Hallo bin heute das erste Mal hier!
Kurz zu meiner Person. Bin 39 habe einen 13jährigen Sohn aus vorheriger Beziehung(nicht Ehe), bin seit 3 Jahren mit meinem Mann, Vater zweier Kinder 6+11 Jahre verheiratet. Die Kinder leben bei der Exfrau. Bin selbst 3/4 berustätig , verdiene 1100 Euro netto.
Haben nun wieder eine Neuberechnung des KU erhalten. Demnach muß mein Mann für die 6-jährige Tochter monatlich 257 Euro und für die 11-jährige Tochter ab Dezember 07-(Erreichung des 12 .Lebensjahres) 312 Euro zahlen.
Grundlage ist dabei (nach Abgabe der Gehaltsabrechnungen meines Mannes) die Einkommensgruppe 4, was ein Einkommen von 1700-1900 Euro zu Grunde legt.
Mein Mann arbeitet in Schichtbetrieb und sein Nettoeinkommen liegt zwischen 1500-1700 Euro netto. Die Schwankungen
kommen durch die Schichtzulagen,Sonderzulage von 90 Euro für meinen Sohn im Haushalt mitlebende Person monatlich,sowie Erschwerniszuschlagen zu Stande.
Sein Bruttoeinkommen liegt ohne diese Zuschläge monatlich bei BRUTTO 2060 Euro.Nun meine Frage dürfen diese Zulagen angerechnet werden, wie auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Leider sagt uns jeder etwas anderes und ich wäre über Hilfe wirklich dankbar.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß auch ich als Zweitfrau schon sämtlichste Quereleien mit der Exfrau hinter mir habe und langsam einfach nicht mehr weiter weiß. Ich verstehe nicht, warum wir bzw.die Großeltern die Kinder einkleiden müssen, von uns erwartet wird, daß wir einen Urlaub mit 5 Personen finanzieren können, während sie sagt, sie hätte die Nerven dafür nicht. Ich verstehe nicht warum wir so oft , wie nur möglich die Kinder nehmen sollen,damit sie sich täglich erholen kann (arbeitet täglich bis 13 Uhr), aber einer Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts niemals zustimmen würde. Kosten unsererseits und eine indirekte Hinzunahme meines Gehaltes interessieren sie nicht. Im Gegenteil. Ich bin auch Mutter und kann das alles nicht verstehen.
Empfinde nun diese Neuberechnung nur noch als Strafe für mich und für uns. Ich sehe nur eine Person der es dadurch besser geht und nicht die, für die es bestimmt ist.
Ich wäre wirklich sehr froh, über jede art von Hilfe, zumal wir nun beim JA erscheinen sollen zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung.
;( Danke Surayana
Hi surayana und herzlich willkommen hier,
die Zahlbeträge, die Du hier nennst entsprchen m.M. nach den Mindestsätzen, da gäbe es mit Niedrigerstufungen an den Beträgen eh nicht viel zu rütteln. Das würde nur eine andere Anrechn ung des KiGe bedeuten, was sich auf den Zahlbetrag aber nicht auswirkt. Das für das ältere Kind jetzt die nächste Stufe erreicht ist ist auch nichts besonderes, insofern kann ich Deine Aufregung nur zum Teil verstehen.
Es gibt hier immer wieder Diskussionen darüber, ob Ku und in welcher Höhe er gerchtfertigt ist und dass er den eigentlichen Empfängern- den Kindern ja gar nicht zugute kommt. Ich will da nicht näher drauf eingehen, nur soviel- egal, wofür das Geld ausgegeben wird und wem es zugute kommt- das sind nunmal die Sätze, sich drüber aufregen hilft wenig und insofern zahlt das und gut ist.
Allerdings: Zur Einstufung: Hat das JA Werbungskosten und andere abzugsfähige Posten berücksichtigt?
Dein Post hört sich so an, als wenn Dein Männe im öffentlichen Dienst arbeitet- sollte das so sein, stehen ihm 3 Kinderzulagen zu. Allerdings werden bei KU alle Zulagen- auch die für Dein Kind - angerechnet.
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Auch vielen Dank für den Tip mit den Zulagen, werden uns da mal schlau machen. Ja mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst (wie auch seine Ex-Frau)
Ich weiß, daß immer viel gejammert wird, wem letztendlich das Geld zugute kommt und auch weiß ich, daß wir zahlen müssen, wie auch werden, so wie wir es immer tun, nur zermürbt es eben doch, daß es in allem nie genug ist, egal in welchem Punkt und eine gewisse Ohnmacht, macht sich eben breit.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe :blumen:
Ja mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst (wie auch seine Ex-Frau)
🙂 Volltreffer!!! (Für mein Ego :wink:)
Also, dann bin ich mir nicht sicher, ob KM die Zualagen für sich alleine beanspruchen kann oder ob die hälftig geteilt werden. Macht Euch da mal schlau, denn ab dem dritten Kind (das es bei Euch ja gibt) gibts statt 90€ schon ich glaube 230€... das macht sich bemerkbar.
Den Familienzuschlag Stufe I bekommt er?
*edit*: hat er Heilfürsorge oder bekommt er Beihilfe und wenn ja - wieviel? Der daraus resultierende KV- Beitrag muss nämlich vom Einkommen abgezogen werden, da abzugsfähig.
Laut der neuen DDT müßte für das 6-jährige Kind ein Zahlbetrag von 254 € sein.
Da beides aber auch die Mindestsätze sind dürfte daran kaum ein Weg vorbeiführen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Erst einmal viiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeelen Dank an alle!
Also wegen den Zulagen müssen wir uns erst einmal schlau machen, aber Danke für den Tip.
Heilfürsorge/Beihilfe bekommt er nicht. Familienzuschlag muß ich ihn fragen.
Mehrere Kollegen meines Mannes haben ihm erklärt, dass Zuschläge(Nachtschicht, Erschwernis etc.)nicht mit einberechnet werden dürfen. Wenn das so wäre, würde der KU den Selbstbehalt unterschreiten, aber niemand der Kollegen weiß, wo man das nachlesen kann.Auf dem Bescheid des JA steht nur, daß er in Stufe 4 gerutscht ist. Hm vieleicht liegen wir ja auch falsch, aber woher wissen wir das??
Vielen Dank für Eure Geduld und Hilfe
Erst einmal viiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeelen Dank an alle!
Büdde- gern geschehen 🙂
Heilfürsorge/Beihilfe bekommt er nicht.
Sondern? Angestellter? Gesetzl. krankenversichert?
Mehrere Kollegen meines Mannes haben ihm erklärt, dass Zuschläge(Nachtschicht, Erschwernis etc.)nicht mit einberechnet werden dürfen.
Ja ja, die lieben Kollegen,.... ´türlich werden die miteingerechnet, wenn sie regelmässig anfallen. Und das tun sie in der Regel bei Schichtdienst. 😉
aber niemand der Kollegen weiß, wo man das nachlesen kann
sach ich doch... guckst Du <hier>, das sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Such Dir "Euer" OLG raus und dann viel spass beim Lesen. Druck doch mal aus und mach ´n paar Kopien für die lieben Kollegen- zum nachlesen :rofl2:
Der HHJung