Sohn hat eine Ausbi...
 
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Sohn hat eine Ausbildung begonnen

 
(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und brauche bitte dringend Hilfe.
Mein Sohn (17 Jahre) hat eine Ausbildung angefangen. Er lebt bei der Mutter. Nun ist der Unterhalt neu berechnet worden und ich sehe nicht durch.
Seine Ausbildungsvergütung beträgt netto 350,00 Euro. Nun ist davon der ausbildungsbedingten Mehrbedarf 192,00 Euro (90,00 Euro+102,00 Euro Monats-Fahrkarte zur Berufsschule) abgezogen worden.
Da bin ich auch schon bei meiner ersten Frage: Ist das richtig? Muss die Hälfte der Fahrkarte nicht von der berufstätigen Mutter übernommen werden? Beziehungsweise darf der Mehrbedarf dann nicht nur 102,00 Euro betragen?

448,00 Euro Tabellenunterhalt-79,00 Euro hälftiges Einkommen-92,00 Euro halbes Kindergeld ergibt 277,00 Euro. #

Ist das korrekt?

Nun habe ich mit meiner Frau einen gemeinsamen 11jährigen Sohn. Für ihn habe ich Mehrbedarf wegen einer kieferorthopädischen Behandlung beantragt, dieser wurde aber abegelehnt. Ist das richtig?

Bitte dringend um Hilfe.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 00:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

welches OLG ist denn zuständig?

Um was für eine Ausbildung handelt es sich, wenn dein Sohn eine Monatskarte für die Berufsschule braucht, ist es eine rein schulische Ausbildung? Oder Blockunterricht und die Fahrkarte wird nicht jeden Monat gebraucht?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 00:30
(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

es ist das OLG Lübeck, denke ich.

Er macht eine Ausbildung zum Koch und hat 2 Tage pro Woche in Lübeck Berufsschule. Die Fahrkarte kostet im Abo wirklich 102,00 Euro, das habe ich geprüft.

danke und gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 00:45
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in den Leitlinien des OLG Schleswig-Holsteins steht leider drin, dass ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf plus Fahrtkosten in Abzug zu bringen sind.

Und da es sich nicht um eine rein schulische Ausbildung handelt, ist auch der Ausbildungsmehrbedarf korrekt. Ob die Monatskarte sein muss oder ob Einzelfahrscheine günstiger sind, kannst du sicherlich selbst nachrechnen.

Ansonsten sieht die Rechnung für mich richtig aus, die KM muss keine Fahrtkosten übernehmen. Falls der Unterhaltsbetrag tituliert werden soll, unbedingt an die Befristung bis zur Volljährigkeit denken!

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 08.08.2012 01:04
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Zum Thema des Mehrbedarfes für den 11 Jährigen: In diesem Land werden alle notwendigen medizinischen Behandlungen voll von der KK bezahlt, so das es in dem Bereich gar keinen Mehrbereich geben kann.

Gruß
Habakuk

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Geschrieben : 08.08.2012 12:08
(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

Eben nicht wir müssen einen gewissen Teil selber zahlen und bekommen nicht alles von der Krankenkasse erstattet.

Zum Bezug auf die Fahrtkosten hat die KM versucht mit einer Monatskarte durchzukommen, damit mein Sohn auch noch durch die Gegend fahren kann. Er hat aber nur einmal die Woche Schule, so dass eine Monatskarte komplett unrentabel ist. Das haben wir nun dem JA mitgeteilt. Mal sehen was für eine unterhaltsberechnung wir nun bekommen.

Wenn unser gemeinsamer 11jähriger Sohn auch eine Monatskarte bekommt um damit in die Schule zu kommen, kann ich diese dann beim Unterhalt mit anrechnen lassen?

Danke und Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 19:31
(@nadda)
Registriert

Hallo Habakuk,

genau, und Brillen sind auch medizinisch notwendig. Dann erzähl mir doch bitte mal warum meine Krankenkasse die Brillen der Kinder eben nicht bezahlt (wenn wir von ca 11€ pro Glas mal absehen).

LG
Nadda

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Geschrieben : 08.08.2012 21:01
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nadda,

weil der demokratisch gewählte Gesetzgeber die Kosten des Brillengestells aus dem Leistungskataolg der gesetzl. Krankenkasse rausgenommen hat.
Und wenn im SGB V steht "Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfaßt nicht die Kosten des Brillengestells"  dann darf die Krankenkasse das ganz einfach nicht bezahlen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es liegt mir fern, für den Laden Werbung zu machen (beruflich darf ich ihn nicht einmal mögen), aber solange es flächendeckend >>>solche<<< Gratis-Angebote gibt, wüssten die Krankenkassen auch nicht, was sie bezuschussen sollen (mal abgesehen davon, dass "Brille tragen" keine Krankheit ist.)

Und wenn's doch was Besseres als das "Kassenmodell" sein soll (das längst nicht mehr nach "Kasse" aussieht), müssen die Eltern eben ein bisschen in die Tasche greifen. Wie bei Schulranzen, (Marken-)Klamotten, Spielkonsole und Handy auch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 08.08.2012 22:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Das Brillengestell ist zwar sicher auch notwendig nur kann man die schon so günstig kriegen, dass das sicher keinen Sonderbedarf rechtfertigt.

Natürlich können ein teureres Gestell und teurere Gläser auch besser sein, nur medizinisch notwendig ist das eben nicht und deswegen auch kein Mehrbedarf.

Um eine "bessere" Brille, Zahnspange, etc. kann man den Unterhaltspflichtigen nur bitten.

Edit: Brille war schneller. Muss ein teures Modell sein! Ha, Kalauer!  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 22:24




(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

Kann mir denn noch jemand bezüglich der Fahrkarte für unseren Sohn beantworten?

Danke

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Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 22:59
(@nadda)
Registriert

Hi,

im Prinzip habt ihr ja Recht, nur das Landleben macht einem manchmal nen Strich durch die Rechnung und wenn ich jedesmal zum Brille reparieren 60km fahren muss, naja...............

Von dem her, es ist nicht immer ganz so einfach mit der Aussage die Kasse zahlt alles. Logischerweise ist das dann halt Private Einschätzung wie man damit dann umgehen möchte. Aber manches was die Kasse zahlt macht bei unruhigen Jungs leider wenig Sinn z.B. das Kunststoffglas ohne Kratzschutz ist ne recht sinnfreie Anschaffung bei kleinen Kindern.

Prinzipiell würde ich die Konzentration auf die vermeidbaren Kosten legen, wenn die Sache mit der Zahnspange kostet, dann kostet sie euch aber egal ob noch ein Kind da ist oder nicht.

Wobei ich mich in diesem konkreten Fall aktuell vor allem fragen würde warum eine Monatsfahrkarte sein muss, vor allem in Anbetracht der Tatsache das die Schule ja auch noch Ferien hat und wir hier rechnerisch dann dadurch von deutlich weniger Schultagen rechnen. Berufsschulen geben die Anzahl der Schultage aber auf Nachfrage normalerweise problemlos bekannt und dann ist die Rechnung eben nochmal anders:

11 Monatsfahrkarten gegen xy einfache Fahrten

Mir wäre jetzt nichts bekannt was eine teurere Monatsfahrkarte rechtfertigen würde. Das würde sich vermutlich lohnen auszurechnen wie von eskima schon angeregt. Vor allem halte ich sehr viel davon auch privat diese Rechnungen einmal aufzumachen, sonst wird es deutlich schwerer die JA Rechnung zu verstehen oder Fehler zu erkennen. Und im JA sind gute mathematische Fähigkeiten wohl auch kein Einstellungskriterium.

Gibt es denn bisher einen Titel? Wenn ich das richtig kapiert habe dann hat das JA neu gerechnet und fordert? Wichtig ist in dem Alter vor allem eine Befristung bis zur Volljährigkeit (ja das gibts, auch wenn Mitarbeiter im JA das dann komischerweise unter Umständen nicht wissen) und als Grundlage für eine neue Zahlung sollte auch eine nachvollziehbare Rechnung dienen.

LG
Nadda

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Geschrieben : 08.08.2012 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann mir denn noch jemand bezüglich der Fahrkarte für unseren Sohn beantworten?

Ich weiß es nicht wirklich.

Wenn es als Mehrbedarf des Kindes gelten würde, wäre es von beiden Eltern nach Quote zu tragen.
Wenn es als berufsbedingter Aufwand vom Einkommen des Kindes abgezogen würde, fiele es dir, wie das Einkommen selbst zu 50% zu.

Ich tendiere zur 2. Variante, also 50%.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 23:14
(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

Die JA Rechnung verstehe ich, das ich nicht das Problem. Ich sehe nur nicht ein, warum bei dem einen Kind in der Ausbildung bestimmte Kosten, wie z.B. die Fahrkarte berücksichtigt werden und bei dem anderen unseren gemeinsamen eben alles abgelehnt wird.
Die Monatskarten Kosten habe ich nun beim JA widersprochen, da es günstiger ist mit Einzelfahrkarten zu fahren.

Die Berechnung ist erstmal gültig bis zum 1.12. da unser Sohn im Dezember 12 wird und dann ist es befristet bis er im April 18 wird. Da bin ich mal gespannt was dann noch zu zahlen ist.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 23:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe nur nicht ein, warum bei dem einen Kind in der Ausbildung bestimmte Kosten, wie z.B. die Fahrkarte berücksichtigt werden und bei dem anderen unseren gemeinsamen eben alles abgelehnt wird.

Bei wem wurde denn der Mehrbedarf beantragt, bzw. von wem wurde er abgelehnt.
Die Unterhaltshöhe und evtl. Mehrbedarf für ein Kind werden bei dem KU für ein anderes sowieso nie berücksichtigt.
Da wird nur das Vorhandensein eines weiteren Kostgängers festgestellt und deswegen eine Zeile Rabat auf die DT gewährt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 23:41
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei uns wurde 2009 so gerechnet:

Nettoeinkommen des Jugendlichen

abzgl. Fahrkarte
abzgl. Pauschale 90 Euro
ergibt  Verrechnungsbetrag

Unterhaltsbetrag minus Verrechnungsbetrag ergibt den aktuellen Zahlbetrag.

*10.2.3 Bei Auszubildenden wird auf die Ausbildungsvergütung ein Abzug eines Pauschalbetrages von 90,00 € angerechnet. Diese Pauschale deckt in der Regel den allgemeinen und ausbildungsbedingten Mehrbedarf mit Ausnah-me von Fahrtkosten.

*12.4 Zusätzlichen Bedarf eines minderjährigen Kindes (z. B. Prozesskostenvor-schuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) haben beide Eltern entsprechend ihren
Erwerbs- und Vermögensverhältnissen zu decken (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Ich würde hier die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten rechnen (keine RundumsorglosMonatskarte) und vom Einkommen abziehen, da sie keinen Mehr- oder Sonderbedarf darstellen.

LG

eskima

edit: Einwurf meines Mannes: lass dir mal den Ausbildungsvertrag vorlegen, ob der Chef Fahrt- oder sonstige Kosten übernimmt. War bei seinem Sohn auch ein Streitthema. Sohn bekam es vom Chef und wollte es vom Vater nochmal abkassieren.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 23:44
(@vibini)
Schon was gesagt Registriert

ok danke werde ich dann mal machen

gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2012 00:04