Mahlzeit
Ich möchte kurz mal meine Situation schildern und drauf hoffen, dass hier jemand ist, der sich mit Sonderfällen auskennt.
Also erst mal zur Basissituation
Ich bin geschieden und habe aus erster Ehe eine Tochter (GebJahr 1998)
Ich bin in der Zwischenzeit wieder verheiratet und habe mit meiner "neuen" Frau einen gemeinsamen Sohn (GebJahr 2003).
Nun fordert meine Exfrau höheren Kindesunterhalt. Düsseldorfer Tabelle hat sich geändert usw usw.
Naja auf jeden Fall bin ich als Soldat derzeit in Polen stationiert und beziehe aufgrund der Auslandsverwendung Auslandszulangen.
Meine Frage nun;
Sind diese Zulagen voll anrechenbar oder nur teilweise?
Denn sie sind ja für die höheren Aufwendungen der FAMILIE im Gastgeberland. Wenn ich z.B. alleine hier in Polen wäre, wäre meine Zulage deutlcih geringer.
Weiterhin beziehe ich gem. Bundesbesoldungsgesetz einen Auslandskinderzuschlag. Wird der bei der Unterhaltsberechnung für mein erstes Kind berücksichtig?
Ist ja quasie Kindergeld.
weiterhin stehen auf meiner Gehaltsmitteilung über 400 Euro Mietzuschuss mit drauf, denn für NATO angehörige sind die Mieten hier in Polen unverschämt hoch. Somit wird das bezuschusst. Muss das auch eingerechnet werden ?
Ach ja, noch mal was grundsätzliches.
Wo ist der Gerichtsstand bei KU Verhandlungen?
Meines Wissens nach dort, wo das minderjährige KIND lebt.
Meine Anwältin (von der ich immer enttäuschter bin) sagt nämlich der Gerichtsstand wäre hier in Polen. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Gruss aus Szczecin
Fuxa
Hallo Fuxa,
beim statistischen Bundesamt findest du in der Reihe 17 Reihe 10 eine Hilfe (Internationaler Vergleich der Preise für die Lebenshaltung FS 17 R 10): Versuche es mal hier: http://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,sfgsuchergebnis.csp&pagenr=50
Der dürfte für Polen aber bitter sein.
Trotzdem kannst Du versuchen, deine erhöhten Ausgaben den erhöhten Einnahmen entgegenzustellen. Mach Dich aber auf eine nette Kürzungsarie gefasst, wenn Du alles nicht haarklein nachweisen und sachlich begründen kannst. Ich habe das auch durch und mich dabei gewundert, weil bei mir z.B. Wohnsteuer von ca. 1000 Euro pro Jahr ausser acht gelassen wurde.
Versuchen kannst Du dann auch noch was mit den Umgangskosten (ich hoffe ja, dass Du das Kind siehst). Die können nämlich nicht auf der einen Seite versuchen Gewinne aus Auslandsaufenthalten abzuschöpfen und beim Umgang den Wegzug bestrafen. Zumal Du ja nicht entschieden hast, sondern befohlen wurdest, kann man dir da auch keinen Strick draus drehen.
Naja. Dann zum Gerichtsstrand. Der ist bei allen Familienangelegenheiten dort, wo das Kind ist. Also entweder der Wohnort oder Du kannst auch Berlin (ich glaube Tempelhof) verlangen.
Kannst Du denn nicht mal mit der KM reden? Je nach dem, was gezahlt wird, hat sie ja auch Recht: Ich kann mir aber auch vorstellen, dass vielleicht falscher Neid eine Rolle spielen. Die zahlen sehen aus Deutschland ja so schön aus.
Gruss,
Michael
Mahlzeit
Schönes Ding.
Also das mit den erhöhten Kosten für den Umgang hab ich schon mehrfach versucht weil ich immer recht weit weg gewohnt hab.
Das hat NIE geklappt.
Aber was zum Geier soll ich mit der Tabelle vom statistischen Bundesamt? Ich meine, ich bekomm die Zulage ja so oder so. Ist im Bundesbesoldungsgesetz so festgeschrieben.
Und ich kann meine Hohe Miete nur anhand des Mietvertrages nachweisen und das wars.
Ich meine, versteh mich nicht falsch, meine Ex soll ja auch ein Stück mehr haben fürs Kind. Kein Ding, aber doch nicht bitte alles.
Meine neue Familie und ich wollen ja auch ein wenig was von dem Geld über behalten!
Und von der Auslandskinderzulage weisst Du nix?
Hätte ja sein können.
Aber trotzdem erst mal Danke!
Hey Fuxa,
wat iss los mit Dir? Ich will Dir eigentlich nur helfen.
Ich habe/hatte ein ähnliches Problem wie Du. Nur bin ich nicht in Polen, sondern in Frankreich und auch nicht beim Barras (gott sei Dank, ich bin auch so ein Verweigerer, ein Weichei eben), sondern in der Industrie.
Und ich habe die Verhandlung schon hinter mir. Meine Umgangskosten wurden angerechnet, obwohl ICH weggegangen bin und mir hat das stBA auch weitergeholfen.
Hmm. Hast Du Skype? Sollen wir uns mal im Chat treffen? Meld dich einfach mal per PN bei mir.
So, und jetzt sach nich immer um 6:20 Mahlzeit, sondern Moin, oder was und komm runter.
Alles Gute,
Michael
Moin ist auch gut. *fg*
War nicht böse gemeint oder so.
Find die Tips ja voll gut. Kann nur die Brücke nicht recht schlagen ?
Was kann man mit den Tabellen vom stBA anfagen ?
Ist das Erste was ich höre!
Und wie gesagt, mit den Kosten für den Umgang hab ich schon ein paar Bauchlandungen hinter mir.
Mahlzeit und Gruss aus Stettin
Fuxa
Hi Fuxa,
auch ich habe das hinter mir.
Folgende Sachen fallen mir spontan ein ( Meine Akte liegt zu hause und ich bin im Buero )
Also der Mietzuschuss ist zweckgebunden und darf nicht angerechnet werden.
Das Auslandskindergeld wird fuer dein Kind, welches bei dir im Ausland lebt gezahlt und darf ebenfalls nicht angerechnet werden.
Bei deinem Auslandszuschlag muss du versuchen so viel zusaetzliche Ausgaben zu sammeln wie es nur geht.
Z.B.
Das lesen einer oder mehrere Deutscher Tageszeitungen kostst pro Tag bestimmt 50 bis 70 cents mehr als in Deutschland. Schau mal auf der Preisliste der Zeitungen, dort stehen die Auslandspreise. Das macht bei 2 Zeitungen schon mal so um die 30 Euro Mehrkosten. Dann faehst du doch sicherlich mit deiner Familie ein bis 2 mal nach Deutschland um kulturelle Veranstaltungen zu besuchen ( Kino, Konzert, Theater ) das sind wieder 200 Euro pro Monat. Ach ja und deine Verwanten, wie auch dein Kind in Deutschland moechtest du auch sehen. Das sind wieder Mehrkosten. Telefon nicht vergessen. Internet u.s.w.
Auch das der Dienst im Internationalen Bereich Mehrkosten beinhaltet kannst du angeben wie z.b. Abschiedsgeschenke und dienstliche Essen. Insgesamt ca. 100 Euro mehrbelastung fuer dich 🙂
Eigentlich muss du mal ne aufstellung machen und alles zusammen ziehen und wenn am Ende 200 Euro von dem Auslandszuschlag mit angerechnet werden ist das doch ok. Oder??
Ich hoffe das hilft ein wenig. 😎
Der
Eagle
Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat
Das macht mir mut.
Hast Du denn auch ein Urteil oder so was für mich, wo das mit den zweckgebundenen Zulagen drin steht?
Oder vielleicht ein Gesetzestext? Denn ich bekomm hier über 440 Euro Mietzuschuss.
Das macht in der Düsseldorfer Tabelle ne ganze Einkommensklasse aus.
Wenn man das rausrechnen könnte wäre das schon sehr hilfreich.
Wenn Du etwas hast, wo ich nachlesen kann, dass ich eine höhere Belastung hab, wäre das auch geil. Denn es ist in der Tat so, dass meine Verwandten alle über 600 km von uns entfernt wohnen und es jedes Mal mit erheblichen Kosten verbunden ist.