Sonderbedarf
 
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Sonderbedarf

 
(@merlin)
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Hallo,

meine Frau will sich von mir scheiden lassen, alles i.O., weil ich das auch möchte. Der Unterhalt für die Kinder und für sie war geklärt, doch jetzt meinte sie, dass ich zu wenig zahlen würde und das ich mindestens die Hälfte vom Kindergarten und von der privaten Krankenversicherung der Kinder tragen müsste.

( Sie hat freie Heilfürsorge und die Kinder mußten daher zu 20 % privat verschert werden um dann zu 100% abgesichert zu sein , da sie nur zu 80 Behilfeversichert sind über meine Frau )

Ist das tatsächlich hier Sonderbedarf, oder will sie einfach nur mehr Geld ?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Merlin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 12:18
(@Aniram)

Hallo Merlin !

Zum Krankenkassenbeitrag kann ich nichts sagen.

Aber Kindergarten ist mit Sicherheit kein Sonderbedarf !

Mehr Geld wird sie sicher wollen und es wird ihr bestimmt was
anderes einfallen womit sie versuchen wird Dich zu melken, da
bin ich ganz sicher.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 13:27
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo merlin,

stell dich darauf ein, dass du als allein Barunterhaltspflichtiger die private Krankenversicherung der Kinder allein bezahlen darfst.

In den Leitlinien des OLG Hamm heißt es zum Kindesunterhalt deutlich:
"11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten."

Die Kindergartenbeiträge gehören dagegen komplett  allerdings zum Zahlungskreis der Mutter.

MfG
Klaus

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 13:36
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Euren bisherigen Antworten.

...d.h. ich sollte auf die Forderung eingehen die Hälfte vom Kiga und von der Versicherung  bezahlen, denn irgendwann wird die Kleine auch in die Schule gehen und dann fallen diese Kosten weg.
Wobei es auch OLG Beschlüsse gibt die besagen, dass Kiga- Beitrag auch als Sonderbedarf gilt.
Ist es schade das es keinen eindeutigen Gesetze gibt.....

Gruß

Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 18:11
(@Aniram)

Hallo Merlin !

NEIN - vom Kindergartenbeitrag war keine Rede !

Und glaub mir, Kindergarten fällt zwar irgendwann weg, dafür
kommen andere Kosten.

Es spricht nichts dagegen, wenn Du dich dann je nach Deinen
finanziellen Möglichkeiten beteiligst, aber nicht weil Mama be-
fiehlt sondern weil es Dir ein Anliegen ist.

Gibst Du jetzt klein bei, können die Forderungen ins Unermäßliche
steigen, glaub mir.

Muss nicht so sein, ist aber oft so.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Merlin!

Nach welcher Stufe zahlst Du denn Unterhalt (Tabelle)?

Ich denke, der Kitabeitrag fällt da raus. Denn der bemißt sich ja nach dem Einkommen der Mutter.

Die private KV... könnte Deine Tochter nicht bei Dir mitversichert sein? Wenn Deine Frau nicht die Einkommensgrenzen sprengt (was ich als Beamtin kaum glaube), dann geht ja auch eine Familienversicherung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 18:39
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also ich zahle nach Stufe 6 (Kinder sind 4 und 7) und nein ich konnte mich damals privat versichern und müßte wenn ich die Kids versichere sie zu 100% versichern was noch teurer käme.

Ich zahle gerne für meine Kinder und wenn es so ist zahle ich für sie. Rein rechnerich hätte meine FRau 304 Euro Kindergeld + 456 Euro Unterhalt und dann nochmal ca 60 Euro für Kiga und KV macht zusammen 820  Euro nur für die Kinder im Monat zur Verfügung. Und Sie hat nochmals ein Einkommen von ca 1200 Euro. Zu dem kommt noch das ich die Kinder mindestens (und da bin ich froh drüber ) zur Hälfte des Monats bei mir Leben, d.h. ich muß genauso für Essen und Trinken sorgen und teilweise auch Kleidung usw. WO bleibt da die Gerechtigkeit.....

Gruß

Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 22:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um den KiGa-Beitrag mach dir mal keine Gedanken - die Ex hat keinerlei Anspruch darauf. Einer evtl. Klage kannst du superentspannt entgegen sehen.

Was heißt "Heilfürsorge"? Und warum, wenn sie arbeitet, nimmt sie die Kinder bei sich in Ihre Familienversicherung?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 23:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deep,

Heilfürsorge haben Soldatinnen, das ist wie ne Art Beihilfe. Bzw. die haben ihre eigenen Ärzte, die sie kostenlos aufsuchen dürfen.

Vielleicht meint er aber auch Beihilfe? Weil bei Heilfürsorge kenne ich das eigentlich nur so, dass Soldaten da 100% frei sind und Familienangehörige sich selber versichern müssen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 23:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin zwar inzwischen ein paar Jahre raus, aber ich versuche es einmal ...

Stimmt, Heilfürsorge ist ein typischer Soldatischer Begriff. Ich nehme daher einmal stark an, sie ist Soldatin. Nur dann können die Kinder überhaupt als Beihilfeberechtigte bei ihr untergebracht werden. für die verbleibenden 20% muss eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Beihilfeberechtigt können die Kinder über Deine Ex nur, wenn sie noch in einem aktiven Dienstverhältnis steht. Da stellt sich mir die Frage, wie regelt sie die Betreuung?
Egal, ich würde auch versuchen die Kinder in die gesetzliche Familienversicherung mit aufzunehmen. Von den Leistungen unterscheidet sich das nicht viel mehr und der Zusatzbetrag fällt weg. Sollte sie dies allerdings konsequent verweigern, würde ich den ausgleich mit Hinblick auf die Verweigerung ablehnen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 00:44




(@Platt)

Hi,

Freie Heilfürsorge

Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit steht für ihre Person freie Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zu.

Durch die freie Heilfürsorge für den Beamten bzw. Soldaten bleibt die Beihilfeberechtigung für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen unberührt. Für seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen erhält der Beamte (Soldat) mit freier Heilfürsorge also die gleichen Beihilfen wie alle anderen Beihilfeberechtigten.

Die Angehörigen können entweder gesetzlich krankenversichert sein oder sich unter Inanspruchnahme der Beihilfe privat versichern lassen. Der Beitragssatz für den Heilfürsorgeberechtigten in der gesetzlichen Krankenkasse ist vermindert, da er selbst die Kassenleistungen nicht in Anspruch nimmt und somit die Kassen nur die Familienversicherung durchführen müssen.

Das mit der gesetzlichen Krankenversicherung wäre in diesem Fall schlecht, da die Beiträge wesentlich höher sind. So etwa das 3 - 4 fache pro Nase. Das müsste ich aber noch genau recherchieren.

Wenn ich das richtig verstanden habe ist @Merlin privat versichert. Somit entfällt eine kostenfrei Versicherung in der GKV.

Wenn ich es richtig verstanden habe, müssten die Kosten der sogenannten Restversicherung vom Unterhaltspflichtigen
bezahlt werden. So um den Daumen run ca. 20 - 25€ pro Nase. Zählt nicht unter Sonderbedarf.

LG
Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 02:22
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all.

..genau ! Sie ist beim BGS geht 25 Stunden die Woche Arbeiten. Die Kinder habe ich alle 2 WE und dann immer vor der Nachtschicht so ab 19:00 Uhr, dann bringe ich Sie morgens zum Kindergarten, vor der Frühschicht, dann bekomme ich sie auch zum Übernachten meist zwischen 16 und 18 Uhr und bringe sie morgens in den Kiga und wenn sie Spätschicht hat, bringt sie die Kinder zu MEINER Mutter gegen 12 also zum Mittagessen und ich hol sie dann nach der Arbeit bei meiner Mutter ab und morgens wieder in den Kiga.

@ deep: warum lese ich dann in manchen OLG das Kiga Beitrag Sonderbedarf ist und zusätzlich gezahlt werden muß.

@ platt : das heisst da meine Frau die Kinder nicht in der freien Heilfürsorge als Familienmitglieder aufnehmen kann, muß ich normalerweise die PKV zusätzlich zahlen ?

Der geschiedene Mann die Melkmaschine !!! :-(( Sorry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 14:26
(@Platt)

@merlin

ja
Warum hat Deine Ex das ABR? Nach Deiner Darstellung werden die Kinder doch fast ausschließlich von Dir bzw. Deinen Eltern betreut. Wenn ich die Fakten richtig verstanden habe, würde ich keinen Unterhalt bezahlen und gleichzeitig noch die hälfte des Kindergeldes verlangen.

Wo steht geschrieben, dass eine Frau nur weil sie Mutter ist, im Falle einer Trennung KU und KG bekommt, obwohl die Kinder meinstens vom Vater betreut werden.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 14:51
(@merlin)
Schon was gesagt Registriert

@Platt und natürlich an alle Anderen

...wenn ich das mache reduziert sie ihre Stunden, weil sie sowieso schon mehr geht als sie müßte und dann sehe ich meine Kinder weniger und ich müsste ihr noch mehr Unterhalt zahlen. Außerdem hat Sie die Kinder in Stunden gesehen etwas mehr als ich. Zudem entscheiden die Richter wohl eher für meine Frau, wenn ich versuchen würde dagegen zu klagen. Möchte einfach möglichst sauber raus ohne großen Aufwand und ohne unnötige Kosten (Rechtsanwalt, Gericht), denn das hat mich schon mehr als genug gekostet.

Gruß

Merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 18:22
(@Platt)

Hi,

wenn ich das mache reduziert sie ihre Stunden, weil sie sowieso schon mehr geht als sie müßte und dann sehe ich meine Kinder weniger und ich müsste ihr noch mehr Unterhalt zahlen. Außerdem hat Sie die Kinder in Stunden gesehen etwas mehr als ich. Zudem entscheiden die Richter wohl eher für meine Frau, wenn ich versuchen würde dagegen zu klagen. Möchte einfach möglichst sauber raus ohne großen Aufwand und ohne unnötige Kosten (Rechtsanwalt, Gericht), denn das hat mich schon mehr als genug gekostet.

Ich gibt hier viele krasse Fälle, aber ob Deine Ex einfach so die Stunden reduzieren kann, darf bezweifelt werden.
Wenn Du nicht gerade am Hungertuch nagst und für Dich KU kein Thema ist, dann gebe ich Dir recht, dass Dein Weg der richtige sein kann. Aber Achtung! Das ist jetzt der Status quo. Wie sich Deine Ex später verhält, kann ich nicht sagen. Aber bedenke, dass Du jetzt alles in die Wege leiten musst.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 18:41
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi,

die Kinder mindestens (und da bin ich froh drüber ) zur Hälfte des Monats bei mir Leben,

Warum versucht Du nicht das Wechselmodell durchzusetzen? Damit würde der KU entfallen.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 19:03
(@merlin)
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Hallo Todtraurig,

erkläre mir bitte das Wechselmodell ! Danke.

@ Platt Sie muß aufgrund des Alters der Kinder nicht so viel Stunden Arbeiten gehen., jedenfalls erklärten das die Anwälte.

Gruß

merlin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 20:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin merlin,

erkläre mir bitte das Wechselmodell ! Danke

um andere User nicht mit den immer gleichen Themen zu langweilen: vs.de hat eine Suchfunktion, die auch zum Thema "Wechsel-" oder "Doppelresidenzmodell" einiges auswirft. Auch Google ist in dieser Frage Dein Freund...

Grüssles
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 21:23