Sonderbedarf - Mehr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sonderbedarf - Mehrbedarf?

 
 AJA
(@aja)
Registriert

In der Suchfunktion des Forums habe ich danach gesucht und bin beim Punkt Sonderbedarf auch fündig geworden.

Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass beispielsweise das Büchergeld, das in Bayern ab diesem Schuljahr eingeführt wird (macht bei mir immerhin 100 € aus) zwar kein Sonderbedarf im Sinne des Gesetzes darstellt, was mir auch einleuchtet. Da steht dann aber weiter, dass so etwas als Mehrbedarf geltend gemacht werden kann, wenn unter 135% der DT gezahlt wird, was ja bei mir zutrifft.

Auf der anderen Seite darf Sonderbedarf nicht dazu führen, dass die Selbstbehaltsgrenze unterschritten wird.

Ja, wie nun? Mein Ex hat ja immer noch die schöne Berechnung, nach der er nicht fähig ist mehr als den Mindest-KU zu zahlen. Somit würde er mit dieser Mehrbedarfsforderung in Höhe von 100 € unterhalb der 890 € geraten (laut Berechnung seiner Anwältin).

Macht es Sinn, das überhaupt anzusprechen, oder fällt das wieder in die Kategorie: Muttern, schau wo du das Geld hernimmst und halt den Mund?

Gruß AJA

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2005 22:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aja,

ohne es zu wissen, meine ich, dass es schwer wird. Kannst Du keine Zuschüsse von staatlicher Seite beantragen?

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2005 22:13
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,
so weit ich weiß sind schulbücher im KU mit drin.
ob da klagen was bringt ist fraglich -
zumal dein ex ja so arm ist und gerade mindestsatz zahlen kann.
und ob Schulbücher mehrbedarf sind wag ich auch noch zu bezweifeln,
gibts ja nur einmal im Jahr usw.!

Mfg Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2005 22:25
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Lausebackesmama

staatliche Bezuschussung für Bücher gibbet nich mehr!

@AJA

musste auch Bücher für die Schule kaufen...habe dann mein ALGII Bescheid gezeigt und die Schule übernahm die Kosten auch für die Kopien!

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2005 22:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo AJA,

ich glaube, damit verzettelst Du Dich - wenn ich das sagen darf. Wenn, dann solltest Du Dich darauf konzentrieren den Regelbetrag tituliert zu bekommen und Dich nicht auf Sonder- oder Mehrbedarf "stürzen". Das macht keinen Sinn.

Ist nicht böse gemeint.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2005 22:42
 AJA
(@aja)
Registriert

Ich muss keine Bücher kaufen in dem Sinne, es ist ein Büchergeld eingeführt worden. Das sind Pauschalen in Höhe von 20 € in der Grundschule und 40 € im Gymnasium. Macht Summa summarum eben 100 €. Dazu kommen noch Kopiergeld, Mittagsbetreuung, Bastelgeld (Grundschule), Schullandheimaufenthalte - werden dieses Jahr zwei sein in Höhe von ja ca. 100 €. Es läppert sich halt einfach.

Aber Sky, du hast Recht und ich will mich auch nicht verzetteln. Wird der KU hoffentlich jetzt mal so berechnet, wie es rechtens wäre, dann bin ich ja auch zufrieden. Aber kommt er durch mit seiner "ich muss das Haus behalten, sonst bring ich mich um" Leier, dann würde ich diese ganzen Mehrkosten schon gerne geltend machen. 😡

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2005 22:51