Spezieller Unterhal...
 
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Spezieller Unterhalt ohne Titel

 
(@malawiline)
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.

Es wurde damals bei der Trennung vom Anwalt der Exfrau ein Unterhalt für die Tochter i.H.v. 327 Euro verlangt. (Stufe 4 / Kind 0-5).
Dann wurde erneut vom Anwalt 2016 eine Erhöhung vom Unterhalt lt. DDT gefordert. Da Exfrau aber 1 Monat zu viel Ehegattenunterhalt vom Konto abgezogen hat (500 Euro). Sollten diese mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden. Hier kam kein Widerspruch von Ex oder Anwalt. Somit zahlt Malawi nun immer noch 327 Euro monatlich. Mitte diesen Jahres sind die 500 Euro damit abbezahlt.
Somit müsste er lt. aktueller DDT 452 Euro - 95 Euro Kindergeld = 357 Euro überweisen. Es ist aktuell auch fraglich ob die Stufe überhaupt noch passt, da er seitdem er Steuerklasse 1 hat, deutlich weniger verdient als bei der damaligen Berechnung.

Da derzeit 0 Kontakt zur Mutter besteht ist nun die Frage ob der Unterhalt jetzt angepasst werden soll einfach so oder ob er einfach die 327 Euro weiter bezahlt. Was würdet ihr tun?
Könnte die KM die Differenz Rückwirkend einfordern?

Sollte die Stufe nicht mehr passen, ist dann ein niedriger Unterhalt einfach durchzusetzen? Ggf. stelle ich heute abend noch gemeinsam mit Malawi einmal die aktuellen Werte ein.

Es besteht im übrigen kein Titel.
Gruß Malawiline

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2017 14:11
(@annasophie)
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Hallo,

wenn es keinen Titel gibt oder auch nichts bei der Scheidung festgelegt wurde, kann er das einfach anpassen.

Netterweise informiert er die KM über die neuen Betrag vorab.

Sophie

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Geschrieben : 06.06.2017 14:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, dann kann eine Anpassung jederzeit erfolgen. Wenn es der KM nicht passt muss sie sich melden bzw. dagegen vorgehen.

Prinzipiell kann Ehegattenunterhalt nicht mit KU "verrechnet" werden. Aber da praktisch nichts passiert ist und man natürlich auch argumentieren kann, dass der abgebuchte Ehegattenunterhaltsmonat eine Vorauszahlung des KU darstellt, würde ich es dabei lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2017 14:21
(@malawiline)
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Danke für eure Antworten.

Das mit dem Verrechnen war uns bewusst das es eigentlich nicht funktioniert. Aber KM hat den Unterhalt auch nicht mehr rausgegeben und letztlich wurde sich ja seitens KM darauf eingelassen.

Wie sieht das aus wenn eine neue Berechnung ergibt das nur noch Stufe 2/3 gezahlt werden müsste? Ist das genauso einfach möglich wie erhöhen?

Die Befürchtung ist, das die KM auf die Idee kommt Rückwirkend die 357 Euro zu verlangen? Ist das möglich?

Da wir zukünftig auch Nachwuchs erwarten, hat das Auswirkungen auf den Kindesunterhalt für die kleine?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2017 14:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

fordern kann sie, aber das zählt dann erst ab Zeitpunkt der Forderung.
Ansonsten kann sie alle 2 Jahre Auskunft verlangen.

Wenn ihr Nachwuchs bekommt, dann hat er nicht nur 1 Unterhaltsberechtigte (Tochter) sondern 3 (dich und das Baby). Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus, so dass dann hier um eine Stufe reduziert werden kann.

Es ist alles möglich, solange es keinen Titel/Urteil gibt.

Sophie

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Geschrieben : 06.06.2017 15:09
(@malawiline)
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Okay. Danke für die Info.
Wir melden uns heute abend nochmal bzgl. Unterhaltsberechnung. Wir vermuten das Stufe 4 zu hoch angesetzt ist (wie gesagt, war auf Basis Gehalt Steuerklasse 3, und seit 2016 hat Malawi nur noch Steuerklasse 1).
Gruß
Malawiline

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Themenstarter Geschrieben : 06.06.2017 15:12
(@malawiline)
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Guten Morgen zusammen,
wir haben gestern einmal die Gehaltsabrechnungen angeschaut und einmal alle Infos zusammengefasst. Vielleicht könnt ihr bei der Berechnung helfen.

Monatliches Netto im Durchschnitt 1850 Euro.
Steuererstattung für 2016 480 Euro. Davor keine Steuererklärung.
Von dem monatlichen Brutto wird der Dienstagen abgezogen mit 630 Euro. Dies gilt ja als geldwerter Vorteil soweit ich weiß. Der Dienstwagen darf privat genutzt werden.
Es gibt keine Versicherungen o.Ä. (lediglich eine Taucherversicherung, aber ich denke die zählt nicht, oder?)
Bis letzten Monat wurden auch noch eheliche Schulden getilgt mit je 51 Euro im Monat. Diese sind jetzt aber abgezahlt.

Tochter ist 8 Jahre alt und wohnt bei der KM. Kindergeld kann somit hälftig angerechnet werden.

Könntet ihr bei der Unterhaltsberechnung für die Tochter unterstützen?
Gruß Malawi & Malawiline

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2017 09:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Dienstwagen mit privater Nutzung ist ein in aller Regel kostspieliges Hobby. (Siehe z.B. hier
<a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/firmenwagen---dienstwagen/firmenwagen.php>Firmenwagen</a>)"

Bei Netto 1850 plus 40 Euro monatl. umgelegte Steuer plus Dienstwagen kommt er schon in Stufe 3. Da es nur eine unterhaltsberechtigte Person gibt (z.Z.) geht es eine Stufe höher also Stufe 4 (Zahlbetrag 356 Euro).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 11:04
(@malawiline)
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Hi Susi danke für die Berechnung. Also würde alles bleiben wie vorher berechnet.

Mal angenommen wir lassen die 327 Euro so weiter laufen und KM fordert nix nach. Und nach Geburt des neuen Nachwuchses gibt es eine Neuberechnung zu einem niedrigeren Unterhaltssatz. Auch dann kann sie nix nachfordern oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2017 11:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange nichts gefordert wird kann auch nichts nachgefordert werden.

Bei neuem Nachwuchs gäbe es 3 unterhaltsberechtigte Personen (2 Kinder + Mutter eines Kindes unter 3) und es ginge in der DDT eine Stufe runter (also Stufe 2).
Unterm Strich heißt das, dass sich am Unterhalt für das große Kind nicht wirklich viel ändert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 11:31




(@mutterzubesuch)
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Der Kindesunterhalt ist für das Kind. Du erwartest/planst selber Nachwuchs. Findest du es nicht schäbig jetzt darauf zu spekulieren, dass die Mutter nicht das fordert, was dem Kind augenscheinlich zusteht? Warum kann sich der Vater nicht selbst darum kümmern, dass sein Kind dass bekommt, was ihm zusteht?

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Geschrieben : 07.06.2017 13:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum kann sich der Vater nicht selbst darum kümmern, dass sein Kind dass bekommt, was ihm zusteht?

Vielleicht will der KV genau das sicherstellen, dass das Kind das bekommt, was ihm zusteht, und nicht die KM?!  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 13:26
(@malawiline)
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Ich verstehe nicht was gerade an unserem Verhalten Schäbig sein soll?

Wir haben uns hier gemeldet um zu schauen was der Kleinen zusteht?
Und uns einfach nur informiert was passieren würde wenn der Betrag nicht erhöht wird.

Das der Betrag konform der DDT Erhöht wird ist doch klar? Aber kann man sich hier nicht Infos einholen? Oder wird man direkt gleich verurteilt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2017 14:01
(@mutterzubesuch)
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Malawiline, von Susi wurde ein höherer Betrag errechnet als der bislang gezahlte woraufhin du dich erkundigt hast, was passiert wenn ihr die Zahlungen nicht von alleine angleicht und die KM nichts fordert.
Das bedeutet du überlegst, ob der Vater die Zahlung für sein Kind nicht angleicht, sondern es schleifen lässt. Das bedeutet, er weiß (natürlich müsste man es nochmal konkret ausrechnen lassen), dass seinem Kind laut DDT mehr zusteht, zahlt es aber nicht freiwillig und ja, dass finde ich ziemlich traurig.
Oder habe ich dich irgendwo missverstanden?

@totoHH
Deinen Satz verstehe ich nicht. Wenn man nun(konkret berechnen sollte man es vorher ja ohnehin nochmal) davon ausgeht, dass der von Susi errechnete Betrag stimmt, und die Freundin/neue Ehefrau(Malawiline) daraufhin fragt was passiert wenn der Betrag nun nicht auf eben diesen errechneten erhöht wird, wo genau will der Vater(wo ist der überhaupt, warum fragt er nicht selbst nach) mit einer niedrigeren Zahlung als die DDT einsetzt sicherstellen, dass das Kind bekommt was ihm zusteht?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 14:22
(@malawiline)
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Wie ich bereits im Umgangstopic geschrieben habe, verfassen Malawi und ich hier diese Beiträge gemeinsam. Da Malawi keinen Account Zugriff mehr hat. Wenn es ein Mitgliedsverzeichnis gibt, kannst du das dort auch gerne überprüfen oder das jeweilige Topic selber raussuchen.

Da du es scheinbar nicht verstehen willst. Nocheinmal zur Erläuertung.
Der niedrige Betrag der bisher gezahlt wurde, wurde so vereinbart und es wurde eine Restschuld damit verrechnet. Egal ob rechtlich gerechtfertig oder nicht. Die KM hat es akzeptiert.
Nun hat KV sich erkundigt was dem Kind nach aktueller Rechtslage und Gehalt aktuell zusteht.
Da KM dies aktuell nicht auf dem Schirm hat, wurde sich erkundigt, was passiert wenn sich nix ändert. Du unterstellt hier direkt das es beabsichtigt wird den Unterhalt nicht anzupassen? Was ich sehr traurig finde, dass man direkt in eine Schublade gepackt wird.

Wir werden dieses Topic abhaken. Du brauchst dich nicht um eine Antwort zu bemühen.
Wir danken Susi und Co trotzdem für die Unterstützung bei der Berechnung des Unterhaltes.

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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2017 14:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da Malawi keinen Account Zugriff mehr hat.

Der Account existiert weiterhin. Demnach kann er lediglich sein Passwort verbummelt haben. Das kann ich überschreiben, ihm das von mir gesetzte per Mail mitteilen, und er ändert dieses dann. Einfach mal anfragen, das läßt sich lösen. Oder ist auch der Mail-Account dazu pfutsch?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 07.06.2017 14:57
(@malawiline)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin
Der Account existiert weiterhin. Demnach kann er lediglich sein Passwort verbummelt haben. Das kann ich überschreiben, ihm das von mir gesetzte per Mail mitteilen, und er ändert dieses dann. Einfach mal anfragen, das läßt sich lösen. Oder ist auch der Mail-Account dazu pfutsch?

Gruss oldie

Genau das ist das Problem, der Mail Account dahinter ist nicht mehr aktiv.

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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2017 15:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mail-Account weg, Passwort weg. Neue Anmeldung vermutlich unzumutbar. Ja, das Leben ist ungerecht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 07.06.2017 15:14
(@mutterzubesuch)
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Ich spreche ja nicht von dem Unterhalt in der Vergangenheit, dass habe ich schon verstanden.
Wofür fragst du nach was passiert wenn ihr nicht den Unterhalt bezahlen würdet, der dem Kind dann zustehen würde, wenn du diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehst? Würdet ihr diese Option nicht in Erwägung ziehen, hättet ihr nicht nachgefragt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 15:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"

Deinen Satz verstehe ich nicht. Wenn man nun(konkret berechnen sollte man es vorher ja ohnehin nochmal) davon ausgeht, dass der von Susi errechnete Betrag stimmt, und die Freundin/neue Ehefrau(Malawiline) daraufhin fragt was passiert wenn der Betrag nun nicht auf eben diesen errechneten erhöht wird, wo genau will der Vater(wo ist der überhaupt, warum fragt er nicht selbst nach) mit einer niedrigeren Zahlung als die DDT einsetzt sicherstellen, dass das Kind bekommt was ihm zusteht?

... zB in dem er das Geld direkt für das Kind verwendet anstatt es durch die KM filtern zu lassen!

Nirgendwo steht geschrieben, dass das verboten ist, wenn die KM den höheren nicht einfordert, weil sie vielleicht (im Moment) mit dem Barunterhalt auskommt (oder weil sie es nicht besser weiß...). Deswegen würde ich nicht ohne Zwang und ohne eine Regelung die Zahlung nach oben anpassen. Und deshalb ist die Frage von malawi und -line berechtigt, ob daraus jmden im Nachhinein einen Strick drehen kann. Und deshalb bleibt die Antwort: Nein. Und es ist noch nicht einmal verwerflich...

denn Kontakt sollte man als Eltern ja eigentlich haben...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2017 17:17