Sonderbedarf Zahnsp...
 
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Sonderbedarf Zahnspange

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 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
nun brauche ich auch mal dringend einen Rat von Euch.
Mein Sohn ist bei meinem geschiedenen Mann krankenversichert. Da mein Sohn nun eine Zahnspange braucht und die Krankenkasse im Moment nur 80 % der Kosten bezahlt, hat mein Ex nun eine Rechnung vom Zahnarzt über die restl. 20% erhalten.
Mein Ex will nun daß ich davon die Hälfte übernehme, obwohl er nach Abschluss der Behandlung die gesamten 20% von der Krankenkasse erstattet bekommt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass er mir dann freiwillig meinen gezahlten Anteil wieder zurück erstattet, möchte ich nun wissen, bin ich verpflichtet die Hälfte der 20 % vorläufiger Eigenanteil an ihn zu zahlen???

Danke für Eure Hilfe
Drea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 18:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Drea,

zunächst mal: Es ist Euer Sohn... Wenn man das erst mal verinnerlicht, geht manches leichter...

Ich gehe davon aus, dass Sohnemann seinen Haupt-Aufenthalt bei Dir hat. Das ist insofern wichtig, als diese 20-prozentige Kostenbeteiligung ja nur dem Interesse der Krankenversicherung dient, dass die Behandlung auch durchgezogen und nicht irgendwann abgebrochen wird. Und das kann in der Regel am ehesten derjenige gewährleisten, in dessen Einflussbereich sich das Kind mehrheitlich aufhält - also vermutlich Du.

Nachdem es sich bei diesem Eigenbehalt nicht um Beträge handelt, für die man einen Anwalt oder gar ein Gericht beschäftigen sollte, mach Deinem Ex doch einfach einen salomonischen Vorschlag: Du übernimmst die 20 Prozent komplett, sofern er Dir eine Abtretungserklärung des Zahnarztes/Kieferchirurgen unterschreibt, nach der dieser den Eigenbehalt nach Abschluss der Behandlung auch komplett an Dich überweist. Aus die Maus - und alle sind zufrieden.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 19:42
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

..daran habe ich auch schon gedacht aber macht da die Krankenkasse mit?? Ich wäre mit so einer Regelung
nur einverstanden wenn ich es schriftlich von der Krankenkasse habe, dass sie nach Beendigung und erfolgreichen
Behandlung die 20 % an mich ausbezahlt!! Da ich sonst nur wieder zum Anwalt rennen muss und er mir erst das Geld
zahlt ,kurz bevor es zur Klage kommt!! Und dazu bin ich diesmal nicht bereit ,auch ich lerne aus Fehlern 🙂
Trotzdem Danke für Deine Antwort!! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 20:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Drea,

..daran habe ich auch schon gedacht aber macht da die Krankenkasse mit??

Nachdem ich nicht "die Krankenkasse" bin: Was spricht dagegen, dort anzurufen, den Fall zu schildern und zu fragen?

So mache ich das jedenfalls immer, wenn ich was wissen möchte...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 20:10
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hallo Drea,

diese Problematik wurde hier schon mal diskutiert:

http://www.vatersein.de/forum-topic-3204.0.html

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 20:17
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

.....danke für den Link aber hier wird nur diskutiert was die Krankenkasse zahlt und ich habe mich ja bereits bei
der Krankenkasse erkundigt, sie erstattet die vollen 100 % an den Versicherungsnehmer. Zuerst die 80% und nach
erfolgreicher Behandlung noch mal die 20%. Aber ich werde, wenn mein Ex nicht bereit ist, für unseren Sohn die 20% vorzustrecken
bei der Krankenversicherung noch einmal nachfragen ob sie in diesem Fall dann auch mit mir abrechnen würde aber wenn ich ehrlich
bin, glaube ich nicht dass die Krankenkasse da mitmacht aber nen Versuch wär´s wert!! 😉
Danke und Gruß
Drea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 21:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Drea,

wenn die Kasse Dir schriftlich gibt, dass sie ausschliesslich mit dem Versicherungsnehmer - also Deinem Ex - abrechnen wird, ist doch auch alles in Butter: Dann wäre Deine hälftige Beteiligung nur ein zinsloser Kredit an Deinen Ex. Und da kannst Du ihm gegenüber ja argumentieren, dass er sich diese paar Kröten sicher nicht von Dir leihen muss, sondern sie - im Interesse Eures Sohnes doch ganz leicht allein vorstrecken kann...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 21:09
(@andreadd)
Registriert

Hallo Drea,

bei mir hat die Krankenkasse keinerlei Probleme gemacht, weil ich anhand meiner Kontoauszüge nachweisen konnte, dass ich bezahlt hatte.

LG
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 21:29
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

...das Problem ist ja, dass mein Ex die erste Rechnung, stolze 119,00 Euro 😉 bereits gezahlt hat und nun
von mir die Hälfte haben will!!! Und ich eben der Meinung bin, wenn ich das mache, sehe ich nie wieder auch nur einen Cent davon wieder. Eigentlich ist das Ganze ja lächerlich wir streiten uns um knappe 60 Euro und dabei hat er ein Netto Verdienst wovon andere nur träumen können!!!
Na ja, aber sonst würde es einem wohl zu gut gehen 🙂
Auf jeden Fall, Danke für Eure Antworten!!! Auch wenn ich jetzt nicht wirklich weiss was ich machen soll!!
Drea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 21:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Drea,

die Sachlage ist klar; er bekommt die 120 EUR ja von der Kasse wieder.

Wenn er zwischenzeitlich um den Zinsverlust (!) aus 60 EUR streiten möchte, lass ihn halt zum Anwalt gehen.

Mir wäre sowas die Luft nicht wert, die man zum Drüber-Diskutieren braucht...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 22:30




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo drea,

um das ganze problem etwas zu relativieren:

mein großer hat nämlich grad seine, über sage und schreibe 6 jahre dauernd,e behandlung erfolgreich abgeschlossen
(er war zu faul seine lose klammer regelmäßig zu tragen bzw. wir/ich zu inkonsequent, es ständig zu prüfen, woraufhin die behandlung zwei jahre unterbrochen wurde und dann mit einer festen weitergemacht wurde)

ich hab ca. 640,- von KK wiederbekommen und dafür insgesamt 46 (!) zahnarztrechnungen eingereicht

was ich damit sagen will ist folgendes, nur die erste rechnung war hoch,
alle weiteren rechnungen (im anstand von 2-3 monaten) denn ehre kleckerkram, mal 7,85 eus, 12,45 eus

ich kann mich brilles hinweis nur anschließen: von deinem engagement (und natürlich auch dem des kindes) hängt es ab, wie lange die behandlung dauert (und dein ex resp. du die kohle wieder bekommst)

... und sollte - aus welchen gründen auch immer - eure behandlung auch solange dauern, wie die unsere,
hast du über jahre hinweg wegen kleckerbeträgen eine dauerbaustelle

willst du das wirklich ?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 22:59
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

...klar will ich dass nicht wirklich. Ich habe wirklich keine Lust mich alle paar Monate wegen 4,50 € zu streiten. Und ich kann nicht verstehen, dass es wegen so wenig überhaupt zu Auseinandersetzungen kommen kann!! Er bekommt doch das Geld wieder und es ist doch selbstverständlich, dass ich darauf achte, dass die Behandlung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Dass das in meiner Verantwortung liegt ist mir sicherlich klar und dieser werde ich auch nachkommen!!  Aber muss man sich wirklich wegen Beträge streiten, die man zurück bekommt und die auch nicht sonderlich hoch sind und ihn sicherlich auch nicht in die Armut treiben?? 
Aber wer sagt mir jetzt die perfekte Lösung???  🙂 Die wird es wahrscheinlich nicht geben, denn wenn man sich streiten will, findet man immer was 😉
Werd jetzt ne Nacht drüber schlafen.
Drea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 00:39
(@Aniram)

Hallo Drea !

Ich hab so den Eindruck, er vertraut Dir nicht und Du vertraust
ihm nicht.

So einfach ist das auf den Punkt gebracht und ebenso traurig.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 00:47
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

Da hast du wohl Recht, traurig aber wahr...........
Aber wer vertraut noch seinem Ex-Partner?? Wenn Vertrauen und Achtung noch vorhanden gewesen wären, hätte man sich wahrscheinlich auch nicht scheiden lassen :(...............

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 01:00
(@Aniram)

Hallo Drea !

Ja vielleicht oder auch nicht.

Die Liebe kann verschwunden sein, aber muss dabei auch
gleichzeitig die Achtung und Vertrauen zum Teufel gehen ?

Du vertraust doch auch anderen Menschen ohne sie gleich-
zeitig lieben zu müssen. Das können Arbeitskollegen sein,
Nachbarn oder Verwandte.

Da hilft nur reden und ohne alte Sachen aufwärmen, irgendwo
bei Null anfangen, zumindest dort wo es die gemeinsame Ver-
antwortung für ein gemeinsames Kind betrifft.

Wäre es nicht zumindest den Versuch wert ?

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 01:07
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

......kann dich sehr gut verstehen, bis vor einem Jahr hätte ich wohl das Gleiche geschrieben  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 09:01
(@Harpyie)

Aber wer vertraut noch seinem Ex-Partner?? Wenn Vertrauen und Achtung noch vorhanden gewesen wären, hätte man sich wahrscheinlich auch nicht scheiden lassen :(...............

So ein Quatsch !

Wenn Achtung und Vertrauen ausreichen würden, eine Beziehung zu erhalten, wäre ich heute nicht geschieden!

@aniram
Die Liebe kann verschwunden sein, aber muss dabei auch
gleichzeitig die Achtung und Vertrauen zum Teufel gehen ?

Nein, müssen sie nicht. Waren aber in vielen Fällen wohl nie vorhanden....Achtung vom Partner, Achtung vor sich selbst. Respekt.

Meine Güte, hier geht es doch nicht um den Kauf einer Immobilie - hier geht es um relativ kleine Beträge. In Frauenwährung : 1 Paar Schuhe, Ohrringe, Klamotten oder der Besuch bei der Kosmetikerin.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 09:32
 Drea
(@drea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Harpyie,
da hast du wohl was falsch verstanden 😉 Hier geht es um ein paar Zigarettenschachteln, um zwei Motorradtankfüllungen, um ein Rasierwasser schließlich macht man(n) ja diesen Aufstand *lach* und wir wollen ja bei den Fakten bleiben 😉
Gruss Drea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 09:47
(@Harpyie)

Sorry Drea,

aber für solche Beträge zum RA rennen, ist daneben. Wahrscheinlich mit PKH, das zahlt die Allgemeinheit und der ganze Aufwand für 60 Euro ?

Klagen dieser Art dürften nicht mehr anhängig werden. Ich würde Euch nach Hause schicken, klärt das mal wie erwachsene Menschen und gebt euren Kindern ein Vorbild.

Dein Ex macht sich ebenso lächerlich wie Du, solltest Du wegen 60 Euro zum Anwalt rennen.

Oder musste er vorher so bluten, dass er sich selbst bei kleinen Beträgen auf stur stellt ? Provokation aus.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 10:50
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

die KK erstattet in der regel an den versicherten, das ist richtig. ich hatte damals auch die problematik der auszahlung, nur bei mir war es anderrum.

ich hatte als KM die kompletten beträge der behandlung alleine gezahlt. bei der auszahlung allerdings sagte mir die KK, wenn ich eine schriftliche bestätigung des KV einreiche, daß ich die beträge alleine gezahlt hätte und an mich zurückzuzahlen sind, werden sie auch an mich erstattet. also hab ich eine bescheinigung vorbereitet, welche der KV mir unterschrieb, ein anschreiben an die KK gemacht und bekam den Betrag auch ohne probleme zurücküberwiesen.

ich weiß ja nicht welche KK dein EX hat, aber frag doch da noch mal explizit nach. bei uns waren damals die 3 großen, grünen buchstaben.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 11:05




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