Hallo erst mal in die Runde 😉
ich bin seit nunmehr über einem Jahr geschieden, meine beiden Kiddies (4+6) leben bei der KM. Ich zahle Unterhalt für beide nach DT 😉 und für meine Ex (natürlich) leider auch 🙁 Mangelfall bin ich glücklicher Weise nicht.
Nun hat meine Ex seit etwa 1/2 Jahr einen Freund (den Sie vor mir zunächst geheim halten wollte), mit dem Sie nun neuerdings offenbar auch zusammen lebt. Meine Kleine hat mir berichtet, das er nun bei Mamma im Schlafzimmer schläft. Sie meinte, das er das nun schon lange macht (ok, "lange" ist für ein 6-jähriges Mädchen eine Zeitspanne, welche für uns mitunter sehr kurz sein kann ) 😉
Meine Ex macht nun zwischenzeitlich auch kein Geheimniss mehr um Ihren Freund, so das er seit einigen Wochen auch immer beim abholen/zurückbringen meiner Kiddies mit dabei ist, und die Kinder verabschiedet/begrüßt (war am Anfang sehr gewöhnungsbedüfrtig).
Ein mir nicht bekanntes Namensschild o.ä. ist jedoch nicht an der Wohnung.
Meine Frage (wahrscheinlich doch schon mal bei dem einen oder anderen vorgekommen):
Ich denke mal, das der Unterhalt für meine Ex damit ja irgendwann nicht mehr zu bezahlen ist, sonst würde ich den beiden ja ein Leben in Saus und Braus ermöglichen (meine Ex arbeitet halbtags). Ist das so ?
Was muss ich beachten, damit ich Ihren Unterhalt dann irgendwann einstellen kann, bzw. das über meinen RA veranlasse ? Muss ich da Beweise erbringen, dass die beiden gemeinsam leben ? Wenn ja welche ?
Hallo,
schau Dir doch mal nachfolgenden Link an. Vielleicht hilft Dir das.
LG Uli
http://www.carookee.com/account/VAfK-Forum/messages/7/7050647-0-01103
Hallo,
bevor es zu Missverständnissen kommt, weil da gerne mal etwas durcheinander geworfen wird: Der Link betrifft nur den EU, nicht aber den Kindesunterhalt!! Letzterer hat damit - völlig zurecht - gar nichts zu tun!
Wahrscheinlich war Dir das bekannt, aber der Vollständigkeit halber ...
Beste Grüße
[Editiert am 28/9/2005 von Sad Dad]
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hallo,
betrifft dies auch den Betreuungsunterhalt wenn man nicht verheiratet war?
Wie wirkt sich dies genau auf die Bedürftigkeit aus?
Ist dies wie ein "Präzedensfall" zu sehen, dass auch für andere OLG Wirkung hat?
Danke für Eure Antworten ....
Gruß
P.
Hmm, ob das für mich auch anwendung findet? Meine Ex ist sogar nach Berlin gezogen, in das gleiche Haus, zusammen sind die schon über ein Jahr, er scheint auch recht viel zu bezahlen...
Thanks Ulli, der Link hört sich zumindest schon mal ermutigend an. Stellt sich noch die Frage, was als Nachweis des zusammenlebens vor Gericht ausreicht. Die Aussage meiner Tochter wird hier wohl nicht ausreichen oder ?
Ist Tatsache, das meine (zweit)Frau ihn auch schon sehr oft dort in genannter Situation angetroffen hat eventuell auch hilfreich ? Oder gibt es noch andere Punkte die mir dabei helfen würden, das Dingsfest zu machen ?
Ich denke, dafür brauchst du einen guten Anwalt, den du mit zusätzlichen Infos anfütterst. Je mehr Beweise, desto besser!!
Lg Uli
Hallo Uli,
was heißt das konkret?
Das Urteil des OLG ist meiner Ansicht nach sehr präzise formuliert. Meine Fragen beziehen sich weniger auf das Beweisen der Tatsache, vielmehr auf die Auswirkungen bei Unterhalt.
Meine Frage:
Hat es Geltung für den Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten?
Freue mich auf Deine Antwort, Uli !!
(natürlich auch von jedem anderen)
Schöne Grüße
P.
