Hallo Ihr Lieben,
bin wirklich sehr verzweiffelt. Ich bin 31 Jahre jung und seid zwei Jahren Selbstständig.
Im Juni 09 wurde ich Vater angeblich Vater einer Tochter.
Meine ehemalige Freundin hatte mich bereits im Dez 08 verlassen, wir waren nur ein Paar (Nicht Verheiratet und Verlobt)
Im September 09 bekamm ich vom JU das erste Schreiben " Anerkennung einer Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltszahlung für da Kind....." mit Anlage ermittlungsbogen
Daruf informierte ich mich bei einem Anwalt der zwar bemüht war aber nicht viel Ahnung im Familierecht hat. Er hielt es für besser dem JU das zugeben was sie wollen und mit zu arbeiten.
Zudem Schrieb er sa JU an das wir gerne einen Vaterschaftest machen würden.
Letzte Woche bekammen wir nun die Ergebnisse und ich darf mich Glücklich schätzen der Vater zu sein
Meine Fragen sind nu
-Habe ich möglichkeiten das Kind zu sehen?
-Heute bekamm ich Post vom Jugendamt "Beistandschaft für das Kind..." + bereits versandten Ermittlungsbogen
und warum bekomme ich Post vom Arbeitsamt "Mitteilung an Unterhaltspflicht gemäß §33 (SGBII) beide wollen genaustens wissen was ich Verdiene usw.
-Muß ich nur Kinderunterhalt nach DDT zahlen oder auch sonstige Geldleistungen für Mutter und Kind.
-Da ich Selbstständig und mein Jahreseinkommen jedes Jahr unterschiedlich ist passt sich das KU an oder muß ich das einmal festgelegte KU anklagen vor Gericht
-Muß ich rückwirkend zahlen
Vielen Dank fürs Lesen und euere Bemühungen und entschuldigt bitte das ich nicht die Suche benutz habe war aber einfach zu aufgeregt.
LG
aus der Eifel
Servus eifeler!
Im September 09 bekamm ich vom JU das erste Schreiben " Anerkennung einer Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltszahlung für da Kind....." mit Anlage ermittlungsbogen
Hast Du diese Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet?
Wenn nicht, würde ich auf ein Vaterschaftstest beharren, bevor Du überhaupt was in die Wege leitest gar unterschreibst.
Alle andere Fragen werden je nach Deinem Ja/Nein zu meiner Frage beantwortet...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wenn nicht, würde ich auf ein Vaterschaftstest beharren, bevor Du überhaupt was in die Wege leitest gar unterschreibst.
Zudem Schrieb er sa JU an das wir gerne einen Vaterschaftest machen würden.
Letzte Woche bekammen wir nun die Ergebnisse und ich darf mich Glücklich schätzen der Vater zu sein
😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, marco!?
das mit dem Test hat er doch schon geschrieben?
Letzte Woche bekammen wir nun die Ergebnisse und ich darf mich Glücklich schätzen der Vater zu sein
Habe ich so verstanden als ob der Test "erfolgreich" war. Ist nur die Frage ob das ein gerichtlicher Test war oder ob die Gefahr der Manipulation (Vertausch von Proben usw) bestehen könnte.
ligr ginnie
PS: deep war etwas schneller
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Eifeler,
-Habe ich möglichkeiten das Kind zu sehen?
Ja. Du hast das Recht und auch die Pflicht zum Umgang. Das durchzusetzen kann aber ein steiniger Weg werden, wenn die KM nicht möchte.
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Heute bekamm ich Post vom Jugendamt "Beistandschaft für das Kind..." + bereits versandten Ermittlungsbogen
Mit diesem Bogen wird überprüft in welcher Höhe du KU zahlen kannst.
und warum bekomme ich Post vom Arbeitsamt "Mitteilung an Unterhaltspflicht gemäß §33 (SGBII) beide wollen genaustens wissen was ich Verdiene usw.
Bis zum min. 3. Lebensjahr des Kindes bist du auch im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit der KM zu BU verpflichtet.
-
Muß ich nur Kinderunterhalt nach DDT zahlen oder auch sonstige Geldleistungen für Mutter und Kind.
Ja. KU nach DT und BU für die KM vom mind. 770 € bis zur Höhe ihres bisherigen Einkommens. Begrent natürlich von deiner Leistungsfähigkeit.
-Da ich Selbstständig und mein Jahreseinkommen jedes Jahr unterschiedlich ist passt sich das KU an oder muß ich das einmal festgelegte KU anklagen vor Gericht
Bei Selbständigen werden die letzten 3 Jahre betrachtet und daraus der Unterhalt errechnet. Wenn du oder die KM eine Änderung haben wollt kann alle 2 Jahre nachgefragt werden bzw. du ußt nachweisen das sich deine Einkommenssituaton unverschuldt für mehr als 6 Monate erheblich verschlchtert hat.
-Muß ich rückwirkend zahlen
Nachzahlen mußt du ab dem Zeitpunkt, ab dem du zur Zahlung aufgefordert wurdest. Also ab dem Zeipunk ab dem du zur Auskunft und zur Abgabe der vaterschaftsanerkennung aufgefordert wurdest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja ja der Test war erfolgreich. Ich habe den Vaterschaftstest veranlasst, ins Labor wurden seperat Die Kindsproben und etwas Später meine gesand.
hat wer vielleicht noch infos zum Betreuungsunterhalt ?? muß das auch gezahlt werden wenn ich keine Eheähnliche Beziehung hatte. bzw gibts da ne Berechnungsformel zu?
Hallo Eifeler,
hat wer vielleicht noch infos zum Betreuungsunterhalt ?? muß das auch gezahlt werden wenn ich keine Eheähnliche Beziehung hatte.
Ja, musst du zahlen. Ist schließlich kein Unterhalt wegen einer ehemaligen Beziehung, sondern wegen Betreuung eines kleinen Kindes.
Im Klartext: Bereits ein One-Night-Stand mit entsprechenden Folgen würde ausreichen, um den Anspruch auf mindestens drei Jahre Betreuungsunterhalt zu begründen.
gibts da ne Berechnungsformel zu?
Wie Tina schon geschrieben hat: Mindestens 770 Euro, ggf. auch mehr wenn sie vor der Schwangerschaft mehr verdient hat und demzufolge jetzt einen entsprechenden Verdienstausfall hat. Begrenzt wird das ganze durch deine Leistungsfähigkeit. Wenn's dumm läuft, bleibt dir selbst zum Leben nur der Selbstbehalt von 1.000 Euro, den du gegenüber der KM hast. Wenn du magst, stell' die nötigen Daten ein, dann rechnen wir das mal aus.
Ja ja der Test war erfolgreich. Ich habe den Vaterschaftstest veranlasst, ins Labor wurden seperat Die Kindsproben und etwas Später meine gesand.
Nur um sicher zu gehen: Du hast die Proben selbst entnommen, selbst zur Post gebracht, und das Ergebnis ging direkt an dich? Oder, alternativ dazu, das ganze wurde direkt von einem Labormitarbeiter oder einem Arzt gemacht? Wichtig ist, dass die KM nirgendwo (!) in der Kette eine Möglichkeit zur Manipulation gehabt haben darf.
ach du meine gütte
Willkommen in der Realität des deutschen Familienrechts.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wahnsinn da bekommt man ja selbst voll die Existensängste oo
Sie wohnt selbst wieder bei Ihren Eltern in Leibzig von dort hatte Sie die Proben in mein ausgesuchtes Labor gesand
Und habe meine Probe von Rheinland versendet. Ich habe dann Zeitgleich mit dem mit dem Jugendamt die Testergebnisse erhalten.
Und was für Fristen das JU setzt da tut sich ein halbes Jahr nix und innerhalb zwei Wochen wollem die nun alles geklärt haben. OMG
Hallo eifeler,
hat das Labor deine extra eingesandten Proben wirklich wirklich verwendet, bist du da sicher? Nicht dass die KM irgendwelche Proben als deine ausgegeben hat und denen des Kindes beigefügt hat.
ligr ginnie...gerade mit einem Hauch von krimineller Energie :puzz:
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Kann man den BU und KU als Selbstständiger steuerlich geltent machen ?
Bei dieser Frage kommt üblicherweise der Flaschengeist Pappasorglos aus seiner Buddel um dir von der Unterhaltszahlung an Mütter vorzuschwärmen.
Fakt ist: BU ist in begrenztem Umfang absetzbar, KU nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dachte ja nur weil es für ne Ausgabe ist
und die KM es doch als Einnahme verbuchen müßte....
Ich muss mich mal andersweitig beschäftigen 😉 aber vielen vielen dank für eure Hilfe und flotte Unterstüzung
Ich halt euch natürlich am Laufenden
Dachte ja nur weil es für ne Ausgabe ist
und die KM es doch als Einnahme verbuchen müßte....
Bei Geschiedenen ist das so.
Da kannst du deinen EU steuerlich absetzen und sie muss es als Einnahmen versteuern.
Bei unehelich greift §33 sonstwie, dass du bis zu 6xx,- absetzen kannst, allerdings nur wenn KM nix verdient.
KU kann nie abgesetzt werden, dafür gibt es Kindergeld. Zumindest theoretisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.