SGB II Rückzahlung ...
 
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SGB II Rückzahlung wg. Unterhalt

 
(@egistar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

habe folgendes Problem. Meine Freundin und ich haben seit Februar eine süsse kleine Tochter. Wir wohnen derzeit aber nicht zusammen. Meine Freundin war auch bereits vor der Geburt schon nicht erwerbstätig, da Sie bereits einen kleinen Sohn hat.

Nun wurden Ihr nach SGB II §20 die Regelleistungen zugesprochen da Sie Ihren Antrag bereits vor der Geburt abgeben musste. Ich zahle Unterhalt für die Kleine, aber was wir nicht wussten ist, dass ich meiner Freundin offiziell auch Unterhalt zahlen muss. Was noch dazu äusserst seltsam ist, dass alle Ämter über die Geburt der Kleinen informiert waren aber keine Information über diesen Unterhaltsanspruch meiner Freundin angesprochen wurde. Ebenso haben wir ausser dem Erziehungs- und Kindergeld keinen sonstigen Anspruch wie Sozialgeld aus SGB II § 28 über 207,- für die Kleine zu beantragen um dem Staat sonst nicht auf der Tasche zu liegen.

Nun wollen wir zusammenziehen und würden dann als eheähnliche Gemeinschaft gelten.
Muss ich denn nun als Vater diese nach §20 SGB von meiner Freundin erhaltenen Regelleistungen nachzahlen, weil ich Ihr keinen Unterhalt gezahlt habe?

Bei diesem ganzen Regelwerk blickt hier keiner mehr durch.

Kennt jemand auch solch einen Fall dem wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

lg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2005 03:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Egistar,
also ich blicke da schon durch.

Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt, sowie auch deine Freundin. Den hat sie vom 'Sozialamt' bekommen.
Bezahlt wurde das von der Allgemeinheit aus Steuergeldern.

Nun ist das aber nicht ein Kind der Allgemeinheit, sondern Deins. Wenn Du also zahlen kannst, macht es doch Sinn, dass Du das dann auch machst, oder? Machen übrigens die ganzen anderen Papis auch, musst dich nicht für schämen oder ärgern.

Leute gibt's. Wenn ich das höre, dann glaube ich, es muss ein Ruck durch Deutschland gehen (frei nach R. Herzog).

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2005 10:02