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Sonderbedarf zu lasten Unterhalt der Geschwister

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(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

Wie genau der Betrag von Euro 2492,78 zustande kommt erschliesst sich meiner auch nicht.

Das JA kommt auf folgende Zahlen:
Jahreseinkommen: 57`500,40 chf
Steuerabgaben: 11`429,00 chf (Stimmt nicht, sind nachgewiesen 12`090,00 chf)
Gemeindesteuer / Feuerwehrabgabe 400,00 chf
Krankenkasse: 4`938,00 chf

Unterhaltsrelevantes Einkommen = 3`394,42 chf
Kaufkraftparität = 2`492,78 euro

& dies soll direkt das Unterhaltsrelevante Nettoeinkommen sein.

Zu leistende Unterhalt Kind 2 = 377,00 euro
Kind 3 = 374,00 euro

Mehr Angaben habe ich nicht im Brief....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2013 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da stimmt ja gar nichts dran.
Ist ja auch kein Wunder. Es stammt vom JA.  :knockout:

Also erstmal gehört davon noch die Rente abgezogen.
Entweder in Höhe der Schweizer RV oder in Form von pauschal 24% vom Brutto.

Und zumindest die deutschen Standardsätze für AV und PV würde ich auch abziehen.

Auch dann, wenn es so etwas in der Schweiz nicht geben sollte, so muss er dieses Geld ja in anderer Form zurücklegen.

KV kommt mir mit unter 10% auch sehr niedrig vor.

Und das, was da als "Kaufkraftparität" hingestellt wird, ist ja wohl eher der Wechselkurs.
Und wenn nicht, wo ist dann dieser?

Wenn man von den oben genannten 57.500,- CHF Steuern und KV in Höhe von 17.000,- abzieht bleiben 40.000,-

Außerdem 24% von 57.500,- sind 13.800,- bleiben also 26.200,-CHF.

Ich kenne zwar den aktuellen Kaufkraftindex nicht, rechne aber immer grob, dass die Kaufkraft eines CHF in der Schweiz etwa 0,50 € entspricht.

Danach würde sein Einkommen nur etwa 1.000,- € entsprechen.

Was aber eigentlich auch nicht hin kommen kann.
Wovon lebt er denn mit seinem Kind wenn er noch Unterhalt bezahlt?

Irgendetwas stimmt da noch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 23:16
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Also erstmal gehört davon noch die Rente abgezogen.
Entweder in Höhe der Schweizer RV oder in Form von pauschal 24% vom Brutto.

Das JA hat beim Jahreseinkommen bereits das Netto Gehalt genommen. Das stimmt so auch gemäss Gehaltsbescheinigungen.

Krankenversicherung stimmt auch, jedoch wird von der Krankenkassen nicht alles abgedeckt und es gibt einen Selbstbehalt von 600 chf sowie belegte Zahnarztrechnungen welche das JA auch nicht mit berücksichtigen will mit dem Verweis, dass dies in der Kaufkraftparität bereits eingeschlossen sei.

Und das, was da als "Kaufkraftparität" hingestellt wird, ist ja wohl eher der Wechselkurs.

Vom devisenmarkt Schweiz wurde der "faire" Wechselkurs vom JA verwendet, welcher aussagen soll, dass dieser "faire" Wechselkurs am 30.06.2013 bei 1.3617 lag. Mit diesem wurde gerechnet. Eine Kaufkraftanpassung wurde weiter nicht vorgenommen.
Gemäss OECD beträgt der Indikator in Deutschland im Jahr 2012 / 0.789 und in der Schweiz 1.39.
http://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=PPPGDP#

Die Steuern betrugen für das Jahr 2012 chf 12`566.15. Dies wurde dem JA belegt.
Beim JA wurde eine fiktive Steuerbelastung von chf 11`429.00 angenommen. Wie die darauf kommen? Keine Ahnung!

KV hat beim JA jetzt erstmal eine genaue Berechnung dessen verlangt, was die ihmund vorgelegt haben.
Mehr als der Mindestunterhalt von 100% welcher er bereits seit 2 Jahren Tituliert hat, dürfte meines Erachtens für das JA nicht drin liegen...

Ach ja, KV wurde vom JA gedroht, dass Kind 1 welches bei Ihm lebt, und wo er von der KM keinen Unterhalt erhält, aus der Berechnung rausfliegt, sollte nicht die 2 Stufe der DDT erreicht werden. Das ist ein witziger Haufen da weit oben im Norden auf dem JA  :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2013 10:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Engelherz,

aussagen soll, dass dieser "faire" Wechselkurs am 30.06.2013 bei 1.3617 lag.

Den möge man Euch in der Tat mal erklären.

Gemäss OECD beträgt der Indikator in Deutschland im Jahr 2012 / 0.789 und in der Schweiz 1.39.

Wie genau der OECD rechnet, weiss ich nicht ... denke aber mit dem Vergleich des Preisniveaus (Comparative Price Levels) liesse sich eher argumentieren (das wären 140:100).
Bei einem Wechselkurs von ~ 1,21 entspräche dieses einem "fairen Wechselkurs" von 1,694 ...

... und wenn dem JA das OECD-Zahlenwerk zu international ist, dann kann man auch die Zahlen von Eurostat nehmen:
Bei der Kaufkraftparität 2012 ergibt sich dort für D - 102,0 und CH - 158,3 ... der "faire Wechselkurs" läge somit bei 1,8778.

Lasst sie mal erklären, ich würde davon ausgehen, dass der Dame kein aktuelles Zahlenwerk vorliegt (sprich: die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen paar Jahre am JA vorüber gegangen ist).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 11:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach ja, KV wurde vom JA gedroht, dass Kind 1 welches bei Ihm lebt, und wo er von der KM keinen Unterhalt erhält, aus der Berechnung rausfliegt, sollte nicht die 2 Stufe der DDT erreicht werden. Das ist ein witziger Haufen da weit oben im Norden auf dem JA  :puzz:

Mit diesen Sockenpuppen würde ich überhaupt nicht mehr diskutieren, sondern den diktieren, was er zu titulieren gedenkt.

Nichts anderes.
Und wenn ihnen das nicht passt sollen sie klagen.
Dann sollen sie mal dem Richter erklären, aus welchem Pixibuch sie ihre Weisheiten beziehen.

Er sollte aber schon mal den tatsächlichen Kaufkraftindex, möglichst nahe am Stichtag beweisbar festhalten, damit er den auch dem Gericht vorlegen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 11:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Engelherz,

die von @United verlinkte Tabelle ist sicher schon recht aussagekräftig (wenn man in der Lage ist, sie zu verstehen und wenn man unterscheiden kann zwischen Wechselkursen und Kaufkraftparität, was nicht bei jedem kleinen Beamten der Fall sein wird). Auch die Informationen der OECD sind recht hilfreich.

In der Tat ist speziell die Kaufkraftparität zwischen dem Euro-Raum und den Schweizer Nachbarn in den vergangenen Jahren aus dem Ruder gelaufen, weil sich im Umfeld der Euro-Krise zahlreiche Investoren auf den Schweizer Franken gestürzt haben und dieser dadurch so teuer wurde, dass er mit entsprechenden Devisenkäufen gestützt werden musste. Dass ein kleiner Behördenmitarbeiter diese Zusammenhänge richtig versteht, ist allerdings eher unwahrscheinlich; dort kommt eher an "wohnt in der Schweiz wie der Vettel und der Schumi, verdient sich dumm und dämlich und zahlt wenig Steuern und hat deshalb viel im Portemonnaie".

Es ist unsinnig, sich mit so jemandem abzusabbeln; da kann man nur sagen "ich tituliere und bezahle freiwillig XYZ, und wenn Euch das zu wenig ist, müsst Ihr mich eben verklagen". Denn was ein solches grenzüberschreitendes Verfahren für eine Mehrarbeit ist, wissen die Behördenmitarbeiter sehr genau. Gut möglich, dass sie sich diesen Stress nicht freiwillig antun. Aber wie gesagt: Es ist die Aufgabe Deines Mannes, zu erklären: "An diesem Punkt ist die Diskussion beendet!"

Unabhängig davon sehe ich die Schadensübernahme für den Grossen allerdings so wenig als unterhaltsmindernd wie eine Auto- oder Hausreparatur: Das ist Privatvergnügen, das man sich leisten können muss. Auch ohne die grenzüberschreitende Problematik würde Dein Mann bei einer gerichtlichen Klärung gesagt bekommen, dass der Bockmist, den eines der Kinder baut, nicht zu Lasten der anderen Kinder gehen kann.

Grüssles
Martin

***edit - PS: @Beppo war schneller

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2013 11:52
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