Hallo liebe Forengemeinde,
die geahnte Änderung wird bei uns wohl eintreten. Die Ex-Frau meines Mannes zieht zu ihrem Lebensgefährten, der Sohn will nicht mit, daher wird er wohl zu uns kommen. Es stellt sich jedoch nun die Frage des Unterhaltes:
Mein Mann hat bisher 377 € für den Jungen bezahlt (Nettoeinkommen 2300,- €), der Junge ist 15 Jahre alt.
Die Mutter geht 4 Stunden am Tag arbeiten, was sie verdient ist nicht bekannt.
1. Weiß jemand von Euch was sie für Ihren Sohn an Unterhalt leisten muss?
2. Richtet sich der Unterhalt lediglich nach ihrem Einkommen ?
3. Bei 4 Stunden arbeiten (Bürokauffrau), wird sie gewiss nur knapp über dem Selbstbehalt bleiben, welche Stufe der Tabelle gilt dann? Stufe 1, oder muss sie ihre Arbeitszeit erhöhen, damit Sohnemann den Betrag bekommt wie zuvor?
4. Muss hier wieder eine Unterhaltsklage angestrengt werden? Wer bezahlt, wenn sie zu wenig Kohle hat?
Für Eure Hilfe wären wir dankbar?
LG Flieder
PS: Noch eine Verständnisfrage: Bisher "benötigte" der Sohn 377 € monatlich, was der Vater bezahlte und von seinem Einkommen abgegangen ist. Wenn sich nun herausstellt, dass die Mutter ein Nettoeinkommen von 950 € hat und daher kein Unterhalt zahlen kann / muss (?), muss der Vater also weiterhin "alles" bezahlen ? Oder ist die Mutter verpflichtet "alles erdenkliche" zu unternehmen um den Unterhalt für ihren Sohn zu bestreiten ?
Hi Flieder,
1. Weiß jemand von Euch was sie für Ihren Sohn an Unterhalt leisten muss?
Je nach Leistungsafähigkeit. In der Theorie den Mindestunterhalt von 334 Euro. Allerdings wird kaum eine KM gezwungen werden soviel zu arbitn, wenn sie das nicht will
2. Richtet sich der Unterhalt lediglich nach ihrem Einkommen ?
Ja. Wobei ihr wiederum theoretisch der SB wegen zusammenlebens gekürzt werden kann und/oder ein fiktives Einkommen durch Haushaltsführung für den Next angerechnet werden kann.
3. Bei 4 Stunden arbeiten (Bürokauffrau), wird sie gewiss nur knapp über dem Selbstbehalt bleiben, welche Stufe der Tabelle gilt dann? Stufe 1, oder muss sie ihre Arbeitszeit erhöhen, damit Sohnemann den Betrag bekommt wie zuvor?
Sie unterliegt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Theoretisch muß sie mehr arbeiten, praktisch wird eine KM dazu eher nicht gezwungen.
4. Muss hier wieder eine Unterhaltsklage angestrengt werden? Wer bezahlt, wenn sie zu wenig Kohle hat?
Ja odr ihr bittet das JA mittels Beistandschaft sich zu kümmern. Wenn sie zu wenig hat bekommt dein LG auch nix und sorgt für Bar- und Betreuungsunterhalt.
Wichtig ist, dass die KM den bisherigen Titel herausgibt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Flieder,
ich kann @midnightwish nur zustimmen: Dass eine Mutter zur Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit verurteilt wird, ist im deutschen Familienrecht die absolute Ausnahme. Die Mär, dass "die armen Frauen sowieso kaum Arbeit kriegen, und wenn, dann nur schlecht bezahlte" hat sich tief in Richterköpfen eingenistet. Hinzu kommt oft noch ein schwammiges "jetzt hat die arme Frau schon ihr Kind verloren, da kann man sie nicht auch noch durch Unterhaltszahlungen bestrafen".
Die juristischen Möglichkeiten, ihr per Gerichtsurteil eine Zahlungspflicht über wenigstens 334 EUR aufzuerlegen, bestünden durchaus; ob das in der Praxis auch so ausgeurteilt würde, ist allerdings sehr zweifelhaft. Da ist die Gleichberechtigung (die auch eine "Gleich-Verpflichtung" enthält) noch nicht in der Realität angekommen.
Dein LG sollte natürlich versuchen, Unterhalt für seinen Sohn zu bekommen; er sollte nur keine grossen Hoffnungen hegen, dass das auch klappt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Flieder,
ich würde euch vor allem raten die ganze Unterhaltsgeschichte derzeit gar nicht zu thematisieren.
Wenn die KM erkennt, dass sie mit dem "Verlust" des Sohnen auf einmal selber unterhaltspflichtig wird, wird gerne mit allen Mitteln versucht dem Kind ein zu reden, dass es bei Papa nun wirklich nicht toll ist. 😡
Also warten, bis das Kind richtig da ist und dann los schlagen. Eine Aufforderung den Unterhaltstitel heraus zu geben kann man jedoch schon einmal an bringen.
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Moin Flieder,
Sie unterliegt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Theoretisch muß sie mehr arbeiten, praktisch wird eine KM dazu eher nicht gezwungen.
Erschwerdend kommt in Eurem Fall hinzu, dass mit Deinem Mann ein weiterer leistungsfähiger Verwandter zur Verfügung steht (der selbst im Falle einer Vollzeittätigkeit der Mutter über ein millionenfach höheres Einkommen als sie verfügt).
Insofern schliesse ich mich den Vorschreibern an:
1. Sohnemann umziehen lassen
2. Titelherausgabe fordern
3. Unterhaltsthematik aufgreifen (ohne diese in der Haushaltskasse einzuplanen)
Besten Gruß
United
Mein Mann hat bisher 377 € für den Jungen bezahlt (Nettoeinkommen 2300,- €), der Junge ist 15 Jahre alt.
Die Mutter geht 4 Stunden am Tag arbeiten, was sie verdient ist nicht bekannt.
...
3. Bei 4 Stunden arbeiten (Bürokauffrau), wird sie gewiss nur knapp über dem Selbstbehalt bleiben,
In der Konstellation würde ich mir wirklich keine allzugroßen Hoffnungen machen. Vermutlich verdient der Vater schon gut das 3-fache der Mutter. In diesem Verhältnis ist ein KU (bei Müttern) ohnehin nicht vorgesehen. Weiß ich ja nun aus eigener leidvoller Erfahrung!
Moin.
Ich schließe mich an:
1.) Freuen, dass Sohn zu Euch kommt
2.) Freuen, dass ihr zukünftig keinen KU mehr abdrücken müsst, sondern selber Einfluss darauf habt, wofür das Geld (für Sohnemann) verwendet wird - dazu unbedingt den Titel zurückfordern. Spätestens hier wird KM realisieren, dass ihr jetzt der KU in der Haushaltskasse fehlt, aber da muss sie durch und hoffentlich ist der Umzug von Sohnemann zu Euch dann weitgehend fixiert
3.) Wenn dass alles durch ist, dann mit möglichst geringem Aufwand (Beuistandsschaft?) versuchen, KU von KM einzutreiben. Nicht so große Hoffnungen machen. Nicht so sehr aufregen - nützt eh nix. Und wenn am Ende des Tages was bei rüber kommt, freuen und Sohnemann Führerschein finanzieren.. 😉
Schön ist ja, dass Sohnemann in einem Alter ist, indem er sich Teile seiner Freizeitausgaben auch schon selbst verdienen kann. Also, je mehr Markenklamotten oder elektronisches Gedöns er haben will, desto mehr muss er halt Zeitung austragen etc.
Viel Spaß mit dem Familienzuwachs! :thumbup:
Gruß, toto
Hallo,
danke für die vielen Antworten. Dennoch bin ich ein weinig traurig darüber, dass den Männern jegliche "verflixte" Tätigkeit zugemutet wird um die Kohle für die Kinder heranzuschaffen und bei der Frau anscheinend andere Maßstäbe angenommen werden.
DA KÖNNTE ICH EXPLODIEREN. 😡
Naja aber ich denke irgendwie wird das schon werden, zudem es ja nach euren Aussagen nicht ganz hoffnungslos ist ein paar Kröten zu bekommen.
Wie funktioniert das denn beim Jugendamt mit der "Beistandschaft" (Habe ich noch nicht gehört)........
Muss man dort einen Antrag stellen, persönlich vorsprechen, einen Termin verienbaren ?....
LG Flieder
Moin Flieder,
Dennoch bin ich ein weinig traurig darüber, dass den Männern jegliche "verflixte" Tätigkeit zugemutet wird um die Kohle für die Kinder heranzuschaffen und bei der Frau anscheinend andere Maßstäbe angenommen werden.
DA KÖNNTE ICH EXPLODIEREN. 😡
es ist alles eine Frage des Standpunktes. Tausende von Vätern allein hier in diesem Forum würden liebend gerne auf Kindesunterhalt von ihren Exen verzichten, wenn sie dafür die Gelegenheit hätten, ihre Kinder täglich zu sehen und zu betreuen.
Sich über Ungleichbehandlung aufzuregen wird wenig bringen, denn davon wird die Ex auch nicht leistungsfähig. Und wenn wir - Männlein wie Weiblein - ehrlich sind, würden die meisten von uns auch nicht anders handeln als sie: Warum sollte sie mehr als 4 Stunden pro Tag arbeiten gehen, wenn das niemand ernsthaft von ihr verlangt und wenn der daraus resultierende Mehrverdienst gleich wieder für KU wegginge?
Wie funktioniert das denn beim Jugendamt mit der "Beistandschaft" (Habe ich noch nicht gehört)........
Muss man dort einen Antrag stellen, persönlich vorsprechen, einen Termin verienbaren ?....
das ist derzeit vielleicht das siebtwichtigste Problem, das Dein LG frühestens in ein paar Monaten angehen sollte, wenn die neuen Lebensverhältnisse sich manifestiert haben und Sohnemann wirklich Wurzeln im Haushalt seines Vaters geschlagen hat. Ansonsten kann es passieren, dass Muddi sich ganz schnell doch noch auf ihre Muttergefühle besinnt und Sohnemann erklärt, wie schlecht es ihr ohne ihn gehen wird, wenn er nicht mit ihr umzieht. Und/oder dass am neuen Wohnort ein geiles Handy, eine Spielkonsole, ein neuer Computer, tolle Klamotten, ein Motorroller oder whatever auf ihn warten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
sicherlich kann man sich über die verschiedensten Dinge Gedanken machen oder auch nicht. Wir machen uns halt eben jetzt schon Gedanken, was sicherlich nachvollziehbar ist.
Es ist wohl besser ( das hat die Vergangenheit gezeigt ) sich bei dieser Frau vorher gedanken zu machen. Damit sind wir bisher immer besser gefahren. Also wird mein Mann mal selbst beim Jugendamt nachfragen.
LG
Moin.
Nur um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
Es ist wohl besser ( das hat die Vergangenheit gezeigt ) sich bei dieser Frau vorher gedanken zu machen.
Klar könnt ihr Euch Gedanken machen. Und informieren.
Aber was Brille sagen will ist, dass ihr die Beistandschaft JETZT noch nicht einrichten lassen sollt und JETZT noch nicht das Thema KU-Forderung auf den Tisch bringen sollt.
Ja, da geht Euch wahrscheinlich der KU zunächst einmal flöten. Aber wenn ihr die Ex damit konfrontiert, kann es passieren, dass sie es sich anders überlegt, und Sohn doch wieder bei sich haben will.
Aber wenn ihr/ Du das Risiko eingehen wollt???
Gruß, toto