Sonderkosten bei Ma...
 
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Sonderkosten bei Mangefallberechnung

 
(@withoutmykids)
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Hallo,

heute mal wieder mit einem Problem. Mein LG zahlt aufgrund der Mangefallrechnung 330,00 € Unterhalt für seine zwei Kinder, dazu 170,00 € Schuldentilgung für den gemeinsamen Kredit von ihm und seiner Ex. Liegt damit so knapp bei den 900,00 € Selbstbehalt (je nach Monat mal mehr mal weniger). Jetzt hat Ex eine Aufstellung an Sonderkosten geschickt, also so was wie Hortkosten, Krippenkosten, Sportvereinskosten, Klassenfahrt.

Ex will jetzt bis nächste Woche den Betrag von sage und schreibe 160,00 € auf ihrem Konto sehen und ab Juli jeden Monat  knapp 40,00 €.

Was sollen wir tun? Müssen wir das zahlen? Ich dachte immer weniger wie Selbstbehalt und dann müssen Sonderkosten nicht getragen werden. Gibts da irgendeinen schlauen Paragraphen? Für uns sind beide Beträge nicht zahlbar. Denn wir müssen immer sehr knapp rechnen und es bleibt meist doch am Monatsende ein minus über.

Gruß von einer mal wieder wütenden
withoutmykids

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 09:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was die Ex will und was sie bekommt, sind zwei verschieden Dinge.

Eine Liste über Entscheidungen, was zum Sonderbedarf zählt und was nicht, findest du >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 10:23
(@withoutmykids)
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Danke für die Liste, mir stellt sich aber die Frage, muss mein LG das auch zahlen, wenn er eh schon am Selbstbehalt knaubelt?

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 10:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, muss er nicht. Wovon auch?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 11:12
(@withoutmykids)
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Hallo eskima,

gibts dazu irgendein Gesetzestext? Kann Ex das dann als Schulden auflaufen lassen, sodass er das dann irgendwann nachzahlen muß?

Gruß withoutmykids

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

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Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 11:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wmk,

Kann Ex das dann als Schulden auflaufen lassen, sodass er das dann irgendwann nachzahlen muß?

Damit es als Schulden auflaufen könnte müßte ja erstmal etwas rechtlich bindendes existieren. Solange er ihr nicht einen Wisch unterschreibt in dem steht: Ich xy übernehme diese und jene Kosten oder sie ein Gerichtsurteil erwirkt das ihn zu Übernahme anteiliger Sonderkosten (wobei das auch nicht generell sein würde, sondern für jeden Punbkt einzeln) können keine Schulden auflaufen, weil er schlicht und einfach keine hat.

Also darf er auf keinen Fall niemal nicht etwas freiwillig unterschreiben (auch nicht wenn ein JA ihn darum bittet). Eine Klage kann er wohl getrost abwarten, da auch ein Richter nicht an seinem SB so einfach vorbeikommt. Du kannst mal suchen, es existieren einige Urteile deren Tenor es ist, das Sonderbeadrf dann beim Vater nicht eingefordert werden kann, wenn dieser ein Mangelfall ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.06.2008 11:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Sonderbeadrf dann beim Vater nicht eingefordert werden kann, wenn dieser ein Mangelfall ist.

Auf der anderen Seite wird aber auch gesagt, dass es nur Sonderbedarf gibt, wenn die Kinder weniger als den Mindestsatz bekommen, da man dafür ja sonst ansparen könnte.

Wenn die Kinder Mangelfall sind muss er zahlen, wenn er unter SB ist aber nicht.  :knockout: :knockout: :knockout:

So als wenn das eine ohne das andere existieren könnte.
Einfache Regel: Mehr Geld für Alle!

Also wie immer im Fam. U*recht: Totaler Murks und nix, woran man sich halten kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.06.2008 11:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

das ganze ist sogar noch viel blöder.

Meist (man kann ja hier nie sagen generell) wurde gesagt:

Ab Stufe 6 (ehemals 135%) fällt kein Sonderbedarf an, da vom laufenden KU angespart werden kann.

Stufe 1-5 kann Sonderbedarf anfallen.

Bei Mangelfall ist es ja so, das dem Vater eh nur 900 € bleiben udn er Sonderzahlungen schlicht und einfach nicht leisten kann.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.06.2008 12:04
(@withoutmykids)
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Danke für eure Antworten. Es ist wie vieles im Umgangs-/Unterhalts-/Familienrecht sehr schwammig zu beurteilen. Nun dann werden wir mal wieder der Anwältin den Schachzug (kontrolliert) überlassen. Habe besagte Email samt Anhängen mal weitergeleitet.

Diese Frau (Ex) denkt auch wir haben im Lotto gewonnen.  :gunman:

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

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Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 12:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Frau (Ex) denkt auch wir haben im Lotto gewonnen.  :gunman:

Sei froh das sie das nicht wirklich denkt  😉

Was meinst du was sie dann fordern würde...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 12:08




(@withoutmykids)
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Sei froh das sie das nicht wirklich denkt  😉

Was meinst du was sie dann fordern würde...

Tina

Du mit nem Lottogewinn, würde nicht mehr sie fordern, sondern mein LG, das kannst du mir glauben.

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

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Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 12:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

ich hab grad mal ein wenig gegoogelt. Es gibt ein Urteil (Hamm), dass Sonderbedarf im Mangelfall gezahlt werden muss, wenn zwar der Verdienst nicht ausreicht um den vollen Unterhalt zu zahlen, aber der Vater Vermögen besitzt.

Gib bei Google einfach mal Mangelfall und Sonderbedarf ein.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 12.06.2008 12:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

.., aber der Vater Vermögen besitzt.

Mensch Eskima, dass mit dem Lottogewinn war doch ein Scherz. 😉

Sehe es auch so - am kl. SB ist schwer vorbeizukommen. Was aber auch schon getan wurde: wenn der UH-Zahler in einer neuen Ehe oder LG lebt ihm unter diesen verschärften Bedingungen eine Haushaltsersparnis oder gar Taschengeld zuzusprechen, was wiederum den kl. SB senkt. Aber das kann nur ein Gericht. Andere Stellen sind schlichtweg inkompetent. Also nichts zusagen, unterschreiben etc. sondern höchstens darauf hinweisen, dass keine Leistungsfähigkeit vorliegt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 13:48
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oldie,

wie, kein Lottogewinn? Schade aber auch  :rofl2:

Ich hab mich eigentlich darüber gewundert, dass jemand mit Vermögen trotzdem Mangelfall sein kann, das klang für mich unlogisch.

Wenn der SB gedrückt wird durch fiktive Einkommenanrechnung, Haushaltsersparnis oder sonstige Spitzfindigkeiten, dann wird aber in erster Linie der reguläre KU erhöht und nicht der Sonder- oder Mehrbedarf.

Im Fall von withoutmykids ist die letzte KU-Verhandlung doch grad erst durch, da würde ich mir gar keine Sorgen machen. Die Ex wird schon bekommen, was ihr zusteht  😉

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 13:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

und da sehe ich gerade noch was:

Ex will jetzt bis nächste Woche den Betrag von sage und schreibe 160,00 € auf ihrem Konto sehen und ab Juli jeden Monat  knapp 40,00 €.

Der Charakter von Sonderbedarf liegt gerade darin, dass er eben nicht regelmäßig auftritt, sonst nennt es sich Mehrbedarf. Also das mit 40 Euro/Monat erledigt sich damit von selbst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 14:33