hallo an alle
meine ex fordert über ja sonderbedarf kieferorthopäde klassenfahrten etc
jetzt geht es mir hier um die berechnung des bereinigten nettoeinkommen.
ja sagt bei wären es 2030 euro nach abzug von altersvorsorge fahrtkosten und altkredit
bei meiner ex wären es 1600 euro. jetzt hat das ja bei ihr außerdem noch einen kredit für ein kinderzimmer meines sohnes abgezogen (80euro)+musikunterricht
für beide kinder 102 euro.
ich zahle 712 euro unterhalt für meine kuinder aus erster ehe
bin jetzt wieder verheiratet und hab noch eine 2 jährige tochter für die ich ja auch unterhaltspflichtig bin
meine neue ehefrau hat kein einkommen.
meine fragen sind jetzt folgendermaßen:
muß bei der berechung des nettoeinkommen nicht der unterhalt abgezogen werden,da ich ja faktisch von dem geld nichts habe? wie sieht das mit dem musikunterricht usw aus? gruß pete
Moin.
Zunächst mal vorweg:
Das JA hat nicht zu entscheiden, ob etwas Sonderbedarf ist oder wieviel du zu bezahlen hast.
Zum Glück, denn sehr oft sind deren Forderungen maßlos übertrieben.
So auch in deinem Fall.
1. Ist es fraglich ob Klassenfahrten und Kieferorthopädie Sonderbedarf sind.
Klassenfahrten müssen in der Regel vom normalen KU bezahlt werden und notwendige ärztliche Behandlungen zahlt gemeinhin die Krankenkasse.
Wenn die KK sie nicht bezahlt, ist die Behandlung wohl nicht zwingend erforderlich und somit auch kein Sonderbedarf.
(Ob sie sinnvoll und wünschenswert ist und du dich deswegen freiwillig beteiligst, ist eine andere Frage)
2. Natürlich wird KU vom verfügbaren Einkommen vorab abgezogen und ist vorrangig vor Sonderbedarf.
3. Musikunterricht ist freiwillig nicht abzugsfähig, Kredite nur in Ausnahmefällen, für Kinderzimmer jedenfalls nicht.
Das gilt dann aber natürlich auch für dich. Wofür ist denn dein Kredit?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo
der kredit war noch aus ehezeiten
gruss pete
Moin
Wie alt sind Deine Kinder aus erster Ehe und was machen sie? Ein Zahlbetrag von insgesamt 712€ für zwei minderjährige Kinder bei Deiner jetzigen Situation erscheint mir deutlich zu hoch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo
12 und 14 jahre
Hi
Dann liege ich richtig. Der KU ist ohne Berücksichtigung des 3.Kindes als auch einer ebenfalls bedürftigen KM (dazukommend) festgelegt. Durch die entsprechende Anzahl der UH-Berechtigten (3 Kinder + eine KM) erfolgt in der aktuellen DT eine herabstufung um den Faktor 2. Daraus folgt, das für die zwei Kinder im Alter von 12 bzw. 14 Jahren rechtlich nur noch der Mindest-KU von jeweils 334€ fällig wäre. Du solltest daher mal das fordernde JA darauf hinweisen und gespannt deren Reaktion verfolgen. 😉
Im Ernst. Du solltest unbedingt eine Abänderung der beiden Titel auf den Mindest-KU anstreben. Ansonsten solltest Du einer gerichtlichen Klärung über den "Sonderbedarf"fast schon gelassen entgegen sehen können, wenn dann in Deiner Klageerwidrung Du die KU-Titel als solche selbst auf die Tagesordnung bringst. Schreibe genau dies dem JA und warte ab. Denn nach all Deinen Angaben bewegst Du Dich im Bereich eines Mangelfalls. Übrigens Mangelfall - Du solltest Deine zukünftige Familienplanung ab sofort in ausschliesslich die eigenen Hände nehmen und hierbei absolut keinem Versprechen dritter Personen auch nur ansatzweise glauben schenken. Das meine ich absolut ernst - und zwar sowas von ernst, dass möchtest Du nicht wissen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.