Hallo zusammen,
meine Exfrau hat über die Beistandschaft mitgeteilt, dass Sie einen Sonderbedarf, für unseren großen Sohn benötigt.
Die Rechnungen für den Nachhilfe Unterricht will Sie demnächst einreichen. Ich gehe mal davon aus, das es sich nicht um 20-30,- handeln wird, sondern eher um einen dreistelligen Betrag.
Der Brief der Beistandschaft wurde mir förmlich in einem gelben Umschlag zugestellt und der beinhaltet, das ich die Anpassung des Unterhaltes demnächst erhalten werde!
Der Selbstbedienungsladen "Lohn", hat also wieder einmal geöffnet und ich muss das wieder einmal so hinnehmen!
Das Problem was ich habe ist folgendes, mir geht es sich nicht darum den benötigten Nachhilfeunterricht, nicht mit zu finanzieren, mir geht es nur erstmal um das Verständnis.
Besprochen wurde mit mit vorab nichts! Werde also vor vollendete Tatsachen gestellt, wieder einmal
Problem 1:
So! Meine jetzige Frau hat 2 Töchter aus 2 verschiedenen Beziehungen. Der Vater der kleinen (9) zahlt 250,- und der Vater der großen (15) 0,-. Da wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben, muss ich für den Rest aufkommen.
So die Aussage der Beistandschaft hier bei uns in der Stadt, so sollen wohl auch die Gesetze sein, also Unterhaltsvorschuss für die große 0,-!!!
Jetzt kommt die Beistandschaft meiner Exfrau und behauptet, dass es nicht zu interessieren hat, ob ich für die Stieftöchter zahle oder nicht, die eigene gehen vor. Hmmmmm .....
Problem 2:
Der Krebs meiner Frau ist zurückgekommen und sie wurde vor Weihnachten operiert.
Problem 3:
Ich arbeite auf der Klasse 3, habe also durch meine Frau ca 200,- netto mehr, als auf was ich auf der 4er hätte. Die 200,- hätte ich durch meine Frau ja gar nicht, werden mir aber trotzdem angerechnet.
Problem 4:
Wir zahlen knappe 500,- an Kredite ab, die wohl auch kein Gehör bei der Beistandschaft meiner Exfrau finden.
Problem 4:
Das Amtsgericht will ebenfalls eine Aufstellung meiner / unserer Einkünfte, wegen Verfahrenskostenhilfe aus dem letzten Jahr
Problem 5:
Seit dem 1.1 zahlen wir höhere Rechnungen, Strom, Mieterhöhung, Fahrkarte, laufender Unterhalt, KFZ Versicherung ... da kamen schon mal 60,- / Monat auf mich zu! Plus laufender Unterhalt 672,-/M.
Was kann ich jetzt tun? Von meinem Gehalt bleibt eigentlich nicht mehr viel übrig, momentan leben wir vom Kindergeld und den 250,- Unterhalt.
Gruß und Danke
P.S. Der Editor funktioniert irgendwie nicht 🙂
Hallo @distance,
672,- € Unterhalt für Deinen Sohn? Ist das der Zahlbetrag?
Arbeitet Deine jetzige Frau und wenn ja was verdient Sie Netto?
Eventuell wärst Du ja für Sie Unterhaltspflichtig?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Sorry ich habe 2 Söhne aus erster Ehe, deshalb die 672,-. Meine Frau hat einen Minijob und verdient 416,-/M
Hallo @distance
Mit diesen 416,-€ Einkommen ist Sie ja auch bedürftig.
Das heißt Sie müßte von Dir Unterhalt bekommen. Würde halt bedeuten, dass Du in der DT eine Stufe runtergehst und etwas weniger an Deine Söhne überweisen müßtest.
(Die DT ist ja in Ihren ausgewiesenen Beträgen auf 2 Unterhaltsberechtigte abgestellt...)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo @Kakadu59
danke erstmal für deine Antworten, aber was ist DT 🙂
Und ich zahle den Mindestunterhalt, wie kann der noch weniger werden? Und werden mir die Stieftöchter angerechnet?
Ok, Düsseldorfer Tabelle :-))))))))
Hallo,
der Selbsrbehalt für Mehr- und Sonderbedarf liegt bei 1.300 €.
Und dieser wird nach Einkommen geqoutelt.
Wenn du nach Zahlung des Kindesunterhaltes und Bereinigung deines Einkommens keine 1.300 € mehr hast, dann ist auch kein Geld für Mehr- und Sonderbedarf da.
Sophie
Hallo @AnnaSophie,
was gehört denn alles zur Bereinigung des Einkommens? Kredite auch?
Hallo,
5 % berufsbedingte Aufwendungen oder die realen Kosten (kommt auf das OLG an)
4 % vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge, wenn du sie ansparst.
Was sind das für Kredite? Sind die bei der Berechnung des Kindesunterhaltes anerkannt worden?
Sophie
Wir sind vor 4 Jahren umgezogen und hatten eigentlich nur Schrottmöbel bzw. Geräte. Letztes Jahr ist uns die Küche nacheinander um die Ohren geflogen, erst die Spülmaschine, dann der Backofen und dann die Herdplatten.
Dieses Jahr die Waschmaschine, es kam irgendwie alles auf einmal.
Soweit ich weiß wurden die anerkannt
Meine Frau spart Riester für 5,- /M.
Ich erhalte VWL von meinem Arbeitgeber, der Aktienfond ist aber für 7 Jahre fix, da komme ich nicht dran und es ist gerade mal ein halbes Monatsgehalt drauf. Girokonto ist total überzogen und Rücklagen gibt es auch nichts.
Hallo @distance,
wie es scheint, hast Du Dich bis jetzt wenig mit der Materie auseinandergesetzt.
Aber hier kann Dir ja geholfen werden (zumindest, was die Theorie betrifft)
Zunächst wären da ein paar Fragen..:
Wieviel verdienst Du im Durchschnitt Netto? (also Dein Gehalt, eventuelle Prämien, Wehnachtsgeld, also alles was so an Einkommen innerhalb eines Jahres zusammenkommt, dazu noch ggf. Steuerrückerstattung)
Wie alt sind Deine Söhne, wo wohnen die (also welches OLG ist zuständig)
Wieviel zahlst Du pro Kind
Existieren Unterhaltstitel für die Söhne?
Um eventuell Dein bereinigtes Netoeinkommen ermitteln zu können wäre noch folgendes hilfreich zu wissen:
Wie weit fährst Du zu Arbeit (einfache Strecke)
Hast Du zusätzliche Versicherungen zB, private Zahnzusatzversicherung?
Bist Du in der Gewerkschaft?
Hast Du eine private ALtersvorsorge?
Wegen dem Unterhaltsvorschuß: hier hat sich doch aktuell dahingehend was geändert, dass der bis 18 gezahlt wird. Allerdings weiß ich nicht, an welche Bedingungen daran geknüpft sind.
Da wird sich sicherlich noch jemand dazu äußern...
Edith: Die Vermögenswirksamen Leistungen müssen als Altersvorsorge deklariert sein/ werden, damit diese anerkannt wird.
Gegebenenfalls einfach als solche angeben...
Der Sparplan Deiner Frau interressiert an der Stelle nicht...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Dankeschön 🙂
ich mache es mal kurz und knapp:
2255,- inkl VWL 40,- und 44,- für Fahrkarte(AG) und 50,- zahle ich selbst für die Fahrkarte. 1-2 die Woche kommen noch Benzin dazu, was ich auch selbst trage.
Meine Söhne sind 9 und 12, OLG München
672,- insgesamt. Für den kleinen 302,- und für den großen 370,-
Ja es existieren Unterhaltstitel
Es sind ca 20km zur Arbeit, 1-2 pro Woche fahre ich mit dem Auto, weil der Bus nur alle 2 Stunden fährt
Nein es gibt keine Versicherungen
Nein keine Gewerkschaft
Nein keine private Altersvorsorge, außer der Aktienfond von 1400,-
Unterhaltsvorschuss gilt nur für alleinstehende Mütter, nicht für verheiratete
Hallo,
2.255 - KM-Geld (20x2= 40 km davon 30X0,30 €X220+10x,2*220/12) 201,66 - berufsbedingte Aufwendungen 44 =2009,34 - 302-370=1.337,34 €
Damit dürfte ja fast nichts für Sonderbedarf übrig bleiben.
Sophie
Hallo @AnnaSophie,
schaut ganz danach aus, aber mal sehen wie die Beistandschaft das berechnet.
Danke nochmals 🙂
Hallo zusammen,
da ich es auch nicht weiß:
in welcher Reihenfolge werden hier die "Bedürftigkeiten" abgedeckt? (mal völlig losgelöst von der Verteilermasse)
1. Unterhalt Kinder
2. Unterhalt jetzige Ehefrau
3. Sonderbedarf des Kindes/ der Kinder
????
oder muß/ müßte erst der Sonderbedarf der Kinder abgedeckt werden, bevor es Unterhalt für die Jetztfrau gibt?
Denkbare Reihenfolge dann:
1. Unterhalt Kinder
2. Sonderbedarf
3. Unterhalt jetzige Ehefrau
Edith: Sind die Unterhaltstitel auf den 18. Geb. der Kinder befristet?
Fragende Grüße
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
2.255 - KM-Geld (20x2= 40 km davon 30X0,30 €X220+10x,2*220/12) 201,66 - berufsbedingte Aufwendungen 44 =2009,34 - 302-370=1.337,34 €
[...]
Sophie
Sind die 44,- € Fahrkartenzuschuß des AG abzugsfähig? (ich denke nein, aber vllt. habe ich auch nur einen Denkfehler)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu59,
ich denke mal das der Fahrkostenzuschuss des Arbeitgebers von Distance Einkommens erhöhend gerechnet wird bezw. bei den Kilometern abgezogen wird, genauso wie die eigenen Kosten für die Fahrkarte abgezogen wird wenn es über die Kilometer geht. Es kommt auch darauf an bei der Berechnung ob Distance 5 oder 6 Tage die Woche arbeitet. Bei 6 Tagen sähe die Berechnung so aus: 280 Tg *30km*0,30 = 2520 € / 12 = 210 € und 280 TG * 10 km *0,20 = 560 € / 12 = 46,66 € . Macht zusammen im Monat 256,66 €, hiervon die 44 € vom Arbeitgeber für die Fahrkarte, plus die 50 € den Distance für die Fahrkarte selber trägt. Hat Distance kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung? Diese wären bei der Bereinigung auch noch abzusetzen. Bei der Rangfolge denke ich mal das die Kinder an der ersten Stelle stehen und dann der Unterhalt der Ehefrau. Wenn Distance noch Unterhalt für die Ex zahlen muss, darf das bereinigte Netto nicht nach Lohnsteuerklasse drei erfolgen , sondern nach der Steuerklasse 1, weil der BGH sagt das der Vorteil der neuen Ehe nur den Kindern und der jetztigen Ehe zu gute kommen soll.
LG der Frosch
Hallo,
Du solltest als erstes auch das Einkommen der KM des Sohnes für den Sonderbedarf ansteht erfragen, weil das die Grundlage für die Quotelung ist. Wie hoch ist denn schätzungsweise das Einkommen der KM?
Nachhilfe ist Sonderbedarf, wenn sie relativ kurzfrisitig und auch nicht über einen längeren Zeitraum, also z.B. zum Erreichen des Klassenziels, erfolgen soll.
Die Kosten einer nur gelegentlichen oder in geringem Umfang in Anspruch genommenen Nachhilfe kann aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden.
Die Töchter Deiner Frau werden bei Dir leider nicht berücksichtigt. Unterhaltsvorschuss wäre nur möglich, wenn ihr nicht verheiratet wärt.
Wie oft fährst Du wie weit mit dem Auto? U.U. ist es günstiger jeden Tag mit dem Auto (unterhaltstechnich) zu fahren und die 44 Euro halt als erhöhtes Einkommen zu nehmen. Die wenigsten haben heute eine 6 Tage Arbeitswoche, bei 5 Tagen sind es aufs Jahr 220 Tage, ergibt 201,66 Euro (siehe AnnaSophie) - 44 Euro vom AG = 161,66 Euro. Wenn zusätzlich noch Busfahrten notwendig wären, die die Busfahrkarte rechtfertigen, könnte man u.U. auch beides geltend machen. Ich sehe da aber Probleme.
VG Susi
Ergänzung: Die KM wird über eine Einkommensauskunft nicht begeistert sein, die ist aber notwendig um zu rechnen. Dann stellt sich aber u.U. auch heraus, dass es für Dich eben doch nur 20-30 Euro pro Monat sind.
@Kakadu
sorry, die 44 € hatte ich als vwl gelesen und deswegen in abzug gebracht. Aber VWL für Altersvorsorge sind nur 40 € und ja die 44 € müssten vermutlich draufgerechnet werden.
Sophie
Hallo zusammen,
ich arbeite 6 Tage in der Woche. Wir wohnen hier sehr ländlich und deshalb fahre ich mindestens 1 x / Woche mit dem Auto. Die Busse fallen hier ab und zu aus bzw. fahren nur alle paar Stunden oder haben ständig Verspätung.
Was meine Exfrau verdient, dass weiß ich leider nicht, aber sie hat wohl einen Teilzeit und einen Minjob, so war mein letzter Stand, denke so 1800,- dürften es schon sein.
Heute hatte ich aber auch ein gutes Gespräch mit der Beistandschaft! Die Gesamtkosten betragen wohl ca. 100,-/ Monat für die Nachhilfe und mein Sohn hätte da wohl auch schon angefangen.
Die Sachbearbeiterin hat das kurz überschlagen und meinte das ich wohl nicht so viel übernehmen kann, weil mein bereinigtes Einkommen zu niedrig wäre.
Gruß und Danke 🙂