen bekommt spottet echt jeder Beschreibung. Von Hilfe mal ganz zu schweigen.
Wer sich da auf die Richtigkeit von deren Aussagen verläßt, erlebt im Gerichtsverfahren sein blaues Wunder. Für mich und auch für meinen LG ist unser hiesiges JA mit Sicherheit inzwischen kein kompetenter Ansprechpartner mehr. Da vertraue ich lieber auf eure Tips und meine Anwältin, da bin ich besser bedient als mit einem Besuch bei unserem JA. Kann ja sein das es anderswo besser ist und man kann nicht alle über einen Kamm scheren, aber die hier kannst du echt vergessen.
Na ich werde mal nochmals eine Ratenzahlung anbieten und wenn sie diese weiter ablehnen na dann müssen sie eben versuchen zu pfänden, dann bekommen sie aber uU. gar nichts, denn der Vater verdient nur 950,-€ netto. Erhöht sich eigentlich der SB wegen seinem Sohn?
Den muss er ja auch versorgen. Die KM hat auch schon versucht über Lohnpfändung die KU-Rückstände zu bekommen, aber erfolglos.
Deshalb mache ich mich da jetzt gar nicht weiter verrückt, entweder die sind mit Raten einverstanden oder sie kriegen gar nichts, so was stures ist mir noch nicht untergekommen. Da zeigt man guten willen und wird dann so zusammen gefaltet. Ämter gibts ....Tz, tz!

Liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2006 18:58
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

eine Verrechnung des KU's ist nicht möglich. Was die RAin will, ist eine Freistellung im Innenverhältnis und das macht ja auch Sinn.

Erhöht sich eigentlich der SB wegen seinem Sohn?

Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich, ja! Der bei Euch lebende Sohn muss berücksichtigt werden.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 19:19
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo alle miteinander!

Nachdem die KM die von unserer RAin errechneten 132,-€ Differenz anerkannt und für Dezember und Januar auch bereits gezahlt hat, erreicht uns gestern mal wieder ein lieber Brief ihrer Anwältin.
Sie gibt hier an folgende Beträge vom Einkommen in Abzug bringen zu wollen:

Fahrkosten zur Arbeit und zurück (154km tägl. an 220 Tagen) von monatl. 705,83 €
mehrere Kredite (angeblich alle fürs Haus) von monatl. 235,- €
Gebäudehaftpflicht " " 25,76 €
Grundsteuer " " 8,32 €
Hausratvers. " " 10,32 €
PKW-Kreditrate 174,46 €
Rentenvers. privat 7,50 €
Mehrere Kapitallebensvers. 104,- €
Unfallvers. privat 15,02 €

Nach Abzug verbleiben der Armen "nur" noch 1150,-€ und dem Jungen stehen daher nur 280,00 € zu. Abzüglich der Unterhaltsschuld für die Tochter verbleibt nur eine Differenz von 52,00 € die sie ab Februar zahlen wird.

Mal abgesehen davon, dass sie mit ihrem Chef zusammenlebt der auch ein Auto hat, der eine Zweitwohnung nur halbsoweit vom Arbeitsort besitzt und beide des öfteren dort übernachten,
sie also keinesfalls Fahrkosten in dieser Höhe tatsächlich hat, was haltet ihr von dem Rest der tollen Aufstellung? Welche Kosten darf sie tatsächlich abziehen? Muss nicht ein Wohnvorteil zunächst hinzu gerechnet werden und wenn ja wie hoch wäre der in etwa? (Wohnfläche sind etwa 200 qm falls das eine Rolle spielt)

Der Hammer eben: der Sohn rief bei ihr an und fragte ob sie ihn nicht mal abholen könnte.
Antwort: Ich hab geschlafen schönen Dank auch! Ich hab kein Spritgeld und tschüß.

Ich brech gleich in Tränen aus! Weiß nur nicht genau ob vor Wut oder aus "Mitleid" !

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2006 17:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich brech gleich in Tränen aus! Weiß nur nicht genau ob vor Wut oder aus "Mitleid" !

Liebe Daisy, entscheide Dich fürs Mitleid, denn diesen Menschen wird nicht mehr geholfen werden können.

Ich würde versuchen Beweise zu finden, dass sie in dieser Wohnung sind (ein paar Tage) und dann die Fahrkosten komplett in Frage stellen.

Sieht so aus, als wenn Ihr um eine Unterhaltsklage nicht herum kommt!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 17:48
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper, aber auch mein Mitleid ist irgendwann erschöpft. Maximal kann man die Kinder bedauern ob so einer "Mutter".

Wie ist es denn mit dem Rest der Aufzählung? Weißt du vielleicht welche Kosten sie abziehen darf? Und wie verhält es sich mit den Kosten fürs Eigenheim? Habe mal gehört, dass da erst ein Wohnvorteil zugezählt wird und dann kann sie die Kosten gegen rechnen?
Leider hab ich nichts genaues finden können.

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2006 18:30




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, aber da kenne ich mich auch nicht so genau aus ... aber

... so wie ich es immer wieder lese, kommt es auch ganz auf die Betrachtungsweise des Richters an bzw. was sie anerkennen, wie sie es sehen!
Es gibt wohl eine entsprechende Liste, aber die ist variabel!

Ich hoffe ja auf Deeps Kommentar ... dann sie die Welt ein wenig klarer aus!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 18:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Daisy, du HB-Männchen, äh, Frauchen 😉

du musst ganz schnell lernen, nur das rechtlich relevante aus RA-Schreiben zu filtern. Alles andere ist Beiwerk um dem eigenen Mandanten zu gefallen. Wenn du dich aufregst ist das nicht gut für dich und deinen Kreislauf und für euch eh nicht.

Nun zu den Fakten:
Der RA als "Abhängiger" versucht das Höchstmögliche für den Mandanten zu erreichen. Getreu dem Motto Versuchen kann man's ja" führt er Kosten auf, die einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand halten.

  • Die Kilometerpauschale wird ab dem 30. Km tlw. reduziert (u.a. OLG Köln 0,20 €, OLG Hamm 0,09 €).
  • Die Kosten für das Haus sind nur abzugsfähig, wenn der Mietwert als EInkommen angesetzt wird.
  • Hausratversicherung ist nicht abzugsfähig.
  • PKW-Kreditrate ist nicht gemeinsam mit Km-Pauschale abzugsfähig. Es gilt entweder-oder, nicht jedoch beides.
  • Kapital-LV sind nicht abzugsfähig
  • Unfallversicherung ist nicht abzugsfähig

Die Mitfahrgemeinschaft und das Bestehen eines Zusammenlebens müsst ihr beweisen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 18:56
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

kann man denn überhaupt PKW-rate und fahrtkosten zusammen abziehen? ist es nicht so, daß da ein oder besteht und mit der pkw-rate alles abgegolten ist? zum anderen stellt sich mir die frage, ob ein abzug des km-geldes in der höhe überhaupt möglich ist. soweit ich in den letzten tagen gelesen habe 5%, mindestens 50 €, max. aber nur 150€. alles andere muß nachgewiesen werden.

das ist jetzt das, was mir so ins auge sticht. bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege oder was falsch verstanden habe.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 19:01
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

danke deep, warst schneller... da lag ich also doch nicht ganz so falsch 😉

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 19:02
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,
klar weiß ich das der Gegenanwalt erst mal alles mögliche und vor allem unmögliche versucht um das Einkommen zu mindern. Deshalb fragte ich ja auch was sie davon tatsächlich abziehen darf. Sehe das genau so wie du, bin nur nicht so ganz sicher ob ich recht habe.
Weißt du vielleicht wieviel Mietvorteil ihr zugerechnet wird? (nur so grob über den Daumen gepeilt) Wie gesagt das Haus hat so ca 200 qm Wohnfläche.

Ach ja, ich glaube das geht mal wieder nur gerichtlich zu klären. So langsam wird es zur Routine, traurig aber wahr.

Schönen Sonntag noch an alle
liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2006 19:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weißt du vielleicht wieviel Mietvorteil ihr zugerechnet wird?

Das ist ganz simpel, Daisy.

Habt ihr Baupläne, Skizzen, Zeichnungen, technische Infos? Dan geht zu ein, zwei drei Maklern und lasst euch den am Markt erzielbaren Mietzins möglichst schriftlich darlegen. Mittelt die drei Werte und das ist dem Einkommen zuzuschlagen. Dem können dann die Fix-Kosten entgegen gestellt werden.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 19:15
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mal wieder, kurz zum Stand der Dinge:

die Anwältin der KM hat mal wieder neue Zahlen geschickt. Die Hauskredite hat sie nun weggelassen und dabei natürlich ganz geflissendlich "vergessen" dem Einkommen den Wohnvorteil und die Kinderzulage (Eigenheimzulage) zuzurechnen. Macht aber weiterhin die völlig überzogenen Fahrtkosten sowie 2 Lebensversicherungen, 2 Rentenversicherungen, 3 Unfallvers. und den Pkw-Kredit geltend.
Da nach deren Rechnung für Dez.+Jan. zuviel gezahlt wurde, stellt sie die Zahlung nunmehr für 3 Monate ein um die angebliche Überzahlung zu verrechnen.

Na gut wenn sie es unbedingt so haben will wird dann jetzt geklagt. Wir brauchen ja schließlich auch einen Titel für den KU des Jungen und wenn wir schon mal so schön dabei sind werden wir auch gleich den KU für die Tochter neu berechnen lassen und titulieren.
Das ist dann gleich ein Abwasch. Schätze aber das die KM sich damit mal wieder selbst anschmiert. Wir hatten ihr ja den Abzug des Mindestunterhalts für die Lütte eingeräumt. Da mein Schatz aber eigentlich ein Mangelfall ist, wird bei neuer Berechnung weniger rauskommen und damit wird die Differenz die sie zu zahlen hat größer. Tolle Anwältin die sie da hat. Wird wohl anschließend wieder ein neuer Anwalt auftauchen. Na uns solls egal sein. Wenn sie immer noch nicht geschnallt hat, dass mein Schatz kein Schwerverdiener mit ner Mille auf dem Konto ist und sie nichts weiter aus ihm rausquetschen kann, tja dann können wir ihr nicht helfen, dann muss sie es eben immer wieder drauf ankommen lassen und immer wieder auf die Schn.... fliegen. Wie sagt man doch so schön: jeder ist seines Glückes Schmied!

In Sachen ABR für die Lütte ist noch kein Termin in Sicht. Stellungnahme der KM zum Antrag ist gekommen, beim JA waren wir auch schon, mal sehen was die sich für eine Stellungnahme aus den Fingern saugen. Schätze mal vor April-Mai wird wohl nichts weiter passieren außer ein paar Schreiben hin und her zu den jeweiligen Ausführungen der Parteien.
Viel Hoffnung haben wir zwar nicht, aber zumindest so lange das Verfahren läuft, klappt auch der Umgang einigermaßen. Wie es danach weiter geht, schauen wir mal.

Melde mich wieder wenn es was neues gibt
schönes WE an alle
liebe Grüße Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2006 14:42
(@daisy)
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Hallo mal wieder,
also die KM hat tatsächlich für Febr. und auch für März keinen Unterhalt gezahlt.
Wie ist denn das jetzt mit dem KU vom Vater für die Tochter?
Wir haben ja (schriftlich von ihrer Anwältin) ihr Einverständnis, das sie den Unterhalt für die Tochter in Abzug bringt. Wenn sie nun aber die Differenz nicht zahlt (weil sie meint für Dez. und Jan. zu viel gezahlt zu haben) muss dann der Vater wieder anfangen zu zahlen oder zählt dann nur die Differenz für sie als Rückstand und der KU für die Tochter zählt als erbracht?
Es ist doch eigentlich so, dass zu viel gezahlter Unterhalt nicht einfach so mit laufenden KU verrechnet werden darf oder bin ich da verkehrt? Ob sie tatsächlich zu viel gezahlt hat, wird sich ja erst noch rausstellen, Titel ist beantragt beim Amtsgericht.

Man ist das alles kompliziert! Hoffe hier kann jemand das Durcheinander etwas entwirren.

Liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2006 16:58