Sonderbedarf Rechnu...
 
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Sonderbedarf Rechnung vom Heilpraktiker

 
(@boireannach)
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Hallo alle zusammen,
ja der liebe Sonderbedarf... mal wieder....
hab mich durch das Forum durch gekämpft jedoch nichts gefunden.
Also hier bin ich ein Neuer in der Runde.
Habe 2 Kids 7 und 11 Jahre die mich regelmäßig besuchen.  🙂
Mein ältester ist Asthma krank. Dies bezüglich war meine Ex mit ihm bei einem Heilpraktiker. Die stolze Rechnung von ca. 450€ soll ich jetzt laut ihrem Anwalt hälftig mit tragen.
Ist das auch Sonderbedarf ist denn nun meine Frage.
Die Behandlung hat sie nach einer Zeit wieder abgebrochen da sie der Meinung war es würde nix bringen. Gewußt hatte ich von dem ganzen allerdings nicht. Irgendwann erzählte sie mir das mal so nebenbei. Wir haben beide das Sorgerecht. Sie hätte mich davon unterrichten müssen.
Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen. Weiß nicht mehr weiter. Anwälte sind teuer und geht finanziell gar nicht mehr bei mir.
Danke schon mal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 21:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi boireannach,

da ihr GSR habt und du dieser Behandlung nicht zugestimmt hast, würde ich nett und bestimmt antworten, das es für dich keinen Grund gibt für die Rechnung aufzukommen. Als Gründe würde ich nennen: Die Behandlung wurde abgebrochen, es wurde von dir keine Zustimmung gegeben (die aber bei GSR hätte erbeten werden müssen), du hast den Arzt nicht beauftragt.

Ein Sonderbedarf ist nicht erkennbar, da Asthma durchaus durch die Schulemedizin gut und erfolgreich behandelbar ist.

Ich persönlich würde allerdings auch mal höflich beim Arzt nachfragen, warum er ohne dein Einverständnis eure Kinder behandelt und er möge dich das nächstemal informieren.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 21:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Boireannach,

auch bei dieser Form des "Sonderbedarfs" gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Das gilt gleich doppelt für fragwürdige Methoden; genausogut hätte Deine Ex Euren Sohn zu einem Druiden in den Wald schleppen können.

Anwälte erzählen viel, wenn der Tag lang ist; dafür werden sie bezahlt. Lass ihn reden. Vielleicht ist das Ganze Deiner Ex zumindest eine Lehre, solche Fragen künftig VORHER mit Dir zu klären. Ich persönlich würde jedenfalls keinen Cent davon bezahlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 21:37
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

hey supi ihr seid echt fix im Antworten....    😉
ja genauso dachte ich eben auch. Nur kam er (Anwalt) mit nem Urteil vom OLG Schleswig Holstein vom 08.02.1996 AZ: 13 UF 27/95... "denmach sind insbesondere auch Kosten für nicht erstattungsfähige Medikamente, Naturheilverfahren bzw. Heilpraktikerbehandlungen umfasst. "
hm... dacht ich mir und nu?
Allderdings hocke ich heut schon den ganzen Tag vorm PC und such danach im WWW. Find nix dazu passendes.
Was sagt ihr?
Gruß
Marcus

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Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 21:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja,

Sonderbedarf ist in vielen Fällen eine Einzelfallentscheidung. Von daher wird der RA sich gerne auf ein beziehen. Aber ob im Falle eines Falles das für euch zuständige Gericht/OLG das in eurem Fall auch so sieht ist wieder ne ganz andere Sache. Ich würde mich da nicht verunsichern lassen und schon gar nicht erweichen.

Vielleicht ist der RA so nett und stellt dir den Volltext zur Verfügung, damit du prüfen kannst, ob das Urteil für dich überhaupt relevant ist.

Andere Frage, auch wichtig bei Sonderbedarf. Wieviel kU zahlst du denn? In welche Gruppe der DDT bist du einsorteirt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.05.2009 21:52
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

hi tina
ich bin in der 2. untergebracht. Bekomme 1600 und zahle 514. Dazu gibt es mittlerweile noch die Lohnpfändung da ich Privat Insolvenz beantragen mußte, die läuft seit 2007,die Schulden aus der Ehe habe ich übernommen.  Mir bleibt also abzüglich Pfändung und Kleinkreditrückzahlung (auch noch aus der Ehe)ca. 1550 und dann halt den Unterhalt noch weg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 22:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marcus,

ich finde dazu auch nur >>>diesen<<< Treffer. Aber dort geht es augenscheinlich um etwas ganz anderes und vor allem nicht um einen Alleingang: Du als Mitsorgeberechtigter warst weder in die Entscheidung über die Behandlung noch über die Kosten involviert. Und wenn Du ein Schild um den Hals hättest, auf dem "Kasse" steht, wüsstest Du das...

Wie gesagt: Was Anwälte brabbeln, ist nicht relevant; nur das, was ein Gericht ausurteilt (oder aufgrund bestehender, unstrittiger Rechtssprechung ausurteilen würde).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.05.2009 22:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch etwas, was du dem Herrn RA schreiben könntest, wenn du auf Sarkasmus stehst:

"In dem von Ihnen angeführten Urteil geht es um Mehrbedarf, nicht um Sonderbedarf. Der Unterschied dieser beiden Begriffe ist ihnen als Anwalt sicherlich bekannt.

Daher betrachte ich ihr Ansinnen als Gegenstandslos."

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.05.2009 22:33
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

gelle... das gleiche dacht ich mir auch gerad.. dumm schwätzer.
Es ist übrigens das Urteil. !!!!!
Der Tippfehler lag bei mir im Datum. Schon ausgebessert.
Aber da sieht man doch mal wieder mit was für Mitteln die Arbeiten... und ich glaub immer an das Gute und Ehrliche im Menschen. Ohje nicht mal mehr die Anwälte.
Und Sarkasmus bekommt er bestimmt.
Habt großen Dank für alles.
Gruß
Marcus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 22:46