Sie gibt den Unterh...
 
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Sie gibt den Unterhalt nicht zu gunsten der Kinder aus 🙁

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(@medusalem)
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Hallo,

mal allgemein was zu den Zahlen sagen will und insbesondere zu den 360 € vom JA, allerdings insgesamt: kann hinhauen, nämlich mal angenommen (Details gibt es ja nicht):

2 Kinder I. Stufe = 2 x 196 €
1 Kind  II. Stufe = 1 x 254 €  macht in der Summe 646 € ./. seine 269 € macht 377 € UVG (Hochrechnungsart seines jüngsten (halbes jahr bis zwei Jahre) berücksichtigt :wink:)
1 Kind (nicht seins) II. Stufe, kommen auch noch mal 254 € evtl. dazu

Sind zusammen schon mal 900 € Unterhalt, plus 641 € KiGe (3x154 € , 1x 179 € ), sind ingesamt 1541 € plus warme Bude vom Amt, plus ihr Anteil H4 plus Zuschlag Alleinerziehend.

Mal ehrlich, wenn ich einsfünf nur für aum Kopp hauen hätte....auch bei 4 Kindern

Wer Fehler findet, darf sie behalten  😉

lg. Medusalem


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 00:14
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

dann zeigt doch bitte mal jemand mit dem Finger drauf, wo der TE etwas davon geschrieben hat, dass die Mutter zu Ehezeiten "fortlaufend Überweisungen getätigt hat". Ich find's nicht.

Selbstverständlich würde mir auch die Galle hochkommt, wenn der Unterhalt nicht für die Kinder verwendet wird. Nur gibt die bisherige Sachverhaltsschilderung das überhaupt nicht her. Wir sehen doch jetzt, dass der TE die finanzielle Situation der Mutter völlig falsch eingeschätzt hat. Es ist auch nicht verboten, sich einen Ring für 190€ schenken zu lassen - nur mal so nebenbei.

Hier von moralischer Gerechtigkeit zu sprechen, obwohl sich aus den Schilderungen keine Veruntreuung herleiten lässt, finde ich schon etwas waghalsig. Es kann auch nicht sein, dass der rechtliche saubere Weg über die Vermögenssorge mal kurz über die Planken gekippt wird, nur aufgrund einer Vermutung.

Ich sehe hier zwei Personen, die moralisch grad keine besondere Glanzleistung vollbringen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 00:19
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

allen moralischen Vorstellungen zum Trotz: andere Mütter schaffen es auch mit Unterhalt plus Kindergeld plus UVG ihre Kinder rechtzeitig mit den benötigten Schulutensilien auszustatten. Womit ich nicht sagen will, dass dies ein leichtes Unterfangen ist, es bedarf schon einer guten Planung.

Der Vater erfüllt seine finanziellen Pflichten durch den Unterhalt, auch beim Mangelfall.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 00:28
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer Fehler findet, darf sie behalten  😉

lg. Medusalem

Hey!

Na dann behalte du mal am besten den ganzen Inhalt deines Posts!

Denn da stimtm ja njun absolut nichts dran..

UVG is nicht Stufe I und Stufe II der DT..

U bei ALG2 wird alles Einkommen dem ALG2 Bearf gegengerechnet..

Also da passt nun absolut nichts von deiner Rerchnung  !

Mal ehrlich, wenn ich einsfünf nur für aum Kopp hauen hätte....auch bei 4 Kindern

..so wäre das ein Schiss in die hohle Hand ....

Gruß
Jens

P.S.  .. @sky ..das steht in @Karlson`s anderen Thread !!!


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 00:34
(@karlson)
Schon was gesagt Registriert

Oh... ich wollte mit meinem Thread keine solche Disskusion hervorrufen. Entschuldigt bitte!

Damals hatte ich tatsächlich keinen Überblick über die Finanzen. Ich war zu der Zeit nur von Samstag Mittag bis Sonntag Abend zu Hause und bei solch beruflichen Umständen muss man sich leider auf die Frau verlassen. Die ausrede ich war jung und dumm werdet ihr ja wohl nicht gelten lassen. (Kleiner Scherz am Rande)

Ich habe mir das Schreiben nun nochmals genau durchgelesen und ihr hattet recht. Ich habe falsch gelesen. Die 360 Eur hat sie bekommen, als der Titel noch nicht da war und sie alles vom JA bekommen hat. Sie bekommt jedoch trotzdem noch für jedes Kind 168 Eur.

Auszug: ÄNDERUNGSBESCHEID 1. Für ihr Kind *, geb. * werden folgende UVG-Leistungen gewährt: Von 1.7.2007 monatlich 168 Eur.
Aber ich bin immer noch der Meinung, daß das Geld reichen sollte für die Schulsachen, Klamotten und Schuhe, da könnt ihr mich einfach nicht umstimmen. *leicht-lächl*
Ich meine, andere Mütter können das doch auch, oder?

Und nun entschuldigt nochmals. Ich wollte auf keinen Fall, daß ihr euch wegen meines 1. Beitrages in die Haare bekommt.  :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 00:50
(@medusalem)
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@jens

nee is klar: UVG ist ja bloss die Differenz des JA wenn der Vater den Unterhalt lt Tabelle nicht zahlen kann und das für max 6 Jahre, abzgl. KIGE, trotzdem erhält sie das oder hätte Anspruch drauf.

Dass der Unterhalt sowie das KG bei H4 angerechnet wird ist mir schon klar, trotzdem bleiben die Zahlen für die Kinder so, bei denen ist H4 (bei genauerem Lesen auch nicht enthalten), hab auch lediglich den  Anteil der KM H4 nicht berücksichtigt der noch dazu kommt, Unterhalt und Kindergeld bekommt sie ja, was mit dem UH fürs erste Kind ist, dass ja nicht seins ist, weiss ja keiner, war auch rein theoretisch. Evtl. müssen die Beträge auch nach dem letzten Post nach oben korrigiert werden.

Alles in allem erhält sie auch die Wohnung bezahlt, plus UH (tatsächlich gezahlter), KG, UVG (zumindest von drei), & H4 für sich, & Zuschlag Alleinstehend aber ich bin bloss ne Frau und hab keine Ahnung!!

Schönen Abend noch
Medusalem


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 00:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich habe mir das Schreiben nun nochmals genau durchgelesen und es gibt keinen Zweifel. Es wurde bei jedem Kind genau aufgelistet was es bekommt und das sind bei jedem Kind rund 360 Euro. Und dies bekommt sie nun noch ein Jahr auf Unterhaltsvorschussbasis.

Kannst Du bitte mal abtipseln, was da genau steht. Kann es sein, dass es sich hier um den Bedarfssatz der Kinder handelt (ALGII). Von welchem Amt ist das Schreiben?

Grüsse
sky


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Geschrieben : 09.09.2007 01:05
(@karlson)
Schon was gesagt Registriert

Anmerkung: Für das älteste Kind (als das nicht von mir ist) bekommt sie keinen KU, da deren Vater auch Arbeitslos ist. Nur so als Erklärung.
Soviel ich weiß, wird ihre Wohnung bezahlt, die ja eigentlich viel zu klein ist. Praktischerweise hat der Vater der ältesten Tochter (mit dem sie jetzt wieder zusammen ist) die Wohnung darunter gemietet. Beide Wohnung sind durch eine Treppe verbunden. Diese größere untere Wohnung wird komplett gezahlt, eben über seinen Namen. Sie teilen sich zwar Tisch und Bett aber beziehen beide getrennt Staatliche Hilfe. Naja, man muss eben wissen, wie man an sein Geld kommt. Meine Frau hat Wohngeld beantragt und wir bekommen gerade mal 47 Eur. Pech hat der, der Arbeitet. Aber das ist nun wieder ein gaaaanz anderes Thema. Ich wollte das nur mal so einwerfen.

PS: Also ich habe die vorherige Antwort nun geändert und habe dort geschrieben, was da steht. Das war wirklich so umständlich geschrieben, daß ich die ersten paar Mal gedacht habe, sie würde 360 Eur bekommen. Aber das war bevor ich Unterhalt gezahlt habe. Als ich die Antwort dann geschrieben habe, habe ich das ganze dann mal umgedreht und da stand das dann mit den 168 Eur. Praktisch waren die 360 Eur bis 01.07.2007 und die 168 Eur ab dem 01.07.2007. Mensch, wenn ich jetzt ein Mäuseloch finden würde, würde ich mich drin verkriechen.
(Was mich jetzt nur an der Sache stört ist, daß ich eigentlich ja schon viel länger KU zahle. Titel steht seit Februar fest. Muss ich doch mal anrufen)

Aber trotzdem, ich bleib dabei. Andere Mütter kommen mit weitaus weniger Geld zurecht und da kann ich wenigsten erwarten, daß meine Kinder ausreichend ausgestattet sind. Ich verlange ja keine Markenklamotten für die Kinder oder dass die Schulsachen alle von Stabilo sind. Eben ausreichend. Das kann doch nicht zu viel verlangt sein.

PPSS: Das Schreiben ist direkt vom zuständigen Jungendamt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 01:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@jens

nee is klar: UVG ist ja bloss die Differenz des JA wenn der Vater den Unterhalt lt Tabelle nicht zahlen kann und das für max 6 Jahre, abzgl. KIGE, trotzdem erhält sie das oder hätte Anspruch drauf.

Dass der Unterhalt sowie das KG bei H4 angerechnet wird ist mir schon klar, trotzdem bleiben die Zahlen für die Kinder so, bei denen ist H4 (bei genauerem Lesen auch nicht enthalten), hab auch lediglich den  Anteil der KM H4 nicht berücksichtigt der noch dazu kommt, Unterhalt und Kindergeld bekommt sie ja, was mit dem UH fürs erste Kind ist, dass ja nicht seins ist, weiss ja keiner, war auch rein theoretisch. Evtl. müssen die Beträge auch nach dem letzten Post nach oben korrigiert werden.

Alles in allem erhält sie auch die Wohnung bezahlt, plus UH (tatsächlich gezahlter), KG, UVG (zumindest von drei), & H4 für sich, & Zuschlag Alleinstehend aber ich bin bloss ne Frau und hab keine Ahnung!!

Schönen Abend noch
Medusalem

Ähm..die Differenz zur DT wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann?!..seit wann sind :

Für Kinder unter 6 J 125 €
Und für Kinder unter 12 J. 168

denn KU lt.DT,..

Beim UVG wird doch schon das geamte UVG abgezogen ..also ist das kuam KU nach DT was das JA zahlt..

  Dass der Unterhalt sowie das KG bei H4 angerechnet wird ist mir schon klar, trotzdem bleiben die Zahlen für die Kinder so,

Stimmt die Kids bekommen voraussichtlich kein ALG2, weil ihr Bedarf schon durch Kige u UVG gedeckt ist, besser gesagt, ihr "Einkommen" den Regelsatz übersteigt...u das übersteigende Einkommen, wird dann weiter auf den Regldatz der KM, angerechnet..u evtl wird dann dann auch null raus kommen..

Vermutlich werden noch die Mietkosten vom AA als ALG2 Leistung getragen..

  Evtl. müssen die Beträge auch nach dem letzten Post nach oben korrigiert werden.

Wieso nach oben????

aber ich bin bloss ne Frau und hab keine Ahnung!! 

Evtl magst du damit recht haben!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 04:08
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also

UVG:

so wie es ausschaut bekommt die KM für 4 Kids UVG
Ich geh mal von ein Kid unter 6 J aus u drei unter 12 J.

Mach:

1 x 125 = 125 €
3 x 168 = 504 €  (sofern nicht für ein Kind o evtl mehrere schon die Anspruchsvoraussetzungen erloschen sind wie 72
                              Monate bezug )

=  629                    (sind außerdem nicht die UVG Leistungen inzw etwas Höher meine bei kids unter 12 bei 170 €??)
abzüglich des KU`s i. H. v. 269 € von  @Karlson geleistet..

macht somit einen Zahlbetrag vom JA von 360 € !!!!!!!! (monatlich) (..kennen wir die Zahl nicht irgendwoher???)

Kindergeld:

Bei 4 Kindern gesamt =  641 €

Jetzt Bedarf beim Bezug von ALG 2:

Bedarf je Kind:  207 €        = 828 €
Bedarf  KM  345                  = 345 €
Zuschlag für AE                  = 124 €
max angemessene Miete= 450-500 €          (angemessen sind 100 qm/5 Räume)

Neben- u Heizkosten lasse ich mal aussen vor, da eben sehr abweichend, i.d.R. aber die angemessenen Nebenkosten im vollem Umfang.
Sagen wir einfahc mal pauschal 250 € (u sicher ist das etwas wenig für eine 5 Personen-Haushalt)

Wäre somit ein Bedarf nach SGB II von =  2047 €

Dem wird aber das Einkommen gegen gerechnet:

Bedarf ALG"    =  2047 €

Einkommen gesamt  =  1270 €

d.h. noch verbleibender Bedarf ALG2  =  777 €

Grob gesehen dürften das dann nur noch die Mietkosten inkl. Nebenkosten sein, die das AA/ARGE/Job-Center zu leristen hat...

U das für 5 Personen?!

Wenn ich das mit dem was ich zur Vefügung hab, mit 3 Pers., kann ich nur sagen: schlichtweg klingt es zwar nach einer wahsinns Summe, aber viel ist was anderes (zugegeben, diese Summe erstmal auf dem freien Arbeitsmarkt zu erwirtschaften, is ebenfalls nicht grad leicht)

Aber trotzdem, ich bleib dabei. Andere Mütter kommen mit weitaus weniger Geld zurecht und da kann ich wenigsten erwarten

Mit weitausweniger kann kaum sein...ALG2 wäre der Minsdestsatz..

Aber wäre doch auch ein Versuch wert, du nimmst die Kids zu dir u du siehst dann auch was es wirklich kostet...u was dir dann noch an Hilfen zusteht!..Wäre doch auch ein Versuch oder? Denn dan hast du doch die Kontrolle über die Kosten..

Gruß
Jens

P.S. @Karlson, ließ den Brief vom JA doch nochmals genauer, das klingt eher nämlcih so als wenn das die Leistung nach UVG  für ALLE Kinder der KM ist, der noch vom JA zu zahlen ist, sprich da ist auch das 4 Kind mit drin...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 05:02




(@karlson)
Schon was gesagt Registriert

Wieso? Ich habe für jedes Kind eine einzelne Berechnung bekommen = 3 einzelne Briefe halt in einem Umschlag. Und auf jedem steht das selbe: Bis 01.07.2007 360 Eur und ab 01.07.2007 168 Eur.
Die Kinder zu mir nehmen ist mir leider nicht möglich. Das wollte ich nämlich schon einmal. Das JA hat gesagt, daß ich nicht die möglichkeit habe, die Kinder zu bekommen, da ich priv. Insolvenz habe und so keine finanziellen Sicherheiten biete. Selbst wenn sie meiner Ex die Kinder abnehmen würden, würden sie eher im Heim landen, als bei mir. So krass hab ich es gesagt bekommen und sogar mein Anwalt machte mir keine Hoffnungen. Ich wäre für die Kinder arbeitend nützlicher als erziehend...  ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 13:25
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aber ich bin bloss ne Frau und hab keine Ahnung!!

Evtl magst du damit recht haben!

Geht´s noch?  😡

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 14:11
(@medusalem)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten morgen!

bin davon ausgegangen, dass im Mangelfall, wie hier, von der Einkommenstufe 6 = 135 % die Regelbeträge auch beim UVG berechnet werden!

Hatte das auch so in Erinnerung unserer Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse.

Leider geirrt, tut mir leid!  :redhead:

Hab aber festgestellt, dass die neuen UVG Beiträge (ab 01.07.2007) sich an der 2005er Tabelle orientieren: Kinder unter 6 = 127 € + 77€ = 204 € (lt. Tabelle 2005) , neue DT 202 € , nun gut sind bloß zwei Euro zugunsten der Kinder.

Schönen Sonntag noch!

Medusalem


[red]Selig sind die geistig Armen[red] pop

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 15:16
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