Sozialstaat??
 
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Sozialstaat??

 
(@singlepapi)
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Folgender Sachverhalt.
Ich bin Geschieden, habe 4 Kinder, 2 Kinder im Alter von 17 und 14 Jahren leben bei meiner Ex.Frau, die ein Einkommen von ca.1000 Euro Netto hat.
Die beiden anderen Kinder im Alter von 18 (Azubi 630 Euro Netto) und 11 Jahre leben bei mir (Einkommen 2670 Euro Netto)

Nun möchte ich mit meiner Lebensgefährtin (Arbeitssuchend auf 400 Euro Basis wg der Kinder) 3 Kinder im alter von 13, 7 und 8 Jahren zusammen ziehen und im August Heiraten.
(Sie bringt mit Unterhalt und Kindergeld 1000 Euro monatl. mit). Die beiden älteren Kinder möchten von mir Adoptiert werden. Wodurch auch wieder der Unterhalt für die beiden weg fällt.
D.h. wir haben eine Patchworkfamilie mit 5 Kids und eigentlich nur ein Einkommen, nämlich meins.

Jetzt stehen im Moment Unterhaltsverhandlungen an, und meine Ex Frau könnte Lt Anwalt 890 Euro Unterhalt für die bei ihr Lebenden Kinder bekommen.
Ich im gegenzug aber nichts, da meine Ex-Frau zu wenig verdient.

Da stellt sich die Frage, ob wir bei solch hohen Unterhaltszahlungen nicht zum Amt gehen kann und auch dort zuschüsse beantragen kann, denn wir brauchen durch die hohe Personenanzahl auch eine größere bleibe.

Oder darf man in Deutschland nur einen familieren Neuanfang starten, wenn die eigenen Kinder Berufstätig sind und man es sich leisten kann sich wieder zu verlieben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ex-Singlepapi.

Zunächst mal, eine Adoption geht nur, wenn nicht nur die Kinder zustimmen, sondern der Vater auch.
Tut er das?

Für deine dann 5 berechtigten Kinder wird erstmal KU nach DT1 berechnet.
17, 14 und 13 bekommen je 334,-€.
11 und 8 bekommen je 272,-€
Zusammen 1.546,-

Bei 2.670,- bleiben ca. 1.100,-€ also praktisch nichts für deine Frau.

Ob ihr als Bedarfsgemeinschaft dann noch Anspruch auf Hartz4 habt weiß ich nicht.
Irgendwas aus der Familienkasse oder Unterhaltsvorschuss oder KU-Rabatt gibt es in dieser Konstellation jedenfalls nicht.

Wobei ich den Sinn der Adoption nicht ganz nachvollziehen kann, zumal ein Kind nicht mitmachen will.

Deswegen nochmal die Frage, was sagt der Vater dazu?

Gruss Beppo

P.S. Die Forderung des RA ist, wie üblich, Unsinn.
Der Unterhalt für die beiden bei ihr liegt, auf Basis deiner Angaben, auch ohne Adoption bei 334,-€

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich erkenne den Sinn einer Adoption der Kinder Deiner Zukünftigen ebenfalls nicht. Nach Deinen Angaben kannst Du es Dir aber schlicht nicht leisten, als Unterhaltspflichtiger 7 Kinder plus eine Ehefrau durchzufüttern. Auch aus der Gleichung "ich möchte einen Porsche kaufen; das ist ja auch wichtig für die Arbeitsplätze in Deutschland - aber das Benzin kann ich mir nicht leisten; der Sozialstaat soll es mir bezahlen" wird nichts. Die Kinder Deiner Zukünftigen haben mit Deiner Unterhaltspflicht für die eigenen Kinder jedenfalls nichts zu tun. Und "Adoption fremder Kinder, um Unterhalt für die eigenen zu sparen" würde sich sehr schnell als Milchmädchenrechnung erweisen.

Das jüngste Kind Deiner Zukünftigen ist 7 Jahre alt; möglicherweise muss sie sich also ebenfalls einen Job oberhalb von 400 EUR suchen, wenn das mit Eurem Patchwork funktionieren soll. Wenn sich alle an der Hausarbeit beteiligen, ist diese auch kein Fulltime-Job für Mutti. Und auch die Ausbildungsvergütung Deines Ältesten ist nicht nur persönliches Taschengeld, sondern Einkommen, von dem ein Teil in die Haushaltskasse fliessen muss, wenn er in Eurem Haushalt wohnt.

Grüssles
Martin
(in einer 8-köpfigen Familie und ohne staatliche Zuschüsse aufgewachsen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Andere Frage zu

und meine Ex Frau könnte Lt Anwalt 890 Euro Unterhalt für die bei ihr Lebenden Kinder bekommen.

Ich gehe mal davon aus, der 18-jährige hat genug eigenes Einkommen und Du erhältst für den 11-jährigen keinen UH. Wenn Du (unbereinigt?) 2670€ Netto im Jahresdurchschnitt hast und 3 Kindern zu UH verpflichtet bist, so geht es in der DT eine Stufe runter und nach Anlage A der DT kommt es für die bei der KM lebenden Kinder jeweils zu einem Zahlbetrag von 377€. Das wären 754€ zusammen, und nicht 890€.

Hast Du mal selber eine Rechnung für den KU gemacht und damit die Angaben des RA überprüft? Könnte sein, dass da noch mehr nicht stimmt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch eine Randbemerkung zum Thema Stiefkindadoption.

Nicht nur die Kinder und deren Vater müssen zustimmen, auch deine Kindern werden dazu gehört und können die Zustimmung verweigern. Von dem abgesehen gibt es auch Fristen, ihr müßt erstmal ne Weile verheiratet sein, das JA muß eine gute Stiefkind-Stiefvater-Bindung feststellen und es dürfte kaum ghen nur 2 von 3 Geschwistern zu adoptieren. Alles in allem  dürften da 3-4 Jahre Minimum vergehen bis du dir überhaupt Gedanken, um die Finanzierunng des Ganzen machen mußt. Oder auch nicht, da dann ja schon wieder ein paar Kinder volljährig und vielleicht selbständig sind.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:50
(@singlepapi)
Schon was gesagt Registriert

Die Adoptin der Mädchen wäre aus dem Grund, weil die Mädchen auf keinen Fall, zu ihrem Vater wollen, wenn ihrer Mutter-meiner Frau- dann was zustoßen würde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

Wenn Du (unbereinigt?) 2670€ Netto im Jahresdurchschnitt hast und 3 Kindern zu UH verpflichtet bist,

wieso 3?
Ich zähle auch ohne Adoption 5 Berechtigte.
4 eigene Kinder und eine Frau, die sich zur Zeit nicht selbst unterhält.
Also DT1.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

im Alter von 18 (Azubi 630 Euro Netto)

Ich denke mit 630 € netto ist der 18-jährige nicht mehr berechtigt, also 3 Kinder

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 19:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok 3 Kinder und ne Frau.
Also 4!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 20:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Kinder der Frau sind 7, 8 und 13 Jahre alt. Warum soll ihr nicht zugemutet werden können, für sich selber zu sorgen? Und geheiratet soll im August werden, die Forderung des gegn. RA liegen aber bereits jetzt vor. Und derzeit sehe ich nur 3 UH-berechtigte Kinder. Darum muss sofort reagiert werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 20:07




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Adoptin der Mädchen wäre aus dem Grund, weil die Mädchen auf keinen Fall, zu ihrem Vater wollen, wenn ihrer Mutter-meiner Frau- dann was zustoßen würde

Ich finde es ziemlich heftig, wegen dieser Befindlichkeit auf den Staat zu schimpfen - so schlecht er in vielerlei Hinsicht auch ist.

Mich würden hier zunächst die Gründe interessieren und bin mir sicher, die Diskussion schwenkt in eine ganz andere Richtung um.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 20:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei diese Diskussion dann für die nächsten Jahre eher akademischer Art ist. Bis so eine Adoption durch ist haben sich die Unterhaltsverhältnisse sicherlich geändert. Z.B: könnte dann das älteste Stiefkind bereits in Ausbildung sein. Von daher macht es wohl kaum Sinn sich um Sozialleistungen, die man evtl. irgendwann mal brauchen könnte, Gedanken zu machen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 20:21