Ich zahle an die UVK den Kindesunterhalt für meinen 12 Jährigen Sohn. Nun ist meine neue Freundin schwanger und ich wollte mal freundlich fragen, ob sich für die Zukunft ändert?
hallo,
zahlst du mehr als Mindestunterhalt?
Du hast dann 3 Unterhaltsberechtigte, 2 im 1. Rank (Kinder) und eine im 2. (Kindesmutter vom Jüngsten). Wobei die Mutter aber nur was bekommt, wenn noch was übrig ist nach Unterhaltszahlung für die Kinder.
Du solltest dich aber darauf einstellen, dass nicht weniger als Mindestunterhalt dabei rumkommt. Das ältere Kind sollte nicht darunter leiden, dass du nochmal Nachwuchs bekommst.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
wenn Du an die UVK zahlst, dann bist Du meiner Meinung nach ein Mangelfall. Damit ist kein Geld für Unterhalt für Deine Freundin (Betreuungsunterhalt), aber für das Baby hast Du selbstverständlich eine Unterhaltspflicht.
Es müsste ausgerechnet werden wieviel Geld für KU vorhanden ist und dieses Geld dann auf die Kinder verteilt werden.
Der Mindestunterhalt für ein 12jähriges Kind beträgt z.Z. 374 Euro und für ein Kind unter 6 sind es 252 Euro.
Wenn Du nicht für 626 Euro leistungsfähig bist sondern nur mit X Euro, dann würde das ältere Kind 374*X/(252+374) Euro und das jüngere Kind 252*X/(252+374) Euro bekommen.
Die Frage ist, gibt es einen Titel über den Unterhalt für das 12jährige Kind? Ansonsten solltest Du die neue Situation der UVK mitteilen und Deine Freundin kann über das JA eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen.
VG Susi