Hallo,
wo genau greift eigentlich der Selbstbehalt von 900,-€?
Angenommen nach allen Abzügen, KU und Berechnungen bleibt ein Betrag von 1500,-, von dem die Ex dann 750,- EU bekommt.
Heißt der Selbstbehalt nun, dass ich statt der 750,-€, 900,-€ für mich behalten kann und nur 600 abdrücken muß???
Gruß,
Luisvito
Hallo!
Gegenüber der getrenntlebenen Ehefrau hast du einen Selbstbehalt von 1000 Euro. Beim Kindesunterhalt 900 Euro.
Die Frage ist ja ob Sie auch etwas verdient?
Gruß
Hallo,
wie gesagt, das ist alles schon mit ein- und abgerechnet. Unterm Strich stehen dann 1500,- die geteilt werden müßten, oder eben nicht, wenn an dieser Stelle ein Selbstbehalt von 900 greift????
Nein, wenn der KU bezahlt ist und 1500 übrig bleiben, kann sie maximal 500 bekommen. Oder wenn ich mich nicht täusche, bekommt sie 3/7 = 642 Euro, aber eben der SB darf nicht unterschritten werden, also eben 500.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
War bisher auch immer der Meinung, dass der Selbstbehalt in den alten Bundesländern gegenüber des Ehegatten 1000 Euro beträgt. Dem scheint aber nicht so zu sein, wenn ich mir das hier durchlese ...
http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Hier steht dann:
Gegenüber einem Ehegatten, der Kinder aus der Ehe betreut, ist der Selbstbehalt nur so hoch wie gegenüber minderjährigen Kindern.
Das würde doch bedeuten, dass in dem Threadbeispiel anstatt 500 Euro 600 Euro zu bezahlen wären, da der Selbstbehalt gegenüber des Ehegatten der die Kinder betreut anscheinend auch nur 900 Euro beträgt ... also nichts mit 1000 Euro SB ...
War bisher auch immer der Meinung, dass der Selbstbehalt in den alten Bundesländern gegenüber des Ehegatten 1000 Euro beträgt. Dem scheint aber nicht so zu sein, wenn ich mir das hier durchlese ...
Du hast zwar recht, das steht da, aber völlig ohne Quelle. In den Leitlinien steht sowas definitiv nicht und ich hab auch schon mindestens ein Urteil gelesen, in dem in einem solchen Fall SB=1000 steht. Das ist entweder eine Fehlinformation oder spezifisch für ein bestimmtes OLG.
