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Sie geht - was kommt da auf uns zu?

 
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Hab schon im Forum gestöbert, aber nix gefunden was auf meine Situation  passt.

Also meine Geschichte.

über 20 Jahre verheiratet und jetzt hat sie die erklärt, dass sie sich trennen will. Mittlerweile akzeptiere ich es und wir werden alles tun um den berüchtigten Scheidungskrieg zu verhindern.

Wir haben 3 Kinder von denen die jüngsten 15 und 18 (beide noch Schüler) bei mir bleiben wollen. Der Ältere lebt schon mit eigener Familie.

Meine Frau hat seit 7 Jahren nen 400 Euro Job.

Nun hat sie sich eine Wohnung gesucht und ist zur Arge gestiefelt um Hartz 4 zu beantragen. Hat auch beim Bürgeramt eine trennungserklärung aufsetzen lassen.

Was mir zu schaffen macht ist die Ungewissheit ob ich ihr evtl. noch Unterhalt zahlen muss? Jedenfalls musste sie wohl bei ihrem hartz4 Antrag einen Bogen bezügl Unterhalt ausfüllen.

Wir hatten uns eigentlich so geeinigt, dass ich ihr nichts zahle und sie im gegenzug auch nichts für die kinder zahlen muss.

Mit meinem Verdienst und dem Kindergeld würde ich mit den Kindern gut über die Runden können. Ok - wenns dann Lohnsteuerklasse 2 wird wirds knapper - aber es geht.

Haben eine Eigentumswohnung die auf uns beide läuft auf der noch rund 50000 € Schulden sind (die auch auf uns beide laufen). In dieser Wohnung möchte ich mit den Kindern bleiben und sie dann alleine abzahlen. Im Falle einer Scheidung müsste das dann natürlich geregelt werden.
Aber die Arge möchte hier auch genaue Unterlagen über die Wohnung sehen, wie Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Kreditbelastung.
Können die einen Verkauf oder Ausgleich verlangen?

Beim googeln hab ich halt nur gefunden, dass man bei der Unterhaltsberechnung einen Selbstbehalt von rund 1000 Euro hat. Aber in wie weit wirken sich die Kinder auf diesen Selbstbahlt aus? Welche Sätze werden da hinzugerechnet. Da würd ich mich über tips freuen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2009 19:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Westfale,

um jetzt nicht unnötigerweise  alle möglichen abstrakten Konstruktionen durch zu deklinieren, gib mal einen Hinweis auf dein Einkommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2009 19:26
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Tach auch,

Einkommen so im Schnitt 2000 netto (schwankt durch Zulagen - bei Lohnsteuerklasse 3) und dann 328 € Kindergeld
Belastung für die Wohnung rund 500 € Zins und Tilgung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2009 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit ist, nach Abzug des an dich selbst gezahlten KU der Spielraum für EU zwar nicht sehr gross, aber eben auch nicht 0,-

Das Problem ist, dass sobald die Arge ins Spiel kommt, irgendwelche Vereinbarungen zwischen euch nichtig sind. Zumal es für die Arge einfacher ist, sie dich auf Unterhalt verklagen zu lassen, als ihr einen Job zu suchen.

Ihr solltet also, solange ihr vernünftig miteinander reden könnt, die Geldflüsse in die vom Gestzgeber vorgesehenen Bahnen lenken.

Oder am allerbesten, du bringst deine Ex zu der Erkenntnis, dass es nicht schadet, für sein eigenes Auskommen zu arbeiten.
Was hält sie ab?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2009 19:53
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau war jetzt rund 1 Jahr erkrankt und konnte in der zeit nicht arbeiten. Nimmt jetzt ihren 400 € Job wieder auf und will wenns ihr körperlich wieder besser geht in rund einem Jahr auch auf Vollzeit gehen - soweit sie was findet.

Vernünftig reden können wir auf jeden Fall - aber welche Geldflüsse sollte ich da in welche Richtungen fließen lassen?
Was sieht der Gesetzgeber da vor?*dummfrag*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2009 19:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich glaube nicht mal, dass da Spielraum bleibt. 2000 netto bei Stkl 3 entspricht ca. 1770 Euro bei Stkl. 2.
Minus berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge (zusammen 185 Euro max), verbleiben ca. 1600 Euro.

Bei zwei Kindern der dritten Altersklasse in der 2. Tabellenstufe mit 2* 314 Euro sind die 1600 Euro schon unterschritten.

Also vom Prinzip die Stkl. 3 loswerden, allerspätestens, wenn die Ex einen Job hat.

Ergänzend: Wenn Du die ehebedingten Kredite allein weiter bedienst, sind die vor dem TU abzugsfähig. Also noch weniger gar kein Spielraum.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2009 20:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja in erster Linie die Absprache: "Du kein KU, dafür ich kein EU" ist ungültig. Diese Dinge sind nicht verrechenbar, da KU der Anspruch der Kinder ist.

Auch beim Haus gibt es die Gefahr, dass dir erstens ein Wohnwertvorteil angelastet und deine Ex aufgefordert werden könnte, Miete für ihre Hälfte des Hauses zu kassieren.
Dagegen wiederum müsste sie ihre Zinsen und Tilgungen eignetlich selber tragen.
Je mehr ihr da offensichtlich vermanscht, desto grösser die Gefahr, dass die Arge alles zu euren (deinen) Ungunsten auslegt.

Ich habe jetzt noch keine klare Linie, aber das sind so die Punkte wo es knuspern könnte.
Ich als Steuerzahler finde das ja auch richtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2009 20:09
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Hmm - ich will da sicherlich nichts zu unrecht kassieren oder vorenthalten.

Also denke ich, ich kann die Arge da gelassen auf mich zukommen lassen?

Sollte sich letztendlich herausstellen, dass ich was zahlen muss, werde ich das auch!

Aber im Grunde wäre sie ja auch den Kindern gegenüber dann unterhaltspflichtig - obwohl ja nichts bei ihr zu holen ist solang sie nicht vollzeit arbeiten gehen würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2009 20:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber im Grunde wäre sie ja auch den Kindern gegenüber dann unterhaltspflichtig - obwohl ja nichts bei ihr zu holen ist solang sie nicht vollzeit arbeiten gehen würde.

Da liegt genau der Knackpunkt. In der Rangfolge des Unterhaltsrechts seid ihr ja beide den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Da sie dem nicht nachkommen kann, bist Du als Betreuungselternteil an der Reihe. Solange die Kinder nicht volljährig sind, stehen sie in der Rangfolge über der Mutter.
Deshalb muss vom bereinigten Netto erst mal der Unterhaltsanspruch der Kinder befriedigt werden. Wenn dann noch was übrig bleibt, müsste geguckt werden, ob der Kredit berücksichtigt werden kann oder ob Du einen Ausgleich an Ex zahlen musst wegen der alleinigen Nutzung.

Deshalb gilt es jetzt, alles sauber auseinander zu halten, die Ansprüche der Einzelnen und die Leistungsfähigkeit der Verpflichteten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2009 20:20
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

So, danke erstmal für die Antworten is hier hin.

Hat sich einiges getan in denletzten Wochen.

Meine Frau is vor knapp 2 Wochen in eine Wohnung gezogen, die Kinder sind weiterhin bei mir und wollen es auch bleiben.

Meine Frau ist zur Zeit arbeitsunfähig und bekommt jetzt Hartz 4.

Heute hatte ich dann nen gelben Brief im Kasten.

Die Stadt macht mir Mitteilung gemäß § 33 Abs. 3 SGB II,
dass sie mich auffordern Auskunft über
- Einkommen/ Einkünfte
- Schuldverpflichtungen
- Versicherungen
- etc.
zu machen.

Die Rahmenbedingungen habe ich ja schon grob geschildert.
Jetzt hab ich natürlich neue Fragen

- Ist es ratsam mit diesem Schreiben zu einem Anwalt zu gehen, und dies mit ihm durchzugehen (an den Zahlen kann er ja nichts ändern?) Sind im Moment natürlich nicht so flüssig und von daher scheue ich ein wenig die Kosten,

- Kredite ist klar - habe jetzt aber einen kleineren Kredit aufgenommen um den Dispo auf dem ehemals gemeinsamen Konto und ausstehende Rechnungen von ihr zu begleichen. Ist dieser noch ehebedingt?

Danke schonmal vorab

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2009 20:31




(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Und dann gleich noch eine Frage

Wenn ich jetzt wegen dem Schreiben der Stadt zu einem Anwalt gehe, kann ich diesen dann auch später gemeinsam mit meiner Frau für die Scheidung beauftragen?

es ist ja so, dass wir absolut keinen Stress miteinander haben. Meine Frau erhebt auch keine besonderen Ansprüche und ich denke wir werden das alles einvernehmlich regeln können. Hat da wer Erfahrungen, wenn es entgegen den Eindrücken hier im Forum, eine einvernehmliche Trennung gibt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2009 12:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin westfale,

solange DU diesen Anwalt beauftragst, ist das ok. Faktisch gibt es ein solches Doppelmandat nämlich nicht; wenn es irgendwann Unstimmigkeiten gibt, kann der Anwalt nur einen von Euch vertreten. Und dann ist es besser, wenn Du das bist als wenn der bisherige Vertraute plötzlich der Gegner ist, der zuviel über Dich weiss.

Meines wissens gibt es nur eine kleine Ausnahme; das ist der Versorgungsausgleich beim Scheidungstermin, wo er nicht Euch beide vertreten kann. Da kenne ich aber den "Trick", dass man sich am Verhandlungstag für ein paar Euros einen anderen Anwalt vom Gerichtsflur holt, der für ein paar Minuten das "gegnerische" Mandat übernimmt. Zumindest vor ein paar Jahren war das so; möglicherweise ist es heute nicht mehr nötig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 13:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, also die unwichtigste Frage kann ich dir schon mal beantworten:

Ein RA arbeitet immer nur für einen!
Deinen Frau kann, bei entsprechendem Vertrauen in dich und den RA auf einen eigenen RAverzichten.
Falls ihr euch dann aber doch streiten solltet, steht sie ohne da, denn er ist nur dir verpflichtet.
Wenn der RA entsprechend instruiert kann das gehen. Das Risiko trägt deine Frau.
Das solltest du ihr fairerweise sagen.

Umgekehrt würde das natürlich genauso gelten.

Um die anderen Fragen beantworten zu können, brauchen wir aber noch mehr Angaben zur Wohnung bzw. dessen (Miet-)Wert, sowie die Zinsbelastung und übrige Einnahmen und Ausgaben.
Eben alles das, was die Arge so will, nur bevor du es der Arge gibst.

...

Ein Bisschen was steht da oben ja schon schon.
Wie sind bei den 500,- Zinsen und Tilgung verteilt?
Wie hoch wäre die Miete auf deem freien Markt?
Hast du ne Altersvorsorge?
Hast du dein Nettoeinkommen schon bereinigt, also Jahreseinkommen durch 12 abzügl. 5% Werbungskosten und bis zu 4% Altersvorsorge.

Ich sehe immer noch nicht viel Spielraum für EU aber bei der Arge kann man ja nie wissen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 13:04
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal,

Also ich versuche mal aufzulisten.

Einkommen ca. 2100,- € netto  (Stkl. 3, 2 Kinder, Weihnachstgeld jetzt mal grob eingerechnet)
Kindergeld 328,- €

Ausgaben:

ca. 350 € Zinsleistung fürs Wohnung (Restschuld 55000)
ca. 150 € Tilgung
ca. 150 € Autokredit (Familienauto)
ca. 80 € Kredit zur Ausgleichung Dispo wie oben beschrieben)

Altersvorsorge hab ich ne Riester mit 20€ monatlich
Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht,) so 30 Euro
Ansonsten das übliche wie Telefon etc. aber das wird die ja wohl nicht interessieren
Mein Einkommen hab ich jetzt nicht bereinigt.

Denk mal auf dem freien Markt würde die Wohnung 400 - 450 € Miete einbringen.

Wenn ich das Ganze jetzt erstmal nach gutem Glauben angebe und die Stadt kommt dann auf die Idee etwas zu fordern, kann ich da dann im Nachhinein noch einen Anwalt konsultieren und das ganze anfechten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2009 15:26
(@bronze)
Registriert

Moin,

Altersvorsorge hab ich ne Riester mit 20€ monatlich

Zwischenfrage, wie sieht es eigentlich bei Deiner Riester mit den Zuschüssen für die Kinder aus? Hat Deine Frau einer Übertragung der Zuschüsse zugestimmt? Anderenfalls sind die 20 Euro nicht mehr so attraktiv. Aber Du solltest sowieso über eine Aufstockung der privaten Altersvorsorge auf die gestatteten 4% vom Netto nachdenken (round about 80 Euronen, wenn ich richtig liege). Dieser Betrag geht dann  in die Bereinigung des Netto ein.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 19:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Till,

Aber Du solltest sowieso über eine Aufstockung der privaten Altersvorsorge auf die gestatteten 4% vom Netto nachdenken

Äh, müssten das nicht "4% vom Brutto" sein? Oder ist das mal wieder so 'ne OLG-spezifische Regelung?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2009 03:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Äh, müssten das nicht "4% vom Brutto" sein?

Nicht nur das, man kann auch die 150,-€ Tilgung als Altersvorsorge anrechnen.
Damit erübrigt sich ne weitere Versicherung.

Das heißt, Wohnvorteil, Zinsen und Tilgung heben sich auf.

Damit bleibt weiterhin kaum Raum für EU.
Du solltest aber schleunigst Stkl. 2 beantragen, damit du diese wahrheitsgemäß zugrundelegen kannst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2009 09:28
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

So, um das Ganze dann abzuschließen.

Habe seinerzeit das Ganze einfach nach gutem Gewissen ausgefüllt und der Stadt zukommen lassen. Hatte gedacht, wenn dann Ansprüche kommen kann ich es ja immer noch von einm Anwalt prüfen lassen.

Vor ein paar Tagen kam dann Post und mir wurde mitgeteilt, dass ich derzeit nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes nicht verpflichtet bin einen Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Leistungsfähigkeit im Sinne dieser Bestimmungen sei vorliegend nicht gegeben. Zu gegebener Zeit (?) würde eine erneute Überprüfung vorgenommen.

Somit hat sich der Punkt Unterhalt wohl erledigt.

Danke für eure Ratschläge.

Ich glaub mit ein wenig mehr Abstand werd ich dann mal meine komplette geschichte an entsprechender Stelle erzählen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2009 18:12