Habe mich versucht durch umfangreiche Recherche über den Selbstbehalt von EUR 900 für Berufstätige zu informieren, jedoch sind alle Informationen gegesätzlich zu dem was mir mein Anwalt erzählt.
Wenn ich von meinem Nettoeinkommen, meine bereits bei der Geburt meines Kindes vorhanden Darlehensraten (entstanden aus früherer Selbständigkeit)
abziehe, und dann noch meine private krankenverischerung abziehe verbleiben mir EUR 960,00 hiervon bezahle ich Unterhalt in Höhe von EUR 257,00 also bleiben noch EUR 703,00 hiervon soll ich seit neuestem jetzt auch noch eine private Krankenversicherung für meinen Sohn in Höhe von EUR 140,00 bezahlen
da seine Mutter bei Ihrem jetztigen Ehemann versichert ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. Also würden mir zum Leben inkl. Miete EUR 563,00 bleiben.
Lt. meines Anwaltes würden meine Schulden keine Berücksichtigung finden da Sie im Urteil zur Festsetzung des Unterhalts im urteil nicht erwähnt wurden.
Ich verstehe nur "Bahnhof" und frage mich ob ich mit dem Hut in der hand künftig vor diesem sammeln gehen muß..................
Moin,
und herzlich willkommen in der Realität des (deutschen) Familienrechtes.
Erste Frage: Warum bist Du bei diesen Einkommensbeträgen privat krankenversichert? Wäre ein Wechsel nicht (finanz.) sinnvoller?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo erstmal,
ich wußte nicht ob sie es schon wußten.... aber ein nettes Hallo und Tschüss und evtl. sogar noch Bitte helfen hier ungemein. 😉
Wenn die KM bei ihrem jetztigen Ehemann versichert ist kann dieser, da er ja das Haupreinkommen der Familie erwirtschaftet das Kind im Rahmen der Familienversicherung mitversichern. Tut nicht weh, kostet in der gesetzliche nichts. man muß nur jedes Jahr angeben, was die einzelnen Familienzugehörigen verdienen.
Da du ja privat versichert bist fällt für dich diese Möglichkeit ja leider flach, ansonsten hättest du euer Kind auch bei dir Familienversichern können.
Schulden werden oft nicht berücksichtigt. Wie hoch sind denn deine Darlehensraten?
Aber warum bsit du weiterhin privat versichert, wenn dein Einkommen so niedrig ist? Vielleicht denskt du mal darüber nach, ob es die Möglichkeit gibt in die gesetzliche zu wechseln und dann dort euer Kind mitaufzunehmen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sorry.................. Hallo erstmal ! 🙂
meine private KV kostet EUR 280,00 pro Monat die gesetzliche würde bei aktuellen 15,5% EUR 387,50 kosten, also eine Diff. von EUR 50,00 wenn man den AG
Anteil berücksichtigt. Da ich über 10 Jahre durch meine Selbständigkeit privat versichert war konnte ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Was sich bis jetzt auch gerechnet hat. Von den besseren leistungen mal abgesehen. Die Erstattungen kommen noch hinzu. meine monatlichen Verbindlichkeiten
belaufen sich auf EUR 920,00 bestehend aus 716,00 Zins u. der Rest ist Tilgung. also keine Kleiningkeit.
Danke für den Info/gedankenaustausch
ueberdentischgezogen
Tach,
wenn der Unterhalt ohne die Schulden tituliert wurde, hättest du natürlich zu dem Zeitpunkt was dagegen tun müssen oder eben jetzt diesen Betrag bezahlen.
Da die neuen Forderungen ja noch nicht im Titel stehen, kannst du ja die Klage abwarten und dann nochmal versuchen, die Sache mit den Schulden zu erklären.
Die Erfolgsaussicht hängt sicher stark von den Relationen ab. Bei einem Einkommen, welches dich der gesetzlichen KV-Pflicht entbindet und dich durch die Schulden zum Mangelfall macht sehe ich allerdings auch etwas düster.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich vergaß:
lt. Schreiben der TKK bei der der Ehemann der KM versichert ist bin ich nach den dort vorgelegten Unterlagen der Haupternährer meines Sohnes und daher zur Versicherung verpflichtet.
Hi,
es geht nicht darum wer deinen Sohn hauptsächlich ernährt.
Der Ehemann als Versicherungsnehmer muß das Haupteinkommen haben, dann kann auf Antrag dein Kind dort in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Voraussetzung ist nur, das er eben die hauptsächlichen Einnahmen der "Bedarfsgemeinschaft" erbringt. Dabei wird sein Einkommen, das deiner Ex, das KG und der KU zusammengezählt und errechnet wer wieviel % erwirtschaftet. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das trotz des KU meine Kinder bei meinem jetztigen Ehemann versichert sind.
Der überwiegenden Unterhalt bedeutet übringens, wenn der Versicherte mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs des Kindes aufbringt.
Der Unterhaltsbedarf wird ermittelt, indem das Netto-Gesamteinkommen der Familie (einschl. Unterhaltszahlungen) durch die Anzahl der Familienangehörigen geteilt wird.
Ich hoffe das ist nicht deine Ex, da könnte nämlich das Problem liegen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen