Hallo Ihr lieben,
ich war die letzte Zeit sehr selten hier, und bald gar nicht mehr (es gibt Städte in Deutschland die leider immer noch nicht 100% DSL-erfaßt sind und genau da ziehen wir hin :knockout:). Ist aber ne andere Baustelle.
Werd mich jetzt hier auch mal auslassen und das in Kurzform, da es sonst zuviel werden könnte (möchte auch Unterhalt und Umgang trennen)
Im April diesen Jahres haben wir aus heiterem Himmel Post vom RA der lieben Ex meines Mannes bekommen (die beiden waren nicht verheiratet, daher gehts nur um KU).
Natürlich möchte die Gute mehr Geld. Bei der letzten Berechnung des JA im Jahr 2004 wurde (unter Berücksichtung Wohnvorteil 50%) ein Unterhalt für seine 2 Jungs auf 125 € zusammen festgelegt. (Totaler Mangelfall)
Das der Unterhalt für unsere gemeinsame 4-jährige Tochter auch berechnet wird und nicht in ihr Portmonaie fließt, störte sie schon immer, genauso, dass ich Teilzeitarbeiten gehe.
Wir hätten dadurch ja mehr Geld und könnten mehr Unterhalt bezahlen (waren schon immer ihre Worte). Ich persönlich kenne sie nicht, lege aber keinen gesteigerten Wert darauf.
Jedenfalls berechnet ihr Anwalt eine Kürzung des Selbstbehaltes um 20% (wäre angemessen!). Abgesehen davon wäre mein Mann mit 1500 € monatlich (bei Vollzeit!) brutto als Koch völlig unterbezahlt, könnte nebenbei arbeiten gehen und Auto braucht er hier auf dem Land sowieso nicht.
Fahrtkosten bräuchten nicht wie berechnet mit 103 € anzusetzen sein, sondern durch sicherliche Steuererstattung mit lediglich 80 € .
Unterm Strich wären von 1050 € netto locker 377,50 € für die beiden Jungs (8 und 14 Jahre) drin, mit meinem Einkommen (ca. 900€ durchschnittlich ohne jegliche Abzüge) wäre dann der Unterhalt unserer Tochter gedeckt.
Achso, das Auto meines Mannes hätte ja auch verkauft werden können um den Unterhalt zu bestreiten.
Das der letzte Bus um 22.36 Uhr fährt, über 10 Dörfer, und das vor Ende der Arbeitszeit, und der nächste erst am nächsten morgen um 7 Uhr irgendwas, somit mein Mann auf das Fahrzeug angewiesen sei, wurde mitgeteilt und immer noch bezweifelt.
Wir überlegen hin und her, ob wir es wirklich drauf ankommen lassen. Andererseits sind wir mit Reichtum nicht so beschenkt, als dass wir "mal eben" ne Klage provozieren könnten (andersrum: uns geht der A.... auf Grundeis)
Laut den Berechnungen unserer Anwältin wären rund 59 € durch drei zu teilen. Hier mal die Zahlen zum besseren Verständnis:
1500 € brutto, Steuerkl 4, Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht. Der Tarif gibt für den Beruf (den er zwar nicht gelernt hat, aber seit 20 Jahren ausübt) lediglich 1436 € in der Postion her. Somit wäre er ja quasi übertariflich bezahlt. Er ist nun mal, auch nach fehlgeschlagener Selbstständigkeit, kein Chef de Cuisine und wie die alle heißen, im Hilton.
1052 € netto, abzgl Fahrtkosten ab Oktober nur noch 10 km x 2 x 230 x 0,27= 103,50 € , macht insgesamt 948,50 - 890 € = 58,50 €
Die Steuernachzahlung ans Finanzamt aus 2004 in Höhe von ca. 185 € wurde dabei völlig aussen vorgelassen. Diese müssten theoretisch auch noch abgezogen werden.
Selbst ich habe jetzt, widerwillig, meine letzten zwei Monatsabrechnungen rausgerückt, damit nicht irgendwann behauptet werden kann, man hätte sich quergestellt o.ä..
Wir haben der Ex das Angebot von den bereits errechneten 125 € gemacht, für die Kinder. Uns gehts ja auch nur um die Kids, aber mehr geht einfach nicht.
Und dies wird scheinbar nicht akzeptiert.
Unsere Anwältin hat uns geraten, er solle sich paarmal wo bewerben, um darzulegen, dass er nichts besser bezahltes findet. Hat zwar nicht unbedingt unseren Zuspruch, aber wenn´s hilft?
Das letzte Problem an der ganzen Sache ist, die Zuständigkeit. Wir wohnen OLG Hamm, sie OLG Dresden.
Somit würde die ganze Vorstellung in Dresden stattfinden.
Wenn ich das Urteil des OLG Dresden aus 2005 bezüglich gesteigerter Erwerbsobliegenheit lese wird mir schlecht, als auch die Kürzung des Selbstbehalts bei gemeinsamem Wirtschaften.
Das sind Gründe die uns zögern lassen, weitere Schritte zu tun. Aber selbst die im letzten Schreiben genannte Verteilungsmasse von 377,00 € sind nicht machbar. :puzz:
Wir wissen einfach nicht, ob oder ob nicht, wie groß die Möglichkeit wäre, rein finanziell gesehen, noch weniger als jetzt schon zur Verfügung zu haben?
Meine, ob wir wirklich dann die geforderten 377 zahlen müssten, vor Gericht.
Möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass es hier rein um den Unterhalt geht. Umgang mit den Kindern, auch untereinander ist ne ganz andere Sache, die buchfüllend wäre, aber das wollte ich jetzt mal völlig aussen vor lassen.
Danke
Medusalem
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo,
wenn er 1.052,00 netto hat, kann er 5 % berufsbedingte Kosten abziehen. Und soweit ich weiss auch den Weg zur Arbeit. Da wird aber im zweifelsfall mit dem ÖPV gerechnet. Es sei denn er kann nachweisen, dass er diesen nicht nutzen kann.
1.052 - 5 % - Km = 895,90
Ihm könnten dann die Fahrtkosten nicht in voller Höhe anerkannt werden oder der Selbstbehalt um ca. 50 % (180 ) gekürzt werden.
sprich sein Selbstbehalt liegt bei 710
Damit wäre eine Verteilmass von 895,90 - 710 = 185,90 vorhanden
Beim Mangelfall wird erstmal mit der Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle gerechnet:
S 8 = 334
S 14 = 393
T 4 = 276
Gesamt 1003
Damit für
S 8 = 61,67
S 14 = 72,70
T 4 = 51,06
Zahlbetrag für die Söhne 61,67 + 7,70 = 134,25
Und dann wäre die Frage ob ihm bei einem Kind was bei ihm lebt der Selbstbehalt um den hälftigen Mietanteil gekürzt werden darf.
Kann er sich nicht einen Beratungsschein holen für 10 € und das mit einem Anwlat durchsprechen?
Sophie
Hallo,
holt Euch auf alle Fälle ein Beratungsschein und dann ab zum Anwalt.
Seid Ihr verheiratet?
PS. Der Anwalt der Gegenseite rasselt erstmal nur mit den Ketten...rasseln lassen.
Deine Einkünfte würde ich der Gegenseite schon gar nicht offenlegen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Medusalem,
also ich würde die Sache cooler angehen.
Du hast als erwerbstätige einen Selbstbehalt von 890 Euro. Dann kommen noch mal Betreuungsbonus ginzu und du landest irgendwo bei 1000 Euro. Ich gehe mal schwer davon aus, dass du mit deinem Job nicht mehr verdienst. Wovon sollst Du nun deinen Mann unterhalten?
Dann ist dein Mann beiden Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig. Das dieser von Dir kommen sollte, ist absoluter quatsch.
Auto braucht er auch. Der beweis kann mit einer Erklärung des AG (oder Zeitabrechnungen) und einem Fahrplan des ÖPNV Unternehmens gegeben werden.
Und wie ich meine, bleibt da eigentlich sogar KEIN Unterhalt für die Kinder übrig. Auf jeden Fall nicht 350 Ücken.
Statt aber nun selbstbewusst durch die Gegend zu strotzen, lasst ihr euch beängstigen. Mama macht das, weil sie wahrscheinlich PKH bekommt. Die bezahlen ihr den Anwalt. Ihr bekommt das auch (wovor habt ihr dann Angst?).
Jetzt klagt sie vielleicht. Ich befürchte allerdings, dass sie nicht viel Erfolg bei der Klage haben dürfte. Damit würde dieser Prozess für sie teuer werden, weil die PKH nur die Hälfte der Kosten übernimmt und sie vielleicht mehr zahlen muss. Auch muss sie erst einmal die PKH dafür durchbekommen.
Vielleicht klagt sie aber auch nicht, weil sie genau dieses Problem sieht. Dann könnte sie versuchen, euch zu Zugeständnissen zu bewegen, die sie mit hahnebüchenden Erklärungen untermauern will.
Wie ihr dabei mitspielt, ist eure Entscheidung. Ich würde ersteinmal cooler werden. Und vor einem Prozess hätte ich keine Angst, sondern ich würde mich drüber freuen. Vielleicht bekommt ihr so sogar einen niedrigeren Titel. Vielleicht kostenlos.
Gruss,
Michael
Hi,
bei eurem Einkommen habt ihr wahrscheinlich auch Anspruch auf PKH.
Ansonsten stimme ich weinich uneingeschränkt zu.
Platt
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Zu den Fragen: Ja wir sind schon beim Anwalt mit Beratungsschein (darüber läuft auch das ganze aussergerichtliche Verfahren) und ja wir sind verheiratet.
Unsere Anwältin, Schreiben kam heute, hat ja auch geschrieben, dass mein Einkommen nicht relevant sei, allerdings mit Hinweisen (wurde allerdings schon mal so an die Gegenseite geschrieben) wie "überobligatorisch tätig, nicht in voller Höhe zu berücksichtigen, Geltendmachung auch von Fahrtkosten ab Oktober" .
Da denke ich manchmal, bei dem was ich hier so lese, die Gute wirf ab und zu ein bisschen durcheinander. 😉
Nach den Zahlen zu urteilen, bleibts ja fast wie gehabt, wenn gekürzt werden sollte, also das wir ja angeboten haben.
Mein Einkommen soll ja auch nur für den Barunterhalt unserer Tochter reichen, so dass der Rest auf die Jungs verteilt werden kann.
Letztendlich hab ich bzw. wir auch keine Lust mehr auf dieses Hin - und Hergeeier zwischen den Anwälten.
Neue Gründe irgendwelche Forderungen zu untermauern kommen von der Gegenseite nicht mehr, statt dessen wird auf den alten zum 3. mal rumgeritten.
Sie ist sowieso jemand, der nur das anerkennt, wenn´s jemand sagt, der was sagen darf, in diesem Falle wohl der Richter.
Und selbst danach hab ich meine Zweifel, vor allem wenn die Unterhalts "reform" kommt, glaube ich geht das ganze Spielchen von vorne los.
Würde in einem Verfahren dann die letzten 12 Monate für die Berechnung, meinetwegen ab Geltenmachung der Forderung, zu Grunde liegen?
Wir haben jetzt, auf Grund der "neuen" Arbeitsstelle (seit April 2006) mit dem jetzigen Gehalt immer gerechnet, zugunsten natürlich der Kinder.
Medusalem
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo,
nochmal ne ganz andere Frage:
Wieso hab ich als Ehefrau 890 € plus Betreuungsbonus (und wie setzt der sich eigentlich zusammen?)?
Wie sieht das eigentlich aus mit dem Satz in den Leitlinien der da lautet:
Dem mit dem unterhaltspflichtigem zusammenlebenden Ehegatten verbleibt ein Selbstbehalt von
650 € bei Erwerbstätigkeit
590 € ohne Erwerbstätigkeit?
Sprich als Ehepaar darf man max. 1540 € (890+650) zur Verfügung haben?
Demnach liege ich ja mit knappen 250 € drüber die indirekt angerechnet werden können oder??
Vielleicht kanns mir jemand wie für nen doofen erklären? Sorry aber bin auch nur blond.
Danke im voraus
Medusalem
[red]Selig sind die geistig Armen[red] 
Hallo Medusalem,
Wieso hab ich als Ehefrau 890 € plus Betreuungsbonus (und wie setzt der sich eigentlich zusammen?)?
Diese Antwort verstehe ich auch nicht, vielleicht schreibt Weisnich ja noch, wie er das meinte.
Dem mit dem unterhaltspflichtigem zusammenlebenden Ehegatten verbleibt ein Selbstbehalt von
650 € bei Erwerbstätigkeit
590 € ohne Erwerbstätigkeit?
Das ist für den Fall, dass du selbst einen Unterhaltsanspruch bei deinem Mann geltend machen musst. Ansonsten hat es keine Relevanz.
Gruß
eskima
Ist der Betreuungbonus nicht wie bei Wolli im Beitrag 125 - 200 Euro?
Also so hatte ich das verstanden..
Grüssle
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

